5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Die strategische Ausrichtung zum Thema Nachhaltigkeit gibt die Heubach-Geschäftsführung vor. Gemeinsam mit einem interdisziplinären Team stimmt sie die nachhaltigkeitsorientierte Unternehmenspolitik ab und legt das Nachhaltigkeitsprogramm fest. Dieses Team setzt sich zusammen einerseits aus der Nachhaltigkeitsbeauftragten und andererseits den Bereichsleitern für Einkauf, Vertrieb & Logistik, Produktion, Umwelt- und Qualitätsmanagement, Produktmanagement sowie Marketing & Kommunikation.  

Die Umsetzung des Nachhaltigkeitsprogramms erfolgt gemeinsam mit den Fachkräften der einzelnen Bereiche – von den nachhaltigkeitsrelevanten Prozessen bis hin zu den festgelegten Zielen und den damit verbundenen Maßnahmen. Über den jeweiligen Stand der Dinge berichten alle Beteiligten in regelmäßigen Sitzungen und bewerten den erreichten Status.  

Die Aufgaben der Nachhaltigkeitsbeauftragten umfassen die Weiterentwicklung, Koordination und Überwachung der Nachhaltigkeitsaktivitäten sowie die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts und die Umsetzung der Selbstverpflichtungen.


6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Heubach hat ein integriertes Managementsystem (M-System) eingeführt. Dieses umfasst ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001, ein Umweltmanagementsystem nach DIN ISO 14001 und ein Energiemanagementsystem nach DIN ISO 50001. Weiterhin sind ein Sicherheitsmanagement nach Störfallverordnung sowie Arbeitssicherheitsaspekte umfassend integriert.  

Das M-System unterstützt uns bei der Umsetzung unserer nachhaltigkeitsorientierten Unternehmenspolitik – vor allem bei der kontinuierlichen Verbesserung unserer Prozesse, der Steigerung der Kundenzufriedenheit, der betrieblichen Sicherheit, der Einhaltung aller einschlägigen Rechtsvorschriften sowie dem Schutz der Umwelt und Ressourcen.  

Um eine systematische Aufbereitung unserer Nachhaltigkeitsaktivitäten sicherzustellen, planen wir außerdem, das Nachhaltigkeitsmanagement in das M-System einzubinden.  

Über Kennzahlensysteme, Organisationsrichtlinien, Verfahrens- und Arbeitsanweisungen, regelmäßige interne und externe Audits stellen wir sicher, dass unsere Managementsysteme den spezifischen Anforderungen entsprechen und der kontinuierliche Verbesserungsprozess vorangetrieben wird.  

Die Planung und Überwachung des M-Systems sowie die Dokumentenpflege obliegt den Managementbeauftragten. Darüber hinaus sind alle Führungskräfte und Mitarbeiter dazu angehalten, zu einer ständigen Weiterentwicklung des M-Systems beizutragen. Der Geschäftsführung obliegt die Verantwortung, angemessene finanzielle und personelle Mittel zur Umsetzung des M-Systems bereitzustellen.


7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

Zur Überprüfung unserer Nachhaltigkeitsleistung erfassen wir regelmäßig die für Heubach betriebswirtschaftlich, gesellschaftlich und ökologisch entscheidenden Key Performance Indicators (KPIs). Mit diesen Kennzahlen messen und steuern wir die Umsetzung der Schwerpunktfelder im Bereich Nachhaltigkeit; so schaffen wir sowohl eine Basis für Prognosen als auch für weitere Zielsetzungen.  

Wir erfassen die KPIs möglichst immer auf derselben Grundlage und informieren transparent über etwaige Änderungen: So garantieren wir eine hohe Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz unserer Daten.

Eine Auswahl der wichtigsten KPIs ist in der nachfolgenden Auflistung dargestellt. Weitere Kennzahlen finden sich in unserem Nachhaltigkeitsbericht 2017.  
  • Gesamtproduktion (t)
  • Absatz (t)
  • Umsatzerlöse (Mio. €)
  • Investitionen (Mio. €)
  • F&E-Aufwendungen (Mio. €)
  • Mitarbeiter
    • Anteil weiblicher Mitarbeiter (%)
    • Anteil Frauen in Führungspositionen (%)
    • Ausbildungsquote (%)
    • Fluktuationsquote (%)
    • Unfallhäufigkeit
  • Umweltschutz
    • Energieverbrauch (MWh)
    • Energieintensität (MWh/t)
    • Scope 1-Emissionen (t)
    • Scope 2-Emissionen (t)
    • Wassereinsatz (m3)
    • Spezifischer Wassereinsatz (m3/t)
    • Abfall (t)


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.

In unserem Code of Conduct haben wir eindeutige, nachvollziehbare Richtlinien als Verhaltensmaßstab festgelegt. Sie stellen eine Zusammenfassung der wichtigsten Compliance-Grundsätze auf der Basis des UN Global Compact dar. Außerdem bilden sie die Grundlage für ein gemeinsames Wertesystem, das nicht nur für die interne Zusammenarbeit maßgeblich ist, sondern auch für das Verhalten gegenüber externen Geschäftspartnern.  

Als zentrales Compliance-Element enthält unser Verhaltenskodex Verpflichtungen zur Wahrung der Menschenrechte, zur Einhaltung eines fairen Wettbewerbs, zum nachhaltigen Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, für Chancengleichheit und gegen jede Form der Diskriminierung.  

Alle Mitarbeiter sind dazu aufgerufen, sich im Rahmen ihrer Tätigkeit an die Vorgaben und ethischen Grundsätze des Code of Conduct zu halten. Eine besondere Verantwortung obliegt dabei den Führungskräften unseres Unternehmens, die dazu angehalten sind, ihren Mitarbeitern die Bedeutung des Verhaltenskodex zu vermitteln, sie in dessen Umsetzung zu unterstützen sowie seine Einhaltung sicherzustellen.    

Für die Zusammenarbeit mit Lieferanten bildet unser Supplier Code of Conduct die Grundlage. In ihm haben wir grundlegende Anforderungen festgelegt, denen alle Lieferanten sowie deren Mitarbeiter, Vertreter und Auftragsunternehmen bei der Ausübung von Geschäften mit einem Unternehmen der Heubach GmbH-Gruppe genügen müssen. Sie sind demnach dazu verpflichtet:  


8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Führungskräfte, außertariflich angestellte Mitarbeiter und spezielle Berufsgruppen erhalten neben einem vertraglich vereinbarten Grundgehalt teilweise leistungsbezogene Einmalzahlungen, die auf Zielvereinbarungen basieren.  

Diese Ziele, die sich am jeweiligen Verantwortungsbereich orientieren, handeln die Beschäftigten im jährlichen Mitarbeitergespräch gemeinsam mit ihren jeweiligen Vorgesetzten aus. Solche Vereinbarungen umfassen sowohl quantitative Ziele wie die Steigerung von Absatz, Umsatz oder Gewinn als auch qualitative Ziele, wie die Verbesserung der Kundenzufriedenheit. Zwar sind speziell auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Ziele bisher nicht in den Vereinbarungen enthalten, aber durch die ohnehin enge Verzahnung von Nachhaltigkeit und Unternehmensstrategie ist sichergestellt, dass sich indirekt positive Effekte einstellen.  

Die Erreichung der festgelegten Ziele wird regelmäßig durch die jeweiligen Vorgesetzten (Bereichs- bzw. Abteilungsebene) und die Geschäftsführung (Unternehmensebene) evaluiert.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Als Unternehmen der chemischen Industrie gewährt Heubach seinen tariflichen Mitarbeitern überdurchschnittliche Leistungen in Bezug auf Gehalt, Urlaub oder Zusatzzahlungen; die in den Tarifverträgen der “Chemie West” festgeschriebenen Regelungen halten wir selbstverständlich ein.
Unterschiede aufgrund des Geschlechts, der Religion, der Herkunft, des Alters, der Behinderung oder der sexuellen Orientierung gibt es damit nicht.  

Für Leiharbeitnehmerverhältnisse zahlen wir Branchenzuschläge und halten die Grundsätze des Equal Pay ein.  

Führungskräfte, außertariflich angestellte Mitarbeiter und spezielle Berufsgruppen erhalten neben einem vertraglich vereinbarten Grundgehalt teilweise leistungsbezogene Einmalzahlungen, die auf Zielvereinbarungen basieren.  

Um einen gleitenden Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen, bringt Heubach entsprechend dem „Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie“ einen jährlichen Demografiebeitrag für das Modell der tariflichen Altersvorsorge ein. Der derzeitige Höchstarbeitgeberanteil beträgt rund 1.500 €.  

Auch an ausländischen Standorten garantiert Heubach eine soziale Mindestsicherung, indem auf faire und wettbewerbsfähige Vergütungen und Sozialleistungen geachtet wird. Um den Beschäftigten einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten, richten sich diese immer mindestens nach den örtlichen Gesetzen und Standards.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Dieser Indikator wird derzeit nicht erhoben, da wir ihn als nicht aussagekräftig zur Evaluation der Angemessenheit unserer Löhne und Gehälter erachten.

Grundsätzlich bewegen sich die Löhne und Gehälter bei Heubach in dem für die chemische Industrie üblichen Rahmen - nicht zuletzt auf Grund der Tarifgebundenheit.


9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Für die zukunftsorientierte Entwicklung unseres Unternehmens ist eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Kommunikation mit zahlreichen Anspruchsgruppen entscheidend. Wir sehen darin die Chance, Erwartungen und Bedürfnisse der unterschiedlichen Stakeholder zu identifizieren und so frühzeitig auf neue Risiken, Anforderungen oder Trends einzugehen.  

Die wichtigsten Stakeholder entlang der Wertschöpfungskette haben wir im Rahmen der Re-Zertifizierung unseres Qualitäts- und Umweltmanagementsystems neu analysiert und ihre grundsätzlichen Bedürfnisse und Erwartungen an das Unternehmen ausgelotet. Dazu gehören neben unseren Kunden, Lieferanten/Dienstleistern oder Mitarbeitern auch der Betriebsrat, die Eigentümer, die Nachbarn der Standorte sowie Finanzdienstleister, Auditoren, Behörden und die Regionalpolitik.  

Der offene Dialog mit den Anspruchsgruppen erfolgt regelmäßig sowohl unmittelbar – zum Beispiel mit Kunden und Lieferanten – als auch mittelbar über Interessenvertretungen sowie unsere Mitgliedschaft in Verbänden. Die einzelnen Kanäle und Formate hängen sowohl von der jeweiligen Stakeholder-Gruppe als auch von den Themen ab.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

Die grundsätzlichen Bedürfnisse und Erwartungen unser wichtigsten Stakeholder haben wir im Rahmen der Re-Zertifizierung unseres Qualitäts- und Umweltmanagementsystems ausgelotet.  

Die nachfolgenden Beispiele veranschaulichen unsere Einschätzungen:  

Kunden
  • Produktauswahl/-qualität/-verfügbarkeit
  • Know-how-Transfer/Service
  • Nachhaltige Ausrichtung der Prozesse hinsichtlich Qualitätsstandards
  Lieferanten und Dienstleister
  • Abnahme festgelegter Mengen/Einhaltung der Zahlungsbedingungen
  • Nachhaltige Partnerschaft/Geschäftsbeziehung
  Mitarbeiter
  • Sichere Arbeitsplätze
  • Klare Kommunikationsstrukturen/Führung
  • Faires und sicheres Einkommen
  • Work-Life-Balance
  • Einbindung
  Betriebsrat
  • Einhaltung arbeitsrechtlicher Anforderungen
  • Einbindung/Information beim Personalmanagement
  Nachbarn
  • Keine Beeinträchtigungen durch Umweltauswirkungen (z. B. Lärm, Emissionen)
  • Informationen
  • Vermeidung von Unfällen (durch z. B. Straßenverkehr, Anlagenschäden)
Die vollständige Analyse der Stakeholder-Erwartungen ist in unserem Nachhaltigkeitsbericht 2017 nachzulesen.   

Um unsere Stakeholder-Kommunikation weiterzuentwickeln und um unsere Einschätzungen zu überprüfen, führten wir im zweiten Quartal 2018 eine erste Stakeholder-Befragung durch.  

Dazu lud Heubach ausgewählte Vertreter der folgenden Anspruchsgruppen zu einer Umfrage ein: Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter, Finanzdienstleister, Behörden, Nachbarn, Kooperationspartner, lokale Öffentlichkeit.  

Dabei sollten die Befragten zum einen die Relevanz unterschiedlichster Nachhaltigkeitsthemen beurteilen und zum anderen einschätzen, welche Instrumente für einen Stakeholder-Dialog geeignet sind.  

Die Auswertung dieser Umfrage und die in diesem Zuge ergriffenen Maßnahmen veröffentlichen wir im nächsten Nachhaltigkeitsbericht.


10. Innovations- und Produktmanagement

Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.

Die Ansprüche an Pigmente und Pigmentpräparationen wachsen stetig: Unsere Kunden erwarten von unseren Produkten eine immer höhere Lebensdauer und eine qualitative Überlegenheit für Endprodukte, fordern aber gleichzeitig die Berücksichtigung von ökologischen Faktoren.  

Das Heubach-Portfolio umfasst somit bereits zahlreiche Produkte, die einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Dazu gehören neben Korrosionsschutzpigmenten auch zinkfreie Pigmente, wasserbasierte Pigmentpräparationen und Pigmente zum Ersatz von Bleichromaten.  

Darüber hinaus arbeitet die Heubach GmbH-Gruppe im Rahmen ihrer Forschung und Entwicklung Fortlaufend darauf hin, ihre Produkte nachhaltiger zu gestalten.  

So informiert die Produktsicherheit die Forschungs- und Entwicklungsabteilung sowie Produktmanagement, Marketing und Vertrieb regelmäßig über Statusänderungen von Chemikalien, insbesondere wenn deren Einsatz verboten, beschränkt, kontrovers diskutiert oder aus anderen Gründen vom Kunden unerwünscht ist. Diese Informationen fließen in unsere Produktentwicklungen ein. 

Weiterhin prüfen wir regelmäßig den Einsatz von Rohstoffen aus Recyclingprozessen oder die Substitution von wasserlöslichen und (umwelt-/aqua-/human-) toxikologisch wirksamen Komponenten. Bei der Auswahl der Rohstoffe evaluieren wir außerdem deren potenzielle Schadstoffeinträge während des Produktionsprozesses, um diese gegebenenfalls zu minimieren.  

Während einer Neuproduktentwicklung berücksichtigen wir immer alle regulatorischen Aspekte von den Rohstoffen bis hin zum Endprodukt (z. B. hinsichtlich des zu entsorgenden oder zu reinigenden Abwassers). Auch den Energiebedarf berücksichtigen wir selbstverständlich in den entsprechenden verfahrenstechnischen Projekten. Ziel ist es, beispielsweise Produktionsschritte mit hohem Energiebedarf energetisch zu optimieren oder energetisch aufwendige Prozessschritte zu vermeiden.  

In der (Weiter-)Entwicklung der flüssigen Pigmentpräparationen arbeitet Heubach fortlaufend daran, die Konzentration an Additiven in der Rezeptur zu minimieren Die Anteile an flüchtigen organischen Verbindungen (VOCs) und Bioziden reduzieren wir somit auf ein Mindestmaß. Bei der Auswahl der Additive achten wir darauf, dass möglichst keine Polyaromatischen Kohlenwasserstoffe (PAKs), keine halogenierten Verbindungen und kein Formaldehyd enthalten sind. Darüber hinaus gewinnen Additive, die auf nachwachsenden Rohstoffen basieren, zunehmend an Bedeutung.  

Durch unsere Zusammenarbeit mit Universitäten, Forschungsinstituten, Kunden und Lieferanten stellen wir weiterhin eine umfassende und effiziente Entwicklung von Pigmentinnovationen sicher: Diese verbessern nicht nur die Leistungsfähigkeit von Endprodukten, sondern sind auch unbedenklich für Gesundheit und Umwelt.  

So hat die Heucotech Ltd. (Heubach USA) beispielsweise innerhalb eines Kooperationsprojektes mit Kunden biobasierende Druckfarbenkonzentrate entwickelt. Die ausgewählten Dispersionen bestehen durch die erfolgreiche Substitution von erdölbasierenden Rohstoffen zu circa 38 % aus nachwachsenden Materialien – und dass bei gleichen oder sogar besseren Anwendungseigenschaften.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 10

Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.

(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)

Dieser Indikator wird derzeit nicht erhoben, da er laut unserer Wesentlichkeitsanalyse weder für die Stakeholder noch für den Unternehmenserfolg von entsprechender Relevanz ist.