Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.
Der Gesamtvorstand verantwortet das Thema Nachhaltigkeit der apoBank. Die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie ist für 2021 geplant. Die gesellschaftliche Verantwortung und das Nachhaltigkeitsverständnis sind in der Geschäfts- und Risikostrategie definiert (siehe Kriterium 1).
Ziele und Maßnahmen werden in einem bereichsübergreifenden Arbeitskreis Nachhaltigkeit identifiziert, gemeinsam entwickelt, von den Fachbereichen geprüft und gegebenenfalls umgesetzt. Über den Entwicklungsstand der Maßnahmen informiert der Arbeitskreis Nachhaltigkeit über die jeweils zuständigen Fachbereiche den Gesamtvorstand. Für strategische Nachhaltigkeitsziele ist der Gesamtvorstand zugleich auch Beschluss- und Kontrollorgan.
Der Arbeitskreis besteht aus Vertretern fast aller Fachbereiche der apoBank. Die Sitzungen des Arbeitskreises werden protokolliert und abgestimmt. Die Nachhaltigkeitsbeauftragten moderieren und koordinieren den Arbeitskreis. Im Prozesshandbuch der apoBank sind die Aufgaben des Arbeitskreises und der Nachhaltigkeitsbeauftragten in jeweils einer Arbeitsrichtlinie dokumentiert. Die Arbeit des Arbeitskreises und der Nachhaltigkeitsbeauftragten unterliegen der Prüfung der internen Revision. Die letzte Prüfung wurde turnusmäßig in 2019 ohne wesentliche Feststellungen durchgeführt.