5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeit
Es ist unsere gesamtunternehmerische Kernaufgabe, die Sparkasse Regensburg nachhaltig auszurichten. Der Vorstand trägt für die kontinuierliche Weiterentwicklung der Nachhaltigkeit die oberste Verantwortung und bezieht diese im Rahmen der nachhaltigen Geschäftspolitik in seine Planungen und Entscheidungen ein. Entsprechend ihrer jeweiligen Fachzuständigkeiten beauftragen die Fachvorstände Maßnahmen zur Nachhaltigkeit in ihren jeweiligen Ressorts.  

Das Thema Nachhaltigkeit wird im Rahmen der turnusgemäßen Sitzungen auch regelmäßig mit dem Verwaltungsrat erörtert und intensiv diskutiert.

Unser internes Energiemanagement-Team entwickelt dauerhaft und kontinuierlich unsere Energieeffizienz weiter. Dabei arbeiten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch konkrete Verbesserungsvorschläge zum Thema Energieeffizienz aktiv mit.

Grundlagen der Unternehmensführung „Verantwortungsvolle Unternehmensführung“ in der Sparkasse 
Die Unternehmensführung in der Sparkasse orientiert sich an den nachfolgenden Grundsätzen:
  1. Sparkassen sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts, die von Kommunen zur Erfüllung bestimmter, ihnen obliegender öffentlicher Aufgaben errichtet wurden.
  2. Sparkassen haben die Aufgabe, in ihrem Geschäftsgebiet ein den Bedürfnissen der Bevölkerung, der mittelständischen Wirtschaft und der öffentlichen Hand entsprechendes Angebot an kreditwirtschaftlichen Dienstleistungen zu gewährleisten. Dieser öffentliche Auftrag ist im Sparkassengesetz niedergelegt.
  3. Der öffentliche Auftrag prägt das gesamte Geschäftsmodell der Sparkasse. Sparkassen handeln in erster Linie gemeinwohl- und nicht gewinnorientiert; ihre Tätigkeit als auch die mit dieser Tätigkeit erwirtschafteten Erträge kommen der Allgemeinheit zugute. Die Säulen des öffentlichen Auftrags der Sparkassen sind:
    • Zugang zu Bankdienstleistungen für alle Bevölkerungskreise,
    • Zugang zu Bankdienstleistungen in der Fläche,
    • Kreditversorgung des Mittelstandes,
    • gemeinnützige Tätigkeit der Sparkassen,
    • Befriedigung des kommunalen Kreditbedarfs und
    • Beratungs- und Bildungsfunktion.
  4. Auch wenn die Sparkasse eine kommunale Einrichtung darstellt, so haftet ihr Träger grundsätzlich nicht für die Verbindlichkeiten der Sparkasse.
  5. Die Sparkasse ist aufgrund der sparkassenrechtlichen Regelungen, die eine Reihe besonders risikobehafteter Geschäfte ausschließt oder Restriktionen unterwirft, zu einer umsichtigen und soliden Geschäftspolitik verpflichtet.
Führungsstruktur in der Sparkasse