5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Verantwortung für Nachhaltigkeitsfragen

Verantwortlich für die Nachhaltigkeitsstrategie der AWM ist die Betriebsleitung.

In den einzelnen Fachstellen werden themen- und projektbezogene Maßnahmen umgesetzt, so etwa das „Nachhaltige Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Münster“, das für die Jahre 2016 bis 2021 gilt.

Die Unternehmenssprecherin ist u. a. verantwortlich für die Erstellung des Journals für Nachhaltigkeit und Geschäftsentwicklung, die interne Kommunikation sowie die Nachhaltigkeitskommunikation im Allgemeinen.

Darüber hinaus sind drei nachhaltigkeitspädagogische Mitarbeitende zu nennen. Im Abfallwirtschaftskonzept sind die Bildungsangebote als wesentlicher Baustein zur Erreichung der AWM-Unternehmensziele explizit aufgeführt.

Ziel ist es im Jahr 2021, ein fachstellenübergreifendes Nachhaltigkeitsteam zu etablieren, das den Nachhaltigkeitsprozess begleitet und koordiniert.

Vgl. zudem Kriterium 3 (Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsmanagements).


6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Balanced Scorecard

Die in Kriterium 1 genannte Balanced Scorecard dient als strategisches Zielsystem zur Umsetzung der aktuellen Vision 2030.

Nachhaltigkeitskommunikation

Die Nachhaltigkeitskommunikation leistet einen wesentlichen Beitrag, um die entsprechenden Ziele intern und extern transparent zu machen und das dialogische, partnerschaftliche Verhältnis zwischen den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Mitarbeitenden der AWM weiter zu stärken.

DNK-Erklärung

Die DNK-Erklärung ist ein Element der Nachhaltigkeitskommunikation, das gleichzeitig das Nachhaltigkeitsmanagement der AWM sichtbar macht. Mit der DNK-Erklärung orientieren sich die AWM an einem transparenten, gesetzeskonformen und kriteriengeleiteten Berichtsrahmen.

Zertifizierungen

Die DNK-Strukturen berücksichtigen die bei den AWM etablierten Managementsysteme. Als Qualitätsdienstleister sind die AWM nach Norm ISO 9001 zertifiziert. Außerdem werden das Zertifikat für Umweltmanagement gemäß ISO 14001 und das Zertifikat für Arbeitsschutz gemäß ISO 45001 geführt. Die AWM sind zudem Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb.

Dienstvereinbarungen und Geschäftsanweisungen

Dienstvereinbarungen und Geschäftsanweisungen der Stadt Münster und der AWM regeln wesentliche interne Prozesse. Diese werden in den Bereichen Umwelt und Gesellschaft in ausgewählten Kriterien dieser DNK-Erklärung berücksichtigt.

AWM-Barometer

Bei dem AWM-Barometer handelt es sich um eine jährlich stattfindende repräsentative Bürgerumfrage der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) im Auftrag der AWM. In diesem Rahmen wird u. a. die Gesamtzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit den AWM abgefragt, u. a. in den Kategorien Umweltschutz und Qualität.


7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

Leistungsindikatoren   

Relevante Indikatoren werden im Jahresabschluss (S. 4 bis 6) und in der Abfallbilanz (S. 2, 10, 11) aufgeführt. Zudem sind die Leistungsindikatoren zu den Kriterien 12 bis 16 der vorliegenden Erklärung zu nennen.  

Der Jahresabschluss und der Lagebericht werden von externen Wirtschaftsprüfern geprüft. Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Des Weiteren trägt die Orientierung am DNK und den zugrunde liegenden Leistungsindikatoren zur Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten bei.

Im kommenden Berichtszeitraum erfolgt eine weitergehende nachhaltigkeitsbezogene Systematisierung der Indikatoren (u. a. durch das neu zu gründende Nachhaltigkeitsteam; vgl. Kriterium 3).


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.

Vgl. Kriterium 1 „Vision 2030“ und das entsprechende werteorientierte Zielsystem.


8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Ein Vergütungs- bzw. Anreizsystem, das sich an Nachhaltigkeitszielen orientiert, gibt es bislang bei den AWM nicht. Am Beispiel des in Kriterium 1 dargestellten werteorientierten Zielsystems wird jedoch ersichtlich, wie Nachhaltigkeitsziele bereits Bestandteil der Evaluation und Kontrolle durch die Betriebsleitung sind.

Ein nicht-monetäres Instrument stellt u. a. die in Kriterium 10 vorgestellte Ideenwerkstatt dar. Diese ermöglichte die Mitwirkung der Mitarbeitenden an der Unternehmensstrategie sowie an der Entwicklung der Vision 2030.

Das Leistungsentgelt wird in einer Dienstvereinbarung der Stadt Münster geregelt. Bei den AWM spielen individuelle nachhaltigkeitsbezogene Zielvereinbarungen eine Rolle.  

Im kommenden Berichtszeitraum wird geprüft, ob das Vorschlagswesen der Stadt Münster bei den AWM nachhaltigkeitsbezogen umgesetzt werden kann.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Die Vergütungspolitik ist durch Tarifverträge geregelt, daher wird dieses Kriterium für die AWM als nicht wesentlich im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung im Unternehmen eingestuft.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Vgl. Leistungsindikator GRI SRS-102-35.


9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Anspruchsgruppen

Die Anspruchsgruppen wurden im Rahmen der Einführung des werteorientierten Zielsystems im Jahr 2010 ermittelt.

Dem Stakeholder-Konzept lagen folgende Fragen zugrunde:

•    Wie verhalten sich die AWM gegenüber den Kunden und wie verhalten sich diese gegenüber dem Unternehmen?
•    Welche Erwartungen haben Mitarbeitende und potenzielle Bewerber und wie gehen die AWM damit um?
•    Welche Anforderungen haben staatliche Einrichtungen und sonstige Verwaltungsorgane? Welche Handlungen des Unternehmens sind davon betroffen?
•    Wie sieht die Öffentlichkeit die AWM und wie berichtet die Presse über das Unternehmen? Welche Themen werden diskutiert?
•    Mit welchen Unternehmen haben die AWM ein partnerschaftliches Verhältnis? Von welchen sind die AWM in besonderer Weise abhängig? Wie gehen die AWM mit den damit verbundenen Risiken um?

Das Stakeholder-Konzept hilft dabei,

•    die relevanten Stakeholder, ihre Erwartungen, ihre Interessen und ihre Einflussmöglichkeiten zu erkennen,
•    die Bedeutung der Stakeholder für das Unternehmen einzuschätzen und damit verbundene Potenziale und Chancen sowie Gefahren und Risiken zu klären sowie
•    mit den Erwartungen, Interessen und Anforderungen der Stakeholder so umzugehen, dass für das Unternehmen hilfreiche Einflüsse genutzt und schädliche begrenzt werden.

Wesentliche Anspruchsgruppen der AWM im Überblick

Interne Anspruchsgruppen:

•    Rat und Verwaltung
•    Mitarbeitende
•    Betriebsausschuss

Externe Anspruchsgruppen:

•    Bürgerinnen und Bürger
•    Netzwerkpartner
•    Lieferanten, Kunden, Dienstleister
•    Gewerkschaften
•    Vereine und Verbände
•    Medien
•    Bildungseinrichtungen
•    Banken und Versicherungen
•    Wirtschafts- und Betriebsprüfer

Eine besondere Methode kam bei der Identifizierung der Anspruchsgruppen nicht zum Einsatz.

Austausch mit den Anspruchsgruppen

Der Austausch mit den Anspruchsgruppen erfolgt vielschichtig im Sinne des Ziels, als „vernetzter Partner“ in Münster wahrgenommen zu werden. Ein idealtypisches Beispiel ist die Aktion „Sauberes Münster“ (vgl. Kriterium 18).
Im Bereich der nachhaltigkeitspädagogischen Angebote war eine Mitarbeiterin im Berichtsjahr für die Netzwerkarbeit zuständig.
In der Vision 2030 ist das partnerschaftliche und dialogische Verhältnis zwischen den Mitarbeitenden der AWM und den Bürgerinnen und Bürgern beschrieben. Dieser Perspektivwechsel und Wandel des Selbstverständnisses der AWM vom Dienstleister zum Partner ermöglicht es noch effizienter, Maßnahmen im Sinne der nachhaltigen Entwicklung gemeinsam umzusetzen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

Ausgewählte Beispiele:

•    Die AWM nehmen Verbesserungsvorschläge sowie Servicewünsche der Bürgerinnen und Bürger über den Kundenservice auf. Die Vorschläge und Wünsche werden in den jeweiligen Fachstellen geprüft und, wenn sinnvoll und möglich, umgesetzt.

•    Anfragen und Ideen zu Kooperationen in Projekten zur Abfallvermeidung oder zur Stadtsauberkeit bearbeiten die drei Mitarbeitenden im Arbeitsbereich „Nachhaltigkeitspädagogik“. Daraus entstehen sowohl langfristig angelegte Kooperationen (Beispiele Fairteilbar, Leihothek), aber auch Projekte (z. B. Zusammenarbeit mit integrativen Betrieben zur Herstellung von Mehrweg-Obstbeuteln).

•    Impulse kommen darüber hinaus auch von politischer Seite (Betriebsausschuss der AWM), also über die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten politischen Akteure. Ein Beispiel ist hier die aus einem politischen Antrag hervorgegangene Initiative „Münster für Mehrweg“, einem Zusammenschluss aus städtischen Ämtern und lokalen Akteuren. Die Initiative wird von den AWM geleitet.

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10. Innovations- und Produktmanagement

Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.

Innovations- und Produktmanagement

Die AWM zeichnen sich durch eine hohe Innovationsfähigkeit aus. Im Folgenden wird anhand ausgewählter Beispiele das proaktive Vorgehen der AWM aufgezeigt.  

AWM-Ideenwerkstatt 20.30

Zehn Mitarbeitende aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen bilden die „Ideenwerkstatt 20.30“. Die Mitglieder treffen sich seit 2019 in regelmäßigen Abständen. Das erste Ziel war es, die Unternehmensvision der AWM für das Jahr 2030 mit zu entwickeln (vgl. Kriterium 1). Der extern moderierte Prozess ist ein ganz neuer Weg des Unternehmens, Mitarbeitende aktiv in die Weiterentwicklung der AWM einzubinden und die Selbstorganisation und Eigenverantwortung zu fördern. Das Team der Ideenwerkstatt entwickelt aber nicht nur selbst Ideen, sondern nimmt im betrieblichen Alltag auch die Anregungen der Kolleginnen und Kollegen auf.
Die Ideenwerkstatt ist eine Keimzelle für weitere mitarbeiterorientierte und partizipative Arbeitsprozesse (vgl. Kriterium 15 „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“). Ziel ist die weitere Etablierung einer mitarbeiterorientierten Unternehmenskultur.

Digitalisierung

Ab dem Jahr 2021 wird eine Digitalisierungsmanagerin folgende Aufgaben verfolgen:

•    Konzeptionierung und Implementierung der Digitalisierungsstrategie der AWM in Abstimmung mit der AWM-Betriebsleitung
•    Identifikation, Selektion und Umsetzung relevanter Digitalisierungstrends und -konzepte
•    Identifikation und Erschließung von neuen digitalisierbaren Geschäftsfeldern und Geschäftsmodellen, Vernetzung von Kundenbedürfnissen und Schaffung entsprechender Dienstleistungs- und Serviceangebote
•    Transformation von bestehenden Geschäftsprozessen
•    Begleitung des kulturellen Wandels innerhalb der Organisation
•    Kontinuierlicher Verbesserungsprozess der Abläufe in den Fachstellen in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Stellen
•    Prüfen von Daten, Technologien und Plattformen für die Digitalisierung
•    Vernetzung mit externen Experten
•    Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von Netzwerk- und Startup-Veranstaltungen
•    Vorbereitung und Durchführung/Begleitung von Workshops

Social Media

Im Berichtsjahr 2020 wurde eine Online Social Media-Redakteurin eingestellt, die u. a. folgende Aufgaben wahrnimmt:

•    Erstellung professioneller Social Media-Auftritte (insb. Facebook, Instagram, YouTube, Twitter) für das Unternehmen
•    Entwicklung von Social Media-Kampagnen
•    Analyse der unterschiedlichen Zielgruppen der AWM
•    Analyse von Trends im Web und daraus Entwicklung neuer Ideen 
•    Community Management
•    Regelmäßige Feedback-Analyse / Analyse der Berichterstattung über die AWM in den sozialen Medien unter Nutzung geeigneter Social Media Monitoring-Tools
•    Einbindung der Ergebnisse in die Weiterentwicklung der Social Media-Strategie
•    Akquise, Koordination und Betreuung von Bloggern und Influencern als Multiplikatoren für die AWM

Der Bereich Online Social Media ist ein Bestandteil der Unternehmenskommunikation, die auch für die Nachhaltigkeitskommunikation verantwortlich zeichnet.

Die Transformationsprozesse im Unternehmen werden des Weiteren durch eine Gesundheitsmanagerin (vgl. Kriterium 14) sowie einen Fuhrparkmanager (vgl. Kriterium 12) angestoßen. Neben diesen personellen Rahmenbedingungen ist als ein weiteres Beispiel die Nachhaltigkeitskommunikation zu nennen.

Nachhaltigkeitskommunikation

Die Nachhaltigkeitskommunikation der AWM prägt das Stadtbild. Neben dem Journal für Nachhaltigkeit und Geschäftsentwicklung und dem Nachhaltigkeits-Magazin sind es z. B. sichtbare Kampagnen im öffentlichen Raum. Die Münsteraner Bürgerinnen und Bürger werden an Werbesäulen, an Fahrzeigen der Abfallabfuhr, über Anzeigen und begleitende redaktionelle Beiträge in Magazinen und Zeitungen, im Rahmen von Festen und Veranstaltungen etc. informell gebildet – im Sinne der Abfallvermeidung, der richtigen Sortierung sowie eines nachhaltigen Lebensstils im Allgemeinen.
In Planung sind außerdem ein Online-Abfall-ABC sowie eine AWM-App.
Damit ist die Öffentlichkeitsarbeit gleichzeitig ein Vehikel der Nachhaltigkeitsbildung, deren Arbeit mit der Auszeichnung als „Lernort für Nachhaltigkeit“ prämiert wurde.

Auszeichnung als „Lernort für Nachhaltigkeit“

Der Lernort AWM wurde 2019 für die strukturelle Umsetzung von Bildung für nachhaltige Entwicklung von der Deutschen UNESCO-Kommission und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung ausgezeichnet  In diesem Zusammenhang ist auch der Deponie-Erlebnispfad als innovativer außerschulischer Lernort zu nennen (vgl. Kriterium 18).


Die vorgestellten Maßnahmen dienen der Erreichung der Vision 2030 der AWM (vgl. Kriterium 1).
In den Bereichen Umwelt und Gesellschaft, insbesondere in den Kriterien 12, 14 und 15, werden Innovationen in der Abfallwirtschaft mit den entsprechenden ökologischen und sozialen Wirkungen beschrieben.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 10

Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.

(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)

Durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Münster ist seit 2016 eine neue Anlagerichtlinie für Kapitalanlagen in Kraft, die neben den Grundsätzen Sicherheit, angemessener Ertrag und Sicherstellung der Liquidität auch den Aspekt der Nachhaltigkeit aufgreift. Seit dem Inkrafttreten der neuen Anlagerichtlinie sind die Fondsmanagementgesellschaften für den VUS-Münster-Fonds bzw. den WVR-Fonds verpflichtet, die in der Anlagerichtlinie genannten Nachhaltigkeitskriterien anzuwenden. Das bedeutet, dass der Aktienanteil in den Fonds und der Anteil an Unternehmensanleihen nachhaltig ausgerichtet sein müssen. Neben der Nichtberücksichtigung ausgeschlossener Branchen geschieht dies entweder durch einen Nachhaltigkeitsfilter einer Nachhaltigkeitsratingagentur oder durch die Nutzung einer Nachhaltigkeitsbenchmark.

Damit durchlaufen 100 Prozent der Finanzanlagen eine entsprechende Prüfung.