5. Verantwortung
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Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.
Verantwortung für Nachhaltigkeitsthemen
Verantwortlich für Nachhaltigkeitsfragen beim RBB ist die Geschäftsführung. Ein Kern-Nachhaltigkeitsteam, bestehend aus drei Mitarbeitern, hat an der Erstellung der DNK-Erklärung mitgewirkt und eine integrierte Schulung als "Nachhaltigkeitsbeauftragte in der Abfallwirtschaft" absolviert, um das Nachhaltigkeitsmanagement des RBB weiterentwickeln und die DNK-Erklärung fortschreiben zu können.
Vorgesehen ist die weitere Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
6. Regeln und Prozesse
de
Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.
Verantwortlichkeit
Ein Nachhaltigkeitsteam ist gemeinsam mit der Geschäftsführung für die Nachhaltigkeitsstrategie verantwortlich. Die Einbindung weiterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist vorgesehen (vgl. Kriterium 5).
DNK-Prozess
Die DNK-Erklärung ermöglicht durch die systematisierte Darstellung der Nachhaltigkeitsleistungen den weiteren Aufbau eines nachvollziehbaren und konsistenten Nachhaltigkeitsmanagements. Die Fortschreibung der DNK-Erklärung im zweijährigen Rhythmus (vgl. Kriterium 3) soll zur Überprüfung der Nachhaltigkeitsstrategie beitragen.
Verbandsversammlung
Der vorgesehene Beschluss der Nachhaltigkeitsstrategie in der Verbandsversammlung kann zur weiteren Verankerung beitragen (vgl. Kriterium 3).
Vorschlagswesen
Das Vorschlagswesen berücksichtigt ökonomische, ökologische und soziale Aspekte im Sinne der nachhaltigen Entwicklung (vgl. dazu Kriterium 8).
7. Kontrolle
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Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.
Leistungsindikatoren
Die in der vorliegenden DNK-Erklärung verwendeten GRI-Leistungsindikatoren veranschaulichen die nachhaltigkeitsbezogenen Kennzahlen des RBB (vgl. insbesondere die Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 13 und 14 bis 16). Die Orientierung am DNK und den zugrunde liegenden Leistungsindikatoren trägt zur Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten bei. Gleiches gilt für die veröffentlichten Messwerte und die Betriebliche Umweltdatenberichterstattung, die gesetzlich vorgeschriebenen Standards entsprechen.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7
de
Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.
Ein Leitbild wird im kommenden Berichtszeitraum formuliert. Dabei finden die in Kriterium 1 genannten strategischen Aspekte Berücksichtigung.
8. Anreizsysteme
de
Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.
Vorschlagswesen
Das in einer Dienstvereinbarung geregelte Vorschlagwesen soll jeden Beschäftigten – unabhängig vom bestehenden Vergütungssystem – anregen, mit seinen Erfahrungen, Kenntnissen und kreativen Ideen Neuerungen und Änderungen im Unternehmen zu unterbreiten.
Jede vorgelegte Anregung wird im Einzelnen überprüft, ob sie geeignet ist, um die
- Arbeitsabläufe- und Arbeitsbedingungen zu optimieren,
- Kosten zu senken und Einnahmen zu erhöhen,
- Leistung und Image des RBB zu verbessern,
- Arbeitssicherheit zu erhöhen sowie
- Natur und Umwelt zu entlasten.
Das Vorschlagswesen berücksichtigt damit ökonomische, ökologische und soziale Aspekte im Sinne der Mehrdimensionalität (vgl. die Kriterien 1 und 6).
Prüfung und Kontrolle
Die eingereichten Vorschläge werden einem Prüfungsausschuss zur Entscheidung und eventuellen Prämierung vorgetragen. Der Ausschuss, der bei Bedarf zusammentritt, setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
- einer Person der Geschäftsführung/Werkleitung
- der Fachkraft für Arbeitssicherheit
- einem Mitglied des Personalrates
Der Ausschuss, der nicht öffentlich tagt, entscheidet mit einfacher Mehrheit. Die Mitglieder üben ihr Amt unabhängig und nicht weisungsgebunden aus. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Entscheidungen des Ausschusses sind nicht anfechtbar.
Da das Kerngeschäft zahlreiche Nachhaltigkeitsthemen und -aspekte berührt, sind die Geschäftsführung und die Verbandsversammlung im Geschäftsalltag in die Formulierung und Kontrolle von Nachhaltigkeitszielen involviert.
Mit der möglichen Aufnahme der Nachhaltigkeitsstrategie in die Verbandssatzung könnte zudem ein entsprechender Kontroll- und Steuerungsrahmen geschaffen werden.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 8
de
Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.
b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.
Die Vergütungspolitik wird im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung beim RBB als nicht wesentlich eingestuft. Daher wird über diesen Leistungsindikator nicht berichtet.
Eine gesonderte nachhaltigkeitsbezogene Vergütungspolitik existierte im Berichtsjahr 2019 dementsprechend auch nicht.
Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.
Dieses Verhältnis wird aufgrund zahlreicher Einflussfaktoren und einer damit einhergehenden begrenzten Aussagekraft im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung nicht erhoben.
9. Beteiligung von Anspruchsgruppen
de
Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.
Identifikation der Anspruchsgruppen Die Stakeholder wurden vom Kern-Nachhaltigkeitsteam im Zuge des DNK-Prozesses ermittelt. Grundlage waren dabei Erfahrungen, die in einem DNK-Modellprojekt der ITAD (vgl. Kriterium 19) durchgeführt wurden. In diesem Zusammenhang haben Unternehmen der Abfallwirtschaft branchenspezifischen Themen, Ziele, Anspruchsgruppen etc. ermittelt.
Anspruchsgruppen im Überblick
- Verbandsversammlung
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Personalrat
- Politik, Verwaltung, Landkreise, Land
- Bürgerinnen und Bürger
- Nachbarinnen und Nachbarn
- Kundinnen und Kunden
- Geschäftspartner
- Gewerkschaften
- Verbände und Vereine
- Banken und Versicherungen
- Wirtschafts- und Betriebsprüfer
- Genehmigungsbehörden
- Medienvertreter
Austausch mit den Anspruchsgruppen
Exemplarisch sind hier die Verbandsversammlung, Betriebsführungen (vgl. Kriterium 18) und Bürgerversammlungen zu nennen.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 9
de
Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.
Der Anstoß zu diesem Projekt kam von den entsorgungspflichtigen Kommunen. Diese sehen in dem Gelände des RBB sowie in der Erfahrung der RBB-Betriebsmannschaft eine optimale Chance für den gemeinsamen Betrieb einer Monoklärschlammverbrennungsanlage. Das Projekt wurde durch die Stadt Böblingen unterstützt, da die Energieprodukte lokal zur Reduzierung der CO2-Emissionen eingesetzt werden können. Außerdem werden lange Klärschlammtransporte für die Zukunft verhindert.
10. Innovations- und Produktmanagement
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Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.
Innovationen in der Daseinsvorsorge
Der RBB ist ein innovatives Unternehmen der Daseinsvorsorge. Innovationen und Partizipation werden bewusst gefördert. Dies manifestiert sich u.a. in dem Vorschlagswesen, das in Kriterium 8 skizziert wird.
Synergien am Standort des RBB
Am Standort des RBB soll neben dem Restmüllheizkraftwerk und dem Biomasseheizkraftwerk eine Klärschlammverwertungsanlage entstehen. Dieser gesamte Ent- und Versorgungsverbund vereint ökonomische, ökologische und soziale Vorteile und ermöglicht Synergien für die Verbandsmitglieder. Der RBB gestaltet diesen Prozess proaktiv durch eine intensive Nachhaltigkeitskommunikation. Bürgerversammlungen und Präsentationen in Räten und Kreistagen tragen zum Informationsaustausch und zur Vertrauensbildung bei.
Die sozialen und ökologischen Auswirkungen auf Aspekte der Nachhaltigkeit werden in den Kriterien 4, 11, 12 sowie 14 bis 16 ausführlich beschrieben.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 10
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Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.
(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)
2019: 0 Prozent.