5. Verantwortung
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Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.
Verantwortungsbewusstes Handeln ist für uns ein zentrales Unternehmensziel. Die Verantwortung für die nachhaltige Entwicklung unserer Gruppe liegt beim Vorstand des Genossenschaftsverbandes sowie den Geschäftsführungen der Partnerunternehmen. Er wird unterstützt durch das Team Nachhaltigkeit und die internen Bereiche. Acht Mitarbeitende aus unterschiedlichen Bereichen, Partnerunternehmen und Hierarchieebenen koordinieren und steuern gruppenweit die Aktivitäten mit Bezug zur Nachhaltigkeit.
6. Regeln und Prozesse
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Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.
Als Genossenschaftsverband handeln wir, wie unsere Mitgliedsgenossenschaften, nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit. Im Rahmen unserer Satzung haben wir die Bedürfnisse der Mitglieder zu fördern. Hierzu hat der Genossenschaftsverband Prozesse definiert, die er insbesondere im Bereich von Verwaltungstätigkeiten auch seinen Partnerunternehmen zur Verfügung stellt (Dienstleister).Zur Definition der Regeln und Prozesse sind Unternehmenshandbücher implementiert, deren Einhaltung unsere Innenrevision regelmäßig auch für unsere Partnerunternehmen überprüft.Für die Wirtschaftsprüfung wird das Unternehmenshandbuch ergänzt um Qualitätssicherungshandbücher zur Durchführung von Prüfungs- und Beratungsleistungen. Deren Einhaltung und Umsetzung wiederum wird im Rahmen der berufsrechtlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen regelmäßig extern geprüft und bescheinigt.Für die Nachhaltigkeit relevante Regeln und Prozesse umfassen unter anderem Arbeitsanweisungen und Richtlinien zu Compliance-Themen wie Antikorruption, Geldwäsche oder kartellrechtskonformes Verhalten.
Der sozialen Nachhaltigkeit wird (im Genossenschaftsverband) insbesondere durch die Einrichtung eines Betriebsrates und den Abschluss von Betriebsvereinbarungen zu Arbeitsbedingungen, Vergütung, Krankgeldzuschüssen, Gruppen-Unfallversicherungen und vielem mehr. Darüber hinaus haben wir ein umfangreiches betriebliches Gesundheitsmanagement und fördern die betriebliche Wiedereingliederung.
Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit sollen im Rahmen des zuvor genannten Zielsetzungsprozesses angegangen werden.
7. Kontrolle
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Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.
Unsere Gruppe verfügt über verschiedene Compliance-Funktionen und ein Beauftragtenwesen (u. a. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragter, Datenschutzbeauftragter und Beauftragter zur Verhinderung von Geldwäsche). Diese Einheiten überwachen u. a. die Sicherstellung und Umsetzung von gesetzlichen, regulatorischen und verbraucherschutzrechtlichen Standards. Auch ein Beschwerdemanagement im Sinne einer gewissenhaften Beschwerdebearbeitung und der eventuellen Beseitigung von Beschwerdegründen ist etabliert.
Verantwortlich für das Facilitymanagement ist der Bereich Kaufmännische Verwaltung. Die Daten aus dem Energiemanagement werden im Rahmen von Energieaudits extern auf Effizienzpotentiale überprüft. Für die Festlegung von Kriterien für die Beschaffung, Verwertung und Entsorgung von IT-Equipment ist der Bereich Organisation/Informationstechnologie verantwortlich.
Nachhaltigkeitsaspekte in Personalangelegenheiten wie Fluktuationsquote, Krankheitsquote, Auszubildendenquote überwacht der Bereich Personal.
Die prozessunabhängige Überwachung erfolgt durch unsere Interne Revision.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7
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Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.
Seit Mitte des 19. Jahrhunderts stehen Genossenschaften nach den Prinzipien von Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch für praktizierte Wirtschaftsdemokratie, für Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Die Arbeit des Genossenschaftsverbands und seiner Partnerunternehmen orientiert sich an diesen genossenschaftlichen Werten. In unserer Unternehmenskultur haben Vertrauen, Tradition und Verantwortung neben betriebswirtschaftlichen Zielen eine lange Historie und einen hohen Stellenwert. Als Ansprechpartner sind die Mitarbeitenden unserer Gruppe immer am Ort des Geschehens und nah an unseren Mitgliedern und Mandanten.
Maßgeblich sind für uns neben den Normen und Werten des Genossenschaftsgesetzes die jeweils einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen. Diese umfassen u. a. die Wirtschaftsprüferordnung, das Steuerberatungsgesetz und die Bundesrechtsanwaltsordnung einschließlich zugehöriger Satzungen bzw. Berufsordnungen.
8. Anreizsysteme
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Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.
Die Vorstände des Genossenschaftsverbandes erhalten reine Fixgehälter. Diese und weitere vertraglichen Regelungen werden vom Personalausschuss des Verbandsrates in eigener Zuständigkeit nach pflichtgemäßem Ermessen mit den Vorstandsmitgliedern vereinbart. Der Personalausschuss ist gegenüber dem Verbandsrat berichts- und rechenschaftspflichtig, aber bei seiner Tätigkeit von Weisungen des Verbandsrates und anderer Organe des Verbandes unabhängig.
Die Bereichs- und Abteilungsleiter der Prüfungsbereiche des Genossenschaftsverbandes erhalten ein Fixgehalt, welches um eine variable Komponente in Höhe von bis zu 14 % des Fixgehaltes ergänzt wird. Die variable Vergütung ist abhängig von der Erreichung quantitativer und qualitativer Ziele.
Die Ziele berücksichtigen dabei verschiedene Perspektiven der Marktbearbeitung und Wahrnehmung von Führungsaufgaben genauso wie die Komplexität der Aufträge und die fachliche Expertise.
Die Entlohnung der Mitarbeitenden erfolgt entsprechend der gesetzlichen, regulatorischen Rahmenbedingungen sowie grundsätzlich nach Betriebsvereinbarungen. Es bestehen Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung. Die Höhe der festen Vergütung bemisst sich nach der Funktion und der Erfüllung der in der Stellenbeschreibung dokumentierten Aufgaben und Anforderungen. Die Frage nach der Angemessenheit und Ausgestaltung wird regelmäßig überprüft.
In Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Erfolg des Gesamtverbands und der Erreichung der individuellen Ziele wird darüber hinaus durch den Verbandsvorstand jährlich über die Zahlung einer weiteren variablen Vergütung für das abgelaufene Geschäftsjahr entschieden.
Die Geschäftsführer sowie bei der AWADO GmbH WPG StBG angestellte Mitglieder des Management Boards (Direktoren) erhalten jeweils ein Festgehalt, das um eine variable Komponente in Höhe von bis zu 40 % des Festgehaltes ergänzt wird. Die Ziele berücksichtigen dabei verschiedene Perspektiven der strategischen und wirtschaftlichen Geschäftsentwicklung der Gesellschaft und Wahrnehmung von Führungsaufgaben.
Die bei der AWADO GmbH WPG StBG angestellten Prokuristen erhalten ein jährliches Fixgehalt. Bei Prokuristen mit einer Geschäftsbereichsverantwortung wird darüber hinaus eine zielerreichungsabhängige variable Vergütung gezahlt. Die Höhe der variablen Vergütung ist abhängig vom Grad der Zielerreichung im vorangegangenen Jahr und ist in ihrer Gesamthöhe auf 15 % des festen Jahresentgeltes begrenzt. Maßgeblich für den Grad der Zielerreichung sind die jeweils schriftlich vereinbarten qualitativen und quantitativen Ziele. Die Höhe der variablen Vergütungen bzw. die Jahresziele sind nicht von der Erbringung zusätzlicher Leistungen für das einzelne geprüfte Unternehmen beeinflusst oder bestimmt. Die nebenamtlichen Mitglieder des Management Boards sowie die Prokuristen, die Mitarbeiter des Genossenschaftsverbandes sind, erhalten von der AWADO keine Vergütung. Sie erhalten als Mitarbeitende des Genossenschaftsverbandes eine Entlohnung jeweils nach den o. g. Komponenten des Genossenschaftsverbandes. Ein Vergütungssystem, in dem ökologische Nachhaltigkeitsziele integriert sind und kontrolliert werden, gibt es aktuell nicht. Über einen perspektivischen Aufbau kann derzeit noch nicht berichtet werden.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 8
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Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.
b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.
Die Vorstände des Genossenschaftsverbandes erhalten reine Fixgehälter.
Die Bereichs- und Abteilungsleiter der Prüfungsbereiche des Genossenschaftsverbandes erhalten ein Fixgehalt, welches um eine variable Komponente in Höhe von bis zu 14 % des Fixgehaltes ergänzt wird. Die variable Vergütung ist abhängig von der Erreichung quantitativer und qualitativer Ziele.
Die Geschäftsführer sowie bei der AWADO GmbH WPG StBG angestellte Mitglieder des Management Boards (Direktoren) erhalten jeweils ein Festgehalt, das um eine variable Komponente in Höhe von bis zu 40 % des Festgehaltes ergänzt wird.
Die bei der AWADO GmbH WPG StBG angestellten Prokuristen erhalten ein jährliches Fixgehalt. Bei Prokuristen mit einer Geschäftsbereichsverantwortung wird darüber hinaus eine zielerreichungsabhängige variable Vergütung gezahlt. Die Höhe der variablen Vergütung ist abhängig vom Grad der Zielerreichung im vorangegangenen Jahr und ist in ihrer Gesamthöhe auf 15 % des festen Jahresentgeltes begrenzt.
Ergänzend verweisen wir auf die vorhergehenden Ausführungen zu Kriterium 8.
Die Mitglieder des Verbandsrates sind ehrenamtlich tätig. Ihnen können Tagegeld und Reisekosten sowie eine pauschale Entschädigung für Zeitversäumnis gewährt werden.
Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.
Dieser Leistungsindikator setzt nennenswerte grenzüberschreitende Aktivitäten bzw. Mitarbeitende im Ausland voraus und ist für die Tätigkeit unseres genossenschaftlichen Prüfungsverbandes aufgrund des regionalen Geschäftsmodells nicht von Bedeutung.
Bei Anwendung auf rein nationaler Ebene spricht zudem die Eigenschaft der Informationen als wettbewerbsrelevante Daten bzw. Geschäftsgeheimnisse gegen eine Veröffentlichung. Eine Veröffentlichung wird selbst nach Art. 13 EU-VO 537/2014 und § 15 BS WP/vBP nicht gefordert.
9. Beteiligung von Anspruchsgruppen
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Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.
Die Identifikation der Stakeholder unserer Gruppe haben wir auf Grundlage der genossenschaftlichen Strukturen, des Mandantenkreises sowie des rechtlichen Rahmenwerkes vorgenommen. Dementsprechend sind die Mitgliedsgenossenschaften und Mandanten, unsere Mitarbeitenden, einschließlich ihrer Vertretungen, unsere genossenschaftlichen Spitzenverbände und die Aufsichtsbehörden (Abschlussprüferaufsichtsstelle, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Wirtschaftsprüferkammer, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Rechtsanwaltskammern, Steuerberaterkammern, Zentrale Stelle Verpackungsregister) unsere wichtigsten Anspruchsgruppen. Weitere Stakeholder sind die Unternehmen der genossenschaftlichen Finanzgruppe, die Medienvertreter und Multiplikatoren in Politik und Gesellschaft, Nichtregierungsorganisationen sowie Verbraucher- und Branchenverbände.
Der offene Dialog mit unseren Stakeholdern ist Bestandteil unserer täglichen Geschäftstätigkeit. Zudem können sich die Mitgliedsgenossenschaften über unsere satzungsmäßigen Organe (Verbandstag, Fachvereinigungen mit ihren Regionaltagen und Fachräten, Verbandsrat) einbringen. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse fließen in unsere Geschäftsstrategie ein. Zudem nehmen der Genossenschaftsverband und die AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft am System der externen Qualitätskontrolle teil.
Als Abschlussprüfer kapitalmarktorientierter Unternehmen (§ 264d HGB) können bei beiden zudem anlassunabhängige Sonderuntersuchungen (Inspektionen) durch die APAS durchgeführt werden.
Unser Beschwerdemanagement steht allen Mitgliedsgenossenschaften, Mandanten und Dritten zur Verfügung. Unsere Mitarbeitenden können sich mit Verbesserungsvorschlägen an das betriebliche Vorschlagswesen wenden.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 9
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Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.
Wir leiten wichtige Themen und Anliegen unserer Fachräte, in denen die Mitglieder der jeweiligen Fachvereinigung vertreten sind, an unsere Spitzenverbände weiter und erarbeiten mit diesen Lösungsansätze und Maßnahmen. Wir informieren unsere Mitglieder insbesondere über unseren Rundschreibendienst (458 Rundschreiben) und dem monatlichen Trendletter.
Wir befinden uns im ständigen Dialog mit unseren Stakeholdern, konkrete Themen von überragender Bedeutung sind an dieser Stelle nicht hervorzuheben.
10. Innovations- und Produktmanagement
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Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.
Der Genossenschaftsverband und seine Partnerunternehmen erbringen verschiedene Dienstleistungen an ihre Kunden und Mitglieder. Der genossenschaftliche Förderzweck macht die Rechtsform der Genossenschaft einzigartig. Durch unsere Gründungsberatungen unterstützen wir Interessierte bei der Gründung von Genossenschaften. Insbesondere Sozial- und Energiegenossenschaften waren in den letzten Jahren Gegenstand der Gründungsberatungen. Hierdurch unterstützen wir aktiv den sozialen Zusammenhalt und die ökologische Energiewende. Insbesondere durch unsere Prüfungsleistungen tragen wir zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung unserer Mitglieder bei.
Weitere Angaben zur Bedeutung unserer Dienstleistungen im Hinblick auf den Verbrauch von Ressourcen können den Kriterien 11 bis 13 entnommen werden. Der Einfluss auf soziale Aspekte wird in den Kriterien 18 und 19 beschrieben.
Das Team Nachhaltigkeit entwickelt seit Mitte 2019 Produkte, die bei unseren Mitgliedsgenossenschaften und mittelständischen Mandanten sowie Kreditinstituten die ökologische Nachhaltigkeit untermauern sollen. Dazu gehört neben der Unterstützung bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten, der Einrichtung entsprechender Managementsysteme auch die Erstellung einer Klimabilanz. Die Prüfung von nichtfinanziellen Erklärungen, Nachhaltigkeitsfiltern sowie die Durchführung von Energie-Audits und -beratungen sind bereits seit mehreren Jahren fester Bestandteil unseres Dienstleistungsportfolios.
Hinsichtlich der Auswirkungen unserer wesentlichen Dienstleistungen auf soziale und ökologische Aspekte der Nachhaltigkeit verweisen wir auf die nachfolgenden Kriterien.
Zudem sind für das Jahr 2020 verschiedene interne Aktionen zur Einbindung der Mitarbeitenden geplant.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 10
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Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.
(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)
Derzeit ist noch kein prozentualer Ausweis der Kapitalanlagen, die einer positiven oder negativen Auswahlprüfung unterliegen, möglich. Dieses werden wir in diesem Jahr im Rahmen der Erarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie angehen.