5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Die Etablierung eines integrierten Nachhaltigkeitsmanagements im Unternehmen war ein mit dem Aufsichtsrat abgestimmtes Jahresziel der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020. Die Erarbeitung und Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie ist operativ in der Abteilung Interne Services | Strategie verankert. Die Erhebung notwendiger Daten wird abteilungsübergreifend von Geschäftsprozessverantwortlichen als Kennzahlenverantwortliche verantwortet. Die Nachhaltigkeitsbeauftragten übernehmen die operative Ausgestaltung und Umsetzung der Maßnahmen und koordinieren die verschiedenen internen Arbeitsgruppen. Sie berichten zukünftig direkt an die Geschäftsführung, die die strategische Zielerreichung bei Berlin Partner verantwortet.


6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Der erste Schritt hin zu einem Nachhaltigkeitsmanagement wurde 2020 mit der Erarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie geleistet. Aus diesem Prozess definierte Berlin Partner erste mittelfristige Nachhaltigkeitsziele, die nun fortlaufend mit Maßnahmen untermauert und umgesetzt werden. Die dabei vorgenommene Datenerhebungen zur Messung der Nachhaltigkeit im Unternehmen mittels KIM (Kriterien- und Indikatorenmodell zur Bewertung von Nachhaltigkeit) sollen kontinuierlich weitergeführt werden, um so die nachhaltige Entwicklung der einschlägigen Kennzahlen des Unternehmens validieren zu können. Die Kennzahlen sind den Geschäftsprozessen unseres Geschäftsprozessmanagements zugeordnet, so wird die schrittweise Integration von Nachhaltigkeit in relevante Geschäftsprozesse deutlich. So werden auch „Lücken“ erkannt, die schrittweise aufgearbeitet werden können. Berlin Partner sieht sich hierhingehend als lernende Organisation.  

Auf Nachhaltigkeit basierende Standards und Regeln werden im Laufe der Operationalisierung des Nachhaltigkeitsmanagements weiter erarbeitet und sollen unternehmensweit greifen. Darüber hinaus bestehen bereits Normen wie unser Corporate Governance Kodex (mehr dazu unter Kriterium 20), die unserer Arbeit zu Grunde liegen und bereits auf einzelne Nachhaltigkeitskriterien einzahlen. Auch diese gilt es im Rahmen der Operationalisierung des neuen Nachhaltigkeitsmanagements schrittweise abzugleichen.


7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

Mit Hilfe des Kriterien- und Indikatorenmodells wurden  insgesamt 118 Kennzahlen aus den Bereichen Ökologie, Soziales, Ökonomie und Governance erhoben. Parallel wurde eine umfangreiche Befragung der Mitarbeiter*innen zur Erfassung ihrer Kenntnis und Wahrnehmung bestehender interner Rahmenbedingungen sowie ihrer Ideen und Wünsche hinsichtlich einer Nachhaltigkeitsstrategie und konkreter Maßnahmen bei Berlin Partner durchgeführt. Mit Hilfe des KIM werden wir auch zukünftig unsere Nachhaltigkeitskennzahlen und -leistungen systematisch erfassen und evaluieren. Die Belange unserer Mitarbeiter*innen sollen wie die der relevanten externen Stakeholder von Berlin Partner in die weitere Entwicklung unserer Nachhaltigkeit einfließen.  

Zur Vergleichbarkeit und Transparenz unseres Nachhaltigkeitsmanagements wird die regelmäßige Berichterstattung gemäß DNK-Erklärung dienen.  

Die Leistungsindikatoren gemäß KIM werden durch die fachlich zuständigen Prozessverantwortlichen und -manager*innen erhoben, die nun auch Kennzahlenverantwortliche für das Nachhaltigkeitsmanagement sind, und unterliegen zukünftig dem Monitoring durch die Nachhaltigkeitsbeauftragten.

Ökologie

1 Materialeinsatz / Hilfs- und Betriebsstoffe (Papier etc.)
2 Energie
2.1 Wärmeenergie aus fossilen Energieträgern
2.2 Wärmeenergie aus regenerativen Energieträgern
2.3 Elektrischer Strom
3 Wasser und Abwasser 
3.1 Wassernutzung
3.2 Abwasser
4 Emissionen
4.1 Für Gebäude und Verwaltung (intern), Mitarbeiter*innen und Fahrzeuge
4.2 Für Produkte
5 Abfall
6 Kantine / Catering / Bewirtung
7 Logistik, Transport und Verkehr
7.1 Mitarbeiter*innenlogistik
7.2 Güterlogistik
8 Flächenbedarf und Biodiversität

Ökonomie

9 Wirtschaftlichkeit
10 Kunden- und Stakeholderorientierung
11 Innovatinsfähigkeit
12 Ressourcen

Soziales

13 Mitarbeiter*inneninteressen
14 Vielfalt und Chancengerechtigkeit
15 Feedback und lebenslanges Lern0en
16 Arbeitsbedingungen/-schutz
17 Beteiligung
18 Generationengerechtigkeit

Governance

19 Selbstverpflichtungen
20 Steuerung, Integration und Rechtssicherheit
21 Gesellschaftliches Engagement (Corporate Citizenship)
22 Interne und externe Kommunikation, Vernetzung
23 Datenverfügbarkeit
 


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.

Als Berliner Wirtschaftsfördergesellschaft verpflichten wir uns u.a. zu einem wirtschaftlichen Umgang mit öffentlichen und privaten Mitteln sowie zu Neutralität. In der Mission für Innovation und Wachstum in Berlin ist Berlin Partner eng verbunden mit dem Land Berlin und den privaten Partnern. Wir stehen daher im besonderen Interesse der Öffentlichkeit. Aus diesem Grund lebt Berlin Partner Compliance als herausragenden Teil der Unternehmenskultur. Unsere Werte und Grundüberzeugungen finden sich in unserem Compliance-Grundsatz; sie gelten unternehmensweit für alle Mitarbeiter*innen.

Transparenz
Berlin Partner verpflichtet sich zu einfachen, klaren und verständlichen unternehmensinternen Regeln und Richtlinien und pflegt eine transparente Fehlerkultur.

Einhaltung von Richtlinien
Berlin Partner Mitarbeiter*innen halten sich an die unternehmensinternen Richtlinien. Die Geschäftsführung hat ein Risiko-Management-Board eingesetzt, welches sich aus den Risiko- und Richtlinienverantwortlichen zusammensetzt, die auch Prozessverantwortliche sind, und die Umsetzung sowie Einhaltung der Richtlinien und des Compliance-Grundsatzes überprüft. 

Korruptionsprävention
Ziel der Berlin Partner Richtlinie zur Korruptionsprävention, welche in regelmäßigen Abständen auf Aktualität überprüft und angepasst wird, ist die Vorteilsannahme und -gewährung zu Zwecken von sachwidriger Einflussnahme auf Entscheidungen durch Berlin Partner Mitarbeiter*innen auszuschließen.

Vertraulichkeit
Berlin Partner und ihre Mitarbeiter*innen behandeln alle anvertrauten vertraulichen Informationen vertraulich. Diese werden intern nur den geschäftlich damit befassten Mitarbeiter*innen zugänglich gemacht.

Vermeidung von Interessenskonflikten
Die Mitarbeiter*innen von Berlin Partner verfolgen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen, ziehen keine Vorteile aus Geschäften des Unternehmens und nutzen Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, nicht für sich oder Angehörige. Jede*r Mitarbeiter*in legt Interessenskonflikte gegenüber den Vorgesetzten offen. Alle Geschäfte zwischen Berlin Partner und Mitarbeiter*innen, ihnen nahestehenden Personen oder Unternehmen werden vermieden.

Datenschutz
Der Schutz von personenbezogenen Daten hat für Berlin Partner eine besondere Bedeutung. Berlin Partner erhebt oder verarbeitet personenbezogene Daten, wenn dies zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist und behandelt diese hoch sensibel und für die Betroffenen transparent. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten erfolgt nicht bzw. ausschließlich mit Genehmigung der betroffenen Person.

Perspektivisch wird Berlin Partner mit der Operationalisierung der Nachhaltigkeitsstrategie oben genannte Unternehmenswerte um nachhaltige Gesichtspunkte ergänzen.
 


8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Die Zielerreichung der Geschäftsführung wird vom Aufsichtsrat als Kontrollorgan evaluiert. Die Geschäftsführung von Berlin Partner wurde für das Geschäftsjahr 2020 mit dem Ziel beauftragt, ein integriertes Nachhaltigkeitsmanagement zu etablieren. Die Vorbereitung und Umsetzung der unternehmensweiten Klimaneutralität ist Bestandteil der Zielvereinbarung 2021 der Geschäftsführung von Berlin Partner mit dem Aufsichtsrat.

Die Jahresziele unserer Mitarbeiter*innen werden in individuellen Personalgesprächen mit den jeweiligen Vorgesetzten bestimmt. Ein monetäres Anreizsystem besteht überwiegend für die Führungsebenen. Grundsätzlich verfügt Berlin Partner über einen eigenen Haustarifvertrag. Unser Vergütungssystem ist angelehnt an den Tarifvertrag des Landes Berlin (TV-L).

Arbeitserfolge der Bereiche und Abteilungen werden über die Erreichung der Ziele gemessen. Die Abteilungsziele zahlen auf die Gesamtstrategie des Unternehmens ein. Weitere Nachhaltigkeitsziele sind bisher nicht verpflichtend integriert, können aber individuell Bestandteil werden, u.a. für die Nachhaltigkeitsbeauftragten. 


Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Berlin Partners Vergütungspolitik richtet sich nach dem Tarifvertrag des Landes Berlin (TV-L). Der Richtwert für Grundgehälter gilt für alle Mitarbeiter*innen. Gemäß unseres Haustarifvertrages werden ab 2020 zusätzlich Altersversorgungsleistungen in Höhe von 75€ monatlich für alle Mitarbeiter*innen geleistet. Andere Formen der leistungsbasierten Vergütung, Abfindungen etc. sind für Berlin Partner nicht relevant.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Diese Kennzahl wird bei Berlin Partner bisher nicht erhoben. Die Jahresgesamtvergütung der Geschäftsführung wird mit dem Jahresabschlussbericht auf unserer Website und im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist somit transparent. Der Vergütungsrahmen der Belegschaft ist aus dem jeweils gültigen TV-L bekannt. Aus beiden lässt sich die hier geforderte Kennzahl grundsätzlich ableiten. Daher war eine darüberhinausgehende konkrete Erhebung bzw. Berichterstattung bisher nicht erforderlich. Berlin Partner legt nun als Ziel fest, diesen Leistungsindikator in der nächsten Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Jahr 2021 zu berichten.


9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Berlin Partner zählt die Gesellschafter und das Land Berlin zu dem inneren Kern der externen Stakeholder. Diese haben im Jahr 2018 erheblich bei der Weiterentwicklung der Gesamtstrategie des Unternehmens mitgewirkt. Darüber hinaus zählen unsere Mitarbeiter*innen und unsere Unternehmenskunden und Unternehmenspartner, in erster Linie die sogenannten “Berlin Partner”-Unternehmen, zu unseren wichtigsten Stakeholdern. Es war für Berlin Partner ein erfolgskritischer Schritt, diese Anspruchsgruppen in den Nachhaltigkeitsprozess aktiv einzubeziehen. 



Um die Mitarbeiter*innen frühzeitig in den Prozess einzubinden, führte Berlin Partner mittels KIM eine hausweite Umfrage zu Nachhaltigkeitsaspekten im Unternehmen durch, an der im Sommer 2020 129 Mitarbeiter*innen inkl. Führungskräften teilnahmen. Die hieraus resultierenden Ergebnisse wurden aufbereitet und im Rahmen eines Workshops mit einer bereichsübergreifenden Gruppe von Mitarbeiter*innen vertieft. Die Teilnehmenden waren dabei angehalten, für Nachhaltigkeitsaspekte, die anhand der Umfrage für Berlin Partner relevant schienen oder die das größte Verbesserungspotential aufwiesen, eine Priorisierung durchzuführen und mögliche zukünftige Verbesserungsmaßnahmen zu erarbeiten. Hieraus ergaben sich u.a. die Themenschwerpunkte Klimaneutralität, Green-IT, Service Package Nachhaltigkeit, Vorschlagswesen und Kommunikationsausbau zu Nachhaltigkeitsthemen.

Der aktive Dialog mit den externen Stakeholdern erfolgte in Form eines Stakeholder-Salons, in dem diese ihre Anliegen und Prioritäten in Bezug auf Nachhaltigkeitsaktivitäten bei Berlin Partner äußern konnten. Um einen fachlich-fokussierten Austausch zu gewährleisten, luden wir zum einen Fachexpert*innen der teilnehmenden Partnerunternehmen aus unserem Netzwerktreffen “Nachhaltigkeit” ein. Zusätzlich wurden Vertreter*innen der Gesellschafter und des Landes Berlin eingeladen, deren Aufgabegebiete die Dimensionen der Nachhaltigkeit berühren.

Zum größten Teil stimmten die Vorstellungen der Mitarbeiter*innen und die Ergebnisse des Stakeholder-Salons überein. Beide gingen direkt in die Wesentlichkeitsmatrix ein. Die beiden Anspruchsgruppen werden gezielt über den Fortschritt der Umsetzung informiert. Die Geschäftsführung berichtet schon seit 2020 in den quartalsweisen Mitarbeiter*innenversammlungen über Fortschritte im entstehenden Nachhaltigkeitsmanagement; die Nachhaltigkeitsbeauftragten berichten zukünftig über den monatlichen internen Newsletter regelmäßig zum Fortschritt bei Berlin Partner, auch über Mitwirkungsmöglichkeiten an den ersten Arbeitsgruppen und deren Ergebnisse.

Wir informieren auch unsere externen Stakeholder über diverse Kanäle. Eine zeitnahe Kommunikation der Ergebnisse des Stakeholder-Salons ging direkt im Anschluss an die Veranstaltung an die Teilnehmenden, eine zusammenfassende Information zum Gesamtergebnis und zu den Strategiezielen Nachhaltigkeit folgt im zweiten Quartal 2021. Zudem berichten wir regelmäßig in entsprechenden Gremiensitzungen. Im Sommer 2021 ist eine interne Veranstaltung mit der Belegschaft geplant. Ziel ist die ausführliche Vorstellung unserer neuen Nachhaltigkeitsstrategie samt Zielen und Maßnahmen für die nächsten Jahre.

Berlin Partner orientiert sich bei der Identifizierung der relevanten Stakeholdergruppen an der klassischen Definition für Stakeholder eines Unternehmens und der Unterscheidung zwischen internen und externen Stakeholdern. Im sog. Zukunftsprozess zur Weiterentwicklung der Geschäftsstrategie 2018 haben wir in Abstimmung mit unserem Aufsichtsrat bewertet und entschieden, dass das Land Berlin, Gesellschafter, Mitarbeiter*innen sowie Kunden und Berlin-Partner-Unternehmen die relevanten Stakeholder für unsere Strategieentwicklungen sind. Im Einklang mit dieser übergeordneten Festlegung wurden diese Stakeholdergruppen auch für den o.g. integrativen Prozess zum Aufbau eines strategischen Nachhaltigkeitsmanagements bei Berlin Partner als relevant identifiziert.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

Themen der Stakeholder (intern/extern):

Interne Stakeholder (Mitarbeiter*innen)
Externe Stakeholder (Gesellschafter, Land Berlin, Unternehmenskunden, Unternehmenspartner)
Die erhobenen Themen der Anspruchsgruppen Berlin Partners flossen in die Ermittlung der Wesentlichkeit, aus der wiederum die Schwerpunkte der Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens abgeleitet wurden. Erste Arbeitsgruppen wurden zudem gebildet, die entsprechende Maßnahmen realisieren sollen.
 


10. Innovations- und Produktmanagement

Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.

Berlin Partner unterstützt als Wirtschaftsfördergesellschaft das ökonomische Wachstum in Berlin, fördert Wirtschaft, Technologie und Innovation und vermarktet die Standortvorteile der Hauptstadtregion. Um Berlins Innovations- und Zukunftsfähigkeit zu sichern, spielen nachhaltige Themen eine immer wichtigere Rolle. Mit unserer Beratung im Branchencluster „Energietechnik“ setzen wir deshalb zum Beispiel einen Schwerpunkt in der Integration erneuerbarer Energien in die Berliner Wirtschaft. Berlin Partner ist seit über sechs Jahre Projektpartner bei WindNODE - dem Schaufenster für intelligente Energie aus Nordostdeutschland. Hier zeigten 70 Projektpartner gemeinsam, dass ein intelligentes Stromnetz auch dann zuverlässig funktioniert, wenn es sich überwiegend aus der volatilen Energie von Wind und Sonne speist. Im Cluster „Verkehr | Mobilität | Logistik“ arbeiten wir gemeinsam mit der Berliner Wirtschaft an nachhaltigen Mobilitätsprojekten.

Neben unserem Fokus auf Unternehmen wird die Einbeziehung anderer Zielgruppen wie Non-Profit-Organisationen und Hochschulen und Forschungseinrichtungen zukünftig immer relevanter. Sie bilden einen wesentlichen Bestandteil des heterogenen Ökosystems Berlin und stärken auch so die Cluster in der Hauptstadtregion.

Berlin Partner entwickelt 2021 ein Service Package Nachhaltigkeit als Erweiterung unseres Produktportfolios. Mit diesem sollen zukünftig Unternehmen und andere Organisationen hinsichtlich einer eigenen nachhaltigen Weiterentwicklung bzw. Aufstellung am Standort Berlin beraten werden. Hier soll Berlin Partner als Schnittstelle zwischen Berliner Wirtschaft und Politik und auf Basis seiner eigenen nachhaltigen Entwicklung eine Lotsenfunktion einnehmen.

In allen Prozessen zur Weiterentwicklung unserer Angebote ist uns die Einbindung der Zielgruppen sehr wichtig. Regelmäßige Kunden- und Partnerzufriedenheitsuntersuchungen (ca. alle zwei Jahre) und auch Veranstaltungen (mit unseren Kunden oder Berlin-Partnern) sind wesentliche Instrumente für die Ermittlung von Impulsen der Nutzer*innen unserer Angebote und Services. Auch so schaffen wir es, unsere Wertschöpfungskette weiterhin kunden- bzw. partnerorientiert und zukunftsorientiert zu gestalten.

Durch unsere Dienstleistungsangebote unterstützen wir innovative Unternehmen bei der Erhaltung bestehender sowie der Schaffung neuer hochwertiger wie zukunftsfähiger Arbeitsplätze in Berlin und erzielen so durch unsere Geschäftstätigkeit eine direkte soziale Wirkung. Die Arbeitsplatzzahlen sowie unsere Unterstützungsleistung werden durch Projektbestätigungen durch die von uns betreuten Unternehmen ermittelt. Auch die soziale Wirkung spezieller Service Angebote, wie unserem Business Immigration Service oder unserem Dual Career Service, wird belegt. Mit Informationen und Angeboten u.a. zum Berliner Bildungswesen und Arbeitsmarkt wird die soziale Integration von Neu-Berliner*innen in unsere Stadtgesellschaft gefördert.

Die ökologische Wirkung unserer wesentlichen Dienstleistungen kann zum jetzigen Zeitpunkt nur indirekt gemessen werden. So könnte z.B. die von uns betriebene Förderung der Branchenentwicklung in Sektoren wie erneuerbaren Energien, klimaneutraler Mobilität oder Kreislaufwirtschaft indirekt auch als ökologische Wirkung betrachtet werden. Gleiches gälte z.B. für die Bewilligung eines geförderten Forschungsprojekts zur Wiederherstellung von Biodiversität, dessen Antrag wir begleitet haben. Wir haben jedoch noch keine direkten ökologischen Key Performance Indicators (KPIs) für unsere Dienstleistungen.  


Leistungsindikatoren zu Kriterium 10

Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.

(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)

Berlin Partner unterhält keine Finanzanlagen.