Leistungsindikatoren zu Kriterium 10

Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.

(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)

Seit 2016 werden bei der Eigenanlage neben Aspekten der ökonomischen explizit auch Aspekte der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit geprüft und bei Entscheidungen berücksichtigt. Die IB.SH prüft dabei jeden Emittenten.
Aktuell wird in der Anlageleitlinie eine Liste kritischer Branchen aufgenommen. Die gelisteten Branchen sollen zukünftig bei Wertpapierinvestments ausgeschlossen werden. Die Treasuryaktivitäten sind auf EU-Mitgliedsstaaten mit Euro als Währung beschränkt.