Leistungsindikatoren zu Kriterium 10

Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.

(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)

Der gesamte KNH-Spezialfonds ist durch die Anlagerichtlinien in Anlehnung an den Nachhaltigkeitsfilter der KD-Bank und in enger Zusammenarbeit mit ISS ESG (vormals: oekom research) auf soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien und insbesondere auf Kinderrechte ausgerichtet worden. Der Fonds wird von einer Anlagegesellschaft professionell gemanagt und wird kontinuierlich durch ISS ESG (vormals: oekom research) und den Anlageausschuss geprüft. Mit ISS ESG (vormals: oekom research) wird gegenwärtig über weitere Innovationen verhandelt (z.B. Ausschluss bzw. Begrenzung von Karbonrisiken oder Anlehnung an die SDGs). Es gelten sowohl Ausschlusskriterien mit Nulltoleranzgrenzen z.B. bezüglich Kinderrechtsverletzungen, geächteter Waffen oder Pornografie und weiteren Ausschlüssen, sobald diese eine Toleranzgrenze von fünf Prozent überschreiten. Gleichzeitig liegen Positivkriterien zugrunde, die im Rahmen des Best-of-Class-Ansatzes von der Anlagegesellschaft und von ISS ESG (vormals: oekom research) gemonitort werden. Die Aktienquote kann maximal 35 Prozent betragen.