5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Verantwortlichkeiten für Nachhaltigkeit

Der gesamte Verein ist nachhaltig gestaltet. Damit ist in allen Bereichen und Ebenen der Nachhaltigkeitsgedanke als Querschnittsthema vertreten. Sowohl der Geschäftsführer, der Vorstand, die Referentin für Nachhaltigkeit, die Praxisstelle Nachhaltigkeit sowie die internen Schulungen gewährleisten die Umsetzung und Einhaltung des Grundgedankens.


6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Hauptverein & Jugend

Nachhaltigkeit ist in den Prozessen im Büro fest verankert. Hierzu zählt zum Beispiel der Hauptkommunikationsweg per E-Mail, der den Arbeitsalltag papiersparend gestaltet. Bereits bei der Einrichtung des Büros wurde von Anfang an auf die Nachhaltigkeit der Materialien wertgelegt.
Als Beispiel kann hier der Wachsdrucker angeführt werden. Um die PC-Arbeitsplätze effizienter zu nutzen, gibt es ein rotierendes System der Arbeitszeiten für die Mitarbeitenden.

Gesundheit & Sport

Der Verein verfolgt die Idee, dass der Breitensport kein Wettkampf sein soll, sondern ein Ausgleich zum Alltag. Da das ImpulsWerk für die Sportangebote bereits vorhandene Infrastrukturen nutzt, können Leerzeiten sowie bereits vorhandene Materialien verwendet werden. Bei der Beschaffung von zusätzlich benötigtem Material wird besonders auf dessen Umweltverträglichkeit geachtet (z.B. Seile aus Hanf, PVC-freies Spielzeug, etc.).
Um die Qualität der Einheiten zu sichern, sollen demnächst Überprüfungen der selbständig geplanten Stunden erfolgen.

Ferien & Betreuung

Besonders im Bereich Ferien & Betreuung wird die Nachhaltigkeitsstrategie des Vereins sichtbar. Als speziellen Schwerpunkt wird der Fokus nicht nur auf eine gute pädagogische Betreuung der Kinder gelegt, sondern zudem auf eine ökologische und gesunde Ernährung. Vor Ort wird ein ausgewogenes Frühstück sowie ein vollwertiges Mittagessen zubereitet, wobei die Kinder nach Möglichkeit mit eingebunden werden (z.B. Brotbacken und selber Nudeln herstellen). Gesunde Getränke stehen in ausreichender Menge jederzeit zur Verfügung.
Alle Lebensmittel werden möglichst unverarbeitet, frisch, regional, saisonal und ökologisch eingekauft. Die Mitarbeitenden sind für die gesamte Verpflegung im Betreuungsalltag verantwortlich.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Ferienangebote sind Sport, Spiel und Bewegung, Gesundheitsförderung, der Fairplay-Gedanke sowie die Förderung von musisch-künstlerischen und technischen Fähigkeiten. Hierbei steht ein kindgerechtes Umsetzen im Vordergrund. Passend zu dem Thema unternehmen die Kinder mit den Mitarbeitenden Exkursionen und Ausflüge.
Bei der Beschaffung der hierfür benötigten Materialien wird besonders auf deren Umweltverträglichkeit geachtet.

Bildung & Praktikum

Der Bereich Bildung & Praktikum umfasst für alle Bereiche interne Schulungen. In diesen bekommen die Mitarbeitenden alle wichtigen Informationen über die Nachhaltigkeitsbezüge im Verein, um sie auf ihre Tätigkeiten vorzubereiten.
Im Bereich Ferien & Betreuung zählt zu den Unterlagen und Maßnahmen unter anderem eine Küchenmappe, in der Informationen über die Ernährung, Hygiene und den Einkauf stehen. Zudem wird die Verpflegung während der Schulung bereits genutzt, um die Mitarbeitenden mit den Prozessen der nachhaltigen Verpflegung während der Betreuung vertraut zu machen.
Als weitere Information dient das Handout „Nachhaltigkeitscheck“. Dieses beinhaltet verschiedene Beispiele für alternative Materialien, um den gewünschten nachhaltigen Standard des Vereins zu erfüllen. Den Mitarbeitenden steht zur eigenen Programmplanung eine Bibliothek in den Büroräumen des ImpulsWerks zur Verfügung, in der sie nachhaltige Anregungen finden können.
Auch im Bereich Gesundheit & Sport bekommen die Übungsleiter/innen und Gruppenhelfer/innen Informationen über Ziele und Inhalte der einzelnen Sportangebote, um sie zur eigenständigen Planung der Einheiten zu befähigen.


7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

Leistungsindikatoren

Bei der Vollversammlung werden als Leistungsindikatoren die Anzahl der Mitglieder des vergangenen Jahres nach Geschlecht, Alter und Angebotsnutzung vorgestellt. Zusätzlich dient die Berichterstattung durch den DNK als weiteres Kontrollorgan für das ImpulsWerk. Als gemeinnütziger Verein sind sonstige Verbräuche so gering, dass sie nicht nachgehalten werden. Verbräuche in Sport-, Schwimmhallen und städtischen Einrichtungen werden von der Stadt und nicht vom ImpulsWerk kontrolliert.

Als gemeinnütziger Verein ist das ImpulsWerk dazu verpflichtet, eine jährliche Vollversammlung für alle Mitglieder durchzuführen. Hier werden neue Regelungen, Ideen (für Angebote) und der Haushalt des vergangenen Jahres vorgestellt und für das nächste Jahr durch Abstimmung beschlossen. Weiter ist der Verein dazu verpflichtet, das vergangene Geschäftsjahr mit allen Daten für die Vollversammlung offen zu legen.
Zudem erfolgt eine jährliche Überprüfung der umsatzsteuerbefreiten Zwecke durch das Finanzamt.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.

Siehe Vereinssatzung: https://www.impulswerk-muenster.de/impulswerk/vereinssatzung/


8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Bonussystem und Anreize

Ein unmittelbar an den Nachhaltigkeitszielen orientiertes Vergütungssystem gibt es nicht, aber es existiert ein Bonussystem im Bereich Gesundheit & Sport.
ÜbungsleiterInnen und GruppenhelferInnen bekommen bei vollständiger Anwesenheit innerhalb von zwei Monaten einen Aufschlag zum normalen Honorar.
Auch bei der Ferienbetreuung wird ein Aufschlag für verschiedene Zusatzaufgaben ausbezahlt. Vorstandsmitglieder erhalten für ihr ehrenamtliches Engagement zudem eine Vorstandspauschale.
Die Mitarbeitenden haben zudem die Möglichkeit, vereinseigene Materialien für private Zwecke auszuleihen (Bsp. Verkehrswendeanhänger für das Fahrrad), sowie ein Stadtteilauto über den Verein zu mieten.
Zusätzlich haben alle Mitarbeitenden die Option, kostenlos an allen Sportangeboten des Vereins teil zu nehmen. Alle ehemaligen Mitarbeitenden können die Sportangebote vergünstigt weiter nutzen.

Die Einhaltung der vereinbarten Ziele wird durch die jährliche Vollversammlung und deren angefertigtes Protokoll kontrolliert.

Wie bereits im Kriterium 3 beschrieben, erfolgt eine Kontrolle zur Erreichung der strategischen Nachhaltigkeitsziele immanent durch die Vereinsstruktur.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Das höchste Kontrollorgan des Vereins ist die Mitgliedervollversammlung. Diese ist u.a. dafür zuständig, den vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplan für das nächste Geschäftsjahr zu genehmigen sowie den Vorstand - nach Berichterstattung des Kassenprüfers - für das letzte Jahr zu entlasten (s. Vereinssatzung §10, 6. b) + d)). Des Weiteren beschließt sie über die Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung des Vorstandes im Verein im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten (s. Vereinssatzung §8, 5-7). In 2018 wurde der erste Vorsitzende mit den Aufgaben als Geschäftsführer von der Vollversammlung betraut. 
Im Berichtsjahr 2018 existierten keine gesonderten Vergütungsvereinbarungen. Die Freiwilligen wurden nach den Honorarordnungen für BetreuerInnen und ÜbungsleiterInnen (ÜL) /GruppenhelferInnen (GH), die intern vom Vorstand und der Vollversammlung beschlossen wurden, ausbezahlt.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Aufgrund der Vereinsstruktur (nur eine hauptamtliche Stelle, ansonsten Ehrenamt), können für das Berichtsjahr 2018 keine aussagekräftigen Angaben gemacht werden.


9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Die Anspruchsgruppen wurden nicht mit einer gesonderten Methode identifiziert, sondern haben sich analog zur Entwicklung des Vereins herauskristallisiert. Durch steigende Mitgliederzahlen wurde das Angebot erweitert, sodass neue Anspruchsgruppen erreicht und identifiziert wurden.

Unsere Anspruchsgruppen sind:

-  Mitarbeitende, Mitglieder, Kinder, Jugendliche, Familien im Hansaviertel,

- Unmittelbare Kooperationspartner, die die Angebote nutzen (Fachhochschule Münster, Landwirtschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), Universitätsklinikum Münster (UKM), Deutsche Rentenversicherung)

- Kooperationspartner in Netzwerken, mit ähnlichen Zielen (Institut für Pädagogische Beratung, Sportamt, Stadtwerke Münster, Starter Kids e.V., Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Mühlenhof, Stadtsportbund MS, Westfälischer Turnerbund, Zentrum für Lehrerbildung, Institut für Nachhaltigkeitsbildung)

Austausch mit den Anspruchsgruppen

Das ImpulsWerk tritt über verschiedene Kanäle mit den Anspruchsgruppen in den Dialog. Dazu zählen der Internetauftritt, persönliche Gesprächszeiten, Presseauftritte, Aushänge und Flyer.
In Planung ist zurzeit ein RSS-Feed, der freiwillig von allen Interessierten abonniert werden kann. Als allgemeine Informationsquelle dient die Internetseite, für die in 2019 die neue Rubrik „News“ geplant ist. Zudem bekommen die Mitglieder regelmäßig spezifische Informations-E-Mails.
Innerhalb der Vollversammlung erhalten die Mitglieder einen Jahresbericht des Vorstandes.
Aufgrund der Europäischen Datenschutzverordnung (EDSV) können Socialmedia-Seiten wie beispielsweise Facebook nicht genutzt werden.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

Das ImpulsWerk erhält durch die Kooperationspartner zahlreiche Anregungen, ist aber - dem Namen des Vereins entsprechend - auch Impulsgeber für Prozesse bei den Stakeholdern. Als konkretes Beispiel hat das ImpulsWerk die Anregung des Instituts für Nachhaltigkeitsbildung aufgegriffen, eine DNK-Erklärung zu erstellen.


10. Innovations- und Produktmanagement

Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.

Innovationen für eine nachhaltige Entwicklung

Die Praxisstelle im ImpulsWerk bietet eine Plattform für Innovationsprozesse, welche die Nachhaltigkeitsleistung des Vereins stetig fördern. Hier besteht die Möglichkeit für Studierende, ihr Gelerntes durch Projekte umzusetzen und eigene Ideen praktisch auszuprobieren. Der Verein profitiert gleichzeitig von neuen Impulsen, um sich nachhaltig weiter zu entwickeln.
Die Angebote in der Ferienbetreuung und die damit zusammenhängenden Schulungen werden immer an die aktuellen Ereignisse bzw. neuen Erkenntnisse, in Bezug auf Nachhaltigkeit, angepasst. Zum Beispiel soll das Programm der Italienreise um eine freiwillige Weiterbildung zum „Nachhaltigkeitsscout“ erweitert werden, um die Energie der Aufrufe von „Fridays for Future“ aufzufangen und in ein anderes Format zu bringen.

Ökologische Wirkungen

2019 sollen die innerstädtischen Transporte mit Hilfe von Lastenfahrrädern CO2-frei erfolgen. Im Zuge des Einkaufs soll weiter auf plastikfreie Verpackung (z. B. Unverpackt Läden, Papieralternativen) geachtet werden (vgl. zudem die Datei in Kriterium 3 "UN-Nachhaltigkeitsziele" sowie das Kriterium 12).

Soziale Wirkungen

Um den Mitarbeitenden die Umsetzung zu erleichtern, plant das ImpulsWerk Münster e.V. die Entwicklung von „ImpulsKisten“. Diese sollen Ideen zu Angebotsformen enthalten sowie die dazu benötigten Materialien.
Netzwerkarbeit bietet dem ImpulsWerk eine weitere Möglichkeit, um neue Impulse für nachhaltige Projekte und Innovationen sowie einen interessanten Austausch zu bekommen und sich daran zu beteiligen (besonders im Viertel, z. B. im HansaForum).

In Bezug auf die in Kriterium 4 dargestellte Wertschöpfungskette sind hier insbesondere die Schulungen als Katalysator innovativer Prozesse durch eine Einbindung der Mitarbeitenden zu nennen. Diese fungieren sowohl im ImpulsWerk als auch privat als Kommunikatoren für eine nachhaltige Entwicklung.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 10

Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.

(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)

100 Prozent (GLS-Bank und Umweltbank).