5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Jede/r MitarbeiterIn ist verantwortlich für die Nachhaltigkeit seines und unseres gemeinsamen Handelns.

Die Geschäftsführung geht mit gutem Beispiel voran. Strategien und Ziele werden gemeinsam erarbeitet und definiert. Ein gemeinsamer Aktionsplan unterstützt die Umsetzung der Ziele.


6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

In unserem Unternehmenshandbuch und den mitgeltenden Unterlagen sind Strategie, Aufbau und Abläufe beschrieben. Durch regelmäßige Geschäftsführungssitzungen, jährlichen Internen-Workshops im gesamten Team, sowie weiteren Regelkommunikationen werden Prozesse besprochen und Aktivitäten, wie bspw. Schulungsmaßnahmen festgelegt.  

Bei der Organisation unseres Unternehmens richten wir uns an nationalen und internationalen Standards (ISO 9001, ISO 14001, ISO 50001, ÖKOPROFIT) und versuchen auch diesen in unserem Unternehmenshandbuch gerecht zu werden.


7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

Im gesamten WertSicht-Team erabeiten wir in unseren jährlichen Internen-Workshops Strategien, die zur Verbesserung unserer Prozesse führen sollen.



Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.

Gemeinsam mit allen MitarbeiterInnen haben wir die Leitsätze unseres Wirkens im Sommer 2017 erarbeitet und wie folgt festgelegt:
  1. Wir wollen die nachhaltige Entwicklung von Unternehmen und Organisationen vorantreiben. Mit diesem Ziel entwickeln wir Projekte und bieten Beratungs- und Coaching-Leistungen an.
  2. Uns ist es besonders wichtig, dass unsere Beratungen und Projekte zu einem Mehrwert für unsere Kunden führen.
  3. Wir wollen gute Arbeit leisten! Wir haben einen hohen Qualitätsanspruch an unsere Arbeit – sowohl methodisch als auch fachlich - und werden diese stetig weiter entwickeln.
  4. Der offene und faire Umgang mit unseren Kunden, Geschäftspartnern und natürlich auch untereinander ist uns sehr wichtig.
  5. Gute Arbeit können nur motivierte Mitarbeiter leisten. Dazu gehört auch, dass wir nicht versprechen, was wir nicht halten können, wir offen mit eigenen Grenzen umgehen wollen und uns gegenseitig unterstützen. Wir versuchen auch, die privaten Bedürfnisse jedes Einzelnen zu berücksichtigen. Arbeit ist uns wichtig, aber nicht alles.
  6. Solides Wirtschaften ist Grundvoraussetzung für unser Tun. Eine faire Honorierung unserer Leistungen, angemessene Löhne und Gewinnschöpfung ermöglichen eine hohe Qualität unserer Arbeit und Raum für Entwicklung.
  7. Zu unserem Selbstverständnis gehört auch, in unserem eigenen Handeln die Umwelt so gut es geht zu schützen.
  8. Arbeit darf auch Spaß machen.


8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Den höchsten Anreize, die wir unseren MitarbeiterInnen geben können, sind:
Hinsichtlich unseres Vergütungssystem gehen wir folgt vor:
Generell nehmen wir immer Vorschläge für einen nachhaltigeren Betrieb in unserem Aktionsplan auf und sind stets bemüht, diese soweit möglich umzusetzten.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Eine Kopplung der Vergütung an bestimmte Einzelziele erfolgt bewusst nicht.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Verhältniszahl Vergütung (Einkommen GF + Boni GF)/(mittleres Einkommen MA + Boni MA): 1 zu 1,8


9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Wir haben mit Unterstützung eines externen Nachhaltigkeitsberaters folgende Anspruchsgruppen identifiziert: Durch folgende Formen des Austauschs fragen wir die Interessen unserer Stakeholder ab und können so ihre Interessen einbinden: Die wichtigsten Themen unserer bedeutendsten Stakeholder wurden wie folgt benannt:


Leistungsindikatoren zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

Stakeholder: MitarbeiterInnen
Thema: Gestaltungsmöglichkeiten im Unternehmen
Maßnahme: dauerhafte Implementierung von jährlichen Internen-Workshops   

Stakeholder: MitarbeiterInnen
Thema: fachlicher Austausch untereinander
Maßnahme: Intensivierung der internen Regelkommunikation, Anpassung des Verfahrens der internen MitarbeiterInnen-Gespräche  

Stakeholder: MitarbeiterInnen
Thema: Familienfreundlichkeit
Maßnahme: Ausweitung HomeOffice   

Stakeholder: Kunden/Auftraggeber
Thema: höhere Erfolge der CO2-Einsparungen bei Projekten
Maßnahme: Anpassung der Beratungsmethodik


10. Innovations- und Produktmanagement

Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.

Wir führen wiederkehrende Überprüfung unserer Unternehmensausrichtung und unserer Dienstleistungsangebote hinsichtlich der anstehenden gesellschaftlichen, politischen und technischen Entwicklungen sowie der Umweltbelastungsschwerpunkte und Abgleich mit unseren Fähigkeiten. (u.a. in internen Strategie-Workshops).

Durch stetige Weiterqualifizierung und -entwicklung unserer MitarbeiterInnen durch Schulungen, Seminare, Messebesuche und Beobachtung des Marktes bzgl. Innovationen im Bereich der Energie- und Ressourceneffizienz, gesetzlicher Veränderungen, methodischer Neuerungen, neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, können wir diese Erkenntnisse in unsere Beratungen einbinden (Systematisierung durch Schulungs- und Kompetenzpläne, Messepläne, Regelkommunikationen, etc.).

Durch den regelmäßigen Austausch in Netzwerken, bspw. beim Bundesnetzwerktreffen ÖKOPROFIT, Round-Table der Energieberater der Energieagentur NRW, Bundesverband für Umweltberatung e.V., etc. erhalten wir neue Impulse und geben auch gerne Ideen weiter.  

Ein Erfolgsbeispiel für unser Innovationsmanagement ist unser Energiesparprogramm "Aktiv fürs Klima" für öffentliche Einrichtungen, das von der KlimaExpo.NRW als innovatives Vorreiter-Projekt ausgezeichnet.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 10

Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.

(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)

Wir bieten unseren MitarbeitenInnen ausschließlich eine „Grüne“ Betriebsrente an.