Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.
Die oberste Verantwortung für Nachhaltigkeit liegt beim Gesamtvorstand. Er verabschiedet nachhaltigkeitsstrategische Aussagen, beschließt Nachhaltigkeitsziele und ist für die Bewertung des jährlichen Reviews dieser Inhalte im Rahmen der Befassung mit der Geschäftsstrategie verantwortlich. Diese Ausarbeitungen erörtert der Vorstand mindestens jährlich mit dem Verwaltungsrat (Aufsichtsgremium), welchem die inhaltliche Prüfung des nichtfinanziellen Berichts obliegt.
Die personelle Zuständigkeit für den Bereich Nachhaltigkeit hat der Vorstand durch Bestellung einer Nachhaltigkeitsbeauftragten verankert. Zur Beförderung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsthemen in der Sparkasse wurde ein "Koordinierungsteam Nachhaltigkeit" etabliert.