5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Die zentrale Verantwortung für Nachhaltigkeitsthemen liegen bei der MOIN Filmförderung bei der Geschäftsführung und der Projektleitung für den „Grünen Filmpass“. Auf operativer Ebene berichtet die Projektleitung mit Unterstützung eines Nachhaltigkeitsteams regelmäßig über die Nachhaltigkeitsthemen die sowohl für das Unternehmen als auch für die Durchsetzung der Projekte mit dem „Grünen Filmpass“ relevant sind. Wesentliche Entscheidungen trifft die Geschäftsführung in Absprache mit der Projektleitung. Weiterhin hat die „AG Diversity“ eine wesentliche Rolle in der Beratung der Geschäftsführung zu allen Belangen des Themenbereiches Diversität. Alle Mitarbeiter*innen werden an dem Prozess der Zielfindung und -umsetzung beteiligt. Durch die DNK-Erklärung wollen wir erreichen, die eigenen Ziele und Maßnahmen kontinuierlich zu evaluieren und zukünftig relevante Themenbereiche zu identifizieren.


6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Im Jahr 2021 wird der DNK zum ersten Mal verfasst. Verfasser ist die „AG Nachhaltigkeit“ der MOIN Filmförderung, die es seit dem Jahr 2011 gibt und die seit 2019 nochmal an Fahrt aufgenommen hat und personell deutlich gewachsen ist. Es finden regelmäßige Treffen statt.

Die Auswahl von Lieferanten für Beschaffung und Energie erfolgt unter nachhaltigen Kriterien, die sich an den selbstverpflichtenden Regeln sowie an den Hamburger Umweltleitfäden orientieren. Interne Kommunikationsmaßnahmen wie laufende Berichte und Updates im Plenum halten die Sensibilisierung für das Thema hoch. Die DNK-Erklärung soll im zweijährigen Rhythmus fortgeschrieben werden, ggf. mit einem wechselnden Nachhaltigkeitsteam, um die Maßnahmen und Ziele zu überprüfen und anzupassen.

Für die Filmproduktion gelten die ökologischen Auflagen zum „Grünen Filmpass“. Die Leitlinien und Kriterienkataloge werden laufend aktualisiert und durch themenspezifische Workshops implementiert.


7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

Dies ist unser erster DNK-Bericht. Wir werden nach einer erfolgten Wesentlichkeitsanalyse die zutreffenden DNK-Leistungsindikatoren weiter aufbauen, erheben und zu ihnen kommunizieren.

Für die interne Büro- und Reisetätigkeit der MOIN Filmförderung soll der CO2-Abdruck erneut berechnet und dann in zweijährlichen Abständen überprüft werden. Die letzte Erhebung fand 2016 statt. Des Weiteren wird der Strom und Wasserverbrauch jährlich verglichen. Für die Standorte in angemieteten Räumen in Wohn- und Geschäftshäusern mit gemeinschaftlich genutzten Flächen ist die Aussagekraft allerdings begrenzt.

Die Kontrolle der Umsetzung ökologischer Anforderungen bei geförderten Projekten obliegt den Green Consultants, die verpflichtend in die Filmproduktionen eingebracht werden. Der verpflichtend zu erstellende CO2-Fußabdruck ergibt messbare Verbrauchsdaten. Hierfür gibt es den CO2-Rechner auf unserer Website seit 2021.

Stichproben bei der Prüfung zum Abschluss der Förderung bieten eine weitere Kontrollinstanz.

Unternehmensintern soll eine regelmäßige CO2-Bilanz in zweijährigem Turnus erfolgen, um die Entwicklung konsequent zu beobachten und die Resultate zu optimieren. Zuletzt wurde unsere Bilanz im Jahr 2016 auf den Prüfstand gestellt. Wir planen dies für 2022 erneut. Ab diesem Zeitpunkt soll die Bilanz alle 2 Jahre neu berechnet werden.
Auch sollen die Verbrauchszahlen künftig einmal im Jahr verglichen werden.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.

Unsere Verhaltensnormen finden sich in unserem grünen Leitbild: https://www.moin-filmfoerderung.de/de/ueber_die_filmfoerderung/nachhaltigkeit.php.


8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Das Thema Nachhaltigkeit weiter aktiv zu adressieren ist Teil der Ziel- und Leistungsvereinbarung (ZLV) des Geschäftsführers. Die Auszahlung eines variablen Gehaltsbestandteils ist an die Erreichung vereinbarter Ziele gebunden, über die der Aufsichtsrat beschließt.

Ein Vergütungssystem für Mitarbeiter*innen, das an Nachhaltigkeitsziele geknüpft ist, gibt es nicht. Es wird aber als individuellen Anreiz für alle Kolleg*innen eine jährliche kostenlose Inspektion der Fahrräder angeboten.
Zur Vermeidung von Müll stehen wiederverwendbare Lunchboxen bereit. Mineralwasser wird aus Wasserspendern oder in Mehrwegflaschen fairer Anbieter genutzt.

Für die Antragsteller*innen läuft noch die Prüfung, ob nach Abschluss eines Projektes und besonders geringer CO2-Bilanz sogenannte Referenzmittel für das nächste Projekt bereitgestellt werden können.

Die „AG Nachhaltigkeit“ agiert als Kontrollinstanz.

Nachhaltigkeitsziele sind Bestandteil der vertraulichen Ziel- und Leistungsvereinbarung zwischen Aufsichtsrat und Geschäftsführer.
Fortschritte beim „Grünen Filmpass“ und der Implementierung von Mindeststandards sowie der Unternehmensstrategie werden regelmäßig an die aufsichtführende Behörde und den Aufsichtsrat berichtet.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Über die vertrauliche Ziel- und Leistungsvereinbarung zwischen Aufsichtsrat und Geschäftsführer, die auch  Nachhaltigkeitsziele beinhaltet, hinaus werden in die Vergütung keine Leistungskriterien einbezogen. Die Vergütung aller weiteren Mitarbeitenden beruht auf dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder und reicht von E6 (Assistenzen) bis E14 (Führungsebene). Die Einstufung wird behördlich festgelegt.
Infos dazu unter https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Die höchstbezahlte Person verdient das 2,32-Fache zum Median aller Angestellten.


9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Ein Stakeholder-Mapping liegt noch nicht vor, auch haben wir noch keinen Stakeholder-Dialog veranstaltet. Die Anspruchsgruppen der Filmförderung werden durch den behördlich vorgegebenen Geschäftszweck definiert.

In erster Linie sind dies Antragstellende und die regionale, nationale und internationale Film- und Medienbranche sowie die Kinolandschaft in unserer Region. Weitere Anspruchsgruppen sind die Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg, sowie das Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, sowie der Aufsichtsrat, welcher sich in regelmäßigen Abständen zusammenfindet.

Ein kontinuierlicher Austausch mit den Anspruchsgruppen ist bei der MOIN Filmförderung äußerst erwünscht und von großer Bedeutung.
Mit diesen findet der Austausch, z.B. im Rahmen der Antragstellung oder der Drehplanung statt, welcher uns dazu bringt die Maßnahmen im Nachhaltigkeitsmanagement stets anzupassen und zu verbessern. Das Instrument „Grüner Filmpass“ hilft uns hier konkret, Projekte von Beginn bis Ende zu begleiten und zu vergleichen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

Dies ist unser erster DNK-Bericht. Hierfür haben wir eine interne Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt, die Strategie aber noch nicht durch externe Stakeholder prüfen lassen.
Dies planen wir für den nächsten Berichtszyklus.


10. Innovations- und Produktmanagement

Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.

Die MOIN Filmförderung ist eine verwaltende Einheit, die öffentliche Mittel auf Antrag für die Erstellung von Kino- und herausragenden TV-Filmen und High-End Serien sowie für kurze und innovative Formate aller Genres ausreicht. Förderentscheidungen treffen Expert*innengremien. Gefördert werden Film- und Medienvorhaben in jedem Stadium, von der Idee bis hin zur Auswertung.
Bei ihrer unmittelbaren verwaltenden Tätigkeit sind für das Unternehmen in erster Linie Ressourcen wie Strom für die IT-Technik und Wärmeenergie für die Büroräume relevant. Hinzu kommen weitere Nachhaltigkeitsaspekte wie Reisen, z.B. zu Filmfestivals sowie die Beschaffung. Eine Wesentlichkeitsanalyse steht für den nächsten Berichtszyklus an. Die MOIN Filmförderung fordert nachhaltige Ressourcenplanung aber auch von ihren Fördernehmern, zumeist Produzent*innen. Die Zielerreichung ist in den Mindeststandards Nachhaltiger Filmproduktion (https://www.moin-filmfoerderung.de/de/film_commission/gruener_filmpass.php) erläutert, eine Entsprechungserklärung muss mit dem Förderantrag abgegeben werden.

Als erste Branche innerhalb von Kultur und Medien hat die MOIN Filmförderung den Einsatz von Green Consultants durch die kalkulatorische Anerkennung der Kosten gefördert und damit die Implementierung dieses wichtigen neuen Berufsbildes unterstützt. Nur durch die Einbindung von diesen Expert*innen ist eine ökologisch nachhaltige Produktionsweise gewährleistet. Die Gründung des Green Consultants Verbandes 2021 unterstreicht das erfolgreiche Netzwerk, das sich innerhalb von wenigen Jahren gebildet hat.

Auf dem Weg zum papierlosen Büro wird die interne Dokumentenablagestruktur völlig neu aufgestellt. Dieser Prozess beginnt gerade. Umgestellt wurde bereits die Vertragsgestaltung mittels elektronischer Unterschriften aller Vertragspartner*innen.

Zur Einsparung von Papier und Transportkosten wurde auf die digitale Einreichung der Förderanträge umgestellt. Die Einsparung lag vor allem auf Seiten der Antragsteller*innen, die die Unterlagen 7-fach ausgedruckt einreichen mussten. Mittlerweile sind alle Antragsformen in das System integriert. Seitens der MOIN Filmförderung ist der Papierverbrauch im Vergleich zu 2015 um über 90 Prozent gesunken.

Die Übersetzung in finanziell erfassbare Werte ist der nächste vor uns liegende Schritt, er wird auf einer digitalen Datenanalyse beruhen.

Die meisten Umstellungen betreffen auch unsere Hauptzielgruppe, die antragstellenden Filmschaffenden. Die geforderten Standards bei der Filmproduktion fördern die Nachfrage und damit auch das Angebot an umweltverträglicher Filmtechnik, z.B. batteriebetriebener Generatoren, Solaraggregate und recyclebare Bounceboards statt Styroplatten.
Wenn die Standards für nachhaltige Filmproduktion bundesweit gesetzlich verankert werden, wird das einen Innovationsschub auslösen.

Wir sind mit unseren Mitarbeiter*innen im ständigen Austausch über unsere Visionen und mögliche Maßnahmen. Da es noch kein strategisches Nachhaltigkeitsmanagement innerhalb der MOIN Filmförderung gibt findet der Austausch aktuell nicht strukturell (z.B. im Rahmen eines Vorschlagswesens o.ä.) statt. Die Umsetzung wird im Rahmen des Nachhaltigkeitskonzepts zu prüfen sein.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 10

Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.

(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)

Der Prozentsatz beträgt 0 %.