5. Verantwortung
de
Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.
Die zentrale Verantwortung für Nachhaltigkeit im Unternehmen trägt der Vorstandsvorsitzende.
6. Regeln und Prozesse
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Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.
Das Berlin Hyp hat sich strategische Rahmensetzungen zu Nachhaltigkeit gegeben (Nachhaltigkeitsleitbild, Klimastrategie, Umweltpolitik, Code of Conduct). Für die Umsetzung der darin enthaltenen Vorgaben wurden Richtlinien erarbeitet. Diese Richtlinien werden durch in den Geschäftsprozessen verankerte Maßnahmenschritte operationalisiert. Die Überwachung der kontinuierlichen Anwendung der Maßnahmenschritte ist Aufgabe der Führungskräfte und kann auch durch die Interne Revision berücksichtigt werden.
7. Kontrolle
de
Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.
Das Nachhaltigkeitsmanagement der Berlin Hyp hat Leistungsindikatoren definiert, die an die Geschäftsbereiche kommuniziert werden. In der Immobilienbewertung lehnt sich die Berlin Hyp auch an das „Europäische Objekt- und Marktrating“ der TEGoVA 2 von 2003 an. In diesem Schema sind auch Aspekte der ökologischen und der sozialen Nachhaltigkeit enthalten. Diese Aspekte werden, soweit im Einzelfall relevant, im Wertgutachten dokumentiert. Außerdem berücksichtigt die Berlin Hyp bei der Immobilienbewertung auch Zertifikate allgemein anerkannter Zertifizierungssysteme, wie LEED, BREEAM, HQE oder DGNB, zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Immobilien, sofern sie im jeweiligen Einzelfall positiv auf den Wert einer Immobilie bzw. auf die Geschäftstransaktion einwirken.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7
de
Leistungsindikator G4-56
Beschreiben Sie die Werte, Grundsätze sowie Verhaltensstandards und -normen (Verhaltens- und Ethikkodizes) der Organisation.
Unser Code of Conduct beschreibt Werte, Prinzipien und Methoden, die die Geschäftstätigkeit der Berlin Hyp als ein bedeutender gewerblicher Immobilienfinanzierer in Deutschland und ausgewählten Kernmärkten in Europa auszeichnen. Sie beinhaltet die Selbstverpflichtung aller Mitarbeiter der Berlin Hyp gegenüber unseren Kunden, Vertriebspartnern, Dienstleistern und den übrigen Marktteilnehmern, fair, ethisch und rechtlich korrekt zu handeln. Sie dient gemeinsam mit unserem Nachhaltigkeitsleitbild der Sicherung und Steigerung des Unternehmenswerts.
Unser wirtschaftlicher Erfolg soll nachhaltig, also mit einer langfristigen Perspektive, sein. In unserem Handeln berücksichtigen wir deshalb neben ökonomischen Aspekten auch ökologische und soziale. Damit übernehmen wir eine über das Gesetzliche hinausgehende Verantwortung gegenüber Eigentümern, Kunden, Mitarbeitern und der Gesellschaft. Diese Haltung dokumentieren wir auch durch die Anerkennung der zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen zu Menschenrechten, Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und Anti-Korruption. Im Einzelnen bedeutet dies:
- Handeln auf Grundlage der Gesetze, Verordnungen und Vorschriften
- Verantwortung als Verbundpartner der Sparkassen
- Handeln im Bewusstsein der Folgen für die Umwelt
- Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Ablehnung kontroverser Geschäfte und Geschäftspraktiken
- Schutz vertraulicher Informationen und Daten
- Vermeidung von Interessenskonflikten
Den vollständigen Code of Conduct finden Sie unter:
http://www.berlinhyp.de/uploads/media/Code_of_Conduct.pdf .
Verfahren des höchsten Leitungsorgans, um zu überwachen, wie die Organisation die ökonomische, ökologische und gesellschaftliche/soziale Leistung ermittelt und steuert, einschließlich maßgeblicher Risiken und Chancen sowie der Einhaltung international vereinbarter Standards, Verhaltensregeln und Prinzipien.
Bei seiner zentralen Verantwortung für Nachhaltigkeit im Unternehmen wird der Vorstandsvorsitzende durch den Nachhaltigkeitsbeauftragten unterstützt. Dieser berät die Bereichsleiter bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsanforderungen in ihren Verantwortungsbereichen. Er leitet auch die Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit, in der die am meisten vom Thema betroffenen Bereiche regelmäßig zum Austausch und zur Planung zusammenkommen und die wiederum an den Vorstandsvorsitzenden berichtet. Außerdem ist die Überwachung der Einhaltung von Standards, Verhaltensregeln und Prinzipien auch Aufgabe der Internen Revision, die ebenfalls an den Vorstand berichtet.
8. Anreizsysteme
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Leistungsindikatoren zu Kriterium 8
de
Leistungsindikator G4-51a
Vergütungspolitik – Berichten Sie über die Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und die leitenden Führungskräfte.
Siehe hierzu den Offenlegungsbericht gemäß § 25a Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 KWG i. V. m. §§ 7 und 8 Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) bzw. den Vergütungsbericht im Geschäftsbericht für das Jahr 2016.
Leistungsindikator G4-54
Nennen Sie das Verhältnis der Jahresvergütung des höchstbezahlten Mitarbeiters in jedem Land mit signifikanten geschäftlichen Aktivitäten zum mittleren Niveau (Median) der Jahresgesamtvergütung aller Beschäftigten (ohne den höchstbezahlten Mitarbeiter) im selben Land.
Die durchschnittliche Mitarbeitervergütung für die Beschäftigten aller Standorte lag im Jahr 2016 bei 84.499 €. Hier enthalten sind Teilzeitkapazitäten, die nicht auf Vollzeitäquivalente umgerechnet wurden.
Die höchste Jahresvergütung lag inklusive fester und variabler Bestandteile um das 11,4-fache über der rechnerisch durchschnittlichen Mitarbeitervergütung.
9. Beteiligung von Anspruchsgruppen
de
Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.
Die Berlin Hyp bewertet die Relevanz der Stakeholder für Nachhaltigkeitsthemen anhand verschiedener Kriterien, darunter die von den Stakeholdern geäußerten Bedürfnisse und genannten Themen, ihre Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung sowie ihre Haltung gegenüber der Berlin Hyp. Die Relevanzbeurteilung der Stakeholder wird mindestens einmal jährlich durch das Nachhaltigkeitsmanagement vorgenommen.
Der Dialog mit Interessengruppen selbst ist Bestandteil der täglichen Geschäftsprozesse z.B. in Form von Kundengesprächen oder Mitarbeiterbefragungen, durch die Mitarbeit in Gremien von Verbänden oder durch den Dialog mit Politik und interessierter Öffentlichkeit. Die im Rahmen dieser Kontakte generierten Hinweise auf Erwartungen an die Nachhaltigkeit der Berlin Hyp werden über die Mitglieder der Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit in das Nachhaltigkeitsmanagement eingebracht. Dort wird einmal im Jahr eine Themenliste erstellt und in Form einer Portfoliobetrachtung nach Wesentlichkeit geordnet. Diese Betrachtung ist auch eine der Quellen für Maßnahmen im Nachhaltigkeitsmanagement und für Themen in der Nachhaltigkeitskommunikation.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 9
de
Leistungsindikator G4-27
Nennen Sie die wichtigsten Themen und Anliegen, die durch die Einbindung der Stakeholder aufgekommen sind, und wie die Organisation auf jene wichtigen Themen und Anliegen reagiert hat, einschließlich durch ihre Berichterstattung. Nennen Sie die Stakeholdergruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen jeweils angesprochen haben.
Die Berlin Hyp will die Nachhaltigkeitsanforderungen ihrer Stakeholder frühzeitig erkennen, um angemessen und rasch auf diese Anforderungen reagieren zu können. Sie nutzt deshalb ihre etablierten Gesprächsformate mit den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen, um sich auch zu Nachhaltigkeit auszutauschen. Dies sind u.a. Kunden und Mitarbeiter, politische Entscheidungsträger, Verwaltungen und Behörden, Öffentlichkeit und Medien, Umweltschutz- und Sozialverbände, Lieferanten und Gewerkschaften, Geschäftspartner und Wettbewerber sowie der Kapitalmarkt.
Im Umgang mit Stakeholdern orientiert sich die Berlin Hyp an den folgenden drei Prinzipien:
1) Die Nachhaltigkeitsanforderungen unserer Stakeholder werden bei der Entwicklung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsmaßnahmen berücksichtigt.
2) Die Auswirkungen wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen für unsere Geschäftstätigkeit werden regelmäßig beurteilt. Wesentlich ist ein Nachhaltigkeitsthema dann, wenn es die Entscheidungen, Handlungen und Leistungen der Berlin Hyp oder unserer Stakeholder stark beeinflusst.
3) Auf berechtigte Anfragen und Anliegen unserer Stakeholder zu Nachhaltigkeit wird systematisch reagiert.
Diese Reaktionen können bspw. umfassen
a) strategische Ausrichtungen,
b) praktische Einzelmaßnahmen oder
c) Kommunikationsmaßnahmen zu Nachhaltigkeit.
Wichtige Fragen und Bedenken, die durch die Einbeziehung der Stakeholder aufgeworfen wurden und Angaben dazu, wie die Organisation auf diese Fragen und Bedenken – auch im Rahmen seiner Berichterstattung - eingegangen ist.
Die von den Stakeholdern adressierten Fragen, Bedenken und Anforderungen werden in der Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit beraten und von dort in die einzelnen Berichte eingespielt. Diese Beratungen werden durch den Nachhaltigkeitsbeauftragten in einer Materialitätsmatrix dokumentiert und diese auch veröffentlicht.
GRI 102-43 Ansatz für den Stakeholderdialog und Häufigkeit
Um Vorstellungen und Ansprüche unserer Stakeholder im Kontext der Nachhaltigkeit frühzeitig zu erkennen sowie angemessen und rasch reagieren zu können, nutzen wir bestehende Dialoge mit den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen. Formate hierfür sind unter anderem:
- Kundenzufriedenheitsanalysen
- Kundenveranstaltungen
- Beschwerdemanagement für Kunden
- Dialogveranstaltungen des Vorstands mit allen Mitarbeiter
- Mitarbeiterzufriedenheitsanalysen
- Nachhaltigkeitstag für die Mitarbeiter
- Betriebsversammlungen
- Austausch mit dem Betriebsrat im Rahmen der gesetzlichen
- Konsultations- und Informationspflichten
- Kamingespräche und Führungskräfte im Gespräch
- Investoren-Roadshows
- Gremien- und Verbandsarbeit
- Ideenmanagement
10. Innovations- und Produktmanagement
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Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.
Die Berlin Hyp bietet ausschließlich ethisch vertretbare Produkte und Dienstleistungen an. Dazu beraten wir Kunden verantwortungsvoll und vorausschauend entsprechend ihrer Bedürfnisse. Vorteile und Risiken werden klar kommuniziert.
Unsere Produkte und Dienstleistungen müssen immer den folgenden Anforderungen genügen:
- Sie tragen zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen bei.
- Sie dienen dem Einzelnen, ohne aber die Allgemeinheit zu beeinträchtigen. Bei ihrer Entwicklung finden auch die Prinzipien des UN Global Compact Berücksichtigung.
- Sie sind immer transparent und verständlich.
- Unsere schriftlichen Informationen zu Produkten und Dienstleistungen und unser Marketingmaterial müssen – verständlich dargestellt – alle wesentlichen Angaben zur Angebotsbeurteilung durch den Kunden enthalten.
Wir bieten keine Produkte an und beraten zu keinen Produkten, die diese Anforderungen nicht erfüllen. Darüber hinaus wird ein Teil unserer Produkte, beispielsweise unser Green Bond Programm und Impact Reporting, regelmäßig durch externe Dritte im Rahmen einer Second Party Opinion geprüft.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 10
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Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.
Gemäß unserer Investment-Strategie investieren wir ausschließlich in Staatsanleihen, Covered Bonds und Senior Unsecured. Wir wollen nur in Staatsanleihen von Ländern investieren, die allein schon aufgrund der dort geltenden gesetzlichen Vorgaben hohe ökologische und sozial-gesellschaftliche Anforderungen erfüllen. Deshalb müssen die Staatsanleihen, in die wir investieren, von Ländern begeben sein, die zu den High Income OECD Ländern gehören oder Mitglied der europäischen Union sind. Mit diesem Fokus reduzieren wir auch das wirtschaftliche Risiko unserer Anlagen. Sind bei einem Investment grundlegende Verstöße gegen die zehn Prinzipien des UN Global Compact nicht sicher auszuschließen, berät sich Treasury mit dem Nachhaltigkeitsmanagement über die Nachhaltigkeitsrisiken des Investments.
Leistungsindikator GRI EN26
Initiativen, um die Umweltauswirkungen von Produkten und Dienstleistungen zu minimieren und Ausmaß ihrer Auswirkungen.
Die Berlin Hyp mit der Emission von Green Bonds einen wesentlichen Beitrag zur Verminderung der indirekten Umweltauswirkung ihrer Geschäftstätigkeit. Im CO2-Reporting (per 30.06.2016) unter www.gruener-pfandbrief.de werden die Ergebnisse und die Methodologie zur Schätzung eingesparter CO2-Emissionen durch die finanzierten Green Buildings dargestellt. Rechnerisch und je nach angewandtem Modell werden mit jeder Million Nominalwert der Green Bonds zwischen 4,7 und 26,0 t CO2 pro Jahr eingespart.
GRI 203-1 | Infrastrukturbezogene Investitionen und Unterstützungen
Mit der Finanzierung von Immobilien leistet die Berlin Hyp einen wichtigen Beitrag für eine lebenswerte und leistungsfähige Infrastruktur in Deutschland und Europa. Da Projekte von Wohnungsgenossenschaften, von gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften und von Wohnungs- baugesellschaften unter anderem zu unserem Kerngeschäft gehören, fördern wir sozialen Wohnungsbau und die Modernisierung bestehender Sozialwohnungsbestände. Der Bedarf an preiswerten Wohnungen zur Versorgung einkommensschwacher Haushalte und anderer sozialer Gruppen nimmt seit Jahren zu. Insofern wächst die Bedeutung der Berlin Hyp als Partner für solide Finanzierungkonzepte und ausreichende Kapitalisierung.
In Bezug auf die Auswirkungen unserer Investitionen ist anzumerken, dass das Regelgeschäft üblicherweise nur bestimmte Immobilienprojekte wie Gewerbeimmobilien oder Wohnungsbau in europäischen High-Income OECD Staaten betrifft. In diesen Ländern bestehen in der Regel gesetzliche Rahmensetzungen zu ökologischen, sozialen und Governance (ESG)-Anforderungen auf hohem bis sehr hohem Niveau. Mit unseren eigenen Standards gehen wir über die Erfüllung dieser Anforderungen hinaus. Im Umweltbereich favorisieren wir beispielsweise Projekte, die auf Konzepte wie „Reduce, Reuse, Recycle“ oder „cradle to cradle“ setzen. Die Finanzierung von Green Buildings steht für einen Teil der Nachhaltigkeitsmaßnahmen mit direktem Bezug auf das Kerngeschäft.
Neben der Bedeutung für die Immobilienwirtschaft ist die Geschäftstätigkeit der Berlin Hyp für die Finanzwirtschaft relevant, indem wir Anlegern über verschiedene Produkte die Möglichkeit bieten, Kapital sicher zu investieren. Darüber hinaus bieten wir zunehmend explizit nachhaltige Kapitalanlagen an.
Weitere Informationen sind auf einer eigenen Website zu finden:
www.gruener-pfandbrief.de