5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Verantwortung für Nachhaltigkeitsthemen

Verantwortlich für Nachhaltigkeitsfragen sind bei der AWG die Geschäftsführung sowie ein Nachhaltigkeitsteam, das sich aus der Betriebsleitung sowie Mitarbeitenden aus den Be­rei­chen Personal und Technik rekrutiert. Das Team wurde vom Institut für Nach­­hal­tigkeits­bildung im Jahr 2020 als „Nachhaltigkeitsbeauftragte in der Abfallwirt­schaft“ geschult, um die nach­hal­tig­keitsbezogenen Prozesse bei der AWG weiterzuentwickeln.
Geplant ist zudem die Einbindung weiterer Mitarbeitender.


6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Verantwortlichkeit

Ein Nachhaltigkeitsteam ist gemeinsam mit der Geschäftsführung für die Nachhaltigkeitsstrategie verantwortlich. Die Einbindung weiterer Mitarbeitender ist vorgesehen (vgl. Kriterium 5).

DNK-Prozess

Die DNK-Erklärung ermöglicht durch die systematisierte Darstellung der Nachhaltigkeitsleistungen den weiteren Aufbau eines nachvollziehbaren und konsistenten Nachhaltigkeitsmanagements. Die Fortschreibung der DNK-Erklärung im zukünftig einjährigen Rhythmus (vgl. Kriterium 3) soll zur Überprüfung der Nachhaltigkeitsstrategie beitragen. 
 
 Vorschlagswesen
 
Das Vorschlagswesen berücksichtigt ökonomische, ökologische und soziale Aspekte im Sinne der nachhaltigen Entwicklung (vgl. dazu Kriterium 8).
 
Aufsichtsrat
 
Bei der AWG existiert ein Aufsichtsrat, der in nachhaltigkeitsrelevante Prozesse und Entscheidungen einbezogen wird. 
 
Berichtswesen und Beauftragte
 
Kontrolle und Transparenz werden beispielsweise durch Berichte (Immissions- und Gewässer-schutzbericht) sowie durch Beauftragte in den einzelnen Arbeitsbereichen (Arbeitsschutz etc.) gewährleistet. 
 
Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe
 
Alle Hauptstandorte der AWG sind als „Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe“ ausgezeichnet. Diese wirken laut § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes an der Sicherstellung des Schutzes von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen mit. 
 
Einkaufsrichtlinien
 
Es gilt allgemein das Vergaberecht für jeden öffentlichen Auftraggeber, in welchem bereits einige Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt sind. Darüber hinaus werden Nachhaltigkeitsaspekte in Zuschlagskriterien berücksichtigt. 
 


7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

Leistungsindikatoren     

Neben den in der vorliegenden DNK-Erklärung verwendeten GRI-Leistungsindikatoren spie­len insbesondere die Umweltdaten 2021 eine zentrale Rolle.  

Die Orientierung am DNK und den zugrunde liegenden Leistungsindikatoren trägt zur Zuver­lässig­keit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten bei.  

Vgl. zudem „Berichtswesen und Beauftragte“ in Kriterium 6.

 



Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.

Regionale Wertschöpfung, Umwelt- und Klimaschutz sowie soziale Verantwortung für die Mitarbeitenden und die Menschen in der Region sind zentrale Werte und Grundsätze der AWG (vgl. Kriterium 1). Diese werden im Unternehmen gelebt und kommen durch ent­spre­chen­­de Ziele und Maßnahmen – in Anlehnung an die in Kriterium 1 genannten Hand­lungs­felder und Nachhaltig­keitsaspekte – zum Ausdruck.


8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Betriebliches Vorschlagswesen

Das Vorschlagswesen ist bei der AWG in einer Betriebsvereinbarung geregelt.  

Die Verbesserungsvorschläge haben Kostensenkungen durch Material- und Energieein­spa­rung sowie Einsparung durch rationelleren Einsatz von Arbeitskraft und Arbeitszeit, die Erhö­hung der Arbeitssicherheit sowie die Verringerung von Gesundheitsschäden zum Ziel. Damit wird ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten im Sinne der Mehrdi­men­sio­nalität Rechnung getragen (vgl. Kriterium 1).  

Die Vorschläge sind schriftlich einzureichen. Die Bewertung der eingereichten Verbesserungs­vorschläge erfolgt durch einen Prüfungsausschuss, der aus drei Vertretern des Be­triebs­­rates und der Geschäftsführung besteht. Das Gremium kommt einmal mo­nat­lich oder bedarfsgerecht zusammen. Die Prämierung richtet sich nach einem Punktesystem, das den Nutzen, die Ausführung und das Aufgabengebiet berücksichtigt. Generell wird ein Sockelbetrag ausgezahlt.  

Darüber hinausgehende Nachhaltigkeitsziele wurden noch nicht explizit formuliert und sind damit auch nicht Bestandteil der Evaluation der Geschäftsführung.  

Vgl. zudem Kriterium 15.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Da die Vergütungspolitik in den angewendeten Tarifverträgen geregelt ist, wird dieses Kriterium für die AWG als nicht wesentlich für eine nachhaltige Entwicklung im Unternehmen eingestuft.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Vgl. GRI-102-35: Vergütungspolitik


9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Die Anspruchsgruppen wurden vom Nachhaltigkeitsteam im Zuge des DNK-Prozesses noch­mals bestätigt. Eine gesonderte Methode kam nicht zum Tragen, da der Branchenverband ITAD ein DNK-Modellprojekt durchgeführt hat und die Ergebnisse hier angewendet und über­tragen wer­­den konnten.  

Anspruchsgruppen im Überblick   Austausch mit den Anspruchsgruppen

Der Austausch mit den Anspruchsgruppen manifestiert sich u. a. in gemeinsamen Projekten (vgl. z. B. Kriterium 10 – Wasserstoff). 

Der Aufsichtsrat wird in nachhaltigkeitsbezogene Fragen involviert. 

Vereine und Verbände werden personell, finanziell und ideell unterstützt (vgl. die Kriterien 18 und 19).

Der Austausch mit den Nachbarinnen und Nachbarn sowie der Öffentlichkeit geht über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus, was sich vertrauensbildend auswirkt. So gab es im Rah­men des Wasserstoff-Projekts (vgl. Kriterium 10), aber auch bei der Genehmigung der Kleintierkörpersammelstelle, die jeweils mit Öffentlichkeitsbeteiligung statt­fanden, keine Einwände. Die Geräusch- und Geruchsminimierung (vgl. Kriterium 12) wurde ebenfalls im Austausch mit den betroffenen Bür­­gerinnen und Bürgern realisiert.   

Ferner informieren die Geschäftsführung, die Betriebsleitung und weitere Mitarbeitende der AWG poli­tische Gremien der Stadt Wuppertal (Ausschüsse, Bezirksvertretungen etc.) sowie weitere Vertreter der Kommunen über nachhaltig­keitsrelevante Aspekte.   

Ziel ist es, im kommenden Berichtsjahr die Kommunikation mit den Anspruchsgruppen weitergehend zu systematisieren, nicht zuletzt im Sinne der CSRD (vgl. auch Kriterium 4).


Leistungsindikatoren zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

Die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e. V. (ITAD) hat mit dem branchenbezogenen DNK-Modellprojekt den Anstoß zur Erstellung einer DNK-Erklärung gegeben, die hiermit zum wiederholten Male umgesetzt wird.
Die Impulse und Anliegen der Anspruchsgruppen und Kooperationspartner werden im kommenden Berichtsjahr systematisiert und entsprechend berichtet (vgl. auch Kriterium 9).


10. Innovations- und Produktmanagement

Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.

Innovationskultur der AWG  

Zentrale Bausteine der Innovationskultur der AWG sind die Rauchgasreinigung (vgl. Kriterium 12), die Fernwärme und die Stromerzeugung (vgl. Kriterium 13). Diese veranschauli­chen die Transformation in der Abfallwirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit sehr deutlich.   

Im Folgenden wird das Projekt „Müll macht mobil“ als ausgezeich­netes Beispiel beschrieben:  

Müll macht mobil – Innovationen bei der AWG im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes  

Als Beispiel für das proaktive und innovative Vorgehen der AWG wird das „Power-to-Gas“-Projekt „H2W – Wasserstoff für Wuppertal“ zur Wasserstoffproduktion an der TAB beschrie­ben:  

Im Zentrum des Projekts, das zudem von den Wuppertaler Stadtwerken initiiert und dem Abfallwirt­schafts­verband EKOCity begleitet wurde, stand im Jahr 2021 die Optimierung der Wasserstoff-Infra­struk­tur für Brennstoffzellen-Linienbusse direkt an der TAB. Der bei der ther­mi­­schen Behandlung des Restabfalls erzeugte Strom wird zum Teil für die Produktion von Was­ser­stoff verwen­det. Per Brennstoffzelle können Linienbusse und auch Abfallsammel­fahr­zeuge unter dem Motto „Müll macht mobil“ nahezu emissionsfrei fahren. Außerdem be­deu­tet weni­ger Diesel­verbrauch gleichzeitig weniger Ausstoß von Stickoxiden und damit eine bessere Luft­qualität in Wuppertal.  

Abhängigkeit von anderen Energielieferanten  

Grundsätzlich kann sich die AWG im Normalbetrieb vollständig mit eigener Energie versorgen. Lediglich bei Ausfällen oder beim Anlagenstillstand ist es erforderlich, extern Energie zu beziehen (2021: 0 MWh). Somit entsprechen die 39 MWh aus 2020 bzw. die 638 MWh aus 2019 nicht dem Normalbetrieb, sondern sind Störungen bzw. dem Anlagenstillstand zuzurechnen.  

Auszeichnung mit dem Stadtwerke-Award  

Im Berichtsjahr 2019 haben die Wuppertaler Stadtwerke und die AWG mit ihrem gemeinsa­men Wasserstoff-Projekt den 1. Platz bei dem vom VKU ausgelobten Stadtwerke-Award gewonnen.  

Gewinner beim Förderprojekt „Wasserstoffmobilität NRW“ des Wirtschaftsministeriums  

In 2020 hat die AWG im Verbund mit der WSW den ersten Platz beim Förderprojekt „Wasserstoffmobilität NRW“ des Wirtschaftsministeriums NRW gewonnen. Durch dieses Konzept werden Klimaschutz, Kooperation und lokale Wertschöpfung näher zusammengebracht. Das Konzept hat sich als zukunftsfähig erwiesen und bietet eine gute Grundlage für die Ausdehnung der Wasserstoff-Mobilität auf Straßen, Schienen und Wasserwegen.  

Wasserstoff-Tankstelle  

Seit dem Sommer 2020 tanken Linienbusse der WSW an der Wasserstoff-Tankstelle direkt an der TAB Wasserstoff, der dort aus einem Teil des Stroms der thermischen Verwertung des Abfalls produziert wird. So sind die Busse geräuscharm, nahezu emissionsfrei und zuverlässig in Wuppertal unterwegs. Der dafür von der WSW mobil GmbH vorgegebene tägliche Wasserstoffbedarf für die Linien­busse liegt bei bis zu 325 Kilogramm. Weil die Thermische Abfallbehandlungsanlage rund um die Uhr ganzjährig Strom liefert, kann die AWG diese Vorgaben sicher einhalten. Mit diesem „Wuppertaler Modell“ und seinem weltweit einmaligen Dreiklang aus sauberer Entsorgung, effizienter Versorgung und emissionsarmer Mobilität geht die AWG konsequent in Richtung einer nachhaltigen Sektorenkopplung.  

Ziele  

Die AWG plant zudem mit Wasserstoff betriebene und somit emissionsarme Abfallsammelfahrzeuge (ASF) auf die Straße zu bringen. Im Jahr 2019 hat die AWG im Normalbetrieb entsprechende Daten gesam­melt und mithilfe dieser Daten leistungsstarke Brennstoffzellen in zwei AWG-ASF einbauen lassen. Derzeit wird zusammen mit dem Hersteller an der Optimierung der wasserstoffbetriebenen Brennstoffzellen-Abfallsammelfahrzeuge gearbeitet.  

Innovationskultur  

Die Innovationskultur wird von der Geschäftsführung ausdrücklich gefördert. Dies geschieht u. a. durch Anreize (Kriterien 8 und 15), Qualifizierungen (Kriterium 16) sowie ein Betriebs­klima, in denen die beschriebenen Werte gelebt werden (vgl. Leistungsindikator GRI SRS-102-16).  

Weitere innovative ökologische und soziale Ansätze werden in den Kriterien 12 sowie 14 bis 16 beschrieben.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 10

Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.

(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)

Die AWG führt als konzerngebundenes Entsorgungsunternehmen keine Finanzanlagen durch (2021: 0 Prozent).