5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Rahmen zentraler Verantwortung
Das ZDF trägt Verantwortung für einen sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit den von den Beitragszahlern bereitgestellten Finanzmitteln. Hierzu wird das ZDF intern durch seine Gremien, insbesondere vom Verwaltungsrat, aber auch durch externe Stellen kontrolliert. In diesem Sinne finden regelmäßig Prüfungen durch den Rechnungshof des Landes Rheinland-Pfalz statt. Auch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) prüft wiederkehrend, ob den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprochen wird. Das ZDF ist nach § 30 a des ZDF-Staatsvertrags auch verpflichtet, einen Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften sowie einen Lagebericht aufzustellen und nach §§ 316 ff. HGB prüfen zu lassen.  

Das ZDF integriert im Rahmen einer nachhaltigen Haushalts- und Finanzwirtschaft neben finanziellen auch ökologische und soziale Aspekte in seine Regelwerke und Instrumente. Beispielsweise hat das ZDF seine Haushaltspläne und Jahresabschlüsse um Informationen über in den Budgetansätzen enthaltene nachhaltige Maßnahmen ergänzt. In den Grundsätzen zur Budgetbewirtschaftung ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit um Nachhaltigkeit derart erweitert, dass im Rahmen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Aspekte der Nachhaltigkeit mit Blick auf gesellschaftliche, soziale und ökologische Belange zu berücksichtigen sind. Auch das Risikomanagement bezieht nachhaltige Risiken mit ein, wobei Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit des ZDF verknüpft sind und schwerwiegende Auswirkungen auf die Umwelt, auf Arbeitnehmer*innen- und Sozialbelange, auf die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben, im öffentlich-rechtlichen Rundfunk weniger bedeutend als in vielen anderen Branchen sind. Nachhaltigkeit findet auch im Beteiligungscontrolling Berücksichtigung. Die ZDF Werbefernsehen GmbH erstellt einen eigenen Nachhaltigkeitsbericht. Nachhaltige ressourcenschonende Produktionsmethoden haben im Unternehmensverbund der ZDF Studios GmbH einen hohen Stellenwert.  

Operative Verantwortung
Die Verantwortung für das Thema Nachhaltigkeit liegt bei der Intendanz des ZDF. Die Nachhaltigkeitsziele werden von der Geschäftsleitung getragen und über die unternehmensinternen Managementsysteme in das Unternehmen implementiert. In der Intendanz ist eine eigene Stelle für die Nachhaltigkeitskoordination im ZDF eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, Nachhaltigkeitsziele zu entwickeln, eine zweckmäßige Erhebung von Daten und deren Analyse zu initiieren und die Fortschritte und Entwicklungen der Unternehmensführung unter den Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit zu bewerten sowie neue Impulse zu geben. Der Nachhaltigkeitskoordination obliegt zudem die bereichsübergreifende Abstimmung von Vorhaben im Haus sowie der Austausch mit externen Ansprechpartner*innen und Expert*innen. Die Nachhaltigkeitskoordinatorin berichtet direkt an den Intendanten.  

Bereits 2010 hat das ZDF ein direktionsübergreifendes Nachhaltigkeitsteam eingesetzt. Die Mitglieder sind Multiplikator*innen und Botschafter*innen für das Thema Nachhaltigkeit in ihren Redaktionen und Bereichen. Gemeinsam mit der Nachhaltigkeitskoordinatorin werden Projekte und Direktiven erarbeitet und mit den betreffenden Bereichen im Unternehmen abgestimmt und der Geschäftsleitung vorgelegt.


6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Das ZDF orientiert sich als öffentlich-rechtliche Anstalt in besonderem Maße an rechtlichen Vorgaben.  

Neben staatsvertraglichen Regeln wie sind auch interne Vorschriften wie maßgeblich.  

Dazu kommen die Selbstverpflichtungserklärung des ZDF, seine Grundsätze zu transparenten Sportübertragungsrechten, Compliance-Regeln und die Revisions­ordnung, die Beschaffungs- und Reisekostenverordnung sowie der ZDF-Mitarbeiterkodex.

Das ZDF trägt Verantwortung für einen sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit den vom Beitragszahler bereitgestellten Finanzmitteln. Hierzu wird das ZDF intern durch Verwaltungsrat und Fernsehrat, aber auch durch externe Stellen kontrolliert. In diesem Sinne finden regelmäßig Prüfungen durch den Rechnungshof des Landes Rheinland-Pfalz statt. Auch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) prüft wiederkehrend, ob den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprochen wird. Das ZDF ist nach § 30 a des ZDF-Staatsvertrags auch verpflichtet, einen Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften sowie einen Lagebericht aufzustellen und nach §§ 316 ff. HGB prüfen zu lassen.  

Neben nationalem Recht und internen Vorschriften regeln auch europäische und internationale Vorschriften den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Dazu gehören etwa die AVMD-Richtlinie, das Amsterdamer Protokoll zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk oder die UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt. Transparenz in Hinsicht auf den größten Teil dieser Regeln und die damit verbundenen Prozesse wird auf der Website des ZDF hergestellt.  

Das ZDF integriert im Rahmen einer nachhaltigen Haushalts- und Finanzwirtschaft neben finanziellen auch ökologische und soziale Aspekte in seine Regelwerke und Instrumente. Beispielsweise hat das ZDF in seinen Haushaltsplänen und Jahresabschlüssen Informationen über in den Budgetansätzen enthaltene nachhaltige Maßnahmen ergänzt. In den Grundsätzen zur Budgetbewirtschaftung ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit um Nachhaltigkeit derart erweitert, dass im Rahmen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Aspekte der Nachhaltigkeit mit Blick auf gesellschaftliche, soziale und ökologische Belange zu berücksichtigen sind. Auch das Risikomanagement bezieht nachhaltige Risiken mit ein, wobei Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit des ZDF verknüpft sind und schwerwiegende Auswirkungen auf die Umwelt, auf Arbeitnehmer*innen- und Sozialbelange, auf die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben, im öffentlich-rechtlichen Rundfunk weniger bedeutend als in vielen anderen Branchen sind. Nachhaltigkeit findet auch im Beteiligungscontrolling Berücksichtigung. Die ZDF Werbefernsehen GmbH erstellt einen eigenen Nachhaltigkeitsbericht.  

Die Herstellung von Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen verursacht hohe CO2-Emissionen. Die Branche handelt – freiwillig. Denn mit der Umstellung auf eine umwelt- und ressourcenschonendere Herstellungsweise kann ein relevanter Teil dieser CO2-Emissionen vermieden werden. Im Jahr 2021 hat sich das ZDF als Mitglied des Arbeitskreises “Green Shooting” maßgeblich an der Entwicklung von ökologischen Mindeststandards für deutsche Kino-, TV- und Online/VoD-Produktionen beteiligt. Ein breites Bündnis aller relevanten Branchenteilnehmer stellt mit konkreten Maßnahmen ab dem 01.01.2022 einen großen Teil der Inhalte nach detaillierten Vorgaben zu Energieversorgung, Transport, Unterbringung, Verpflegung, Materialien oder Entsorgung klima- und ressourcenschonend her. Die ZDF-Gruppe hat hierbei in der deutschen Film- und Medienbranche eine besondere Verantwortung, die sich aus der Rolle als größter Einzelauftraggeber im deutschen Produzentenmarkt und zugleich aus der Rolle als öffentlich-rechtliches Medienunternehmen und seinem gesellschaftlichen Auftrag ergibt.  

Bei den ökologischen Mindeststandards gibt es 21 obligatorische „Muss-Vorgaben“. Damit eine Produktion mit dem Label green motion ausgezeichnet werden kann, müssen bei den im Inland realisierten Produktionsteilen mindestens 18 Muss-Vorgaben eingehalten werden. Bei Produktionen, bei denen mehr als 25 % der Gesamtherstellungskosten im Ausland anfallen, müssen zusätzlich auch bei den im Ausland hergestellten Produktionsteilen 18 von 21 Muss-Vorgaben eingehalten werden.  

Die Mindeststandards für eine klima- und ressourcenschonendere Herstellungsweise von deutschen Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen decken alle Produktionsbereiche ab: 1. Green Consultant,
2. Bilanzierung, 3. Abschlussbericht, 4. Öko-Strom, 5. Generatoren, 6. Wiederaufladbare Akkus,
7. Licht, 8. Reisen und Transportmittel, 9. Unterbringung, 10. Verpflegung,
11. Papier, 12. Materialien, 13. Kostüm, 14. Plastik, 15. Mülltrennung.
Ökologische Mindeststandards Greenmotion | Ökologische Mindesstandards Greenmotion (oekologische-mindeststandards-greenmotion.de)


7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit beziehen sich im ZDF auf die in den DNK-Kriterien 11 bis 13 formulierten und damit auf die im Zusammenhang mit den Umweltzielen stehenden Umweltkennkennzahlen sowie auf die in den DNK-Kriterien 14 bis 20 angesprochenen gesellschaftlichen und sozialen Dimensionen. Effektivität und Effizienz beim Umgang mit natürlichen Ressourcen spielen in diesem Zusammenhang ebenso eine Rolle wie Fairness, Vielfalt und Chancengerechtigkeit im Personalbereich.

Zielorientiertes Führen
Als modernes Medienunternehmen arbeitet das ZDF mit dem Führungsprinzip des „zielorientierten Führens“. Dieses Prinzip beinhaltet eine Führungs- und Verantwortungskultur, die den jeweiligen Herausforderungen strukturiert, nachvollziehbar und überprüfbar begegnet. Die Ziele sind in so genannten „Balanced Scorecards“ dargestellt. Zu diesen Zielen existieren Messgrößen und Maßnahmen für die Zielerreichung auf der Ebene der Direktionen und Bereiche (siehe DNK-Kriterium 3 Ziele).  

Transparenz
Wesentliches Merkmal von Evaluation und Kontrolle ist für das ZDF die transparente Offenlegung möglichst umfangreicher und substantieller Informationen auf der Unternehmensseite im Internet. Neben Aspekten des Stakeholder-Dialogs (»Gremien«) oder wesentlicher Vorgänge (ZDF-Jahrbuch) wird über spezifische Nachhaltigkeitsaspekte unter nachhaltigkeit.zdf.de informiert. Auf dem Transparenzportal des ZDF unter transparenz.zdf.de finden sich Informationen rund um staatsvertragliche Vorschriften, Leitlinien für die Programmarbeit, Compliance-Regeln, Finanzpläne oder Angaben zu Geschäftsleitungsgehältern. Entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem ZDF und der Produzentenallianz sind außerdem Profile zu Programminhalten und ihren Kosten zu finden. So können sich Branchenvertreter*innen, Beitragszahlende und andere Anspruchsgruppen einen Überblick über den finanziellen Aufwand für Spielfilme, Serien, Nachrichten­sendungen oder Dokumentationen verschaffen. Als größter Auftraggeber im deutschen TV-Produktionsmarkt hat das ZDF zudem Grundsätze und Rahmenbedingungen für eine faire Zusammenarbeit mit Produzent*innen, Drehbuchautor*innen und der Kreativwirtschaft festgelegt und im Internet veröffentlicht (siehe auch DNK-Kriterium 14).  

Aufsichtsgremien
Beratungsthemen und Entscheidungen der Organe Fernsehrat und Verwaltungsrat des ZDF sind im Internet ersichtlich und nachvollziehbar. Interessierte finden unter fernsehrat.zdf.de Tagesordnungen, Sitzungsbeschlüsse, Beschwerdeberichte, den Tätigkeitsbericht des Intendanten und Selbstauskünfte jedes einzelnen Gremienmitglieds. Zudem stellen alle Ausschüsse des Fernsehrats ihre Tagesordnungen, Anwesenheitslisten und Beschlüsse für die Öffentlichkeit ins Netz. Das Haushaltsbudget für die Gremien ist ebenso ausgewiesen wie die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder für die Mitglieder. Analog zum Fernsehrat veröffentlicht der Verwaltungsrat unter verwaltungsrat.zdf.de seine Tagesordnungen und Sitzungsbeschlüsse. Die Mitglieder geben Auskunft über weitere Tätigkeiten; Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder werden ebenfalls dargestellt. Beide Gremien publizieren eine Jahresübersicht über die Anwesenheit ihrer Mitglieder.  

Fernsehrat und Verwaltungsrat wird die Entsprechenserklärung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex vorgelegt. Zudem werden dem Verwaltungsrat die Nachhaltigkeitsaspekte bei Innovationsvorhaben dargelegt.  

Der Fernsehrat überwacht gemäß § 20 Abs. 1 ZDF-Staatsvertrag die Einhaltung bestimmter im Staatsvertrag aufgestellter Grundsätze und vom Fernsehrat erlassener Programmrichtlinien. Dies gilt insbesondere im Fall von Programmbeschwerden, die an ihn gerichtet sind und eine konkrete Verletzung von Richtlinien und Grundsätzen in den Programmen des ZDF rügen. In der Beschwerdeordnung (§ 21 Abs. 2 und 3 ZDF-Satzung) ist der Rahmen für das Verfahren der Programmbeschwerden vor dem Fernsehrat geregelt.  

Um das Verfahren zur Behandlung von Programmbeschwerden im Sinne eines effizienten Beschwerdemanagements noch klarer zu fassen und mehr Transparenz für die Beschwerdeführer*innen zu schaffen, hat der Fernsehrat 2014 entsprechende Verfahrensgrundsätze beschlossen. Darin sind formale und inhaltliche Voraussetzungen beschrieben, unter denen das Verfahren der förmlichen Programmbeschwerde gemäß § 21 Abs. 2 der ZDF-Satzung eröffnet ist. Weitere Grundsätze regeln insbesondere die Behandlung von Mehrfach- und Massenbeschwerden, die Ergänzung von Beschlüssen durch abgestufte Zusätze (Tenorierung) und die Benennung von Berichterstatter*innen.  

2021 wurde vom Fernsehrat in 76 Fällen das förmliche Beschwerdeverfahren eröffnet (2020: 86). 27 Beschwerdevorgänge durchliefen das Verfahren bis zur Entscheidung im Plenum des Fernsehrats (2020: 27), weil die Beschwerdeführer*innen mit der Antwort des Intendanten nicht zufrieden waren. Bei der Geschäftsstelle des Fernsehrats gingen im Jahr 2021 1212 sonstige Beschwerden und Eingaben ein.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.

Eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen erfolgt mit Blick auf Rechtsgrundlagen und Vorschriften über folgendes Portal:
www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-rechtsgrundlagen-und-vorschriften-100.html


8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Das ZDF veröffentlicht auf der ZDF-Unternehmenswebseite die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Bezüge des Intendanten und der Direktoren*innen unter Namensnennung im Geschäftsbericht sowie die Tarifstrukturen und eine strukturierte Darstellung der außer- und übertariflichen Vereinbarungen https://www.zdf.de/zdfunternehmen/2021-jahrbuch-bezuege-100.html.

Die Angaben erfolgen nach Maßgabe von § 30 a Abs. 5 und 6 ZDF-Staatsvertrag. In Ergänzung zu der Veröffentlichung von Bezügen und Tarifstrukturen wird auf Grundlage des § 21 Entgelttransparenzgesetz zudem zur Entgeltgleichheit im ZDF berichtet. Die Konditionen außertariflicher Verträge sind laut § 25 Abs. 6 Satz 2 ZDF-Staatsvertrag zu veröffentlichen. Verhältniskennzahlen wie die der Vergütung des höchstbezahlten Mitarbeiters zum Median der Gesamtvergütung aller Beschäftigten werden nicht ermittelt.

Vergütungen von Führungskräften und Mitarbeiter*innen im ZDF beinhalten keine variablen Anteile. Daher definiert sich die Vergütung unabhängig von Nachhaltigkeitszielen. Das im Unternehmen verankerte Managementsystem zielorientierter Führung über Balanced Scorecards mit ihren Dimensionen Kunden, Finanzen, Prozesse und Potenziale sind losgelöst von einem als System mit leistungsorientierter Vergütung strukturiert.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Das ZDF veröffentlicht die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Bezüge des Intendanten und der Direktoren*innen im Geschäftsbericht (§ 30 a Abs. 5 ZDF-Staatsvertrag), ebenso die Tarifstrukturen und eine strukturierte Darstellung der außer- und übertariflichen Vereinbarungen https://www.zdf.de/zdfunternehmen/2021-jahrbuch-bezuege-100.html.
Die Konditionen außertariflicher Verträge sind laut § 25 Abs. 6 Satz 2 ZDF-Staatsvertrag zu veröffentlichen. Die Mitglieder des Fernsehrats und des Verwaltungsrats haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung, Sitzungsgelder und Ersatz von Reisekosten. Das Nähere regelt die Satzung
(§ 19 a Abs. 6 ZDF-Staatsvertrag). Aufwandsentschädigung und Sitzungsgelder werden der Höhe nach auf https://www.zdf.de/zdfunternehmen veröffentlicht. Verhältniskennzahlen wie die der Vergütung des höchstbezahlten Mitarbeiters zum Median der Gesamtvergütung aller Beschäftigten werden nicht ermittelt.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Dieser Indikator ist in einem öffentlich-rechtlich verfassten Unternehmen mit seinen regulatorischen Anforderungen in Hinsicht auf die bereits bestehende Transparenz von Vergütung und Vergütungsstrukturen nach außen und mit Blick auf die vergütungsorientierten Steuerungsmechanismen nach innen bislang nicht ermittelt worden.


9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Der Wert von Fernsehprogrammen stellt sich für jeden Einzelnen unterschiedlich dar. Ziel der unterhaltenden, informativen und Wissen vermittelnden Programme des ZDF ist es, das Leben aller in Deutschland lebender Menschen zu bereichern, ohne jede Einschränkung auf Alter, Einkommen, Geschlecht, Fähigkeiten, kulturelle oder religiöse Zugehörigkeit. Die Interessen einzelner Zuschauer*innen müssen sich nicht mit den aktuellen Vorlieben der breiten Öffentlichkeit decken. Minderheiten finden sich deshalb oft in Massenmedien nicht repräsentiert. Das ZDF berücksichtigt in seinem Programm alle gesellschaftlich relevanten sozialen und kulturellen Gruppierungen Deutschlands.  

Das ZDF als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt führt intern wie extern einen breit gefächerten Dialog mit seinen Anspruchsgruppen. Mit Zuschauer*innen, Mitarbeiter*innen, Partner*innen bei Beschaffung, Produktion und Distribution oder sonstigen Interessenvertreter*innen wird sich in unterschiedlichen Formaten (Zuschauerredaktion, Mitarbeitervertretung, bilateralen Geschäftskontakten oder verbandsbezogenen Plattformen, Gremien) ausgetauscht. Eine Identifikation und Analyse relevanter Anspruchsgruppen ist der operativen und strategischen Arbeit der sich im Austausch befindenden Bereiche wie etwa der Medienforschung oder der Unternehmensplanung immanent. Eine gesonderte Erhebung in Form einer detaillierten Materialitätsanalyse wird nicht vorgenommen.  

Zudem steht das ZDF in einem regen Dialog mit seinen Zuschauer*innen und Nutzer*innen. 2021 ist eine weiter ansteigende direkte Resonanz des Publikums – telefonisch, per Brief oder E-Mail sowie auf den Social Media-Accounts des Senders zu verzeichnen. 2021 gingen 383.244 Reaktionen ein, davon 328.308 Zuschriften (Vorjahr 287.782) und 54.936 Anrufe (Vorjahr 51.011). Erhöhte sich die Zahl der Reaktionen 2020 bereits um 24 %, gab es 2021 eine weitere Steigerung von 33 %.

Ein bedeutsamer institutionalisierter Stakeholder-Dialog findet regelmäßig und intensiv mit dem ZDF-Fernsehrat statt. Umfassende Informationen zu den Gremien des ZDF finden sich unter fernsehrat.zdf.de. Der ZDF-Fernsehrat vertritt die Interessen der Allgemeinheit gegenüber dem ZDF. Deshalb ist er kein Expertengremium, sondern so vielfältig wie die Gesellschaft selbst. Seine Mitglieder werden von unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen entsandt. Der Fernsehrat tagt öffentlich. Sowohl die Tagesordnung als auch die Zusammenfassungen der wesentlichen Ergebnisse der Sitzungen werden im Internet veröffentlicht.  

Der Fernsehrat überwacht die Einhaltung der für das ZDF-Programm geltenden Rechtsvorschriften. Er berät den Intendanten in Programmfragen. Zentrale Aufgabe ist es, die Programme und Online-Angebote zu beaufsichtigen. Grundlage hierfür sind staatsvertragliche Bestimmungen sowie vom Fernsehrat erlassene Richtlinien. Dabei versteht sich der Fernsehrat als Anwalt der Zuschauer*innen. Diese können sich mit Programmbeschwerden direkt an den Fernsehrat wenden. Die Kontrolle des ZDF durch den Fernsehrat gewährleistet, dass das Publikum durch Mitglieder der Gesellschaft gegenüber dem Sender vertreten wird.  

Der Fernsehrat setzt sich mit dem Thema Nachhaltigkeit insbesondere über diese im zweijährigen Turnus aufgestellte Entsprechenserklärung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex intensiv auseinander.   

Der Fernsehrat setzt sich seit dem 8. Juli 2016 aus 60 Mitgliedern unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen zusammen. Dabei vertreten sie in dem Gremium die Interessen der Allgemeinheit. Die neue, XVI. Amtsperiode hat im Juli 2020 begonnen.

Der Verwaltungsrat des ZDF widmet sich den Entsprechenserklärungen zum DNK und befasst sich zudem über die Kontrolle der Investitionsvorhaben des ZDF mit der Berücksichtigung der Nachhaltigkeit im Unternehmen. Beispielsweise wurden Entscheidungen für den Bezug von Ökostrom oder die Maßgabe Neubauvorhaben nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen zu gestalten von diesem Gremium unterstützt und mitgetragen.
https://www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-verwaltungsrat-100.html  

Mit Partnern aus der Medienbranche wird sich ebenso ausgetauscht wie mit branchenspezifischen Plattformen und Verbänden wie der Europäischen Rundfunkunion (EBU) oder der AGF Videoforschung GmbH. Im Rahmen des jährlichen Produzententages werden den Produzent*innen Programmstrategien vorgestellt, um Transparenz bei der Auftragsvergabe durch das ZDF zu schaffen. Ungefähr 700 Mio. € fließen jedes Jahr an externe Produzent*innen. Das ZDF ist hier somit der größte Einzelauftraggeber in Deutschland.  

Der Dialog mit der Branche hat 2021 unter anderem über eine Infoveranstaltung zum Grünen Produzieren nach den Ökologischen Mindeststandards mit 400 interessierten Teilnehmenden aus der Produzentenlandschaft stattgefunden.  

Außerdem hat im Rahmen der Nachschau zur "Beratenden Äußerung zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des ZDF, insbesondere unter Aspekten der Nachhaltigkeit" des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz ein intensiver Dialog und Austausch zum aktuellen Stand der Umsetzung von Empfehlungen der Prüfstelle stattgefunden.  

Ebenso steht die Nachhaltigkeitskoordination des ZDF im stetigen Austausch mit externen sowie internen Anspruchsgruppen. Dazu zählen etwa der Dialog mit dem von der Bundesregierung eingesetzte Rat für nachhaltige Entwicklung oder unterschiedliche Formate des Mitarbeiterdialogs.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

Über wichtige Themen und Anliegen im Berichtszeitraum wird auf https://unternehmen.zdf.de berichtet. Im Bereich der Informationen über das Unternehmen finden sich hier umfassende Inhalte zu relevanten Themen des Jahres, Jahresabschlüsse und Haushaltspläne, detaillierte Dokumentationen zu Rechtsgrundlagen, Zuschauerresonanz, Gremien und Nachhaltigkeit sowie Programmchroniken im Jahrbuch des ZDF.  

Interessierte Anspruchsgruppen können sich über das Transparenzportal des ZDF https://transparenz.zdf.de detailliert über die Bereiche Programmprofile und Programmkosten, über die Grundsätze einer fairen Zusammenarbeit mit Produktionsunternehmen und Partnern aus der Kreativwirtschaft, über die Beschwerdestelle, das Transparenzabkommen sowie über Compliance-Regeln, über Programmstatistiken, über Leitlinien, Ausschreibungen und über ihre Ansprechpartner*innen im ZDF informieren.


10. Innovations- und Produktmanagement

Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.

Das ZDF sieht in den raschen, disruptiven und komplexen Veränderungen seiner generellen Umwelt- und spezifischen Branchenbedingungen Herausforderungen. Denen kann nur durch innovative Inhalte und Programme, vernetzte Ausspielwege sowie moderne und effiziente Produktions- und Verwaltungsprozesse begegnet werden. So können der rechtlich vorgegebene Auftrag und die Bedürfnisse der Nutzer*innen optimal aufeinander abgestimmt werden.  

Digitalisierung
Die Digitalisierung von Workflows unterstützt die Optimierung der Arbeitsprozesse und führt somit zu einer höheren Standardisierung der Prozesse und damit zu einer erheblichen Beschleunigung der Entscheidungen und der Prozesse selbst. So werden beispielsweise bisher erforderliche Abstimmungsrunden mit den Beteiligten (Mitarbeiter*innen, Marktpartner, Dienstleister etc.) vereinfacht. Dabei wird der Verwaltungsaufwand reduziert und Genehmigungsvorgänge werden beschleunigt. Es wird effizienter gearbeitet. Mobiles Arbeiten (auch im Homeoffice) wird möglich, so dass etwa der Pendelverkehr zum Arbeitsplatz verringert wird. Die Möglichkeiten des Filetransfers, des cloudbasierten Arbeiten, des Remoteschnitts oder der erleichterten Abnahmen von Produktionen führen zu geringeren Transaktionskosten und mindern grundsätzlich den Ressourcenverbrauch.  

Videokonferenzen
Videokonferenzen vermeiden oder verringern Dienstreisen. Durch virtuelle Sitzungen werden Emissionen durch Reisetätigkeiten (ökologischer Aspekt) und Reisezeiten (ökonomischer Aspekt) reduziert. Um den pandemiebedingten großen Bedarf an Möglichkeiten zu virtuellen Meetings zu decken, wurde u. a. die Konferenztechnik ertüchtigt, um hybride Veranstaltungen (Präsenz und Online) durchführen zu können. Zudem wurde die Kommunikations- und Kollaborationsplattform „Microsoft Teams“ für virtuelle Termine bereitgestellt. Auch nach Ende der pandemischen Lage wird diese Arbeitsweise dazu beitragen, Reisetätigkeiten zu reduzieren und Homeoffice zu ermöglichen.  

Innovationsfonds für Stoffentwicklung und Vielfalt
Die Entwicklung vielfältiger, qualitativ hochwertiger und erfolgreicher Programme setzt eine effektive und innovative Projekt- und Stoffentwicklung voraus. Um die Entwicklung erfolgreicher Programme und die Kreativwirtschaft zu fördern, stellte das ZDF beispielsweise in der KEF-Beitragsperiode 2017 - 2020 einen genreübergreifenden Innovationsfonds für die Kreativwirtschaft in Höhe von 2 Mio. € pro Jahr zur Verfügung. Dieser beinhaltete erstmals und für alle Genres Projekt- und Stoffentwicklungsverträge für Entwicklungsvorstufen (z. B. Exposés, Treatments, Konzepte) und darüber hinaus Projekt- und Stoffentwicklungsverträge zur Buch- und Projektentwicklung.  

Zur Förderung der Ideen- und Konzeptentwicklung können neben kleineren und mittelständischen Produktionsunternehmen Drehbuchautor*innen direkte Verträge für Entwicklungsvorstufen im Vorfeld von Drehbuchentwicklungen mit dem ZDF abschließen. Kommt es nicht zu einer weiteren Realisierung, haben Drehbuchautor*innen, ggf. gemeinsam mit einem bereits beteiligten Produktionsunternehmen, die Möglichkeit, die Ergebnisse der Arbeit ohne Rückzahlung der ZDF-Förderung auch für Dritte nutzen zu können. Eine Rückmeldung des ZDF zur Realisierung des Konzepts wird innerhalb eines Jahres nach Ablieferung und Abnahme erfolgen. Die Kosten für Drehbuch- und Projektentwicklung können ebenfalls aus dem Innovationsfonds erstattet werden. In Abhängigkeit von Art und Umfang der beabsichtigten Produktion, können hierbei auch Kosten für ergänzende Maßnahmen wie die Entwicklung von Figurenbibeln, Staffelbögen, Reisekosten, Recherche oder Fachberatung erstattet werden. Sofern das ZDF innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Abnahme keine Produktion herstellt, ist das ZDF bereit, die Verwertungsrechte gegen Kostenrückerstattung zu übertragen, soweit keine berechtigten Interessen des ZDF entgegenstehen.  

Green Production
Das ZDF hat sich 2021 innerhalb des Arbeitskreises „Green Shooting“ maßgeblich an der Entwicklung der Ökologischen Mindeststandards für deutsche Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen beteiligt. Die Ökologischen Mindeststandards sind in 15 Bereiche unterteilt. Die Bereiche enthalten Muss- und Soll-Vorgaben, wobei von den 21 Muss-Vorgaben mindestens 18 zwingend einzuhalten sind. Die Muss-Vorgaben sehen die Beschäftigung eines Green Consultant, eine Bilanzierung sowie einen Abschlussbericht vor. Weitere Muss-Vorgaben kommen aus den Bereichen Ökostrom, Generatoren, wiederaufladbare Akkus, Licht, Reisen und Transport, Unterbringung, Verpflegung, Papier, Materialien und Mülltrennung. Die Soll-Vorgaben sind als Appell für eine umwelt- und ressourcenschonende Produktionsweise zu verstehen. Getragen wird der Arbeitskreis neben dem ZDF von ARD, RTL, ProSiebenSat1, Sky, Netflix Produzentenallianz, MFG Baden-Württemberg, Hessenfilm und Medien, MV Filmförderung Mecklenburg-Vorpommern, Moin Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein, nordmedia – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen, VTFF sowie namhaften Produktionsfirmen.  

Durch stetigen Kompetenzaufbau im Produktionsmanagement entsteht ein Kompetenzzentrum und Nachhaltigkeitsmanagement zum Thema Green Production. Das ZDF hat mit der Implementierung einer direktionsübergreifenden Produktionsleitung eine zusätzliche Steuerungsmöglichkeit der umwelt- und ressourcenschonenden Produktionsweise geschaffen. In den Herstellungs­prozessen von Programmvorhaben gilt es neben dem Primat der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auch Nachhaltigkeitsaspekte sozialer und ökologischer Art zu berücksichtigen. Der Grundsatz der Nachhaltigkeit wurde bereits 2019 in der Herstellungsordnung verankert.     

Green Production bedeutet beispielhaft:

Im Detail werden folgende Ziele bei den “Green-Motion-Produktionen" verfolgt: Der Nutzung von Öko-Strom aus erneuerbaren Energien ist der Vorrang einzuräumen. Dies gilt im Besonderen bei mobilen Produktionen. Bei Neu- und Reinvestitionen in Technik werden Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt. Green-Production-Standards werden weiter etabliert. Die Beschaffungsordnung wird um die Aspekte der Nachhaltigkeit ergänzt. Nachhaltigkeitskriterien werden von den Bedarfsstellen in den Leistungsbeschreibungen konkretisiert und in die Ausschreibungen und Beschaffungen aufgenommen. Der bereits in Erarbeitung befindlicher interner Beschaffungsleitfaden wird die Rahmenbedingungen für die Umsetzung konkretisieren. Bei allen dienstlich veranlassten Reisen inkl. Übernachtungen sind, soweit möglich, die Mindeststandards anzuwenden. Seit 01.01.2022 werden die Mindeststandards Bestandteil der Auftragsproduktionsverträge bzw. werden als Information beigefügt, um die perspektivische Ausweitung der Produktionen nach den ökologischen Mindeststandards zu verdeutlichen. Die Umstellung wird flankiert von einer Reihe von Informationsveranstaltungen für die Mitarbeitenden des ZDF und Produzent*innen. Die Mehrkosten sind entsprechend der Herstellungsordnung in den Produktionsbewilligungen auszuweisen; grundsätzlich sind bei Einhaltung des Budgets alle Maßnahmen für umwelt- und ressourcenschonendes Produzieren genehmigt.  

Remote-Production und Fernschnitt
In den vergangenen zwei Jahren wurde das Know-how im Bereich der Remote-Produktionen, also der Trennung von Produktionsort und Produktionstechnik, im ZDF deutlich ausgebaut. Erste Erfahrungen mit dieser Produktionsweise wurden bei den Live-Übertragungen der Ski-WM in Åre im Februar 2019 gesammelt. 2021 fanden mit der UEFA Euro 2020 sowie den Olympischen und Paralympischen Sommerspielen in Tokio drei Sport-Großveranstaltungen unter Pandemiebedingungen statt. Die deutsche Federführung für die TV- und Online-Übertragung lag beim ZDF. Hierfür wurde im Sendezentrum 2 in Mainz ein nationales Übertragungszentrum („National Broadcast Center – NBC“) errichtet, von wo aus die Teams von ZDF und NDR (als Federführer für die ARD) gemeinsam die Berichterstattung über die Olympischen Sommerspiele zentral steuerten. Hierdurch wurde u. a. der Transport von Technikmaterial in mehreren Überseecontainern nach Tokio vermieden sowie der Reiseaufwand (Flüge, Hotelübernachtung) erheblich reduziert. Die Remote-Produktion ermöglicht den Sendern modernste und kosteneffiziente Produktionsweisen, die durch die Pandemie erheblich an Bedeutung gewonnen haben und für die kommenden Jahre richtungsweisend sein werden.  

Ein weiteres Beispiel für neue Produktionsweise ist der Fernschnitt, bei dem Redakteur*innen und Cutter*innen von unterschiedlichen Orten aus an einem Film oder Beitrag arbeiten. Die Kommunikation erfolgt dabei über Videokonferenzen. Der Fernschnitt hat sich inzwischen fest etabliert und wird auch für längere Filme genutzt. So entstand die 43-minütige Sportreportage über die Segelregatta „Vendée Globe“. Für den Film arbeiteten zwei Redakteure im Homeoffice in Paris und Schwerin mit zwei Cuttern am Schnittplatz im Landesstudio Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin und in der Zentrale in Mainz zusammen. Der Film wurde 2021 mit dem Deutschen Fernsehpreis in der Kategorie „Beste Sportsendung“ ausgezeichnet.  

LED-Lichttechnik
Glühlichtscheinwerfer werden im Rahmen von Reinvestitionen sukzessive durch moderne LED-Technik ersetzt. Dies reduziert sowohl den Stromverbrauch als auch die Emissionen beim Transport zum Produktionsort bei mobiler Produktion, weil z. B. keine schweren Vorschaltgeräte mehr benötigt werden. Die neuen Scheinwerfer produzieren deutlich weniger Wärme, wodurch Studios weniger gekühlt werden müssen. Zudem sind die LED-Scheinwerfer universeller einsetzbar als die herkömmlichen Glühlichtscheinwerfer. Dadurch werden insgesamt weniger Scheinwerfer benötigt, die dann wiederum besser ausgelastet werden können. Weitere Vorteile der LED-Scheinwerfer sind u. a. eine höhere Lebensdauer sowie zusätzliche Energieersparnisse bei LED-Videoflächen.  

Maßnahmen im Berichtszeitraum:   Neukonzeption von Schnittplätzen
Die Neukonzeption der Schnittplätze erfolgt mit wissenschaftlicher Beratung des Fraunhofer-Instituts unter ergonomischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten:   Informations- und Systemtechnologie
  Produktionstechnik
Gesunde und umweltfreundliche Mitarbeiterverpflegung
Als 100%ige Tochter des ZDF ist die ZDF Kasino GmbH für die gastronomische Versorgung der Mitarbeitenden und Gästen am Standort Mainz verantwortlich. In den ZDF-Betriebsrestaurants in Mainz wird ein gesundheitsförderndes und nachhaltiges Mittagessen angeboten. Dieses ist von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) auf Grundlage des DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Betrieben zertifiziert. Dazu werden etwa folgende Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt:  


Leistungsindikatoren zu Kriterium 10

Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.

(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)

Das ZDF leistet bei der Kapitalanlage für den Versorgungsstock einen Beitrag als nachhaltig engagierter öffentlich-rechtlicher Rundfunkveranstalter. Die Anlagegrundsätze des ZDF begrenzen den Anlagehorizont im eigenverwalteten Vermögen grundsätzlich auf Anlagen erstklassiger Wertpapiere des Bundes und der Länder Deutschlands sowie übergeordneter staatlicher Emittenten Europas wie EFSF oder Anleihen der EU. Damit sind die Emittenten des ZDF per se solche, die weder gegen internationale Normen verstoßen, zum Beispiel gegen Menschenrechtskonventionen, noch deren Geschäftsaktivitäten und Branchen fragwürdig sind, zum Beispiel Pornografie, oder die ethisch fragwürdig handeln, Stichwort Kinderarbeit, Korruption oder Raubbau an natürlichen Ressourcen. Insofern ist das Anlageuniversum des ZDF nachhaltig im Rahmen norm- und wertebasierter Ausschlusskriterien. Für das Portfolio des ZDF-Versorgungsstocks ist der stetige Erwerb von Green Bonds und Social Bonds, wie sie zum Beispiel von der Weltbank und einzelnen Bundesländern emittiert werden, geplant. Auch im fremd mandatierten ZDF-Vermögen sind per se Anlagen von Emittenten enthalten, deren Nachhaltigkeitsstrategie Leitlinie wirtschaftlichen Handelns darstellt. Der Anlagehorizont dieser Sondervermögen des ZDF beschränkt sich auf europäische Staatsanleihen, supranationale Schuldner sowie Pfandbriefe und Unternehmens­anleihen innerhalb Europas. Aktienseitig richtet sich das Portfolio nach dem EURO STOXX 50, bei dem gegenwärtig vor allem Aktiengesellschaften aus Frankreich und Deutschland vertreten sind. Die Anlagen werden nach ESG-Vorgaben gesteuert und mit einem gesondertem ESG-Reporting dokumentiert. Investitionen in Rüstungsgüterindustrien oder in Staaten, in denen die Todesstrafe angewandt wird, schließt das ZDF grundsätzlich aus. Auf Fondsverwaltungsebene finden sich diese Ausschlüsse in weiterführenden globalen Ausschlussrichtlinien wieder und werden in entsprechenden Policies und Exclusion Lists als Teil der fondspezifischen Anlagerichtlinien hinterlegt. Ein konkreter Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen, wird nicht ermittelt.

Über die Festlegung von Ausschlusskriterien hinaus wird das Thema Nachhaltigkeit in den Kapitalanlagen ausgehend von den Sustainable Development Goals (SDGs) der UNO sukzessive weiterentwickelt werden. So wurde z. B. der Carbon-Footprint, d. h. die Analyse der CO2-Profile der in den Fonds gehaltenen Assets gegenüber Werten der Vergleichsbenchmark herausgearbeitet. Die Spezifizierung der Nachhaltigkeitsziele in Umsetzungsverfahren z. B. durch Best-in-Class, Stimmrechtsausübung und Engagement wird weiter vertieft. Weiterführende Formulierungen und Priorisierungen konkreter Nachhaltigkeitsziele und dazugehöriger Selektionskriterien in Bezug auf verschiedene Anlageklassen, Branchen, Einzelunternehmen und Themen werden in Abhängigkeit davon angestrebt. Dabei orientiert sich die nachhaltige Strategie an internationalen GRI-Standards.  

In den novellierten Anlage-Grundsätzen zur Durchführung und Kontrolle der Vermögensanlagen des ZDF ist im Rahmen der spezifischen Regelungen zu Sicherheit und Rentabilität nun auch die Nachhaltigkeit mit Blick auf gesellschaftliche, soziale und ökologische Belange berücksichtigt. Die Kapital- und Finanzanlagen unterliegen somit einem beständigen Screening bezüglich Nachhaltigkeit und Auswahlprüfungen bei Umweltfaktoren und sozialen Faktoren.