Leistungsindikatoren zu Kriterium 10

Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.

(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)

Verantwortungsvolle Investitionen mit Bekenntnis zu UNPRI

Auszug aus der Barmenia-Nachhaltigkeitspositionierung: „Wir investieren die Beiträge der Kunden verantwortungsvoll. Werteorientierte Investitionen fördern nachhaltige Entwicklungen.

Nachhaltig aus Überzeugung: Nachhaltiges wirtschaftliches Handeln, soziale Verantwortung und Umweltbewusstsein sind in der Unternehmenskultur der Barmenia fest verankert. Die Auswirkungen möglicher Nachhaltigkeitsrisiken auf das gesamte Unternehmen werden regelmäßig überprüft. Dazu gehört für die Barmenia auch, dass das Geld der Kunden verantwortungsvoll und werteorientiert investiert wird.

Seit dem Jahr 2014 bekennt sich die Barmenia-Gruppe zu den Grundsätzen für verantwortungsvolles Investieren der Vereinten Nationen (engl. Principles for Responsible Investments, kurz PRI). Damit verpflichtet sich die Barmenia, Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekte bei Investitionsentscheidungen zu beachten. Nachhaltigkeitsratings sind in die Investmententscheidung integriert. Seit 2022 ist die Barmenia auch Unterstützerin der UN PRI-Initiative Menschenrechte. Bei dieser Initiative arbeiten institutionelle Anleger zusammen, um Maßnahmen in Bezug auf Menschenrechte und soziale Fragen zu ergreifen. Das übergreifende Ziel der Initiative ist die Förderung der Menschenrechte und das Erzielen positiver Ergebnisse für die Menschen durch das Engagement von Investoren.   Folgende Ausschlusskriterien gelten für alle Assets im Direktbestand, in den Spezialfondsmandaten, für alle Neuanlagen im Bereich Alternativ Investments sowie für neue Mieter unserer Gebäude:  

Unternehmen:  
  Staaten: Diese Ausschlusskriterien hat die Barmenia zum aktuellen Zeitpunkt als die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen definiert. Die Einhaltung wird tagesaktuell überwacht. Bei Verstoß gegen eines der Kriterien werden die Portfoliopositionen in Abhängigkeit ihrer Veräußerbarkeit innerhalb von 12 Monaten interessewahrend liquidiert. Durch diese Maßnahmen werden wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite durch Materialisierung von ESG-Risiken minimiert.

Die Barmenia verfolgt u.a. das ökologische Ziel der Dekarbonisierung in der Kapitalanlage. Demnach werden Investitionen in Unternehmen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) als nachhaltig definiert, welche ein Ziel zur Reduktion von COverfolgen sowie die definierten Umsatzschwellen in den Bereichen Kohle, Ölsande und 
Ölschiefer einhalten. Zusätzlich stellen die Barmenia Versicherungen durch strenge Prüfkriterien sicher, dass wesentliche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen durch diese Investition vermieden 
werden. Neben der Einhaltung der o.g. Ausschlusskriterien sowie der guten Unternehmensführung muss 
das jeweilige Unternehmen ein Mindest-ESG-Rating von BB aufweisen. Die Kapitalanlage enthält ebenfalls einen Anteil an taxonomiekonformen Investitionen wie im folgenden Text beschrieben. Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Erhöhung der Taxonomiequote nicht in die Strategie eingebunden. Der Schwerpunkt liegt auf einer Erhöhung der Datenabdeckung, der Dekarbonisierung des Portfolios sowie einer Ausweitung der Impact Investments (s. Alternative Investments). Letztere orientieren sich an den SDG, können aber zumeist nicht als taxonomiekonform ausgewiesen werden, da die meisten Unternehmen nicht NFRD pflichtig sind.

Darüber hinaus ist die Anlagestrategie des Barmenia-Sicherungsvermögens langfristig ausgelegt und orientiert sich an den Grundsätzen zur unternehmerischen Vorsicht im Hinblick auf Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität. Dazu werden Rahmenbedingungen wie Mischungs- und Streuungsgrenzen festgelegt. Die Barmenia verfolgt einen ganzheitlichen ESG-Ansatz für das gesamte Sicherungsvermögen. Nachhaltigkeitsaspekte werden im gesamten Anlageprozess berücksichtigt. Das übergeordnete Ziel stellt dabei die nachhaltig gewinnorientierte Investition der Kundengelder dar. Gleichzeitig sollen Risiken, die aus nicht-nachhaltigen Geschäftsmodellen bzw. Unternehmenspraktiken resultieren, minimiert werden. Weiterhin soll ein positiver Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaften sowie der Transformation zu einer nachhaltigen Gesellschaft erzielt werden. Für jede Anlageklasse wurde eine eigene ESG-Strategie entwickelt.Ca. 60 % der Investitionen entfallen auf den Bereich Direktbestand und Masterfonds, für die größtenteils Daten und der Ratingansatz von MSCI ESG Research verwendet werden. Für ca. 45 % des Portfolios wurden eigene ESG-Ansätze entwickelt, damit werden die Assetklassen Immobilien, Immobilienfonds, Hypotheken und Alternative Investments, Private Markets und Teile festverzinslicher Wertpapiere abgedeckt.

Im Bereich Direktbestand und Spezialfondsmandate (im Wesentlichen Aktien, Unternehmensanleihen, Staatsanleihen und gedeckte Rentenpapiere) arbeitet die Barmenia mit den Daten von MSCI ESG Research. Durch die Einbeziehung der Ausschlusslisten wird das Exposure gegenüber kontroversen Geschäftsmodellen bzw. Verstößen gegen Menschen- oder Arbeitnehmerrechte minimiert. Staaten werden überprüft, ob sie eine schwache, mäßige oder starke Korruptionskontrolle aufweisen. Staaten mit einer schwachen Korruptionskontrolle gelten nicht als nachhaltig. Investitionen werden gegen die Sanktionslisten geprüft, um Korruption und Geldwäsche nicht zu finanzieren.  Ebenfalls werden alle Unternehmen mittels normbasiertem Screening auf den UN Global Compact (UNGC) untersucht. In Unternehmen mit schweren Verstößen gegen den UNGC wird nicht investiert. Des Weiteren werden die ESG-Ratings und PAI (Principal Adverse Impact Indikatoren = negative Auswirkungen) in den Anlageprozess mit einbezogen. Neben den durch die EU-Kommission vorgegebenen Pflichtindikatoren werden auch freiwillig festgelegte Kennzahlen erhoben. Die Wahrung einer guten Governance sowie das Vorliegen eines Plans zur Reduktion des CO2-Ausstoßes bei Unternehmen, sind aus Sicht der Barmenia essentiell. Wir erheben und berichten daher PAIs bzgl. der Whistleblower Policy sowie Strategien zur CO2-Reduktion der Unternehmen. Diese Informationen haben wir erstmalig zum 30.06.2023 für den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 zur Verfügung gestellt. Neben einer möglichst umfangreichen Information über alle PAI, steuert die Barmenia im Direktbestand zusätzlich mit folgenden PAI:

a. im Bereich Umwelt:
Scope 1 und 2 Emissionen, fossile Brennstoffe, das Vorhandensein von Strategien zur
CO2-Reduktion.
b. im Bereich Soziales/Governance:
Whistleblower Policy

Als Maßnahmen zur Reduzierung dieser PAI werden sie wo möglich in der Neuanlage berücksichtigt und in die Investmententscheidung einbezogen.

Im Bereich Private Markets/Alternative Investments wird vor jedem Neuinvestment und zur jährlichen Überprüfung ein Fragebogen an die Manager versandt, mit dem Kriterien zur Ermittlung eines eigenen ESG-Ratings abgefragt werden. Zu den Bewertungskriterien zählt die Einhaltung der Ausschlusskriterien der Barmenia, die Zeichnung der PRI durch die Manager sowie die ESG-Policy für das Investment. Diese Fragebögen wurden 2022 erstmals versandt und in 2023 erneuert. Die Rückläuferquote liegt bei über 90%. Mindestens 75 % der neuen Kapitalzusagen müssen gemäß SFDR Art. 8 eingestuft und Manager PRI gezeichnet sein. In 2023 wurden alle unsere Teilfonds im Bereich Private Equity und Private Debt nach Artikel 8 eingestuft. Es werden gezielt Impact-Mandate gezeichnet, wobei jährlich mindestens 10 Mio. EUR in diesem Bereich neu investiert werden.

Die Abteilung Immobilien und Finanzierung hat eine jeweils eigenständige Ratingmethodik für Immobilien-, Hypotheken und Immobilienfondsinvestitionen erstellt. Diese orientieren sich an Kriterien wie beispielsweise Energieausweisen; Energieeffizienzstufe oder Mindesteinstufung von Artikel 8 bei der Zeichnung neuer Immobilienfonds. Im Rahmen unserer direkten Immobilieninvestitionen verstehen wir uns als Anleger, der das Ziel verfolgt, die ESG-Bilanz seines Portfolios zu steigern. In Folge dessen berücksichtigen wir bei unserer Investmentstrategie ESG-Faktoren bei der Auswahl von Neuinvestitionen. Wir erwerben ausschließlich mindestens LEED oder DGNB Gold zertifizierte Gebäude neu und streben im Rahmen der kaufvertraglichen Prämissen für den Abschluss der Mietverträge die Vereinbarung von „Green-Lease-Klauseln“ an.

Nicht zertifizierte Objekte bzw. Immobilien, die über einen nicht als ESG-konform angesehenen Mieterbesatz verfügen, werden als nicht nachhaltig angesehen und in der Konsequenz nicht weiterverfolgt.

Die Ausschlusskriterien der Barmenia werden auch bei der Vergabe von Mietverträgen der Bestandsimmobilien eingehalten. Die verfügbaren Verbrauchswerte unserer Immobilien wurden erfasst. Es erfolgt eine fortlaufende Messung der Verbesserung. Zur Ausrichtung auf das Pariser Klimaziel wird mit der Unterstützung von XDC.right fortlaufend ermittelt, in wie weit sich die Immobilien auf dem 1,5°Pfad befinden und welche Sanierungsmaßnahmen zusätzlich angeraten sind.  Soziales Engagement zeigt sich in diesem Bereich durch Investitionen in Wohnimmobilien, Pflegeheime sowie in Nahversorgungsmärkte. In 2023 wurden 52 Mio. EUR Darlehen an Wohnungsbaugenossenschaften neu zugesagt.

In einem kontinuierlichen Dialog mit unseren Asset-Managern werden Investitionsentscheidungen und Prozesse bzgl. ESG-Kriterien evaluiert. Auf dieser Basis fordern wir einen stetigen Fortschritt z. B. hinsichtlich ESG-Rating, CO2-Intensität der investierten Assets bezüglich ESG-Kriterien ein. Die von der Barmenia strategisch ausgewählten Ausschlusskriterien werden erläutert, ihre Einhaltung in den Anlagerichtlinien festgeschrieben. Wir wirken dabei auch auf eine angemessene Offenlegung in Bezug auf ESG-Themen bei unseren Fondsmanagern ein. Im Rahmen von neuen Fondsmandaten sind Anbieter, die nicht mindestens die PRI gezeichnet haben, für eine Investition ausgeschlossen. Darüberhinausgehende Kriterien, wie ESG-Kriterien im Managementansatz der Portfoliomanager (z. B. Zertifizierungen), werden bewusst in die Auswahlentscheidung einbezogen.

Weiterhin wird über alle Anlageklassen hinweg ein Best-in-Class Ansatz verfolgt, welcher einen hohen ESG-Standard im Portfolio gewährleisten soll. Hierzu wird für alle externen als auch internen Ratingansätze ein Mindestrating bei Einzelinvestitionen von BB sowie ein durchschnittliches Portfoliorating von A angestrebt. Für den liquiden Direkt- und Fondsbestand greift die Barmenia im gesamten Anlageprozess auf die Daten von MSCI ESG Research sowie deren Rating-Methodik zurück. Eine vollständige Erläuterung der Rating-Methodik kann auf der Internetseite von MSCI ESG Research eingesehen werden. Sollten für einen Emittenten keine Daten oder ESG-Ratings von MSCI ESG Research vorliegen, werden die Investitions-Entscheidungen sowie die Bestandsüberwachung nach dem Best-effort-Prinzip getroffen bzw. durchgeführt.

Auf Basis der von MSCI vorhandenen Daten wird halbjährlich der CO2-Ausstoß im Verhältnis zum erzielten Umsatz der Portfoliobestandteile gemessen und mit einer analogen CO2-Benchmark verglichen. Die Barmenia verfolgt insgesamt eine Reduzierung des mit der Investitionstätigkeit verbundenen CO2-Ausstoßes und bekennt sich zudem zum Klimaschutzabkommen von Paris. Zum Vergleichsdatum 31.12.2020 wurde die CO2 Intensität des Portfolios durch die beschriebenen Maßnahmen bereits um mehr als 30% reduziert. Dabei ist zu beachten, dass erst für 35% der Investitionen CO2-Daten zur Verfügung stehen.

Die Barmenia-Gruppe nimmt Ihre Aktionärsstimmrechte aktiv wahr. Im Direkt- und Fondsbestand erfolgt dies über die Einbindung externer Dienstleister. Im Bereich Fondsbestand, Alternative Investments und bei Immobilienfonds wird zusätzlich, bspw. im Rahmen von Anlageausschusssitzungen und Investorenbeiratssitzungen,  ein aktives Engagement im Gespräch mit den Fondsmanagern betrieben, um Nachhaltigkeitsfaktoren positiv zu beeinflussen.  

Regulatorik

Das im Jahr 2020 gegründete bereichsübergreifende Projektteam zur Regulatorik im Bereich Nachhaltigkeit wurde im Jahr 2022 zum Team Nachhaltigkeit weiterentwickelt. Das Team arbeitet zielgerichtet an der Umsetzung der Transparenzverordnung Level 2 sowie an der Implementierung der
EU-Taxonomie. Die Barmenia strebt eine nachhaltige Kapitalanlage an. In diesem Zusammenhang besteht die größte Herausforderung darin, bestehende Datenlücken zu schließen.  

Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach
Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen:


Barmenia Krankenversicherung AG:            89 % (2022: 89 %)
Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG:    98 % (2022: 95 %)

Diese Quoten setzen sich aus den Investments zusammen, die positiv auf Umwelt- oder soziale Faktoren geprüft wurden, im Verhältnis zum Wert der gesamten Kapitalanlage. Assets die positiv geprüft sind, zeichnen sich darin aus, dass sie potenziell Nachhaltigkeitskriterien unterliegen können.

Die Bereitstellung von ESG-Informationen erfolgt für das Kapitalanlage-Portfolio grundsätzlich auf Basis des externen Anbieters MSCI. Doch nicht für alle Assets der Anlageklassen, welche eine positive oder negative Auswahlprüfung durchlaufen, liegen ESG-Daten aus dieser Quelle vor. Für Kapitalanlagearten, für die keine ESG-Daten von MSCI verfügbar sind, gilt die definierte ESG-Strategie (Immobilien im Direktbestand, Hypotheken im Direktbestand, Immobilienfonds, Alternative Investments, Immobiliengedeckte Schuldscheindarlehen). Um Doppelzählungen zu vermeiden, werden MSCI ESG Ratings nur für den Direkt- und den Masterfondsbestand zur Ermittlung des Ratings verwendet.

  BK BA
Durchschnittsrating des Gesamtbestandes A A
ESG-Ratings von MSCI Datenabdeckung 44% 
(2022: 45%)
65% 
(2022: 61%)
Durchschnittsrating A A
Interne Scorecards (ohne Ratingansatz für immobiliengedeckte SSD) Datenabdeckung 42%
(2022: 38%)
15%
(2022: 17%)
Durchschnittsrating A A
Interne Scorecards der immobiliengedeckten Schuldscheindarlehen Datenabdeckung 3% 2%
Durchschnittsrating BBB BBB
Not Rated   11%
(2022: 17%)
18%
(2022: 22%)
  Gesamt 100% 100%

Zum Stichtag 31.12.23 wird für jedes Hypothekendarlehen individuell ein ESG-Rating vergeben, im Vorjahr wurde mit einem Mindestrating von BBB ein konservativer Ansatz vorgenommen. Ein ähnlicher konservativer Ansatz wird in diesem Jahr für immobiliengedeckte Schuldscheindarlehen herangezogen. Liegen ausreichend Informationen vor, die ein Mindestrating von BBB stützen, wird dieses vergeben. Im Vorjahr wurden immobiliengedeckten Schuldscheindarlehen kein ESG-Rating zugeteilt. Negativen Marktwertpositionen und Derivaten wird kein Rating zugeteilt.  

Die größere Datenabdeckung durch MSCI bei der BA lässt sich durch eine Vergrößerung des Direktbestandes erklären.
Die in der BK gestiegene Datenabdeckung der internen Scorecards (ohne Ratingansatz für immobiliengedeckte Schuldscheindarlehen) basiert auf einer gestiegenen Datenabdeckung im Bereich der Immobilienfonds und Alternative Investments. Die geringere Abdeckung bei der BA resultiert indirekt aus dem vergrößerten Direktbestand.  

Das Durchschnittsrating von A bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert.


Taxonomieverordnung
Definition Taxonomiekonformität

Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als ökologisch nachhaltig, wenn diese Tätigkeit einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer Umweltziele leistet, nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer Umweltziele führt, unter Einhaltung eines festgelegten Mindestschutzes ausgeübt wird und technischen Bewertungskriterien entspricht. Während im vergangenen Berichtsjahr der Anteil der taxonomiefähigen Investitionen ausgewiesen wurde, wird in diesem Berichtsjahr erstmalig über die taxonomiekonformen Anteile der Investitionen in Bezug auf die Umweltziele 1 und 2 berichtet. Eine Aktivität gilt als taxonomiefähig, wenn technische Bewertungskriterien vorliegen, unabhängig davon, ob diese dabei erfüllt werden. Eine Investition gilt hingegen als taxonomiekonform, wenn diese einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren Umweltzielen leistet, ohne dabei den anderen Umweltzielen zu widersprechen. Die sechs Umweltziele lauten dabei wie folgt:
  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Erfasste Vermögenswerte (Gesamtaktiva)

Die Gesamtaktiva umfassen den Buchwert der Kapitalanlagen. Risikopositionen gegenüber Staaten, Zentralbanken und supranationalen Emittenten werden aus der Betrachtung ausgeschlossen und gehen somit nicht in die Berechnung von Zähler und Nenner ein. Zudem fließen auch Barmittel und Einlagen nicht in den Zähler und Nenner der Leistungsindikatoren ein.

Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die nicht zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen nach Artikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU verpflichtet sind, sowie Derivate werden nicht in den Zähler der Leistungsindikatoren einbezogen. Die Gesamtaktiva des Konzerns beruhen auf dem aktuell vorliegenden Buchwert des Kapitalanlagebestands sowie auf den angeführten Ausschlüssen.

Investments in Unternehmen, die keine nichtfinanzielle Erklärung (NFRD) erstellen:
Unter den zu einer nicht-finanziellen Erklärung verpflichteten Unternehmen gelten alle großen kapitalmarktorientierten Unternehmen in der EU bzw. alle großen haftungsbeschränkten Unternehmen in der EU. Als groß gelten Unternehmen, die zwei der drei Anforderungen erfüllen:
In den Zähler der Leistungsindikatoren fließen nur Daten von NFDR pflichtigen Unternehmen ein. Kapitalanlagen bei denen keine Informationen bezüglich des NFRD Status vorliegen, werden als nicht NFRD pflichtig betrachtet.

Umgang mit allgemeinen Investitionen in Unternehmen (liquide Assets)

Für die Berechnung der Leistungsindikatoren im Bereich der liquiden Assets werden Taxonomiedaten des Datenanbieters MSCI ESG Research genutzt.

Ermittlung der Taxonomiekonformität von Immobilien und Hypotheken im Direktbestand

Die Ermittlung der Taxonomiekonformität von Immobilien und Hypotheken im Direktbestand sowie der Beteiligung Barmenia Grundstücks GmbH & Co erfolgt unter dem Ansatz der Verwendung des taxonomiekonformen Investitionswerts.

Eine taxonomiekonforme Immobilie muss bestimmte Kriterien (Technischen Screening Kriterien) erfüllen. Bei der Beurteilung der Erfüllung der Technischen Screening Kriterien wird unterschieden, ob das Gebäude vor oder nach dem 31.12.2020 gebaut wurde.

Liegt das Baujahr der Immobilie vor dem 31.12.2020 muss das Gebäude mindestens über eine Energieeffizienz der Klasse A verfügen. Der Nachweis über die Energieeffizienz kann über einen offiziell erstellten EPC (Energy Performance Certificate / Energieausweis) nachgewiesen werden. Die Erstellung der Energieausweise wird durch die Abteilung Facility Management beauftragt und betreut. Bei Hypotheken erfolgt die Einholung der Energieausweise bei Darlehensbeantragung.

Alternativ wird geprüft, ob das Gebäude zu den Top 15% des nationalen oder regionalen Gebäudebestandes in Bezug auf den primären Energiebedarf gehört. Die Prüfung kann anhand der Primary Energy Demand (PED) Kennzahl unter Berücksichtigung des EPC erfolgen.

Derzeit existiert keine eindeutige Definition, welche Immobilien zu den Top 15% in Deutschland gehören. Begründet wird dies dadurch, dass keine umfassende Abdeckung von Daten über die Energieeffizienz der Gebäude in Deutschland vorliegt. Für Deutschland kommen im Wesentlichen zwei Studien in Frage, auf die sich bei der Bestimmung der Top 15% bezogen werden kann. Die Barmenia bezieht sich dabei auf eine Studie, die vom Institute de l’Epargne Immobilière et Foncière (IEIF) zusammen mit Deepki veröffentlicht wurde. Die Studie gibt Schwellenwerte (in kWh/m²) für die Top 15% und die Top 30% für unterschiedliche Gebäudeklassen in unterschiedlichen Ländern an.

Für Gebäude, die nach dem 31.12.2020 gebaut wurden, gilt, dass der Primärenergiebedarf des Neubaus 10% unter dem Schwellenwert des Niedrigst-Energiegebäudes (NZEB) liegen muss. Das Niedrigst-Energiegebäude wird im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) über den Jahres-Primärenergiebedarf des im Gesetz beschriebenen Referenzgebäudes abzüglich 25% definiert. Ein NZEB ist ein Gebäude, das über einen sehr effizienten Energieverbrauch verfügt, während die geringe Menge an benötigter Energie zu einem signifikanten Anteil durch erneuerbare Energie bezogen werden sollte.

Für die Beurteilung der Taxonomiekonformität der Hypotheken sind die als Sicherheit dienenden Immobilien maßgeblich, insofern gelten die unter Immobilien dargestellten Vorgehensweisen. Für die Beleihungsobjekte sind dabei die gleichen Nachweise zu erbringen wie bei den Immobilien des Direktbestandes.

Prüfung der Do No Significant Harm Kriterien (DNSH-Kriterien)

Wenn alle Investitionen in Zusammenhang mit Immobilien Tätigkeit 7.7 von Annex I des Klima-DA (d.h. zu Umweltziel 1) zugeordnet werden, dann ist entsprechend gemäß der DNSH-Kriterien eine Prüfung bzgl. der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen von Umweltziel 2 durchzuführen. Für die weiteren Ziele gibt es bei dieser Tätigkeit keine Prüfung. Relevant für die DNSH-Prüfung sind Informationen über den Standort und die Lebenserwartung der Immobilie.

Es wird eine robuste Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung für jede (potenziell konforme) Immobilie durchgeführt. Das bedeutet, dass potenzielle Klimagefahren identifiziert und eine Einschätzung vorgenommen werden, ob ein wesentliches physisches Klimarisiko für das jeweilige Asset (in dem Fall Immobilien) besteht. Wenn keine wesentlichen Risiken bestehen bzw. dafür Anpassungspläne (z.B. Elementarschadenversicherung) vorliegen, wird eine Immobilie aus Perspektive der DNSH-Prüfung als konform klassifiziert.

Die zu prüfenden Klimagefahren ergeben sich aus dem Climate Delegated Act. Die von der Barmenia finanzierten taxonomiefähigen Gebäude und Hypotheken liegen ausschließlich in Deutschland. Die folgenden Klimagefahren konnten als nicht relevant eingestuft werden: Abtauen von Permafrost, Versauerung der Ozeane, Überlaufen von Gletscherseen, Temperaturänderung und –variabilität. Die folgenden Klimagefahren wurden zu jeweils einer Gruppe zusammengefasst und konnten aufgrund einer geographischen Szenariokarte bezogen auf das jeweilige Risiko im Jahr 2050 zusätzlich für alle Immobilien und Hypotheken ausgeschlossen werden:

A         Zyklon, Hurrikan, Taifun, Tornado, Sturm (einschließlich Schnee-, Staub- und Sandstürme)
B         Wald- und Flächenbrände
C         Hitzestress; Hitzewelle; Wasserknappheit; Dürre
D         Kältewelle; Frost

Die potenziell konformen Immobilien/Hypotheken wurden im Rahmen der DNSH-Prüfung auf die folgenden Risiken/Kriterien geprüft:
Die Untersuchung der potenziell konformen Immobilien und Hypotheken erfolgt auf Basis des Standortes (Land, Bundesland, Adresse). Für das Risiko der Lage in einem Erdbebengebiet werden die Assets unter der Nutzung einer Erdbebengebiet-Karte untersucht. Ähnlich zu dieser Vorgehensweise wird eine Karte der Naturschutzgebiete in Deutschland verwendet, um zu prüfen, ob eine Immobilie in einem Naturschutzgebiet liegt oder angrenzt. Die jeweiligen Stadtteile, in denen die Immobilien liegen, werden auf Bergbaugebiete überprüft, um die Gefahr der Bodenabsackung/des Erdrutsches zu identifizieren. Daten sowie Visualisierungen des MSCI ESG Managers werden für die Untersuchung der Überschwemmungsgefahr genutzt. Wenn eine Immobilie keinem dieser Risiken ausgesetzt ist, gelten die DNSH-Kriterien als erfüllt. Liegt jedoch das Risiko einer Überschwemmung oder der Bodenabsackung vor, wird zusätzlich geprüft, ob die jeweilige Immobilie über eine Elementarschadenversicherung verfügt.  

Anrechnung des Investitionswerts der konformen Immobilien und Hypotheken bei der Berechnung der Leistungsindikatoren

Die taxonomiekonformen Hypotheken und Immobilien des Direktbestands sowie der Barmenia Grundstücks GmbH & Co fließen in die Berechnung der KPIs ein. Direkte Investitionen in Immobilien oder z.B. Risikopositionen gegenüber privaten Haushalten und lokalen/regionalen Gebietskörperschaften werden der Position „Der Anteil der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien an den Gesamtaktiva…“ zugewiesen. Immobilienfinanzierungen an z.B. einem NFRD pflichtigen Unternehmen werden dem KPI „Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen…“ zugeordnet (s. Tabelle 1). Darüber hinaus fließt die Taxonomiekonformität der Hypotheken und Immobilien des Direktbestands sowie der Barmenia Grundstücks GmbH & Co in die Taxonomiekonforme Aktivität Klimaschutz ein.

Der Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Immobilien und Hypotheken fließt in den KPI „Der Wert aller Kapitalanlagen durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden…“ ein.

Ermittlung der Taxonomiekonformität von Investmentfonds

Investmentfonds werden auf ihre zugrundeliegenden Assets durchgeschaut. Diese Positionen werden mit MSCI ESG Daten angereichert, um die Taxonomiekonformität sowie Taxonomiefähigkeit zu bestimmen. Für die Verknüpfung mit MSCI ESG Daten wird die ISIN (International Security Identification Number) des Instruments oder die LEI (Legal Entity Identifier) des Emittenten verwendet.

Ermittlung der Taxonomiekonformität von Alternative Investments

Um Datenlücken im Bereich der illiquiden Assets, insbesondere im Bereich von Alternative Investments, zu schließen nutzt die Barmenia für ihre Artikel 8 Taxonomie Alternative Investment Fonds  das sogenannte BAI-Template. Da es derzeit keine marktübliche Vorlage für den Austausch von Taxonomiedaten gibt und das European ESG Template (EET) lediglich für die Offenlegungsverordnung (SFDR) anwendbar ist, wurde dieses Template vom Bundesverband für Alternative Investments (BAI) entwickelt.

Das Format des BAI-Templates ist auf die Meldebögen von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen des Berichtsjahres 2023 ausgerichtet. Diesbezüglich enthält es Angaben zu allen Leistungsindikatoren der Meldebögen des Anhangs X und XII der Delegierten Verordnung. Die erhobenen Kennzahlen basieren dabei auf tatsächlich berichteten Kennzahlen (keine Schätzwerte) von NFRD pflichtigen Gesellschaften. Die Taxonomiedaten der Artikel 8 Taxonomie Alternative Investment Fonds wurden im Auftrag der Barmenia vom Bundesverband für Alternative Investments in Zusammenarbeit mit SOF (Substance Over Form) und der Universal Investment von den Zielfonds eingeholt und auf der Ebene der Dachfonds aggregiert. Die im BAI-Template zusammengetragenen Kennzahlen fließen in der Berechnung der Leistungsindikatoren des Barmenia Konzerns ein.

Ausweis des Meldebogens für die KPI von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen (Anhang X, Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission)

Tabelle 1 zeigt den Meldebogen für die KPI von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen. Sie gibt den taxonomiekonformen Anteil der Investitionen an allen berücksichtigten Vermögenswerten an. Die Berechnung der Leistungsindikatoren erfolgt auf der Basis der Buchwerte der Risikopositionen.

Die Darstellung erfolgt - gemäß Vorgabe der EU-Kommission - ohne Berücksichtigung von Schätzungen über ESG-Daten. Es gehen ausschließlich die von Unternehmen berichteten Angaben in die Ermittlung der Kennzahlen ein.

Die ermittelten Kennzahlen werden mithilfe der aufgeführten Methoden und Annahmen ermittelt. Die Kennzahlen wurden in einem gemeinsamen Projekt zwischen der ISS Software GmbH und der Barmenia ermittelt. Die Geldbeträge entsprechen den tatsächlichen Beträgen in Euro.

Erläuterung zum Umsatz-KPI (Revenue) und CapEx-KPI (Capital Expenditure)

Der Umsatz-KPI bezieht sich auf den Umsatzanteil des Nettoumsatzes, der mit taxonomiefähigen/taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden ist. Der CapEx-KPI gibt den Anteil der Investitionsausgaben, die mit taxonomiefähigen/taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, wieder.

Diese KPIs geben den gewichteten Durchschnittswert aller Investitionen an, die auf die Finanzierung von taxonomiefähigen/taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder mit diesen verbunden sind, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden, mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen wie unten aufgeführt:
Datenverfügbarkeit

Die Berechnung der abgebildeten KPI basiert auf der besten derzeit vorliegenden Datenbasis. Insbesondere im Bereich illiquider Investments wie Alternative Investments und Immobilien ist es schwer  Taxonomiedaten zu erhalten. Für die Alternative Investments wird diese Lücke, wie oben beschrieben, über das BAI-Template geschlossen. Für Hypotheken und Immobilien wird die zuvor beschriebene Vorgehensweise für die Bestimmung der Konformität genutzt. Da Finanzunternehmen erst in diesem Jahr über ihre Taxonomiekonformität berichten, liegen bisher nur wenige Taxonomiedaten für diese Unternehmen vor. Diese Datenlücke wird sich voraussichtlich zum nächsten Berichtsjahr weiter schließen.  

Tabelle 1: ANHANG X – Meldebogen für die KPI von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, im Verhältnis zu den gesamten Kapitalanlagen


Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden, mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen wie unten aufgeführt: Der gewichtete Durchschnittswert
aller Kapitalanlagen von Versicherungs-
oder Rückversicherungsunternehmen,
die auf die Finanzierung von
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
ausgerichtet oder hiermit verbunden sind,
mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen wie unten aufgeführt:
umsatzbasiert: % 3,35 umsatzbasiert: [Geldbetrag] 323.284.341,83
CapEx-basiert: % 4,26 CapEx-basiert: [Geldbetrag] 411.375.792,89
Der Prozentsatz der für den KPI erfassten Vermögens-werte im Verhältnis zu den Gesamtkapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen (Gesamt-AuM). Ohne Kapitalanlagen in staatliche Einrichtungen. Der Geldwert der für den KPI erfassten Vermögenswerte. Ohne Kapitalanlagen in staatliche Einrichtungen.
Erfassungsquote: % 79,98 Erfassungsbereich: [Geldbetrag] 9.651.873.596,73
Zusätzliche, ergänzende Offenlegungen: Aufschlüsselung des Nenners des KPIs
Der Prozentsatz der Derivate im Verhältnis zu den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden. Der Wert der Derivate als Geldbetrag.
X % 0,08 [Geldbetrag] 7.636.461,97
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva: Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen:
Für Nicht-Finanzunternehmen: % 40,09 Für Nicht-Finanzunternehmen: [Geldbetrag] 3.869.249.069,64
Für Finanzunternehmen: % 40,29 Für Finanzunternehmen: [Geldbetrag] 3.888.415.405,83
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva: Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen:
Für Nicht-Finanzunternehmen: % 14,87 Für Nicht-Finanzunternehmen: [Geldbetrag] 1.435.659.882,62
Für Finanzunternehmen: % 10,19 Für Finanzunternehmen: [Geldbetrag] 983.085.004,51
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva: Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen:
Für Nicht-Finanzunternehmen: X % 7,18 Für Nicht-Finanzunternehmen: [Geldbetrag] 692.806.014,03
Für Finanzunternehmen: X % 7,15 Für Finanzunternehmen: [Geldbetrag] 689.716.257,79
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: Der Wert der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien:
X % 5,22 [Geldbetrag] 504.050.387,47
Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens – mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird – die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind: Der Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens – mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird – die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind:
X % 100,00 [Geldbetrag] 9.651.873.596,73
Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden:
umsatzbasiert: % 12,63 umsatzbasiert: [Geldbetrag] 1.218.738.193,88
CapEx-basiert: % 11,43 CapEx-basiert: [Geldbetrag] 1.103.588.537,20
Der Wert aller Kapitalanlagen durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden:
umsatzbasiert: % 20,73 umsatzbasiert: [Geldbetrag] 2.000.487.848,93
CapEx-basiert: % 20,97 CapEx-basiert: [Geldbetrag] 2.023.521.810,70
Zusätzliche, ergänzende Offenlegungen: Aufschlüsselung des Zählers des KPI
Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva: Der Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen:
Für Nicht-Finanzunternehmen:     Für Nicht-Finanzunternehmen:  
umsatzbasiert: % 1,22 umsatzbasiert: [Geldbetrag] 117.784.473,72
CapEx-basiert: % 1,96 CapEx-basiert: [Geldbetrag] 188.924.145,10
Für Finanzunternehmen:     Für Finanzunternehmen:  
umsatzbasiert: % 2,12 umsatzbasiert: [Geldbetrag] 204.960.262,70
CapEx-basiert: % 2,30 CapEx-basiert: [Geldbetrag] 221.911.101,34
Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens – mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird – die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind: Der Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens – mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird – die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind:
umsatzbasiert: % 3,35 umsatzbasiert: [Geldbetrag] 323.284.341,83
CapEx-basiert: % 4,26 CapEx-basiert: [Geldbetrag] 411.375.792,89
Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: Der Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:
umsatzbasiert: % 0,01 umsatzbasiert: [Geldbetrag] 538.295,90
CapEx-basiert: % 0,01 CapEx-basiert: [Geldbetrag] 538.295,90
Aufschlüsselung des Zählers des KPIs nach Umweltziel
Taxonomiekonforme Aktivitäten – sofern „keine erhebliche Beeinträchtigung“ (DNSH) und soziale Sicherung positiv bewertet werden:
1) Klimaschutz Umsatz:% 2,42 Übergangstätigkeiten: Umsatz % 0,00
Übergangstätigkeiten: Capex % 0,00
CapEx: % 2,48 Ermöglichende Tätigkeiten: Umsatz % 0,00
Ermöglichende Tätigkeiten: Capex % 0,00
2) Anpassung an den Klimawandel Umsatz:% 0,00 Ermöglichende Tätigkeiten: Umsatz % 0,00
CapEx: % 0,00 Ermöglichende Tätigkeiten: Capex % 0,00
3) Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen Umsatz:% 0,00 Ermöglichende Tätigkeiten: Umsatz % 0,00
CapEx: % 0,00 Ermöglichende Tätigkeiten: Capex % 0,00
4) Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft Umsatz:% 0,00 Ermöglichende Tätigkeiten: Umsatz % 0,00
CapEx: % 0,00 Ermöglichende Tätigkeiten: Capex % 0,00
5) Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung Umsatz:% 0,00 Ermöglichende Tätigkeiten: Umsatz % 0,00
CapEx: % 0,00 Ermöglichende Tätigkeiten: Capex % 0,00
6) Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme Umsatz:% 0,00 Ermöglichende Tätigkeiten: Umsatz % 0,00
CapEx: % 0,00 Ermöglichende Tätigkeiten: Capex % 0,00

Umweltziele 3 - 6 und neue Aktivitäten (Taxonomiefähigkeit)

Für die Umweltziele 3 bis 6 sowie für neu aufgenommene Tätigkeiten zum Klimarechtsakt liegt gemäß Verordnung ein sogenannter Phase-in-Phase-Ansatz vor. Dies bedeutet, dass für diese Tätigkeiten in diesem Berichtsjahr lediglich Angaben zur Taxonomiefähigkeit ausgewiesen werden. Für die taxonomiekonformen Aktivitäten in Bezug auf die Umweltziele 3 bis 6 wird ein prozentualer Anteil von 0 % ausgewiesen, da derzeit keine Daten vorliegen (s. Tabelle 2). Für die Umweltziele 1 und 2 sind zusätzlich zu den taxonomiefähigen auch die -konformen Aktivitäten auszuweisen. Der Anteil der taxonomiefähigen Aktivitäten in Bezug auf die Umweltziele 1 - 2 ist in der Tabelle 1 unter Aufschlüsselung des Nenners des KPIs dargestellt.

Tabelle 2: Taxonomiefähige Aktivitäten in Bezug auf die Umweltziele 3 - 6

Umweltziele 3 - 6 und neue Aktivitäten (Taxonomiefähigkeit)
Der Anteil der Risikopositionen bei taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung [Delegierte Verordnung zur Umwelttaxonomie] und den Abschnitten 3.18 bis 3.21, den Abschnitten 6.18 bis 6.20 des Anhangs I der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 und den Abschnitten 5.13, 7.8, 8.4, 9.3, 14.1 und 14.2 des Anhangs II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: Umsatz: 0%  
CapEx: 0%
Wert der Risikopositionen bei taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung [Delegierte Verordnung zur Umwelttaxonomie] und den Abschnitten 3.18 bis 3.21, den Abschnitten 6.18 bis 6.20 des Anhangs I der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 und den Abschnitten 5.13, 7.8, 8.4, 9.3, 14.1 und 14.2 des Anhangs II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: umsatzbasiert: 0% CapEx-basiert: 0%
Der Anteil der Risikopositionen bei nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung [Delegierte Verordnung zur Umwelttaxonomie] und den Abschnitten 3.18 bis 3.21, den Abschnitten 6.18 bis 6.20 des Anhangs I der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 und den Abschnitten 5.13, 7.8, 8.4, 9.3, 14.1 und 14.2 des Anhangs II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: Umsatz: 100%  CapEx:  100% Wert der Risikopositionen bei nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung [Delegierte Verordnung zur Umwelttaxonomie] und den Abschnitten 3.18 bis 3.21, den Abschnitten 6.18 bis 6.20 des Anhangs I der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 und den Abschnitten 5.13, 7.8, 8.4, 9.3, 14.1 und 14.2 des Anhangs II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: umsatzbasiert: 9.651.873.596,73 CapEx-basiert: 9.651.873.596,73

Pflichtangabe zur Taxonomiekonformität der Kapitalanlagen in Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten in bestimmten Energiesektoren (Delegierte Verordnung EU ANHANG XII – Meldebögen für Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas)   Der Barmenia Konzern ist zum Stichtag 31.12.2023 in die Wirtschaftstätigkeitsbereiche Kernenergie und fossiles Gas investiert.   Gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139  ist der Betrag und Anteil der taxonomie-konformen Wirtschaftstätigkeiten (Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas) in Form von fünf Meldebögen auszuweisen (s.u. Tabelle 3 und Anhang Tabelle 5 – 8).   Meldebogen 1 zeigt in welchen Tätigkeiten im Bereich Kernernergie und fossiles Gas der Barmenia Konzern zum Stichtag 31.12.2023 investiert ist. Zusätzlich befindet sich im Anhang eine Version dieses Meldebogens inklusive der prozentualen Anteile der Assets des Wirtschaftstätigkeitsbereichs Kernergie/fossiles Gas in Relation zum betrachteten Gesamtaktiva (s. Anhang Tabelle 4).  

Tabelle 3: Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1. Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja
2. Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja
3. Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja
  Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4. Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja
5. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja
6. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja

Der Anteil der taxonomiekonformen Assets des Wirtschaftstätigkeitsbereichs Kernergie/fossiles Gas kann den Meldebögen 2 und 3 entnommen werden (s. Anhang Tabelle 5 und 6). Eine taxonomiekonforme Investition in diesen Tätigkeitsbereichen bedeutet, dass diese dennoch einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der sechs Umweltziele leistet und gleichzeitig keinem anderen Umweltziel widerspricht.    

Rechtliche Hinweise

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Würdigung des FAQs der EU-Kommission vom 21.12.2023

Am 21. Dezember 2023 hat die EU-Kommission eine größere Anzahl sogenannter FAQ (Frequently Asked Questions) zur Konkretisierung der Auslegung der Taxonomieverordnung und der zugehörigen delegierten Rechtsakte für Finanzunternehmen veröffentlicht.

Die Barmenia hat ihr EU-Taxonomie-Reporting nach den geltenden Regulatorischen Anforderungen und im Rahmen dieser gültigen Auslegungen erstellt.

Nach Beurteilung der Klarstellung durch die neu veröffentlichten FAQs hat die Barmenia, sofern sie nicht bereits mit der Interpretation der Europäischen Kommission übereinstimmt, Änderungen vorgenommen, wenn diese umsetzbar waren. An den Stellen, an denen dies aufgrund mangelnder Datenverfügbarkeit, fachlichen Uneindeutigkeiten oder technischen Beschränkungen kurzfristig nicht möglich war, erfolgt dies zum nächsten Berichtsstichtag.

Darunter fällt die Beurteilung der Konformität von Verbriefungen, strukturierten Schuldverschreibungen, Pfandbriefen, Investitionen in Immobilienvermögen (die nicht durch Wohneigentum besichert sind) sowie von Engagements gegenüber Zweckgesellschaften (SPVs, Special Purpose Vehicles). Die gesonderte Bewertung der Konformität dieser Investments erfolgte nicht zu diesem Berichtsstichtag und wird diesbezüglich zur nächsten Berichtsperiode umgesetzt. Des Weiteren liegen in dieser Berichtsperiode noch nicht zu allen Anlageklassen Informationen von anderen Gegenparteien bezüglich des Ausweises der Tätigkeitsbereiche Kernenergie und fossiles Gas vor. Diese Datenlücke wird sich voraussichtlich zur nächsten Berichtsperiode weiter schließen.

Risikobewertung

Der adäquate Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der ESG-Kriterien wird bei der Barmenia als gesamtunternehmerische Verantwortung betrachtet. In der Kapitalanlage werden Nachhaltigkeitsrisiken seit der Unterzeichnung der UN PRI (UN Principles for Responsible Investment; Prinzipien für verantwortliches Investieren der Vereinten Nationen) im Jahre 2014 explizit adressiert. Die sowohl gesellschaftliche als auch politische Bedeutung der Nachhaltigkeit nimmt die Barmenia fortwährend zum Anlass, die Auswirkungen möglicher Nachhaltigkeitsrisiken auf das gesamte Unternehmen zu überprüfen. In diesem Zusammenhang werden potenzielle Risiken wie folgt bewertet (siehe dazu auch „2. Wesentlichkeit – Risikomanagement und Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken“): Im Rahmen der internen Risikoanalyse wurden die Auswirkungen des Klimawandels anhand von unterschiedlichen Klimawandelszenarien betrachtet. Die Klimawandelszenarien orientieren sich an einem globalen Temperaturanstieg von unter bzw. über zwei Grad Celsius. Die Analyse umfasst sowohl physische als auch transitorische Risiken des Klimawandels und berücksichtigt Einflüsse auf die Kapitalanlage und auf die Versicherungstechnik der einzelnen Barmenia-Unternehmen. Insgesamt sind die Szenarien als Indikation für mögliche Auswirkungen sowie entstehende Handlungsbedarfe zu verstehen.