5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Verantwortlich für alle Belange der Nachhaltigkeit ist Florian Andrews, Gründer und Einzelunternehmer.


6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Die Nachhaltigkeitsstrategie wird 2019 mit dem N-Kompass entwickelt und die daraus abgeleiteten Maßnahmen umgesetzt.


7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

Die Leistungsindikatoren sind noch nicht erarbeitet worden, da der Grüne Hering als Einzelunternehmen noch eine Neugründung ist.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.

Der Grüne Hering orientiert sich in seiner Arbeit an den beiden Begriffen Relevanz und Tempo:
- Relevanz fasst dabei das strukturierte, zielorientierte und fokussierte Vorgehen zusammen. Denn es geht darum, schrittweise eine Dynamik hin zu einem nachhaltigen Management und zu einem nachhaltigen Geschäftsmodell zu entwickeln.
- Tempo zielt auf die zeitliche Dimension der Beratung und der unternehmerischen Dynamik ab.


Die Umsetzung der Leitbegriffe
Die Beratung und Zusammenarbeit in den Projekten erfolgt dabei flexibel und nach den Erfahrungen des Design Thinkings iterativ und ko-kreativ.

8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Der Grüne Hering kann als Einzelunternehmen keine Zielvereinbarung mit Mitarbeitern / Führungskräften aufsetzen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Informationen zur Vergütungspolitik können noch nicht offen gelegt werden, da das Unternehmen sein erstes Jahr finanziell gut bestanden hat, aber eine Vergütung noch nicht kontinuierlich gezahlt werden konnte.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Als Einzelunternehmen besteht nicht die Möglichkeit Vergütungsvergleiche anzustellen.


9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Die Stakeholder des Grünes Herings stellen sich im Moment wie folgt dar:
Mitarbeiter: -
Kunden: Universitäten und Unternehmen
=> Im Dialog mit den Unternehmen und Universitäten geht es um Nachhaltigkeit als Maßstab für Unternehmensentscheidungen. Insofern kann man davon ausgehen, dass die Gesprächspartner im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Nachhaltigkeitsprozess initiieren oder initiiert haben.
Finanzen: Finanzamt und Bank
=> Hier gibt es keinen Dialog zur Nachhaltigkeit.
Lieferanten: 
=> Hier gibt es die Vorgabe, den ökologischen Fußabdruck zu minimieren. Das ist für den Grünen Hering im Umgang mit Lieferanten handlungsleitend.  
Öffentlichkeit:
=> Der Grüne Hering hat noch keine Position in der Öffentlichkeit.
Verbände / Politik:
=> Der Grüne Hering ist noch nicht Mitglied in Verbänden (Ausnahme: Handelskammer Hamburg).

Für die folgenden Jahre ist eine systematische Stakeholdereinbindung nach der folgenden Methodik geplant:
a. Analyse
1. Stakeholderdialog - warum und zu welchem Ziel? 
2. Definition und Priorisierung der Zielgruppen 
3. Abstecken des des Umfangs der Stakeholder-Beteiligung
b. Konzept 
4. Bestimmung der Ebenen und Formate der Beteiligung 
5. Entwicklung eines Beteiligungsplans mit Zielen, Indikatoren und Maßnahmen 
6. Identifizierung der wichtigsten Akteure 
c. Umsetzung 
7. Einladung zum Mitmachen 
8. Durchführung der Beteiligungsaktivitäten 
d. Ergebnisverarbeitung 
9. Evaluation anhand der Ziele 
10. Kommunikation der Ergebnisse 
11. Integration der Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess

 


Leistungsindikatoren zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

Die Einbindung von Stakeholdern steht erst für 2019 im Fokus der Unternehmensentwicklung. 


10. Innovations- und Produktmanagement

Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.

Die Prozesse sind noch nicht aufgesetzt, da das Unternehmen die dafür notwendige Reife noch nicht hat.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 10

Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.

(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)

Der Grüne Hering besitzt noch keine Finanzanlagen.