5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Die Gesamtverantwortung für eine nachhaltige Unternehmensführung liegt bei den beiden Geschäftsführern.

Darüber hinaus beschäftigt die SWSG seit Mitte 2016 eine Nachhaltigkeitsbeauftragte, die direkt an die Geschäftsführung berichtet. Deren Aufgabe sieht eine regelmäßige Berichterstattung und damit die Überprüfung und Fortschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie, -ziele und -prozesse vor. Zusätzlich achten zwei Compliance-Beauftragte, die Beauftragte für Datenschutz sowie die Verantwortlichen der Inneren Revision und des Risikomanagements auf die Einhaltung der unternehmensintern vereinbarten Verhaltensrichtlinien und gesetzlichen Vorgaben. Dabei sind die beiden Compliance-Beauftragten Ansprechpartner und Mediatoren bei Konflikten unter Mitarbeitern oder mit Externen und helfen somit, das Werte- und Normengerüst des Unternehmens zu wahren.

Die mittelfristige Zielsetzung sieht vor, die Mitarbeiter für das Thema "Nachhaltigkeit" zu sensibilisieren und nachhaltiges Denken und Handeln als Teil der Unternehmenskultur noch tiefer ins Bewusstsein der Mitarbeiter zu verankern.