5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

WESSLING ist ein Familienunternehmen. Daher tragen die Gesellschafter, die geschäftsführenden Gesellschafter und die Geschäftsführung die Verantwortung für die Nachhaltigkeitsthemen. Unterstützt wird die oberste Leitung von einem Nachhaltigkeitsteam. 
Die verschiedenen Aufgabengebiete sind in Divisionen und Geschäftsfelder gebündelt. Die Leiter dieser Organisationseinheiten sind dafür verantwortlich, dass die Vorgaben der obersten Leitung in den jeweiligen Organisationseinheiten berücksichtigt werden. Über Geschäftsleitungsmeetings, an denen die Geschäftsführung, die Divisionsleitung sowie Leiter der unterstützenden Zentralfunktionen teilnehmen, werden u. a. Anforderungen formuliert und die Umsetzung von Anforderungen hinterfragt.
Als Lernunternehmen setzt WESSLING auf die Beteiligung der Mitarbeiter. Beteiligung heißt, dass Mitarbeiter in ihrem Wirkbereich Mitverantwortung für den fortlaufenden Verbesserungsprozess haben. 


6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Das WESSLING Leitbild, der Code of Conduct, Unternehmenspolitiken und Leitlinien sind bindende Verpflichtungen für die strategischen und operativen WESSLING Einheiten. Diese definieren u. a. Vorgaben an:
  • den Umweltschutz,
  • die Sicherheit und den Gesundheitsschutz,
  • das Führungsverhalten und das Wertesystem,
  • die Mitarbeiterentwicklung,
  • die Familienfreundlichkeit,
  • die lernende Organisation,
  • die Qualität,
  • die Sicherstellung menschenwürdiger Arbeit und Vermeidung von Kinder- und Zwangsarbeit,
  • die Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen.
WESSLING arbeitet je nach Geltungsbereich der Normen nach den Vorgaben der DIN EN ISO/IEC 17025 (Qualität), der DIN EN ISO 9001 (Qualität), der DIN EN ISO 14001 (Umwelt), des BG-zertifizierten Arbeitssicherheitsmanagementsystems sowie nach Vorgaben von Akkreditierungsstellen. 

Das Managementsystem ist Grundlage der Geschäftsprozesse. Diese Geschäftsprozesse unterliegen einer Steuerung. Abweichungen von den festgelegten Werten und Zielen werden regelmäßig ermittelt, dokumentiert und abgestellt. Ein Reklamationsmanagement und das Verfolgen nicht konformer Arbeiten tragen zur fortlaufenden Verbesserung der Prozesse und Umsetzung von Zielen und Anforderungen bei.


7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

WESSLING agiert nach den Vorgaben eines integrierten Managementsystems, dem externe Zertifizierungen und Akkreditierungen zu Grunde liegen. Managementreviews durch die Geschäftsführung sind nach den einschlägigen Normen verpflichtend und Basis für die Planung. Im Teilmanagementbewertungsbericht Umwelt und Nachhaltigkeit werden die Zielerreichung sowie aktualisierte Zielvorgaben und Maßnahmen dokumentiert.

Folgende Leistungsindikatoren werden behandelt:
  • Organisation und Ziele,
  • Kommunikation,
  • Abfall,
  • Energie,
  • Treibstoffverbrauch,
  • Ressourcenverbrauch,
  • Nachhaltiger Einkauf,
  • Leitbild,
  • Betriebsrat, Mitarbeitervertretung,
  • Mitarbeiterjahresgespräche,
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement,
  • Berücksichtigung von Mitarbeitern mit Behinderung,
  • Gesundheitsmanagement,
  • Korruption, Bestechung und abweichendes Verhalten,
  • Informationssicherheit,
  • Spenden und Zuwendungen,
  • Compliance,
  • Bewertungen durch externe Stellen,
  • interne Audits.
Interne Audits stellen sicher, dass geplant und in kurzfristigen Abständen Prozesse und die Zieleinhaltung überwacht werden. Ungeachtet der implementierten Managementsysteme werden Kriterien der Nachhaltigkeit in Meetings, im Führungskreis und insbesondere in der täglichen Arbeit berücksichtigt und sollen von den Mitarbeitern eingefordert werden. In regelmäßig stattfindenden Mitarbeitergesprächen haben Fragen der Sozialkompetenz und des Umganges miteinander einen festen Platz.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.

WESSLING Dienstleistungen, hier die Analytikdienstleistungen und die Beratung, befähigen Kunden ihre Nachhaltigkeitsperformance zu optimieren.
Aber auch WESSLING intern sind Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen vorgegeben sowie dokumentiert und unterliegen der regelmäßigen Bewertung und fortlaufenden Verbesserung.

Wirtschaftlichkeit:
- Controlling der Finanzströme,
- implementiertes Qualitätsmanagement je nach Bereich,
- regelmäßige Ermittlung und Bewertung der Compliance,
- Code of Conduct zu internen und externen Verhaltensvorgaben (u. a. faire Geschäftspraktiken).

Soziales:
- dokumentiertes Unternehmensleitbild (z. B. Führung und Werte),
- dokumentierte Politiken (Soziales, Menschenrechte, Anti-Kinder- und Zwangsarbeit, Beschaffung),
- transparentes und dokumentiertes Gehaltssystem zur fairen Entlohnung,
- Betriebliches Gesundheitsmanagementsystem,
- Urlaubsanspruch oberhalb gesetzlicher Vorgaben,
- Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen,
- Mitarbeiterbenefits (z.B. Jobrad, Firmenfitnessangebote, Rabattportale, Vereinbarkeit von Familie und
  Beruf),
- Seminarangebote zur fachlichen und persönlichen Entwicklung,
- Mitarbeiterzeitung und Intranet zur Kommunikation.

Ökologie:
- implementiertes Umweltmanagementsystem je nach Bereich,
- Dachbegrünung, naturnahe Grünflächengestaltung,
- Green Car Policy,
- Controlling von Umweltdaten,
- Bahncard,
- dokumentierte Vorgaben an die Beschaffung (Verfahren nachhaltige Beschaffung).


8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Anreizsystem Mitarbeitergespräche
Mitarbeiter aller Hierarchieebenen und damit auch die Führungskräfte führen jährlich Mitarbeitergespräche mit der für sie zuständigen Führungskraft durch. Inhalte der Mitarbeitergespräche sind die Erreichung der gemeinsam vereinbarten Ziele (einschließlich der Nachhaltigkeitsziele), die Formulierung neuer Ziele, Wünsche und Erwartungen des Mitarbeiters und vereinbarte Förder- und Unterstützungsmaßnahmen. In Abhängigkeit von der Stelle werden Nachhaltigkeitsziele (z. B. Chancengerechtigkeit, Energieeinsparung, Prozessoptimierungen, Rechtssicherheit, Normkonformität, Reduzierung von Abfällen) als persönliche Ziele formuliert. Ob und in welchem Maße mit einem Stelleninhaber Nachhaltigkeitsziele vereinbart werden ist davon abhängig, welchen Einfluss eine Stelle auf die WESSLING Nachhaltigkeitsperformance hat. 
   
Anreizsystem Bewertung
Ergänzend findet eine Leistungsbewertung statt, die anhand festgelegter Kriterien erfolgt. Zu den Kriterien zählen unter anderem die Themen Kommunikation, kollegiales Verhalten, Mitarbeitermotivation, der schonende Umgang mit Ressourcen, die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz. Die Bewertung hat individuell Einfluss auf die jährliche Gehaltsentwicklung und die Vereinbarung von konkreten Zielen. Die Umsetzung der übergeordneten Zielsetzungen der Geschäftsführung, einschließlich der Nachhaltigkeitsziele, werden so auf die Tätigkeiten und Mitarbeiter heruntergebrochen. Die Bewertungen sind Gegenstand des Geschäftsleitungsmeetings (Kontrollorgan). Insofern sind Nachhaltigkeitsziele explizit Bestandteil des Anreizsystems.

Oberste Leitung
Die Bewertung der Geschäftsführung, der Gesellschafter bzw. geschäftsführenden Gesellschafter erfolgt im Rahmen des Austausches zwischen den Mitgliedern der obersten Leitung. Die oberste Leitung profitiert nur mittelbar von dem oben genannten Anreizsystem, wenn durch Mitarbeitermotivation, Imagegewinn oder andere Faktoren die Leistungsfähigkeit des Unternehmens gefördert wird. Der Erfolg des Unternehmens wird vom Beirat überwacht.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Kontrollorgane sind der Beirat, die Gesellschafter, die Geschäftsführung und das Geschäftsleitungsmeeting.
Die Mitglieder des Beirates erhalten eine Aufwandsentschädigung für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Die Vergütung der Gesellschafter richtet sich nach dem Gesellschaftervertrag, das Gehalt der Geschäftsführer enthält einen fixen und einen erfolgsabhängigen variablen Anteil.
Der Erfolg wird anhand der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens sowie weiterer Kriterien gemessen. Die Kriterien werden individuell vereinbart und enthalten unter Berücksichtigung des Geschäftsverteilungsplanes auch Anforderungen, die den Nachhaltigkeitsaspekten Umwelt und Gesellschaft zuzuordnen sind. Weiterreichende Informationen zu den Vereinbarungen werden nicht veröffentlicht, da diese potenziell wettbewerbsrelevant und vertraulich sind.     
Weitere Mitglieder des Geschäftsleitungsmeetings werden über das WESSLING Gehaltssystem entlohnt, dass transparent im Intranet für die Mitarbeiter dargestellt ist.
Der Umgang mit Anstellungsprämien, Zahlungen als Einstellungsanreiz oder das Gewähren von Abfindungen für Führungskräfte und Mitarbeiter unterliegen keinem allgemeingültigen und dokumentierten Prozess und sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Insofern wären Zahlungen dieser Art Einzelfallentscheidungen unter Berücksichtigung des individuellen Kontextes und unter Beachtung gesetzlicher sowie interner Vorgaben. Gleiches gilt für den Umgang mit Rückforderungen.

WESSLING bietet Mitarbeitern aller Ebenen die betriebliche Altersvorsorge an.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Der Leistungsindikator wird nicht erhoben, da er für die WESSLING GmbH keinerlei Steuerfunktion hat.
 


9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Die Erwartungen, Erfordernisse und Anforderungen der internen und externen interessierten Parteien werden im Rahmen einer Stakeholderanalyse unter Berücksichtigung der Kriterien Wirtschaftlichkeit, Qualität, Umwelt, Arbeitssicherheit, Soziales und nachhaltige Beschaffung ermittelt, verstanden und deren Anforderungen berücksichtigt. Die systematische Identifikation interessierter Parteien und deren Bewertung wird regelmäßig von externen Stellen im Rahmen der Aufrechterhaltung der Managementsysteme überprüft. Als zentrale Stakeholder sind Kunden, Lieferanten, Behörden, die Nachbarschaft, Zertifizierungs-/Akkreditierungsstellen und insbesondere Mitarbeiter identifiziert. Die Kommunikation mit den Stakeholdern ist der Kern der Bemühungen, Kunden, Behörden, Mitarbeiter und andere interessierte Parteien zu verstehen. Die Berücksichtigung gesetzlicher, normativer sowie behördlicher Anforderungen ist Grundlage der Leistungserbringung und wird durch interne und externe Audits interessierter Parteien an den Standorten regelmäßig überwacht.

Als Dienstleister setzt WESSLING auf den persönlichen Kontakt mit Kunden, Behörden und anderen interessierten Parteien. Darüber hinaus finden regelmäßig Seminare, Schulungen und Treffen statt, die auch Nachhaltigkeitsthemen zum Inhalt haben. Themen sind beispielsweise die Abfallvermeidung, Bauschadstoffe und Maßnahmen der Sanierung, psychische Belastungen am Arbeitsplatz, Energieeffizienz und Ressourcenschutz. Gewonnene Erkenntnisse fließen in die Entwicklung des Dienstleistungsangebotes und den WESSLING-eigenen Nachhaltigkeitsprozess, z. B. in Form des Umwelt- oder Arbeitssicherheitsprogramms, ein.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

Zu den wesentlichen Stakeholdern gehören Kunden (einschließlich Behörden und andere staatliche Einrichtungen), Lieferanten, Mitarbeiter, die Nachbarschaft, die Gesellschafter sowie Aufsichtsstellen.
Nachfolgend wichtige Themen:
  • Unparteilichkeit, 
  • Unabhängigkeit,
  • Kompetenz,
  • Flexibilität,
  • Kunden- und Prozessorientierung,
  • Rechts- und Normkonformität,
  • partnerschaftliches Agieren, gegenseitige Wertschätzung,
  • langfristige Beziehungen,
  • Einhaltung ökologischer und sozialer Standards,
  • Berücksichtigung der Mitarbeiterinteressen.

In 2022 wurde eine Mitarbeiterumfrage zum Thema Arbeitszeiten durchgeführt. Die Umfrage fand im Kontext der Überarbeitung der Betriebsvereinbarungen Arbeitszeiten statt.

Die Ermittlung der Kundenzufriedenheit erfolgt aus standardisierten Auswertungen sowie aus der Bearbeitung von Beschwerden, Reklamationen oder Lob.

Die oben genannten Themen spiegeln ganz wesentlich die Motivation von Kunden wider, ganz bewusst mit WESSLING zusammenzuarbeiten. Auswertungen zu Reklamationen werden mindestens jährlich durchgeführt, wobei die Bearbeitung von Beschwerden, Reklamationen und auch Lob in festgelegten Fristen erfolgen muss. Im Rahmen des jährlichen Managementreviews durch die Geschäftsführung werden, soweit keine akuten Maßnahmen notwendig sind, auf der Grundlage der Auswertungen Ziele formuliert.
WESSLING musste sich auch im Berichtsjahr regelmäßig den Anliegen von Kunden, Behörden und Zertifizierungs-/Akkreditierungsstellen stellen.
 
Für die Nachbarschaft ist von besonderem Interesse, dass die Einwirkungen (z. B. Lärm, Verkehr, Emissionen) möglichst gering sind. WESSLING versteht sich als Umweltunternehmen, Beschwerden sind daher nachteilig für das Image, können das Vertrauen von Behörden und Kunden in die WESSLING Leistungsfähigkeit beschädigen und zeigen Verbesserungspotenzial auf. Wegen der Risiken und Chancen würden Beschwerden von der Nachbarschaft unmittelbar der Geschäftsführung mitgeteilt, die gegebenenfalls auch persönlich den Kontakt mit Beschwerdeführern aufnimmt. Im Berichtsjahr 2022 lagen keine Beschwerden vor.
     
Die WESSLING GmbH verfolgt den Informationsrückfluss von Kunden und anderen interessierten Parteien (positiv und negativ) systematisch, Reklamationen wird systematisch nachgegangen und die Ursachen werden analysiert. Die Gründe für ein möglicherweise nicht konformes Arbeiten werden hinterfragt und gegebenenfalls Maßnahmen abgeleitet. Die Prozesse sind in der Managementdokumentation verankert.
 


10. Innovations- und Produktmanagement

Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.

Die WESSLING Mitarbeiter stecken voller guter Ideen. Jedes Jahr honoriert das Unternehmen mit dem WESSLING Innovation Award die besten Ideen aus der Mitarbeiterschaft. Der Preis motiviert zur Kommunikation von Ideen und Verbesserungsvorschlägen. In 2022 wurden drei WESSLING Innovation Award Gewinner gekürt. Beispielsweise ging ein Preis an die Innovation “Mikroplastik in einem neuen Licht”. Dieses Projekt umfasst die Weiterentwicklung einer Analysenmethode für Mikroplastik, die schnellere und kostengünstigere Ergebnisse verspricht. 

Kundenorientierung bedeutet für WESSLING, mit und für den Kunden kreative Ideen zu entwickeln, womit Innovationen und letztendlich besondere Produkte aus dem engen Kontakt zum Kunden und unter Berücksichtigung der Kundeninteressen entstehen. WESSLING sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in Gremien, Ausschüssen und anderen Netzwerken tätig, die Quelle von Innovationen und Produkten sind.

Phasen eines Produkt- oder Dienstleistungssystems, von der Rohstoffgewinnung oder Rohstofferzeugung bis zur endgültigen Entsorgung werden grundsätzlich nicht abgeleitet. Der Einsatz von Chemikalien für die Analytik ist nach Art und Maß von den Aufträgen und den weitgehend vorgeschriebenen Methoden bestimmt, womit die Einflussnahme von WESSLING begrenzt ist. Indirekt wird über das Qualitätsmanagement, in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, auf eine möglichst fehlerfreie Dienstleistungserbringung hingewirkt, was Wiederholungsmessungen und andere Doppelarbeit sowie unnötigen Chemikalieneinsatz und den Verbrauch weiterer Ressourcen vermeidet. 
Unabhängig davon forscht WESSLING fortlaufend an neuen Methoden und Dienstleistungen, die ein höheres Maß an Genauigkeit, einen geringeren Ressourcenverbrauch, einen geringeren Einsatz von Chemikalien oder auch den Nachweis bisher nicht nachweisbarer Stoffe bedeuten können. Hierfür sind spezielle Funktionen im Unternehmen zuständig und Prozesse etabliert.

Wesentliches Einsatzmittel ist (neben den Chemikalien) Papier. Papierloses Erstellen von Gutachten, Berichten und anderen Aufzeichnungen wird derzeit weder vom Gesetzgeber noch von Kunden vollumfänglich akzeptiert. Soweit möglich und sinnvoll werden Aufzeichnungen nach Absprache mit der betroffenen Anspruchsgruppe papierlos erstellt (z. B. Angebote, Rechnungen). Die Einflussnahme auf den Papierverbrauch ist auftragsabhängig und nicht vorhersehbar und rückwirkend nicht sinnvoll vergleichbar. Gleichwohl wird der Papierverbrauch erhoben und es werden Maßnahmen zur Reduzierung umgesetzt. Es wird nach Möglichkeit chlorfreies und ein den Maßstäben der nachhaltigen Forstwirtschaft entsprechendes Papier eingesetzt.

Neben dem Papierverbrauch werden als weitere relevante Umweltaspekte der Energieverbrauch und der Aspekt Mobilität gesehen. Energieverbräuche werden erfasst und Maßnahmen zur Reduzierung abgeleitet und umgesetzt (z. B. Beleuchtung, in 2022 wurden alle Lampen auf LED ausgetauscht). Über das Fuhrparkmanagement wird der Aspekt Mobilität regelmäßig bewertet und optimiert.

Im Sinne der Lebenswegbetrachtung steht am Ende die Verwertung der Gutachten, Berichte etc. und somit des Papiers, das vom Kunden je nach Aufbewahrungszeit der Entsorgung zugeführt wird.
Nicht vermeidbare Laborabfälle werden ausschließlich über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe der Entsorgung zugeführt, soweit kein kommunaler Anschlusszwang gegeben ist. Auch wenn WESSLING nicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet ist, ist ein Abfallbeauftragter bestellt. Neben der schadlosen und ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen steht die Sensibilisierung der Mitarbeiter im Fokus dieser Funktion.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 10

Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.

(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)

Die WESSLING GmbH bietet ihren Arbeitnehmern u. a. eine betriebliche Altersvorsorge oder vermögenswirksame Leistungen an. Diese Leistungen befinden sich im gesetzlich geregelten Bereich und werden als Standardleistungen angesehen. Daher durchläuft eine solche Art der Finanzanlagen keine Auswahlprüfung. Darüber hinaus sind keine Finanzanlagen vorhanden.