5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Für die Implementierung nachhaltiger Grundsätze und die nachhaltige Ausrichtung des Unternehmens trägt der Vorstand die Verantwortung. Im Rahmen der in 2020 begonnenen Evaluierung der strategischen Ausrichtung der nächsten Jahre wurde festgelegt, dass die in den einzelnen strategischen Handlungsfeldern identifizierten Nachhaltigkeitsaspekte unmittelbar dort berücksichtigt werden. Weitere Themen werden im Nachgang zur Strategieentwicklung in der im Jahr 2018 gegründeten bereichsübergreifenden Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit vertieft.