Mit der Unterschrift verpflichtet sich die Barmenia, Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekte bei Investitionsentscheidungen zu beachten. Diese Verpflichtung zu den UNPRI beinhaltet, dass die Barmenia zum 31. März eines jeden Jahres einen Transparenzbericht an das PRI-Sekretariat geben muss. Dieser Bericht zeigt die Weiterentwicklung in der Kapitalanlage der Barmenia auf. Der öffentliche Teil kann unter
eingesehen werden.
Die Barmenia hat Ausschlusskriterien festgelegt, die für Neuinvestitionen und seit 2019 auch ohne
Weiterentwicklung Die Barmenia versteht Nachhaltigkeit als Weg, auf dem Meilensteine gesetzt werden, die kontinuierlich geprüft und mit Augenmaß weiterentwickelt werden. In 2020 konnten weitere Entwicklungen vorgenommen werden:
Ausschlusskriterien für Neuinvestitionen und Altbestand Die Ausschlusskriterien gelten für alle Neuinvestitionen. Der Bestandsschutz für Wertpapiere mit negativen Nachhaltigkeitsmerkmalen wurde aufgehoben, wobei das wirtschaftliche Interesse im Sinne der Versichertengemeinschaft gewahrt bleiben muss. Nach Bekanntwerden eines Negativ-merkmals werden die Bestände überprüft und innerhalb der nächsten 12 Monate interessenwahrend Umschichtungen vorgenommen. Im Rahmen der Anlageausschusssitzungen weisen die Manager der Spezialfonds nach, welche Wertpapiere mit negativen Nachhaltigkeitsmerkmalen seit wann im Bestand sind, die Veräußerungspflicht innerhalb von 12 Monaten wird hier ebenfalls überprüft.
Entwicklung des CO2-Footprints der Kapitalanlage Es wurde erstmals eine CO
2-Auswertung der Portfolien mit Vergleichsbenchmark vorgenommen. Bei der Bewertung der Auswertung ist zu beachten, dass nur für 49 Prozent der Wertpapiere im Bestand verwendbare CO
2-Daten zur Verfügung standen. Diese Auswertung wird aktuell analysiert und zeigt mögliche Ansatzpunkte für den Umbau der Portfolien hin zu nachhaltigeren CO
2-ärmeren Kapitalströmen auf. Diese Ansätze werden im nächsten Jahr auf Umsetzbarkeit geprüft. Im Rahmen von Solvency II werden ESG-Risiken regelmäßig analysiert und erforderlichenfalls Maßnahmen zur Minderung von ESG-Risiken implementiert.
Regulatorik Es wurde ein bereichsübergreifendes Projektteam zur Regulatorik im Bereich Nachhaltigkeit gegründet. Es wird zielgerichtet an der Umsetzung der Transparenzverordnung zum 10.03.2021 gearbeitet. Die Barmenia strebt eine nachhaltige Kapitalanlage an. Dabei musste die Frage geklärt werden, in welchen Punkten die Barmenia den Anforderungen der Verordnung nachkommen oder ihre Nichterfüllung erklären möchte.
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach
Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen: Barmenia-Konzern: 88 % (2019: 89 %)
Barmenia Krankenversicherung AG: 87 % (2019: 87 %),
Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG: 99 % (2019: 99 %)
Bereits im Jahr 2019 wurden alle Anlageklassen von der Nachhaltigkeitsstrategie erfasst mit Ausnahme der Immobilien, Baufinanzierungen und strategischen Beteiligungen. Im Verhältnis zur Gesamtkapitalanlage ist die Anlageklasse Baufinanzierung in diesem Kalenderjahr prozentual stärker gestiegen, so dass der Prozentsatz, der eine positive oder negative Auswahlprüfung nach ESG Gesichtspunkten durchläuft im Gesamtkonzern um 1 % gesunken ist. Aktuell werden Klassifizierungsmöglichkeiten für Immobilien und Baufinanzierungen geprüft.
Hinweis: Die Barmenia behält sich zur Portfoliosteuerung vor, Investments in US Treasuries bis max. 3 % des Kapitalanlagevolumens zu tätigen.
Risikobewertung
Die adäquate Begegnung von Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der ESG-Kriterien wird bei der Barmenia als gesamtunternehmerische Verantwortung betrachtet. In der Kapitalanlage werden
Nachhaltigkeitsrisiken seit der Bekennung zu den PRI im Jahre 2014 explizit adressiert. Die sowohl gesellschaftliche als auch politische Bedeutung der Nachhaltigkeit nimmt die Barmenia fortwährend zum Anlass, die Auswirkungen möglicher Nachhaltigkeitsrisiken auf das gesamte Unternehmen zu überprüfen. In diesem Zusammenhang werden potenzielle Risiken wie folgt bewertet (s. dazu auch
„2. Wesentlichkeit – Risikomanagement und Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken“):
- Vorfälle bei einzelnen Emittenten werden insbesondere im Hinblick auf ihre finanziellen Auswirkungen und Risiken untersucht. Die Einbeziehung der Nachhaltigkeitsprinzipien in den Investmentprozess schützt damit insbesondere vor finanziellen Risiken (bspw. Schadenersatzzahlungen bei Nichteinhaltung von Umweltstandards oder Korruption), die sich in Aktien- und Rentenkursen widerspiegeln. Insofern wird hierdurch auch eine langfristig orientierte Rendite sichergestellt.
- Zusätzlich zu den finanziellen Risiken können auch Reputationsrisiken für die Barmenia-Versicherungsgruppe deutlich besser vermieden werden.
- Auch werden Investitionen in Geschäftsmodelle gemieden, die Risiken für die Barmenia-Versicherungsgruppe im Kerngeschäft schaffen können, z. B. bei Geschäftsmodellen mit negativen Auswirkungen auf die Gesundheit und damit auf die Kosten der Krankenversicherung.
- Um eine ganzheitliche Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagementsystem der Barmenia zu gewährleisten, wurden im Rahmen der zweiten Risikoinventur 2020 Pflichtangaben für die ESG-Risiken in die einzelnen Risikomeldungen integriert. In diesem Zusammenhang müssen die jeweiligen Risikobeobachter erörtern, inwiefern das in der Risikomeldung skizzierte Risiko einen Bezug zu Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der ESG hat.