Leistungsindikatoren zu Kriterium 10

Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.

(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)

Das ZDF leistet bei der Kapitalanlage für den Versorgungsstock einen Beitrag als nachhaltig engagierter öffentlich-rechtlicher Rundfunkveranstalter. Die Anlagegrundsätze des ZDF begrenzen den Anlagehorizont im eigenverwalteten Vermögen grundsätzlich auf Anlagen erstklassiger Wertpapiere des Bundes und der Länder Deutschlands sowie übergeordneter staatlicher Emittenten Europas wie EFSF oder Anleihen der EU. Damit sind die Emittenten des ZDF per se solche, die weder gegen internationale Normen verstoßen, zum Beispiel gegen Menschenrechtskonventionen, noch deren Geschäftsaktivitäten und Branchen fragwürdig sind, zum Beispiel Pornografie, oder die ethisch fragwürdig handeln, Stichwort Kinderarbeit, Korruption oder Raubbau an natürlichen Ressourcen. Insofern ist das Anlageuniversum des ZDF nachhaltig im Rahmen norm- und wertebasierter Ausschlusskriterien. Für das Portfolio des ZDF-Versorgungsstocks ist der stetige Erwerb von Green Bonds und Social Bonds, wie sie zum Beispiel von der Weltbank und einzelnen Bundesländern emittiert werden, geplant. Auch im fremd mandatierten ZDF-Vermögen sind per se Anlagen von Emittenten enthalten, deren Nachhaltigkeitsstrategie Leitlinie wirtschaftlichen Handelns darstellt. Der Anlagehorizont dieser Sondervermögen des ZDF beschränkt sich auf europäische Staatsanleihen, supranationale Schuldner sowie Pfandbriefe und Unternehmens­anleihen innerhalb Europas. Aktienseitig richtet sich das Portfolio nach dem EURO STOXX 50, bei dem gegenwärtig vor allem Aktiengesellschaften aus Frankreich und Deutschland vertreten sind. Die Anlagen werden nach ESG-Vorgaben gesteuert und mit einem gesondertem ESG-Reporting dokumentiert. Investitionen in Rüstungsgüterindustrien oder in Staaten, in denen die Todesstrafe angewandt wird, schließt das ZDF grundsätzlich aus. Auf Fondsverwaltungsebene finden sich diese Ausschlüsse in weiterführenden globalen Ausschlussrichtlinien wieder und werden in entsprechenden Policies und Exclusion Lists als Teil der fondspezifischen Anlagerichtlinien hinterlegt. Ein konkreter Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen, wird nicht ermittelt.

Über die Festlegung von Ausschlusskriterien hinaus wird das Thema Nachhaltigkeit in den Kapitalanlagen ausgehend von den Sustainable Development Goals (SDGs) der UNO sukzessive weiterentwickelt werden. So wurde z. B. der Carbon-Footprint, d. h. die Analyse der CO2-Profile der in den Fonds gehaltenen Assets gegenüber Werten der Vergleichsbenchmark herausgearbeitet. Die Spezifizierung der Nachhaltigkeitsziele in Umsetzungsverfahren z. B. durch Best-in-Class, Stimmrechtsausübung und Engagement wird weiter vertieft. Weiterführende Formulierungen und Priorisierungen konkreter Nachhaltigkeitsziele und dazugehöriger Selektionskriterien in Bezug auf verschiedene Anlageklassen, Branchen, Einzelunternehmen und Themen werden in Abhängigkeit davon angestrebt. Dabei orientiert sich die nachhaltige Strategie an internationalen GRI-Standards.  

In den novellierten Anlage-Grundsätzen zur Durchführung und Kontrolle der Vermögensanlagen des ZDF ist im Rahmen der spezifischen Regelungen zu Sicherheit und Rentabilität nun auch die Nachhaltigkeit mit Blick auf gesellschaftliche, soziale und ökologische Belange berücksichtigt. Die Kapital- und Finanzanlagen unterliegen somit einem beständigen Screening bezüglich Nachhaltigkeit und Auswahlprüfungen bei Umweltfaktoren und sozialen Faktoren.