Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.
(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)
Derzeit ist noch kein prozentualer Ausweis der Kapitalanlagen, die einer positiven oder negativen Auswahlprüfung unterliegen, möglich. Unsere Kapitalanlagen werden dennoch gemäß unserer Investitionsrichtlinien strikt geprüft. Beispielsweise halten wir im Direktbestand keine Kapitalanlagen von Emittenten oder Schuldnern, die ihre Umsätze ausschließlich bzw. überwiegend in problematischen Geschäftsfeldern erwirtschaften (nur Staatsanleihen, keine ETFs). Im Jahr 2019 entwickeln wir ESG-Regeln für das Asset Management und integrieren Nachhaltigkeitskriterien in die Auswahl unserer Kapitalanlagen. Die ESG-Regeln beachten folgende Themen:
- Umwelt
- Unternehmensführung (Corporate Governance)
- Menschenrechte
- Belange der verschiedenen Anspruchsgruppen (Stakeholder)
- weitere ethische Belange (inkl. der Themen Waffen, Rüstung, Massentierhaltung, Gentechnik und Glücksspiel)
Die Einbindung einer ESG-Plattform zur Einführung und Umsetzung der Regeln wird 2019 geprüft. Das erste Ziel der ESG-Regeln ist das Screening des Kapitalanlagebestandes hinsichtlich Nachhaltigkeitskriterien. In einem nächsten Schritt legen wir Ausschlusskriterien fest.
Als Vorarbeit für die ESG-Regeln konnten wir 2018 CSR-Stellungnahmen aller Dachfonds erhalten, in denen wir Kapital anlegten. Diese Stellungnahmen haben wir analysiert und werden sie bei der Auswahl der Kapitalanlagen nach ESG-Regeln berücksichtigen.