Leistungsindikatoren zu Kriterium 10

Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.

Im Rahmen ihrer Treasury-Richtlinie hat die AVG Köln die Verpflichtung, ihre Anlagenpolitik so auszurichten, dass Finanzanlagen werterhaltend, rentabel und sicher sein müssen. Spekulative Anlagen sind nicht zulässig. Die Einhaltung dieser Prinzipien hat bei der AVG Köln höchste Priorität, sodass im Berichtszeitraum keine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren erfolgte.