5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Zentrale Verantwortung für die Nachhaltigkeitsstrategie

Die zentrale Verantwortung für die Nachhaltigkeitsstrategie liegt bei der Geschäftsführung. Diese initiiert, steuert, koordiniert und kontrolliert die Nachhaltigkeitsprozesse gemeinsam mit dem Nachhaltigkeitsbeauftragten des GKS.

Weitere bestellte und benannte Personen mit Nachhaltigkeitsbezug

Für den Betrieb sind - mit Bezug zu einzelnen Aspekten der Nachhaltigkeitsstrategie - bestellt:

Abfallbeauftragter (Betriebs-Beauftragter für Abfall)

AGG - Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungs-Gesetz
Arbeitssicherheitsfachkraft (Fachkraft für Arbeitssicherheit)
Betriebsarzt
Brandschutzbeauftragter
Datenschutzbeauftragte

Entsorgungsfachbetrieb - Verantwortliche Person
Gefahrgutbeauftragter – Straße
Gewässerschutzbeauftragter
Immissionsschutzbeauftragter
Ressourcenmanagement-Beauftragter (inkl. Beauftragter für Energiemanagement)
Sicherheitsbeauftragter Elektro
Sicherheitsbeauftragter Mechanik
Strahlenschutzbeauftragter
Umweltmanagementbeauftragter
Vertrauensperson für Schwerbehinderte

Zuständigkeits- und bereichsübergreifende Informationen im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsstrategie erfolgen z.B. im Zuge von Arbeitsschutzunterweisungen und Betriebsversammlungen.
 

Die bestellten und benannten Personen werden fortlaufend über nachhaltigkeitsbezogene As­pek­te informiert.