5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Die ÖPNV-Leistungen der BVG werden als elementare Daseinsvorsorge zur Sicherung der Mobilität für die Berliner und Berlinerinnen sowie der Gäste der Metropole Berlin verstanden. Rechtliche Grundlagen hierzu sind im Personenbeförderungsgesetz und dem Berliner-Betriebe-Gesetz festgelegt. Das Land Berlin als 100 prozentiger Eigentümer der BVG AöR setzt über Zielbilder wirtschaftliche und fachpolitische Leitlinien für die strategische Positionierung der BVG. Diese Zielbilder haben in den vergangenen Jahren zunehmend sozialpolitische wie auch umwelt- und klimaschutzseitige Aspekte abgebildet und geben damit dem Anspruch einer nachhaltigen Entwicklung ein deutlich größeres Gewicht.

Die DNK-Erklärung der BVG ist folgerichtig auch in den 2022 erneut vom Land Berlin veröffentlichten Nachhaltigkeitsbericht der Berliner Beteiligungsunternehmen eingeflossen. Dies unterstreicht die zentrale Rolle der landeseigenen Unternehmen wie BVG, beispielsweise bei der langfristigen Zielerreichung der Klimaneutralität des Landes Berlin. 

Nachhaltigkeitsbericht 2022 Land Berlin

Der Vorstand führt die Geschäfte der BVG. Die nachhaltige Unternehmensentwicklung wird durch die Vorstandsvorsitzende verantwortet. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Vorstand in seinen Aufgaben durch den Aufsichtsrat sowie die Gewährträgerversammlung der BVG beraten und kontrolliert. Dem Vorstand und Aufsichtsrat der BVG stehen ein Beirat und ein Kundenrat zur Seite. Maßgebliche gesellschaftliche und politische Institutionen beraten als Beirat die genannten Gremien in Fachfragen des Gemeinwohls und der Daseinsvorsorge. Der Kundenrat unterstützt die Dienstleistungsentwicklung der BVG, insbesondere aus Kund*innen-Perspektive.

Auf der operativen Führungsebene werden die in den internen Fachgremien vereinbarten nachhaltigkeitsbezogenen Themenstellungen als Teil der Regelarbeit oder auch als Fachprojekte umgesetzt.  
Zunehmend werden nachhaltigkeitsrelevante BVG-Unternehmensprozesse und (vom Gesetzgeber wie auch intern formulierte) Ziele der sozial-ökologischen Transformation des Unternehmens hinsichtlich hier gleichermaßen sicherzustellender Compliance- und Governance-Anforderungen betrachtet und jährlich überprüft.


6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Wesentliche Fortschritte 2022 zur vorherigen DNK-Erklärung Berichtsjahr 2020:
Mit dem seit 2006 im Unternehmen geführten Nachhaltigkeitsmanagement ist der Anspruch einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung Teil der Strategie der BVG und fester Bestandteil des operativen Geschäfts. Der nachhaltigen Unternehmensentwicklung der BVG zuzuordnende Themenstellungen sind regelmäßig Gegenstand der Vorstandssitzungen. Gleichermaßen wurde im Berichtszeitraum zukünftige Handlungserfordernisse (z.B. aus dem LkSG) und zu initiierte Maßnahmen im Spektrum des Nachhaltigkeitsmanagements den Aufsichtsgremien der BVG berichtet. 

Im Zuge der jährlichen Wirtschaftsplanung werden beispielsweise Maßnahmen zur Stärkung des ÖPNV (z.B. Sicherung Fahrpersonal, Erneuerung Fahrzeugflotte) mit dem hieraus resultierenden Klimaschutz-Beitrag intensiviert. Zusammen mit erforderlichen Fortschreibungen der für Umwelt- und Klimaschutz relevanten unternehmensinternen Prozesse werden diese sowohl kurzfristig, in einem bis zu zehn Jahre umfassenden Planungshorizont und darüber hinaus beispielsweise hinsichtlich Klimaneutralitätsziel bis 2045 abgebildet. Die fachliche Ausgestaltung der vom Nachhaltigkeitsmanagement erfassten Themen ist jeweils konkret benannten Organisationseinheiten zugeordnet. Die dafür häufig erforderliche interdisziplinäre Zusammenarbeit wird in verschiedenen Formen (Fachgremien, Ausschüsse, Projektteams etc.) sichergestellt. Maßgebliche (nachhaltigkeitsrelevante) Entscheidungen werden intern als Vorstandsverfügungen dokumentiert und/oder in internen Regelwerken abgebildet (z.B. Vergabehandbücher). Diese Unterlagen sind allen Beschäftigten zugänglich.

Die strukturierte Führung des Nachhaltigkeitsanspruchs im BVG-Management reicht von der strategischen Zielfixierung nachhaltiger Mobilitätsdienstleistungen bis zur Ausgestaltung in strategiekonformen internen Umsetzungsplänen (Roadmaps). Auch über jährlich präzisierte Leistungsvereinbarungen der Führungskräfte wird der Nachhaltigkeitsanspruch des Unternehmens inhaltlich wie auch als Teil der Führungskräfte-Vergütung geführt.

Die Zielstellungen wie auch (Zwischen-)Ergebnisse des Nachhaltigkeitsmanagement der BVG fließen umfassend in die interne und externe Kommunikation des Unternehmens ein (z.B. Unternehmens-Website, Geschäfts-/ Lagebericht, Nachhaltigkeits-spezifische Reports, Mitarbeiter*innen-Information über Intranet bzw, internes Mitarbeiter*innen-Magazin etc.).

BVG Unternehmenswebseiten Nachhaltigkeit (2022)  

BVG Fakten zum Umwelt- und Klimaschutz (2020)


7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

Die Berliner Verkehrsbetriebe haben seit 2006 mit Etablierung des Nachhaltigkeitsmanagements kontinuierlich grundlegende BVG-Leistungsindikatoren der Nachhaltigkeit sowohl für die interne Steuerung wie auch in der externen Kommunikation genutzt.


Tabelle Grundlegende Leistungsindikatoren Nachhaltigkeit BVG

  Grundlegende Leistungsindikatoren Nachhaltigkeit BVG(Beispiele)
Finanzielle Leistungsindikatoren Jahresergebnis
Höhe der Investitionen
Kreditvolumen
Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Zuverlässigkeit
Abonnent*innenzahl
Verkehrsleistungen (Personenkilometer, Nutzkilometer)
Auslastung
Personal   Beschäftigte
Auszubildende
Frauenquote
Energieverbrauch Energieverbrauch Fahrzeugflotte
Energieverbrauch Infrastruktur
Abfälle Gefährliche Abfälle
Emissionen CO2e-Emissionen

Durch deren kontinuierliche Auswertung auf verschiedenen Fach- / Führungsebenen steuert die BVG ihre Aktivitäten im Hinblick auf die Unternehmensziele.

Die für die externe Kommunikation dieser Indikatoren genutzten Kommunikationskanäle haben sich in den vergangenen Jahren verändert (z.B. umfassendere Darstellung im BVG Lage- und Geschäftsbericht, kontinuierliche BVG Fortschrittsmitteilung zum UN Global Compact etc.). Allen Darstellungen der BVG liegt dabei der Anspruch einer systematischen und transparenten Darlegung der BVG-Nachhaltigkeitsleistungen und deren Fortschritt zu Grunde.

Die BVG fokussierte im Berichtszeitraum stärker auf Nachhaltigkeitsindikatoren, die für die Steuerung der Nachhaltigkeitsleistung der BVG in besonderem Maß relevant sind. Hierzu zählen als besonders markante Kennzahlen für den Nachhaltigkeitsanspruch beispielsweise CO2e-Emisionen in den vor- und nachgelagerten Unternehmensprozessen.

Im Hinblick auf die zukünftige Umsetzung der CSRD im Unternehmen BVG ist von einer deutlichen Veränderungen (bspw. hinsichtlich Normen-Konformität, Steuerungsrelevanz) der im Unternehmen geführten Nachhaltigkeitsindikatoren auszugehen.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.

Die Leistungen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind Teil der Daseinsvorsorge im Land Berlin und dienen dem Gemeinwohl. Corporate Governance beschreibt den Bewertungsmaßstab für das gesamte System der Leitung und Überwachung eines Unternehmens, einschließlich seiner Organisation, der geschäftspolitischen Grundsätze sowie der internen und externen Kontrollmechanismen. Die BVG betrachtet Corporate Governance als Unternehmenswert und stärkt diesen durch verantwortungsbewusste Führung und Kontrolle diesbezüglich relevanter Unternehmensprozesse. Die Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrates sowie die Offenheit und Transparenz der Unternehmenskommunikation sind wesentliche Aspekte funktionierender Corporate Governance, um das Vertrauen der breiten Öffentlichkeit in das Unternehmen und damit die Marke BVG zu stärken. Um die Transparenz bei den wirtschaftlich bedeutenden Gesellschaften mit überwiegender Landesbeteiligung und bei den Anstalten des öffentlichen Rechts zu erhöhen, wurde bei ihnen nach dem Vorbild des „Deutschen Corporate Governance Kodex“ ein speziell auf die Besonderheiten öffentlicher Beteiligungsunternehmen ausgerichteter Kodex eingeführt.

Seit 2006 gilt im Unternehmen der Corporate Governance Kodex BVG AöR, der sich am für das Land Berlin etablierten Corporate Governance Kodex orientiert. Über dessen Erfüllung berichteten Vorstand und Aufsichtsrat jährlich in Form veröffentlichter Entsprechenserklärungen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der BVG messen dabei den Grundsätzen einer verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensführung einen hohen Stellenwert bei. In der Aufsichtsratssitzung am 6. Mai 2022 wurde die Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex der BVG inkl. Effizienzüberprüfung 2021 vom Vorstand und vom Aufsichtsrat für das Jahr 2021 verabschiedet.

Corporate Governance ist (wie auch andere Wertesysteme und Richtlinien des Handelns der Berliner Verkehrsbetriebe) nur erfolgreich, wenn sie intern und extern konsequent kommuniziert wird. Daher werden die Beschäftigten der BVG regelmäßig über die Regelwerke im Unternehmen informiert, inhaltliche Schwerpunkte dieser Regelwerke umfassend erläutert und Verantwortlichkeiten festgelegt. Entsprechende Regelwerke stehen allen Mitarbeitenden im Intranet zur Verfügung.
Dazu zählen beispielsweise:
In diesem Zusammenhang sind auch Regelwerke zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung für die BVG relevant; Ausführungen hierzu sind im DNK-Kriterium 20 dargelegt.


8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) verfügen über ein Führungskräfte-Vergütungssystem, das die strukturierte Umsetzung des Nachhaltigkeitsanspruchs im BVG-Management einschließt. Dieses geht von der strategischen Zielfixierung nachhaltiger Mobilitätsdienstleistungen aus und stellt die Verknüpfung dieses Anspruches mittels jährlich präzisierter Indikatoren sicher. Über diese integrierte Steuerung ist der Nachhaltigkeitsanspruch unmittelbar mit der leistungsorientierten Bezahlung der Führungskräfte des Unternehmens verknüpft.

Die Erfüllung dieser mit Indikatoren fixierten Zielstellungen wird regelmäßig vom Vorstand der BVG bzw. den Bereichsleitungen überwacht und ausgesteuert. Nachhaltigkeitsrelevante Zielstellungen, wie beispielsweise die Sicherung des geplanten Wirtschaftsergebnisses, die Verbesserung der unternehmerischen Klimabilanz oder auch die Erhöhung der Frauenquote im Unternehmen, sind Bestandteil dieses Anreiz- und Führungssystems und werden vom Vorstand auch gegenüber dessen Kontrollorgan (Aufsichtsrat) berichtet.

Im Berichtzeitraum wurde die Berichterstattung an den Aufsichtsrat der BVG u.a. hinsichtlich der Umwelt- und Klimaschutzleistungen des Unternehmens verstärkt. Hierzu wurde dem Aufsichtsrat beispielsweise Mitte 2022 in deutlich erweitertem Umfang zur Klimabilanz der BVG und hierauf ausgerichteter Aktivitäten der fortgesetzten Emissionsreduzierung berichtet.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Die Gesamtbezüge des Vorstands, Aufsichtsrates und Beirates der BVG werden jährlich transparent dargestellt. Für das Berichtsjahr sind diese im BVG Geschäftsbericht 2022 / Seite 81-84  veröffentlicht.

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Beirats betrugen im Berichtsjahr 3 Tausend EUR, Aufwand für BVG-Umweltkarten fiel im Gesamtwert von 6 Tausend EUR an.

BVG Geschäftsbericht 2022 / Seiten 81 - 84

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) unterstützen die Vergütungstransparenz öffentlichen Unternehmen durch die seit mehreren Jahren sichergestellte Offenlegung der Gesamtbezüge des Vorstands, Aufsichtsrates und Beirates. Dies entspricht gleichermaßen den Anforderungen aus § 65a Landeshaushaltsordnung (LHO) Berlin bzw. § 18 Abs. 6 Berliner Betriebe-Gesetz. Hinsichtlich der Bildung weitergehender Kenngrößen und Vergütungsvergleiche sind im DNK-Berichtszeitraum 2022 keine weitergehende Befassungen erfolgt. 

Seitens des Landes Berlin werden zum Verhältnis der Jahresgesamtvergütung in den Landesunternehmen Bewertungen vorgenommen und im jeweils aktuellen Nachhaltigkeitsbericht des Landes Berlin öffentlich dargelegt.

Nachhaltigkeitsbericht 2022 Land Berlin


9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) halten Berlin im öffentlichen Auftrag des Landes Berlin mobil und sind ein bedeutender wirtschaftlicher Akteur und Arbeitgeber der Stadt. Dabei wird sowohl von der Stadtgesellschaft als auch vom Eigentümer, dem Land Berlin, höchstmögliche Transparenz und eine Vorbildfunktion für nachhaltiges Handeln (wirtschaftlich-ökologisch-sozial) erwartet.

In diesem Rahmen ergeben sich die Notwendigkeit und auch das Selbstverständnis, im kontinuierlichen Austausch mit einer Vielzahl von Anspruchsgruppen zu stehen.
Mit den Anspruchsgruppen ist die BVG zielgruppenspezifisch über verschiedene Kanäle und Austauschformen in Kontakt. Zu den internen Anspruchsgruppen der BVG gehören die Mitarbeiter*innen,  Bewerber*innen, das Land Berlin als Anteilseigner und Aufgabenträger der BVG sowie der BVG-Aufsichtsrat und der Beirat. Zu den externen Anspruchsgruppen zählen neben der allgemeinen Öffentlichkeit Kunden*innen, Behörden und Verwaltung, Verbände, NGOs, Interessensgruppen und Gewerkschaften sowie zahlreiche Wirtschaftsakteure, z.B. Unternehmen der Verkehrsbranche, Zulieferer sowie Banken und Versicherungen.

Der Ausbau der von der BVG genutzten Methodik zur Identifikation der für die Anspruchsgruppen wesentlichen Themen wurde im Berichtsjahr fortgesetzt. Dies war im Hinblick auf die von BVG langfristig bereits verfolgte verantwortliche Zusammenarbeit mit den Stakeholdern des Unternehmens wie auch mit Blick auf den zukünftig nach der CSRD systematisch auszugestaltenden Dialog mit Interessens- und Anspruchsgruppen erforderlich. Mit ihren Kunden*innen tritt die BVG über zahlreiche Kanäle in den Austausch. Besonders zu nennen ist hier der Kundenservice-Bereich, in dem die Kundenzentren und das Beschwerdemanagement integriert sind und in dem regelmäßige Umfragen zur Kundenzufriedenheit durchgeführt werden. Hinzu kommen ein regelmäßig zusammenarbeitender Kundenrat der BVG sowie gemeinsam mit Verbänden durchgeführte Austauschformate mit mobilitätseingeschränkten Fahrgästen. Bei Infrastrukturprojekten und Baumaßnahmen und den entsprechenden Informationen für Bürger*innen, Kunden*innen und Betroffene unterstützen die den Berliner Senat bei Beteiligungsverfahren.

Erkenntnisse aus dem kontinuierlichen Stakeholder-Dialog stellen für die erfolgreiche Unternehmensentwicklung der BVG einen wesentlichen Wert dar. Sie setzen Impulse für die Geschäftsentwicklung der BVG, beispielsweise über die thematisch befassten Fachstäbe und Unternehmensbereiche. Das Unternehmen BVG bringt seine Erfahrungen bei der Ausgestaltung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung aktiv sowohl in lokalen, bundesweit tätigen als auch beispielsweise im Rahmen des UN Global Compact global engagierten Dialogformaten ein.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

zu a)  
Generell zu den Themen:  
Im Jahr 2022 im Besonderen zu den Themenstellungen:  

zu i.)

zu ii.)


10. Innovations- und Produktmanagement

Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.

Der ÖPNV trägt – wie in den anderen Kriterien bereits dargelegt – mit seinem Leistungsangebot vollumfänglich zu einer nachhaltigen Metropole Berlin bei. Das gilt für die Berliner Verkehrsbetriebe in allen drei Dimensionen unternehmerischen Handels (Wirtschaft, Umwelt/Klima, Soziales/Gesellschaft), die mit dem Anspruch einer nachhaltigen Entwicklung ausgestaltet werden.
Der Berichtszeitraum 2022 war über die Folgen der Covid-19-Pandemie hinaus von weiteren Krisen geprägt, die einerseits das Produktmanagement massiv insbesondere aufwandsseitig beeinflussten,  darüber hinaus aber gleichermaßen die Vorzüge des nachhaltigen öffentlichen Verkehrsangebotes verdeutlichten. Umwelt- und Klimaschutz sind maßgeblicher Treiber der im Berichtszeitraum fortgesetzten Dekarbonisierung des Berliner ÖV und hinsichtlich der hierfür fortgeschriebenen betrieblichen Geschäftsprozesse ebenso Innovationstreiber.

Insbesondere drei Entwicklungen verändern hierbei gegenwärtig Mobilitätsdienstleistungen in der Metropole Berlin:
Investitionen in innovative Mobilitätsprodukte und -dienstleistungen sind regelmäßig mit dem Anspruch verknüpft, die öffentlichen Mobilitätsangebote der BVG wie auch damit verknüpfte Nachhaltigkeit zu stärken. Die Beschaffung umweltfreundlicher Fahrzeuge (z.B. E-Pkw und E-Busse), der Fokus auf Ausbau von elektrischen Bahnen (U Bahn / Straßenbahn) und die Erhöhung des Komfort für die ÖPNV-Kunden*innen (z.B. Sicherung leistungsstarken Internet-Zuganges in BVG-Fahrzeugen und Infrastruktur, Ausbau der Barrierefreiheit in der Verkehrsinfrastruktur und ihre Sicherung in den Fahrzeugflotten) können hier genannt werden. Durch erfolgreiches Innovations- und Produktmanagement (z.B. Stärkung digitaler Vertriebsplattformen) stärkt die BVG den ÖPNV in Berlin langfristig. Die Zusammenarbeit der BVG mit Universitäten / Forschungseinrichtungen hat sich vor dem Hintergrund der zuvor genannten Entwicklungstrends wie auch zur Knowhow-Sicherung mit Kontinuität fortgesetzt und sowohl im Umfang als auch in der Intensität erneut verstärkt.

Die BVG hat im Berichtszeitraum beispielsweise ...
Die BVG setzt sich in diesen Zusammenhang kontinuierlich mit neuen Technologien, insbesondere hier für den Verkehrssektor relevanten Entwicklungen, auseinander. Deren dynamische Entwicklung erfordert für die Mobilitätsbranche neue Vorgehensweisen, beispielsweise Pilot-Vorhaben zur Erprobung der technischen Anwendbarkeit und zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Technologie. Beispielhaft kann hier das seinerzeitige Pilot-Projekt Ersatz des Kältemittel R134a in Klimaanlagen der BVG Omnibusflotte durch eine hinsichtlich Klimaschutz vorteilhaftere Lösung genannt werden. Diese konnten mit der Nutzung von CO2-Klimaanlagen für die im Aufbau befindliche E-Busflotte der BVG gefunden werden. 

Gestärkt wird dieses Vorgehen innerbetrieblich weiterhin durch das im Unternehmen etablierte  Vorschlags-/ Verbesserungswesen und hier eingebrachte Ideen bzw. ermöglichte praktische Umsetzungen durch die Beschäftigten der BVG.  Der Nutzen bzw. die Auswirkungen der BVG-Mobilitätsdienstleistungen hinsichtlich der angestrebten nachhaltigen Entwicklung sind weitgehend identifiziert. Hierbei werden methodische Handlungsempfehlungen zur Datenerhebung (beispielsweise vom Branchenverband Verband öffentlicher Verkehrsunternehmen (VDV) oder dem Global Compact Netzwerk Deutschland) genutzt. Wesentliche wirtschaftliche Wirkungen der zunehmend vom Nachhaltigkeitsanspruch geprägten BVG-Unternehmensentwicklung werden jährlich regelmäßig im BVG Geschäftsbericht öffentlich ausgewiesen.

BVG Geschäftsbericht 2022 / Seiten 12-13  

Soziale wie auch ökologische Wirkungen werden sowohl durch BVG wie auch durch das Land Berlin als Eigentümer der BVG ausgewiesen.    

Fortschrittsbericht 2022 der Berliner Verkehrsbetriebe zum UN Global Compact / Seiten 16ff
 

Land Berlin / Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt  - Mobilitätswende


Leistungsindikatoren zu Kriterium 10

Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.

(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)

Die BVG unterhält keine solche Finanzanlagen, so dass dieser Indikator hinsichtlich Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren für BVG nicht relevant ist.