5. Verantwortung
de
Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.
Die Umsetzung des systematischen Nachhaltigkeitsmanagements erfolgt durch den Nachhaltigkeitsbeauftragten der IBB. Der Beauftragte wurde im Vorstandsstab Strategie und Produkte in der IBB, der an den Vorsitzenden des Vorstands berichtet, angesiedelt. Ausgehend vom Stab Strategie und Produkte findet die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele, die im Rahmen des Stakeholder Dialogs ermittelt wurden, auf allen Unternehmensebenen statt. Hierzu wurde der Arbeitskreis Nachhaltigkeit, der durch den Nachhaltigkeitsbeauftragten geleitet wird, fest im Governance Framework der IBB verankert. Im Rahmen der Geschäftsstrategie wurde ebenfalls festgelegt, dass der Nachhaltigkeitsbeauftragte bzw. der Arbeitskreis Nachhaltigkeit regelmäßig an die Geschäftsleitung die relevanten Nachhaltigkeitsthemen, sowie Ziele und Maßnahmen der Nachhaltigkeitsstrategie und über deren Umsetzung berichtet. Entsprechende Beschlüsse werden im Rahmen der Vorstandssitzung gefasst und kommuniziert. Auch findet eine regelmäßige Aktualisierung der Geschäftsstrategie statt, um die ständige Weiterentwicklung des Themas weiterverfolgen zu können und um die Verankerung von Zielen in den jeweiligen Teilstrategien (z. B. Personal) konsistent sicherstellen zu können. Darüber hinaus wurde bei der Zusammensetzung des Arbeitskreises Nachhaltigkeit darauf geachtet, dass diese sich aus verschiedenen Fachbereichen zusammensetzen. Hierdurch soll den verschiedenen Themen der Nachhaltigkeit Rechnung getragen werden und gleichzeitig die Umsetzung in den einzelnen Fachbereich unterstützt werden. Der Austausch im Arbeitskreis zur Umsetzung der Ziele findet regelmäßig statt.
6. Regeln und Prozesse
de
Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.
Die Nachhaltigkeitsstrategie wird in Form von Zielen, Maßnahmen, abgestimmten Regeln (Verhaltenskodex und Nachhaltigkeitsleitlinien), der Geschäftsstrategie und Anweisungen zum Ablauf von Prozessen (schriftlich fixierte Ordnung - SFO) konkretisiert. Daneben findet eine jährliche Überprüfung der Unternehmensstrategie mit den darin enthaltenen Zielen und Maßnahmen statt. An dem Überprüfungsprozess werden die Fachbereiche sowie der Verwaltungsrat eingebunden. Des Weiteren finden die Ziele und Maßnahmen Eingang in die entsprechenden Fachabteilungen für die zentralen Handlungsfelder (Produktverantwortung, soziale Verantwortung ggü. Beschäftigten etc.). Hierdurch können die einzelnen Maßnahmen durch die handelnden Bereiche umgesetzt werden, so dass am Ende die gesetzten Ziele erreicht werden.
Durch den Arbeitskreis Nachhaltigkeit wurden Nachhaltigkeitsleitsätze erarbeitet, die im Rahmen der Nachhaltigkeit für die gesamte IBB beschlossen und verankert wurden. Auch ein Verhaltenskodex, der auf die Nachhaltigkeit einzahlt, ist in der schriftlich fixierten Ordnung als grundlegendes Rahmenwerk für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlich.
Eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Themas Nachhaltigkeit und die Integration der Aspekte in den Arbeitsalltag werden im Arbeitskreis Nachhaltigkeit erarbeitet. Die Impulse zur Verbesserung sind vielfältig und kommen aus dem Arbeitskreis selbst oder werden von Beschäftigten aller Hierarchiestufen an den Arbeitskreis herangetragen sowie von externen Stakeholdern in den Arbeitskreis eingebracht. Nach der Analyse und Bewertung des Themas durch die Arbeitskreismitglieder und hausinterner Prüfung auf die sinnvollste Umsetzungsmöglichkeit werden Verbesserungen in die IBB integriert. Je nach Umfang werden die entsprechenden Kompetenzträger und Stakeholder in den Prozess eingebunden.
Die schriftlich fixierten Ordnung (SFO) wird ebenfalls regelmäßig auf Aktualität durch die Betriebsorganisation überprüft. Das Verfahren erfolgt gemeinsam mit den betroffenen Fachbereichen. Die Inhalte der SFO sind unter den Leistungsindikatoren aufgeführt und kurz erläutert. Die Vorgaben für die Arbeitsprozesse werden in der Betriebsorganisation systematisch erfasst und mind. jährlich auf Aktualität überprüft (durch z. B. Revision, Compliance, andere, betroffene Fachbereiche).
Weiterhin unterzieht sich die IBB auch externen Prüfungen durch unabhängige Dritte. Die Prüfungen können freiwilligen oder gesetzlichen Ursprung haben und werden in allen Handlungsfeldern der Nachhaltigkeit vorgenommen. Im Rahmen der Geschäftsethik& Produktverantwortung kann die IBB beispielsweise intern durch die interne Revision oder durch externe Stellen, wie z. B. den Europäischen Rechnungshof, den Bundes- oder Landesrechnungshof (Produktabhängig) überprüft werden. Der Eigentümer der IBB, das Land Berlin, hat ebenfalls jederzeitige Einsichts- und Prüfungsrechte. Programme, die EU-Mittel enthalten, können daneben auch durch die EU-Kommission oder von ihr Beauftragte überprüft werden. Innerhalb der Handlungsfelder „soziale Verantwortung gegenüber den Beschäftigten“ sowie „Umweltschutz & Ressourceneffizienz“ erfolgen z. B. Zertifizierungen durch Externe, Audits oder ebenfalls Prüfungen durch das Land Berlin.
7. Kontrolle
de
Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.
Als Förderbank des Landes Berlin ist die IBB der Nachhaltigkeit verpflichtet und muss entsprechende Entwicklungen im eigenen Geschäftsbetrieb und im Rahmen der Produktverantwortung verfolgen. Hierfür wurden ein ganzheitliches Set von Indikatoren der GRI zusammengestellt, um den Fortschritt für sämtliche Handlungsfelder der Nachhaltigkeit feststellen zu können. Die Kennzahlen werden genutzt, um festzustellen, ob die formulierten Ziele und Maßnahmen auch erreicht wurden bzw. um den Fortschritt kontrollieren zu können und um eine Vergleichbarkeit zu anderen (Förder-)Banken herstellen zu können.
Folgende GRI-Indikatoren werden erhoben:
GRI 102-1 - Name der Organisation
GRI102-2 - Aktivitäten, Marken, Produkte und Dienstleistungen
GRI102-3 - Hauptsitz der Organisation
GRI102-4 - Betriebsstätten
GRI 102-5 - Eigentumsverhältnisse und Rechtsform
GRI 102-6 - Belieferte Märkte
GRI102-7 - Größe der Organisation
GRI 102-8 - Informationen zu Angestellten und sonstigen Mitarbeitern
GRI102-9 - Lieferkette
GRI102-12 - Externe Initiativen
GRI 102-13 - Mitgliedschaft in Verbänden und Interessengruppen
GRI 102-14 - Erklärung des höchsten Entscheidungsträgers (strategische Ausrichtung)
GRI 102-30 - Wirksamkeit der Verfahren zum Risikomanagement
Geschäftsethik& Produktverantwortung:
GRI 201-1 - Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
GRI 203-1 - Infrastrukturinvestitionen und geförderte Dienstleistungen (Volkswirtschaftliche Größe)
GRI 203-2 - Erhebliche indirekte ökonomische Auswirkungen
Coprorate Governance & Compliance:
GRI 205-1 - Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden
GRI 205-2 - Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung
GRI 205-3 - Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Maßnahmen
GRI 415-1 – Parteispenden
GRI 418-1 - Begründete Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes und den Verlust von Kundendaten
Gesellschaftliches Engagement & Kommunikation:
GRI 412 - Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte
GRI 413 - Ausgaben für Spenden und soziale Initiativen/Projekte
Soziale Verantwortung gegenüber Beschäftigten:
GRI 401-1 Neu eingestellte Angestellte und Angestelltenfluktuation
GRI 401-2 Betriebliche Leistungen
GRI 401-3 Elternzeit
GRI 403-1 Repräsentation von Mitarbeitern (MA) in formellen Arbeitgeber-MA-Ausschüssen für Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz
GRI 403-2 Art und Rate der Verletzungen, Berufskrankheiten, Arbeitsausfalltage, Abwesenheit und Zahl arbeitsbedingter Todesfälle
GRI 403-4 Gesundheits- und Sicherheitsthemen, die in formellen Vereinbarungen mit Gewerkschaften behandelt werden
GRI 404-1 Durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Jahr und Angestellten
GRI 404-2 Programme für Kompetenzmanagement und lebenslanges Lernen
GRI 404-3 Prozentsatz der Angestellten, die eine regelmäßige Beurteilung ihrer Leistung und ihrer beruflichen Entwicklung erhalten
GRI 405-1 Diversität in Kontrollorganen und unter Angestellten
GRI 405-2 Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen zum Grundgehalt und zur Vergütung von Männern
GRI 406-1 Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen
Beschaffung/Liefermanagement:
GRI 204-1 Anteil an Ausgaben für lokale Lieferanten
GRI 414-1 Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien überprüft wurden
GRI 414-2 Negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen
GRI 308-1 Neue Lieferanten, die anhand von Umweltkriterien überprüft wurden
GRI 308-2 Negative Umweltauswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen
Umweltschutz & Ressourceneffizienz:
GRI 301-1 - Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen
GRI-301-2 - Eingesetzte recycelte Ausgangsstoffe
GRI 302-1 - Energieverbrauch innerhalb der Organisation
GRI 302-3 - Energieintensität
GRI 302-4 - Verringerung des Energieverbrauchs
GRI 303-1 - Wasserentnahme nach Quelle
GRI 304-3 - Geschützte oder renaturierte Lebensräume
GRI 305-1 - Direkte THG-Emissionen (Scope 1)
GRI 305-2 - Indirekte energiebedingte THG-Emissionen (Scope 2)
GRI 305-3 - Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3)
GRI 305-4 - Intensität der THG-Emissionen
GRI 305-5 - Senkung der THG-Emissionen
GRI 306-1 - Abwassereinleitung nach Qualität und Einleitungsort
GRI 306-2 - Abfall nach Art und Entsorgungsmethode
Zur internen Planung, Steuerung und Kontrolle werden die jeweiligen Leistungsindikatoren für jedes Handlungsfeld durch die verantwortlichen Fachbereiche erhoben. Es besteht ein eigenständiges Personalcontrolling und eine unabhängige Überwachung durch die Unternehmenscompliance. Daneben werden die Kennzahlen des Bankbetriebs zentral durch die Bankbetriebsbeauftragte erhoben. Weiterhin besteht ein eigenständiger Bereich – Finanzen und Controlling, der alle Finanzkennzahlen ermittelt, um einerseits die Risikotragfähigkeit sicherzustellen und um andererseits die Wirksamkeit der Förderungen zusammenzufassen.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7
de
Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.
Leitbild Das veröffentlichte Leitbild der IBB benennt die Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung des Landes und die Kundenorientierung als oberste Zielsetzungen und ist ein Bekenntnis zu einer offenen, vertrauensvollen und wertschätzenden Unternehmenskultur.
https://www.ibb.de/de/ueber-die-ibb/profil/leitbild/leitbild.html Nachhaltigkeitsleitsätze Die Nachhaltigkeitsleitsätze der IBB konkretisieren die Anforderungen an das nachhaltige Arbeiten in den Dimensionen „Geschäftsethik & Produktverantwortung“, „Gesellschaftliches Engagement“, „Soziale Verantwortung“ und „Umweltschutz & Ressourceneffinienz“.
https://www.ibb.de/media/dokumente/ueber-die-ibb/nachhaltigkeit/nh_leitsaetze.pdf Führungsleitsätze Die Führungsleitsätze der IBB sind von der Belegschaft und den Führungskräften gemeinsam entwickelt worden und beinhalten einen Appell an das Führungsverhalten in der IBB.
Weitere Regeln Weitere Regelwerke wie ein Kommunikationskodex oder ein Sitzungskodex regeln die Zusammenarbeit in der IBB.
Arbeitsanweisungen
Die schriftlich fixierte Ordnung der IBB beinhaltet eine Vielzahl von Arbeitsanweisungen, die eine nicht personengebundene Bearbeitungssweise und -qualität sicherstellen sollen. Darunter befinden sich z. B. die
- Arbeitsanweisung (AA) Allgemeine Compliance,
- AA MaRisk Compliance
- AA Verhaltensregeln (inkl. sexuelle Belästigung),
- AA Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) Compliance
- AA Personalkompetenz,
- AA Dokumentationsregelung
Schulungen Zu den Themen „Geldwäsche“, „Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen“ „ Informationssicherheit“, „Datenschutz“ und „Arbeitssicherheit“ werden regelmäßige dokumentationspflichtige Schulungen durchgeführt.
Für die Ausgestaltung der Leitlinien sind die Beschäftigten und Führungskräfte der jeweiligen Fachbereiche zuständig. Die Grundsätze sowie die Risiko- und Geschäftsstrategie (einschließlich Governance Framework) sind jährlich aktualisiert von allen Beschäftigten im Intranet einsehbar.
8. Anreizsysteme
de
Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.
Zielvereinbarungen In der Geschäftsstrategie ist Nachhaltigkeit verankert. Die Ziele der Führungskräfte zahlen auf die Nachhaltigkeitsstrategie ein. Ausgewählte Nachhaltigkeitsziele (z.B. zur Frauenförderung) sind Bestandteil der jährlichen Zielvereinbarungen für Führungskräfte. Die Zielerreichung wird auf der Basis des jährlichen Zielvereinbarungsgesprächs für Führungskräfte durch die jeweilige vorgesetzte Führungskraft kontrolliert. Das Zielvereinbarungsgespräch ist ein wichtiges Personalgespräch, dessen Ziele, Inhalt und Ablauf in einer Dienstvereinbarung dokumentiert sind. Für Beschäftigte ohne Führungsverantwortung gibt es keine Zielvereinbarungen.
Die variable Vergütung der oberen Führungsebene ist an die Zielerreichung der Zielvereinbarung gekoppelt. Ziele, die auch Nachhaltigkeitsaspekte enthalten, sind Bestandteil der jährlichen Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand) durch den Verwaltungsrat.
Vergütungspolitik Die IBB schafft Transparenz über ihre Vergütungspolitik. Basierend auf §7 der Institutsvergütungsverordnung ist der Vergütungsbericht 2018 als Bestandteil des Offenlegungsberichts 2018 veröffentlicht, der auf den Internetseiten der Bank veröffentlicht ist und auf den in diesem Zusammenhang verwiesen wird (siehe insbesondere 13.2. Vergütungspolitik der IBB, S. 50 – 53).
https://www.ibb.de/media/dokumente/ueber-die-ibb/investor-relations/offenlegungsmeldungen/offenlegungsbericht_der_ibb-gruppe_2018.pdf Auch die Ausgestaltung der Vergütungssysteme in der IBB Beteiligungsgesellschaft mbH sind dem Offenlegungsbericht 2018 (Punkt 13.3, S.53 -55) zu entnehmen.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 8
de
Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.
b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.
Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.
Das Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellte beträgt das 3,09-fache.
9. Beteiligung von Anspruchsgruppen
de
Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.
Die IBB hat im Rahmen eines Projektes ihre Anspruchsgruppen definiert – die Internen im Zuge mehrerer Workshops (intern) und die Externen mit einer Benchmarkanalyse (extern). Diese überprüft die Bank im jährlichen Strategieprozess regelmäßig. Relevante Stakeholder der Bank sind neben dem Land Berlin in erster Linie die Kunden in der Wirtschafts- und Immobilienförderung, die Vertreter von Politik und politiknahen Organisationen, Kammern und Verbänden sowie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, weil sie ein originäres Interesse an der Entwicklung der Bank haben. Die Anspruchsgruppen sind in den Gremien der IBB vertreten und in dem vom Verwaltungsrat berufenen Beirat repräsentiert. Über die Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsrat informiert jährlich der Corporate-Governance-Bericht: Auszüge aus dem Corporte-Governance-Bericht 2018: „Vorstand und Verwaltungsrat haben eng und vertrauensvoll zum Wohle der IBB zusammengearbeitet. Hierzu hat der Vorstand den Verwaltungsrat zeitnah und umfassend über wichtige Angelegenheiten der IBB informiert.“… „Zwischen der Verwaltungsratsvorsitzenden und dem Vorstand hat ein regelmäßiger Kontakt stattgefunden, in dem Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance auch außerhalb der Verwaltungsratssitzungen beraten wurden. Der Vorstand hat die Vorsitzenden des Verwaltungsrats und des Risiko- und Prüfungsausschusses über besondere Ereignisse unterrichtet.“ Wesentliche Bankthemen werden auch im Beirat beraten.
Im zweijährigen Turnus konsultiert die Bank im Rahmen einer Kunden- und Mitarbeiterbefragung ihre Stakeholder. Diese Ergebnisse werden im Vorstand erörtert und Umsetzungsimplikationen beschlossen. Als Konsequenz aus den Ergebnissen der Kunden- und Mitarbeiterbefragung 2017 hat der Vorstand ein Digitalisierungsprojekt beschlossen, das die Antrags- und Bearbeitungsabläufe in der IBB vereinfachen und beschleunigen soll. In die Gestaltung dieses neuen Antrags- und Bearbeitungsverfahrens wurden die relevanten Kundengruppen einbezogen, indem sie einen Prototyp getestet haben und ihre Verbesserungsvorschläge berücksichtigt wurden. Das neue digitale Antragsverfahren ermöglicht die dialogische Antragsbearbeitung gemeinsam mit dem Kunden. Im Rahmen von Veranstaltungen wie dem jährlich stattfinden Tag der Wirtschaftsförderung“ oder dem ebenfalls jährlichen „Immobiliendialog“ erhalten unsere Kunden die Gelegenheit in den Austausch mit der IBB zu treten.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 9
de
Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.
Kunden- und Mitarbeiterbefragungen 2013 - 2017 (Turnus: zweijährig)Anteil der Kunden/Mitarbeiter in Prozent, die das jeweilige Kriterium als Schwäche der IBB benannt haben:
|
Kunden |
Mitarbeiter |
|
2013 |
2015 |
2017 |
2013 |
2015 |
2017 |
Lange Bearbeitungszeiten |
14 |
19 |
17 |
29 |
38 |
36 |
Bürokratie |
18 |
21 |
15 |
20 |
20 |
24 |
Themenliste IBB-Beirat
- Digitalisierung in der Unternehmensstrategie: Wo steht die Berliner Wirtschaft?
- Ist das Firmenkundengeschäft bald in der Demografiefalle?
- Innovativ, gerecht, nachhaltig - Wirtschaftspolitik für Berlin
- Impact Investing - sozial und nachhaltig – wie positionieren sich Förderbanken?
- Technologische Innovationen in der Immobilienbranche und die Rolle der PropTechs
10. Innovations- und Produktmanagement
de
Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.
Das Leistungsspektrum der IBB umfasst Produkte/ Finanzierungen in der Berliner Wirtschafts- und Immobilienförderung. Daher wird im Rahmen der Förderung auf den positiven Effekt, wie z. B. Arbeitsplätze oder geschaffene Wohneinheiten, geachtet. Jedes Förderprogramm wird durch den Senat von Berlin beauftragt. Hierdurch wird die Einbindung einer Vielzahl von Stakeholdern bei der Produktentwicklung sichergestellt. Gleichzeitig wird in Zukunft transparent offengelegt, wie die Produkte zu den Zielen des Landes Berlin beitragen und welche Sustainable Development Goals (SDGs) dadurch unterstützt werden.
Jedem Förderprodukt liegen bestimmte Richtlinien oder Merkblätter zugrunde, die festlegen, welche Anspruchsgruppen (bspw. kleine und mittlere oder innovative Unternehmen, Wohnungsbaugesellschaften oder private Wohnungseigentümer) und unter welchen Bedingungen die Finanzierung erhalten können. Bei der Vergabe der Förderung wird bei Antragstellung die Einhaltung der Kriterien überprüft.
Dieser Logik folgend, wurden im Jahr 2018 sämtliche Fördernehmer auf die vorgeschriebenen Kriterien überprüft. Darüber hinaus steht im Fokus der Wirtschaftsförderung das nachhaltige Wachstum von Berlin. So werden bei einem Großteil der Aktivitäten EU-Strukturfondsmittel (EFRE) eingesetzt, die daraus entstehenden Förderprodukte sind kompatibel mit den auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Zielen der Europa 2020-Strategie. Hieraus resultieren Vorgaben und Regelungen, deren Einhaltung ebenfalls durch unabhängige Stellen kontrolliert wird. Die Unternehmensfinanzierungen sollen die Innovationsfähigkeit und Produktivität vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) steigern. Speziell im Fokus stehen dabei Unternehmen in den Clustern der gemeinsamen Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg. Die IBB verfügt über spezielle Förderprogramme (Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (ProFIT), Innovationsassistent, Berlin Innovativ, TransferBONUS) die den Transfer zwischen Wissenschaft und Forschung und der Entwicklung und Umsetzung von Innovationen in den Unternehmen unterstützen. Finanziert werden hier sowohl Projekte in den Phasen der industriellen Forschung, der experimentellen Entwicklung sowie des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung. Über die IBB Business Team GmbH unterstützt die IBB mit Schulungs- und Coachingmaßnahmen Unternehmen bei der Einführung innovativer Prozesse. Über ein elektronisches Antragsverfahren (eAntrag) können Unterlagen für die Antragsbearbeitung bei den Produkten der Wirtschaftsförderung eingereicht werden, wodurch zwischen dem Kunden und der IBB ressourcensparend und rechtsverbindlich kommuniziert werden kann. In regelmäßigen Abständen wird die Förderwirkung der einzelnen Produkte von unabhängigen Experten evaluiert, dies geschieht sowohl ex-ante (vor Förderung) als auch ex-post (nach Förderung). Insgesamt wurden im Berichtsjahr 11.794 Arbeitsplätze geschaffen oder erhalten.
Im Geschäftsfeld Immobilienförderung unterstützt die IBB Eigentümer von Wohnimmobilien unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Standards bei der energetischen Gebäudesanierung, dem energieeffizienten Neubau, dem altersgerechten, barrierereduzierenden Umbau sowie im Rahmen der sozialen Wohnraumversorgung bzw. des Wohnungsneubaus. Alle Programme berücksichtigen die langen Investitionszyklen bei Immobilieninvestitionen durch die Möglichkeit lange Zinsbindungen und einer Orientierung an soziokulturellen, demographischen Trends sowie den gesteckten klimaschutzpolitischen Zielen des Landes. Die Programme verhelfen zu einer nachhaltigen Reduzierung der CO2-Emissionen im Gebäudebestand, sichern Wohnraum für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen und tragen dazu bei, dass neu errichtete Wohngebäude unter zukunftsorientierten Effizienzstandard errichtet werden und damit langfristig auf die Klimaneutralität des Gebäudebestandes einzahlen. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 13.029 Wohnungen gefördert, davon wurden 9.725 Wohnungen neu gebaut. Insgesamt ergab sich hierdurch eine jährliche Reduzierung der Emissionen in Höhe von 17.280 tCO2.
Die Produktentwicklung bzw. der Innovationsprozess, um wirtschaftliche oder wohnwirtschaftliche Veränderungen zu bewirken, wurde in einem Prozess festgelegt. Dieser sichert die Einbindung der relevanten Stakeholder und die interne Entwicklung der Produkte. Durch die Einbindung relevanter Ansprechpartner und die Erstellung eines Produktkonzeptes können nachhaltige Aspekte bei der Entwicklung berücksichtigt werden. Jedes Produkt wird letztlich durch das Land Berlin beauftragt. Die konkreten Produktbedingungen werden Zielgruppenspezifisch in den Richtlinien oder Merkblättern festgelegt. Sofern sich Bedarfe verändern, die sich durch die Rückmeldung der Stakeholder (Fördernehmer oder dem Land) ergeben, findet eine Anpassung oder auch Einstellung von Förderprogrammen statt.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 10
de
Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.
(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)
Für den Berichtszeitraum wurden für die Finanzanlagen der IBB keine anderen Kriterien als die in der allgemeinen Kreditpolitik festgelegten berücksichtigt. Dadurch sind auch die Ausschlusskriterien dieselben wie im Förderkreditgeschäft der IBB. Insofern beläuft sich der Prozentsatz für eine generelle Auswahlprüfung in der spezifisch abgefragten Form auf 0%. Bei der Auswahl der Finanzanlagen lag der Fokus gemäß Risikostrategie auf hoher bis sehr hoher Liquidität und sehr guter Kreditqualität. Regional erfolgt eine Einschränkung auf OECD-Staaten im Allgemeinen sowie als Teilmenge definierte zugelassene Märkte/Länder im Spezifischen. Alle Risiko- und Kreditlimite für Finanzanlagen bzw. spezifische Kreditnehmer/Emittenten unterliegen einer laufenden Überprüfung und ggf. Anpassung.