5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Die Verantwortung für alle Themen der Nachhaltigkeit trägt der Gesamtvorstand.

Für die Konkretisierung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie in den strategischen Geschäftsfeldern und Funktionsbereichen sind die jeweiligen Bereichsleiter verantwortlich. Die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie sind fest in das strategische Controlling integriert.

Die Potenziale, die mit der nachhaltigen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft verbunden sind, können nur durch das aktiv gesteuerte Zusammenspiel vieler Bereiche der Bank realisiert werden. Zur Koordination dieser bereichsübergreifenden Aktivitäten sind in der Volksbank eG – Die Gestalterbank folgende Zuständigkeiten definiert:
Das Nachhaltigkeitsmanagement berichtet dem Vorstand.

Im Management Meeting der Volksbank eG – Die Gestalterbank, das sich aus dem Gesamtvorstand und den Bereichsleitern zusammensetzt, informiert das Nachhaltigkeitsmanagement zweimal jährlich über den aktuellen Stand in der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie der Gesamtbank. Im Rahmen der Berichterstattung über die Zielerreichung der strategischen Erfolgsfaktoren wird auch der Aufsichtsrat der Bank regelmäßig informiert.


6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Nachhaltigkeit ist in der Volksbank eG – Die Gestalterbank integraler Bestandteil der Geschäfts- und Risikostrategie 2021-2025 (siehe Kriterium 1) und damit in den Strategieprozess eingebunden. Die ökonomische, ökologische und soziale Dimensionen im Nachhaltigkeitsverständnis der Bank prägen damit Mission, Vision und Leitbild der Bank. Nachhaltigkeitsstrategie und Nachhaltigkeitsziele werden in den Teilbereichsstrategien konkretisiert. Während für das Berichtsjahr 2020 noch keine derartige Konkretisierung der Förderung von Prinzipien nachhaltigen Wirtschaftens existiert hat, wird dies zukünftig über den Strategieprozess auf Gesamtbankebene wie für die strategischen Geschäftsfelder und die Funktionsbereiche gewährleistet sein.

Explizit hat die Volksbank eG – Die Gestalterbank nachhaltige Regeln und Prozesse in folgenden Richtlinien implementiert:
Das Nachhaltigkeitsmanagement unterstützt den Vorstand bei der der strategischen Weiterentwicklung der Nachhaltigkeit und deren Integration im Geschäftsmodell der Bank. Es koordiniert die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie auf Gesamtbankebene und steuert die nachhaltige Transformation der Bank (siehe Kriterium 5).

Das Nachhaltigkeitskernteam bespricht den Umsetzungsstand der Nachhaltigkeitsstrategie und setzt neue Impulse zur kontinuierliche Weiterentwicklung der Nachhaltigkeit im Geschäftsmodell der Bank. Das Nachhaltigkeitskernteam stellt die horizontale Verzahnung nachhaltiger Aspekte mit den Strategien und Aktivitäten der Teilbereiche sicher (siehe Kriterium 5).


7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

Im Berichtszeitraum 2020 waren in der Volksbank eG – Die Gestalterbank noch keine Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit definiert. Die Voraussetzungen für eine regelmäßige Kontrolle wurden und werden aktuell im Auf- und Ausbau des Nachhaltigkeitsmanagements geschaffen.  

Leistungsindikatoren

Neben den DNK-Indikatoren wurden erste relevante Leistungsindikatoren im Berichtszeitraum 2020 erstmalig für das fusionierte Institut erhoben.  
Messverfahren

Mit Blick auf die ökologische Dimension der Nachhaltigkeit richtet die Volksbank eG – Die Gestalterbank ihre Geschäftstätigkeit zukünftig an den Zielen des Pariser Klimaabkommens aus, die Erderwärmung deutlich unter 2°C zu begrenzen und das 1,5°C-Ziel anzustreben. Dieses Ziel ist auch integraler Bestandteil für die künftige Ausrichtung im Kunden- und Eigenanlagegeschäft der Bank und ebenso für die Ausrichtung des Umwelt- und Ressourcenmanagements im Bankbetrieb.

Über die Entwicklung und den Einsatz geeigneter Messverfahren sowie die damit verbundenen Leistungsindikatoren wird angestrebt, die Wirkung der eigenen Geschäftsaktivitäten in Bezug auf die in den Zukunftsthemen fokussierten SDGs zur Verfügung zu stellen. Diese Wirkungsmessung soll sowohl in Bezug auf die bankeigenen Aktivitäten Transparenz schaffen als auch den Firmen- wie Privatkunden aufzeigen, welche Wirkung sie mit ihren Finanzgeschäften in Bezug auf die SDGs erzeugen.

Insbesondere mit Blick auf die Klimaziele wird die Volksbank eG – Die Gestalterbank mit Einführung geeigneter Messverfahren Ziele zur Reduzierung der eigenen Emissionen (Scope 1+2) sowie zur Reduzierung der mit den Kredit- und Eigenanlagenportfolios verbundenen Emissionen (Scope 3) definieren. Geeignete Leistungsindikatoren sollen es ermöglichen, über den Fortschritt bei der Erreichung dieser Ziele zu berichten.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.

Über ihren Identitätskern als Genossenschaftsbank ist die Volksbank eG – Die Gestalterbank mit ihrem Förderauftrag den Kunden und Mitgliedern verpflichtet. Die Volksbank eG handelt nach den genossenschaftlichen Prinzipien Eigenverantwortlichkeit, Selbständigkeit, Solidarität und Subsidiarität. Auf Basis genossenschaftlicher Prinzipien strebt die Bank danach, in Kenntnis des Marktes, vernetzt mit Menschen und Unternehmen bedarfsgerechte Lösungen zu entwickeln.

Der Unternehmenszweck der Bank kommt in ihrer Mission zum Ausdruck: „ZUKUNFT | GEMEINSAM | GESTALTEN.“ Aufbauend auf diesem Unternehmenszweck verfolgt die Volksbank eG – Die Gestalterbank die Vision, mit den Mitgliedern und den Menschen in der Bank die Zukunft gemeinsam zu gestalten und damit ein Gewinn für alle zu sein, und zwar für die Mitglieder und Mitarbeiter der Bank genauso wie für alle die die Werte der Genossenschaft teilen und an einer nachhaltigen Geschäftsbeziehung interessiert sind.

Nachhaltigkeit und gelebte Verantwortung genießen damit einen hohen Stellenwert im normativen Rahmen der Volksbank eG – Der Gestalterbank. Über das Leitbild werden aus den inhaltlichen Dimensionen von Mission und Vision strategische Initiativen und Schlüsselgrößen hergeleitet, an denen sich die Volksbank orientieren und messen lassen will. „Wir setzen uns ein für die Prinzipien nachhaltigen Wirtschaftens ein“ ist als eine dieser strategischen Initiativen explizit im Leitbild verankert.

Dieses Nachhaltigkeitsverständnis, insbesondere auch die soziale Dimension der Nachhaltigkeit, sind im Verhaltenskodex der Volksbank eG – Die Gestalterbank verankert und wirken damit handlungsleitend für Führungskräfte und Mitarbeiter.


8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Vergütungssysteme der Vorgängerinstitute im Berichtsjahr 2020

Die Vorgängerinstitute Volksbank eG Schwarzwald Baar Hegau und Volksbank in der Ortenau eG sowie das aus der Fusion im Berichtszeitraum 2020 entstandene Institut der Volksbank eG – Die Gestalterbank waren bzw. sind tarifgebunden. In beiden Ursprungsinstituten gab es für den Berichtszeitraum 2020 keine Verknüpfung variabler Vergütungsbestandteile mit explizit formulierten Nachhaltigkeitszielen. Für die tariflich vergüteten Mitarbeiter gab es in beiden Instituten keine tarifvertraglich geregelte leistungsorientierte Vergütung. In der Volksbank eG Schwarzwald Baar Hegau wurde den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine variable Vergütung jährlich nach Ende des Geschäftsjahres als Einmalzahlung ausbezahlt. Die Festlegung der variablen Vergütung erfolgte durch den Vorstand. In der Volksbank in der Ortenau eG wurden Budgets für eine außertarifliche variable Vergütung für die einzelnen Bereiche definiert. Die Zuteilung der variablen Vergütung erfolgte durch die Bereichsleitung auf Basis der persönlichen Performance auf Teamebene. Darüber hinaus bestanden weder in den Bereichen der Geschäftsleitung noch in den Bereichen der außertariflich bezahlten Mitarbeiter hohe Abhängigkeiten von variabler Vergütungssystemen. Der Gesamtanteil der variablen Vergütung betrug in beiden Banken weniger als 5 % an den gesamten Personalaufwendungen.  

Vergütungssystem Volksbank eG – Die Gestalterbank

Das Vergütungsmodell der Volksbank eG – Die Gestalterbank basiert auf dem Tarifvertrag für die Volksbanken und Raiffeisenbanken. Die Gesamtvergütung setzt sich grundsätzlich aus fixen (§ 2 Abs. 6 InstitutsVergV) und variablen (§ 2 Abs. 3 InstitutsVergV) Gehaltsbestandteilen zusammen. Die Vergütungsgrundsätze gewährleisten, dass von den fixen und variablen Gehaltsbestandteilen keine negativen Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risikopositionen und keine Beeinträchtigung von Kundeninteressen im Sinne der InstitutsVergV und BT 8 MaComp ausgehen. Die Obergrenze für das Verhältnis von variabler und fixer Vergütung richtet sich nach § 25a Abs. 5 KWG i.V.m. § 6 InstitutsVergV und beträgt grundsätzlich maximal 100% der Fixvergütung.

Über den Gesamtbetrag der variablen Vergütungen innerhalb des Instituts wird jeweils entsprechend den Vorgaben des § 7 InstitutsVergV ein Beschluss gefasst, aus dem die Verteilung im Institut hervorgeht. Berücksichtigung hierbei finden insbesondere die Risikotragfähigkeit, die mehrjährige Kapitalplanung, die Ertragslage (spezifiziert über Ergebnis vor Steuern und weitere strategische Schlüsselgrößen), die Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung sowie die Kapitalpuffer-Anforderungen nach § 10i KWG. In den Prozess der Festlegung des Gesamtbetrags der variablen Vergütung wird als Kontrolleinheit die Personalabteilung und soweit erforderlich das Risikocontrolling einbezogen. Das variable Vergütungssystem sieht vor, dass durch die Vereinbarung eines Vergütungsvorbehalts mit allen Mitarbeitern sichergestellt wird, dass die Verbraucherrechte und -interessen i.S. § 5 Abs. 1 InstitutsVergV berücksichtigt werden. Dies gilt auch für den Vertrieb und die Kreditwürdigkeitsprüfung im Bereich des Immobiliar-Verbraucherdarlehensrecht. Die Volksbank eG –

Die Gestalterbank nutzt die Möglichkeit der leistungsorientierten Variabilisierung von Gehaltsanteilen aus tarifvertraglichen Gehaltsbestandteilen nicht. Soweit darüber hinaus variable Zulagen bezahlt werden, resultiert dies aus einzelvertraglichen Regelungen oder Gehaltszusagen.

Die Mitarbeiter partizipieren neben ihrer fixen Vergütung an einer übertariflichen variablen Vergütung (Ermessenstantieme), deren Höhe jährlich vom Vorstand festgelegt wird. Die Bemessung der Vergütung berücksichtigt sowohl die Lage des Instituts als auch die Erreichung der strategischen Ziele. Darüber hinaus werden die Risikotragfähigkeit, die mehrjährige Kapitalplanung und die Ertragslage des Instituts berücksichtigt. Des Weiteren werden die Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung und die Kapitalanforderungen nach §10 i KWG für die Festlegung berücksichtigt.

Die Ermessenstantieme richtet sich maßgeblich nach der Zielerreichung der in der Strategie niedergelegten Ziele und steht mit dieser im Einklang. Hierdurch wird das Kriterium der Mehrjährigkeit der Bemessungsgrundlage erfüllt. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, sind bei der Bemessung der Ermessenstantieme auch qualitative Kriterien maßgeblich. Zur Gewährleistung der Einhaltung kundenschützender Normen i. S. § 5 InstitutsVergV und BT 8 MaComp. werden Hinweise im Compliance-Bericht, im Bericht der internen Revision und der gesetzlichen Prüfung einbezogen.

Negative Anreize aus der Gewährung der variablen Vergütungen ergeben sich nicht, da der variable Anteil nicht mehr als 50 % der Gesamtvergütung darstellt. Eine signifikante Abhängigkeit eines Mitarbeiters von dieser variablen Vergütung entsteht somit nicht.

Das Vergütungsmodell verfolgt den Ansatz eines kollektiven Anreizsystems, das eine Orientierung an gemeinsamen, am Kundennutzung ausgerichteten Zielen fördert. Die Vergütungsregelungen stehen im Einklang mit den strategischen Zielsetzungen der Bank und sind darin auch auf die Förderung der Prinzipien nachhaltigen Wirtschaftens ausgerichtet. Darüber hinaus gibt es keine explizite Verbindung zwischen dem Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und dem Erhalt variabler Vergütungsbestandteile.

Mit Mitarbeitern der Kontrolleinheiten (z. B. Marktfolge Wertpapiergeschäft / Kreditgeschäft / Personal) werden keine Vereinbarungen über variable Vergütungsbestandteile getroffen, deren Höhe sich an den gleichlaufenden Vergütungsparametern der Mitarbeiter orientiert, deren Geschäfte sie kontrollieren. Interessenkonflikte bei der Kontrolle der Geschäfte können daher nicht entstehen. Der Schwerpunkt der Vergütung liegt auf der fixen Vergütung. Unberührt bleibt eine Vergütung, die nach Ermessen des Vorstands erfolgt.

Die Volksbank eG – Die Gestalterbank gewährt auf Basis allgemeiner betrieblicher Regelungen zusätzliche Sachbezüge und finanzielle Leistungen auf Basis unseres Sozialkatalogs. Auch diese Bestandteile setzen keine Anreize zum Eingehen besonderer Risiken, auch nicht in Bezug auf die Nachhaltigkeitsziele der Bank.

Die Angemessenheit des Vergütungssystems hinsichtlich der Ausrichtung auf die in den Strategien niedergelegten Ziele der Volksbank eG – Die Gestalterbank und in Bezug auf BT 8 MaComp wird jährlich überprüft. Dabei werden die Berichte der internen Revision und der gesetzlichen Prüfung einbezogen.  

Vergütung Vorstand

Der Aufsichtsrat entscheidet im Wege eines Beschlusses im eigenen Ermessen über die Gewährung und die Höhe der jeweiligen Vorstandsvergütung. Die Ermessenstantieme ist im Dienstvertrag niedergelegt. Die Bemessung der Tantieme berücksichtigt sowohl die Lage des Instituts als auch die Leistungen des Geschäftsleiters sowie die Üblichkeit der Vergütung. Hierdurch wird das Kriterium der Mehrjährigkeit der Bemessungsgrundlage erfüllt.

Abweichend zu der Regelung bei den Mitarbeiten können bei der Beurteilung der Tätigkeit der Vorstandsmitglieder gravierende Organisationsmängel, die zu einem Verstoß gegen kundenschützende Normen führen, auch eine Kürzung oder Streichung deren variabler Vergütungen zur Folge haben, sofern ihnen diese schuldhaft zuzurechnen sind. Anhaltspunkte hierfür liefern der Compliance-Bericht, die Bericht der internen und externen Revision und anderer Erkenntnisse (z.B. Beschwerden, die bei der BaFin eingegangen sind).

Negative Anreize aus der Gewährung der variablen Vergütungen ergeben sich nicht, da der variable Anteil nicht mehr als 50 % der Gesamtvergütung darstellt. Eine signifikante Abhängigkeit eines Geschäftsleiters von dieser variablen Vergütung entsteht somit nicht.  

Vergütung Aufsichtsrat

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats orientiert sich an den besonderen Anforderungen der Aufsichtsratstätigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern. In Anbetracht der jeweiligen Funktion wird eine Vergütungsdifferenzierung anhand der entsprechenden Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender und Aufsichtsratsmitglied vorgenommen. Die Mitglieder erhalten gemäß ihrer Tätigkeit ein pauschales Sitzungsgeld sowie die Erstattungen nachgewiesener Auslagen (z.B. Reisekosten). Eine Verknüpfung mit dem Erreichen von Nachhaltigkeitszielen existiert nicht.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine pauschale Aufsichtsratsvergütung und Sitzungsgelder sowie die Erstattung nachgewiesener Auslagen.

Vorstandsmitglieder werden neben dem Festgehalt mit einer variablen Vergütung entlohnt. Die variable Vergütung (Ermessenstantieme) orientiert sich am Geschäftserfolg der Bank. Über die Ermessenstantieme entscheidet der Aufsichtsrat.

Die erste Führungsebene (Bereichsleiter und Bereichsleiterinnen) wird außertariflich vergütet. Neben ihrem Festgehalt erhalten sie eine variable Vergütung (Ermessenstantieme), die sich am Gesamterfolg der Bank orientiert. Über die Ermessenstantieme der Führungskräfte entscheidet der Vorstand.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Aus wettbewerbsrelevanten Gründen sowie im Hinblick auf die Wahrung von Persönlichkeitsrechten und Vertraulichkeit werden keine Angaben zu diesem Indikator veröffentlicht.


9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Wesentliche Anspruchsgruppen

Die für die Volksbank eG – Die Gestalterbank relevanten Anspruchsgruppen ergeben sich aus dem Geschäftsmodell, den genossenschaftlichen Strukturen und den Netzwerkaktivitäten der Bank. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse (Kriterium 2) wurden nachfolgend benannte Anspruchsgruppen als besonders relevant identifiziert.

Die wichtigsten Anspruchsgruppen der Bank sind:  
Dialogformate zur Beteiligung der Anspruchsgruppen

Die Volksbank eG – Die Gestalterbank steht mit ihren externen Anspruchsgruppen in einem stetigen offenen Dialog. Der Austausch mit den Mitgliedern und Kunden ist Bestandteil der täglichen Geschäftstätigkeit. Kundenbedürfnisse und Erwartungen an die Bank werden über diesen unmittelbaren persönlichen Kontakt aufgenommen. Auch die Kundenpräferenzen bezüglich nachhaltiger Aspekte im Finanzgeschäft werden auf diesem Wege deutlich. Dies gilt für Privat- und Firmenkunden gleichermaßen.

Neben dem Kundengespräch bilden regionale Veranstaltungen eine weitere Gelegenheit, um mit den Kunden in Dialog zu treten. Dazu zählen sowohl die von der Volksbank eG – Die Gestalterbank initiierten Veranstaltungen wie auch Plattformen und Netzwerke, in denen Kundenberater der Bank präsent sind und Netzwerke pflegen.

Ferner können die Anspruchsgruppen die Bank auch über weitere Kanäle kontaktieren, wie z.B. per Telefon, E-Mail, Banking-App oder die sozialen Medien. Über Kundenbefragungen erhebt die Volksbank eG – Die Gestalterbank aktiv und regelmäßig Meinung und Erwartungen ihrer Kunden.

Mit den Mitgliedern ergeben sich über den Kundenkontakt hinaus aus der genossenschaftlichen Rechtsform heraus weitere Dialoganlässe. Die Volksbank eG – Die Gestalterbank pflegt den Austausch mit ihren Eigentümern über die Vertreterversammlung und regionale Mitgliederveranstaltungen. Im Zuge des Fusionsprozesses war das Berichtsjahr 2020 durch eine intensive Kommunikation sowohl mit den Mitgliedern als auch insbesondere mit den von ihnen gewählten Vertretern gekennzeichnet. Auch Aspekte des nachhaltigen Wirtschaftens wurden in diesen Gesprächen thematisiert. Auch mit dem Aufsichtsrat als den von den Mitglieder gewählten Vertretern besteht in der Gremienarbeit und darüber hinaus ein aktiver Austausch.

Der Austausch mit Kooperationspartnern ist von einer intensiven Netzwerkarbeit gekennzeichnet.  Diese äußert sich beispielweise in den verschiedenen gemeinsamen Geschäftsaktivitäten mit den Verbundpartnern in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe (zu Thema Nachhaltigkeit insbesondere mit der Union Investment und der DZ BANK AG), diversen Wirtschaftsvereinigungen in der Region (z.B. Klimapartner Oberrhein) oder explizit im Austausch mit regionalen wie überregionalen Partnern aus dem Ökosystem der Volksbank eG – Die Gestalterbank, das mit Start des Nachhaltigkeitsmanagements im Berichtsjahr 2020 initiiert und seither kontinuierlich ausgebaut wird. Exemplarisch ist hier auf Kooperationen mit weiteren Finanzdienstleistern zu nennen, die nachhaltige Aspekte ganzheitlich in ihre Geschäftsmodelle integrieren (z.B. GLS Bank).

Kern des internen Dialogs mit den Mitarbeitern bilden die persönliche Begegnung und die tägliche Zusammenarbeit. Insbesondere aus den Mitarbeitergesprächen werden Rückmeldungen zu und Erwartungen an soziale Arbeitnehmerbelange gewonnen. Über die im Berichtsjahr 2020 im Zuge der Fusion eingeführte Mitarbeiter App „Gestalterbank“ werden der Austausch untereinander und der Dialog zwischen Führung und Mitarbeit maßgeblich gestützt. In der Gestalterbank App ist eigens für das Nachhaltigkeitsmanagement ein Kanal eingerichtet, über den Informationen (z.B. zu den Zukunftsthemen oder dem Nachhaltigkeitsprogramm) weitergeben und Feedback wie Impulse aufgenommen werden können.

Der Dialog zu den gesellschaftlichen Institutionen wird neben den Kontakten im Rahmen der Geschäftstätigkeit über das ehrenamtliche Engagement der Mitarbeiter sowie deren regionale und lokale Vernetzung geführt. Insbesondere über das gesellschaftliche Engagement nimmt die Volksbank eG – Die Gestalterbank Erwartungen und Wünsche zu sozialen Belangen aus Vereinen und Organisationen auf (siehe Kriterium 18) und richtet das eigene Engagement an diesen Bedarfen aus.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

Die Rückmeldungen der Anspruchsgruppen aus den verschiedenen Dialogformaten sind koordiniert durch das Nachhaltigkeitsmanagement zusammengetragen, in Sitzungen des Nachhaltigkeitskernteams diskutiert im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse (siehe Kriterium 2) priorisiert worden.

Folgende Themen und Anliegen sind dabei als wesentlich eingestuft worden:
Die Themen sind in den Prozess des Nachhaltigkeitsmanagements aufgenommen und werden über Projekte und Maßnahmen ab 2021 bearbeitet.


10. Innovations- und Produktmanagement

Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.

Die Volksbank eG – Die Gestalterbank agiert im Rahmen der Mission „ZUKUNFT | GEMEINSAM | GESTALTEN“. Auf Basis genossenschaftlicher Prinzipien strebt die Bank danach, in Kenntnis des Marktes, vernetzt mit Menschen und Unternehmen bedarfsgerechte Lösungen zu entwickeln. Die Bank genießt das Vertrauen ihrer Mitglieder und Kunden, auch weil es ihr gelingt, über ihre Produkte und Dienstleistungen immer wieder innovative und kundenzentrierte Lösungen in herausfordernden Marktsituationen zu kreieren. Die Volksbank eG – Die Gestalterbank entwickelt daher ihr Leistungsportfolio in allen strategischen Geschäftsfeldern kontinuierlich weiter.  

Nachhaltiges Leistungsportfolio

Ausgehend von der steigenden Nachfrage nach nachhaltigen Finanzprodukten und -lösungen hat die Volksbank eG – Die Gestalterbank im Berichtsjahr 2020 ihr Leistungsportfolio systematisch unter Aspekten der Nachhaltigkeit untersucht. Strukturleitend waren dabei das Nachhaltigkeitsverständnis der Bank, die Nachhaltigkeitsziele sowie die identifizierten sechs Zukunftsthemen (siehe Kriterium 1). Produkte und Dienstleistungen, die explizit einen Impact auf die Nachhaltigkeitsziele der Bank ausweisen, werde als nachhaltige Geldanlage und nachhaltige Finanzierungen der Volksbank eG – Die Gestalterbank gegenüber den Kunden transparent dargestellt. Unter den nachhaltigen Geldanlagen werden insbesondere die nachhaltigen Fondsprodukte der Union Investment angeboten. Zu den nachhaltigen Finanzierung zählen exemplarisch die Förderprogramme der KfW. Mit dem Angebot „GENO Solar“ bietet die Bank ferner umfassende Lösungen inklusive einer Finanzierung für umweltfreundliche und innovative Lösungen zur intelligenten Energieversorgung mit Solartechnik an. Mit einer nachhaltigen Mitgliedschaft verbindet die Bank die Vorteile einer Teilhaberschaft an der Genossenschaftsbank mit der Patenschaft für eine Blühwiese und einem damit verbundenen Beitrag zum Artenschutz in der Region. Im Berichtsjahr wurde eine Kooperation mit Deutschlands größter unabhängiger Energie-Einkaufsgemeinschaft (e-Optimum AG) geschlossen, die Anfang 2021 mit dem Ziel an den Start gehen wird, Angebote für den Mittelstand im Bereich Ökostrom, E-Mobilität, Photovoltaik und Batteriespeicher zu positionieren.  

Innovationsprozess zum nachhaltigen Leistungsportfolio

Es liegt im Aufgabenbereich des Nachhaltigkeitsmanagements, das nachhaltige Leistungsportfolio der Volksbank eG – Die Gestalterbank kontinuierlich und am Bedarf der Kunden orientiert weiterzuentwickeln. Diese Weiterentwicklung umfasst sowohl die Innovation neuer Produkte und Dienstleistungen als auch die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells. Neben das Angebot von nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen treten Vertriebskooperationen sowie alternative Plattformmodelle, über die weitere Potenziale im nachhaltigen Bankgeschäft realisiert werden können.

Wirkungstransparenzmessung

Die Volksbank eG – Die Gestalterbank verfolgt das Ziel, über ihre Aktivitäten im Kerngeschäft, in der Geldanlage, im Finanzierungsgeschäft und im Eigenanlagengeschäft, eine positive Wirkung auf die identifizierten nachhaltigen Zukunftsthemen zu erzeugen. Insbesondere richtet sie ihre Geschäftstätigkeit an den Zielen des Pariser Klimaabkommens aus, die Erderwärmung deutlich unter 2°C zu begrenzen und das 1,5°C-Ziel anzustreben. 

Zur Unterstützung dieser Zielsetzung entwickelt die Volksbank eG geeignete Messverfahren. Den Einstieg in diesen Prozess markieren im Berichtsjahr 2020 für den Bereich der nachhaltigen Geldanlage neben der Darstellung der Bestandsvolumina bei nachhaltigen Fondsprodukten ein Nachhaltigkeitsscreening des Depot A Bestands der Bank, vorgenommen durch die DZ BANK AG (jeweils Stichtag 31.12.2020).

Bestandsvolumina nachhaltiger Fonds Union Investment:
Nachhaltigkeit Eigenanlagenportfolios im Direktbestand gemäß E.GON-Auswertung der DZ BANK:
Im Bereich der nachhaltigen Finanzierungen wurden über einen Kreditverwendungsschlüssel Kredite (Fokus Firmenkunden > 1 Mio. € Kreditvolumen) entlang der sechs definierten Zukunftsthemen klassifiziert, um das Kreditvolumen mit Impact auf die jeweiligen Zukunftsthemen auszuweisen.
Ausgehend von diesen Status-quo Messungen soll die Entwicklung in den Folgejahren gemessen und gesteuert werden, verbunden mit dem Ziel, den Impact aus dem Kerngeschäft der Bank auf die ausgewählten Nachhaltigkeitsziele zu steigern. In Kooperation mit der GLS Bank eG, Bochum werden die Messverfahren zur Wirkungsmessung im Kundengeschäft im Geschäftsjahr 2021 weiterentwickelt.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 10

Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.

(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)

In den Vorgängerinstituten der Volksbank eG – Die Gestalterbank wurden die Eigenanlagen keiner positiven oder negativen Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren unterzogen.

Das Eigenanlagegeschäft (Treasury) im fusionierten Institut unterliegt zukünftig den definierten Ausschlusskriterien. Dadurch wird ein allgemeiner Mindeststandard an Nachhaltigkeit gewährleistet.

Folgende Ausschlusskriterien hat die Volksbank eG – Die Gestalterbank definiert:
Das Depot A der Volksbank eG – Die Gestalterbank wurde 2020 einem Nachhaltigkeitsscreening unterzogen. Ihren Kunden bietet die Volksbank eG – Die Gestalterbank verschiedene Anlagemöglichkeiten mit gezielten Nachhaltigkeitsfokus an. Dazu zählen insbesondere die Fondsprodukte des Verbundpartners Union Investment.