5. Verantwortung
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Die Verantwortlichkeiten für Nachhaltigkeit in der Hochschule werden dargelegt.
Die Leitung, bestehend aus dem Vorstand der gemeinnützigen Trägergesellschaft und dem Präsidium der Hochschule, trägt die Gesamtverantwortung für die Nachhaltigkeitsleistung der NORDAKADEMIE.
In den Bereichen Lehre, Forschung und Wissenstransfer liegt die oberste Verantwortung für die adäquate Integration von Nachhaltigkeitsthemen mit dem Qualitätsmanagement beim Präsidium. Als weiteres Organ der Hochschule obliegt dem Senat die Berücksichtigung strategischer Nachhaltigkeitsziele im Hochschulentwicklungsplan.
In den Bereichen des Unfallschutzes, der Gesundheitsfürsorge, des Personalwesens und betrieblichen Umweltmanagements an den Hochschulstandorten liegt die Verantwortlichkeit mit der Finanzierung der Hochschule beim Vorstand der Trägergesellschaft.
Zur Initiierung und Koordination nachhaltigkeitsbezogener Aktivitäten wurde von der Hochschulleitung die Funktion des Nachhaltigkeitsbeauftragten eingeführt. Mit Zielen und Maßnahmen zum betrieblichen Umweltschutz, insb. zur Senkung der CO2-Emissionen und des Energieverbrauchs, ist zudem der Umweltbeauftragte betraut, beide Beauftrage führen diese Aufgaben als Hochschulprofessoren nebenamtlich aus. Für sicherheitsrelevante Belange des Umweltmanagements ist der nach DGUV Vorschrift 1 §20 bestellte Sicherheitsbeauftragte sowie, in Personalunion mit ihm, der Brandschutzbeauftragte nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beauftragt. Zur Unterstützung der Hochschule bei den Aufgaben zu Gleichstellung und Diversität nach § 3 Abs. 4 und 5 des schleswig-holsteinischen Hochschulgesetzes wurde eine Gleichstellungsbeauftragte sowie eine Beauftragte für Personen in besonderen Lebenslagen ernannt. Zusätzlich wurde eine Beschwerdestelle nach § 13 AGG (Antidiskriminierungsgesetz) eingerichtet. Die Rechtskonformität und Einhaltung sonstiger bindender Verpflichtungen überwacht die Compliance-Beauftragte.
Im Studierendenparlament ist eine Zuständigkeit für Nachhaltigkeitsanliegen eingerichtet. Zur weiteren Unterstützung wurde mit dem Nachhaltigkeitsteam ein Gremium geschaffen, das vom Nachhaltigkeitsbeauftragten geleitet wird. Zu den Mitgliedern des Nachhaltigkeitsteams gehören neben dem Nachhaltigkeits- und dem Umweltbeauftragten ein Vertreter des Studierendenparlaments, die Gleichstellungsbeauftragte; die Beauftragte für Personen in besonderen Lebenslagen, eine Vertreterin des akademischen Mittelbaus, der Mensaleiter und der Hausmeister. Das Nachhaltigkeitsteam fungiert gleichzeitig als Steuerungsgruppe zur Gewährleistung aller Anforderungen an eine Fairtrade University.
6. Regeln und Prozesse
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Die Hochschule legt dar, wie sie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse implementiert.
Das Hochschulgesetz des Landes Schleswig-Holstein mit der Verpflichtung zur Nachhaltigkeit in § 76 Abs.2, geltende Satzungen und die Verfassung der Hochschule sowie dessen Leitbild bilden das Fundament aller Regelungen und Prozesse an der Hochschule. Deren Qualität und Umsetzung werden im Rahmen umfangreicher Akkreditierungsverfahren regelmäßig überprüft, zuletzt 2018. Aus der daraus folgenden Analyse entwickelt die NORDAKADEMIE ihre Strukturen beständig weiter.
Durch Erfüllung der Anforderungen einer Systemakkreditierung bestätigt die NORDAKADEMIE als eine der ersten Hochschulen Deutschlands, dass sie verlässlich dazu in der Lage ist, Studiengänge den Vorgaben der Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz sowie den Beschlüssen des Akkreditierungsrates im Einklang mit den Bildungszielen des Bologna-Prozesses selbständig zu entwickeln, anzubieten und zu evaluieren. Für jeden Studiengang ist dementsprechend festgelegt, welcher Anteil der Lehre z.B. den Bildungszielen „„Zivilgesellschaftliches Engagement“ oder „Persönlichkeitsentwicklung“ zu widmen ist. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird regelmäßig überprüft. Bestätigt wird mit der System-Akkreditierung zugleich die Einhaltung sämtlicher Compliance-Vorschriften und die Etablierung eines funktionierenden Qualitätsmanagements. Durch die Berufung eines Professors für Nachhaltigkeitsmanagement und die Einrichtung entsprechender Wahlpflichtmodule findet das Thema Nachhaltigkeit systematisch Eingang in Lehrpläne, Forschungsaktivitäten und Veröffentlichungen.
Die NORDAKADEMIE ist bestrebt, ihre Abläufe zur Versorgung der Hochschule mit Energie, Gebrauchs- und Verbrauchsgütern, zur Entsorgung sowie zur Pflege und Erhaltung des Campus im Einklang mit bestehenden Vorschriften effektiv, nachhaltig, schlank und unbürokratisch zu gestalten. Ein bestehendes Rechtskataster gibt Auskunft über Mindestanforderungen. Die Benennung von Beauftragten, die in direktem Austausch mit der Hochschulleitung stehen, bietet hierfür eine passende Grundlage. Weil sich die Hochschule an den beiden Standorten Elmshorn und Hamburg durch kurze Kommunikationswege einer noch überschaubaren Anzahl von Kollegen und Mitarbeitenden auszeichnet, wurde eine schriftliche Formalisierung weiterer Anweisungen und Verfahrensbeschreibungen bisher auf Wesentliches beschränkt, etwa zur IT-Wartung und-Entsorgung, wozu ein elektronisches Tool zur Steuerung von Management-, Leistungs-, und Supportprozessen genutzt wird. Das für alle Mitarbeiter einsehbare Tool gibt verbindliche Regelungen vor. Die Ausweitung der im Tool hinterlegten Prozesse etwa auf den nachhaltigen Einkauf, Anforderungen an Renovierungen und Campuspflege ist vorgesehen.
Informationen zum umweltgerechten Verhalten auf dem Campus (Mülltrennung, Licht, Heizung, Lüftung) werden durch Aushänge und ab 2019 durch Dokumente im elektronischen Campus-Informationssystem sowie den gedruckten Studienführern bekannt gemacht. Neue Mitarbeiter erhalten diese Informationen ab2019 im Rahmen des Onboarding-Prozesses zur Orientierung an der Hochschule. Über soziale Angebote an der Hochschule werden Studierende gleichfalls im Studienführer und Campus-Informationssystem informiert. Mündliche Einweisungen zu Campusregeln, zur ersten Hilfe und Unfallsicherheit erhalten neue Studierenden vom Sicherheitsbeauftragten. Hierzu bestehen einsehbar Brandschutzordnung und Notfallpläne und Erste-Hilfe-Stationen. Im Jahr 2016 wurden 10 Mitarbeitende zu Ersthelfern ausgebildet. Namentlich sind sie im Organisationshandbuch der Hochschule aufgeführt.
Die Gleichstellungsbeauftragte, die Beauftragte für Personen in besonderen Lebenslagen sowie die Beschwerdestelle nach AGG 13 fungieren als Anlaufstelle für Studierende und Mitarbeitende. Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt mit beratender Stimme regelmäßig an den Senatssitzungen sowie Berufungsausschüssen teil. Zur Chancengleichheit sind im Gleichstellungskonzept 2017 – 2022 Ziele und Maßnahmen vorgegeben, deren Umsetzungstand jährlich im Gleichstellungbericht bewertet wird.
7. Sicherstellung der Ergebnisqualität
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Die Hochschule legt dar, welche Nachhaltigkeitsindikatoren genutzt, wie Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten gesichert und sowohl zur internen Sicherstellung der Ergebnisqualität als auch zur internen sowie externen Kommunikation verwendet werden.
Neben Ergebniskennzahlen zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Hochschule verfolgt das Kennzahlensystem der NORDAKADEMIE eine umfassende Abbildung von Bologna- und anderen Stakeholder-Kennzahlen. Die rund 85 Stakeholder-Kennzahlen betrachten z.B. die Qualität von Lehre und Forschung, u.a. in Quoten zum Absolventen-Erfolg, Absolvieren von Auslandssemestern, Studienabbruch, zur Einhaltung der Regelstudienzeit, zum Betreuungsverhältnis sowie zur Anzahl von Forschungsprojekten und Veröffentlichungen.
Sozialkennzahlen aus dem Personalwesen beziehen sich u.a. auf Unfallhäufigkeit, Krankheitstage, Fluktuation, Weiterbildungstage, Verbesserungsvorschläge und die Quote der Professorinnen sowie unbefristeter, Teilzeit- und Elternzeit-Stellen. Regelmäßig erhobene Umweltkennzahlen beziehen sich auf den CO2-Ausstoß, das Abwasseraufkommen sowie den Verbrauch von Strom, Heiz-Energie, Wasser und Kopierpapier. Gezählt wurde auch die Anzahl verschiedener Gehölzarten am Standort der Hochschule Elmshorn.
In den 40 Bologna-Kennzahlen wird z.B. das Bologna-Ziel der Berufsbefähigung u.a. durch die Übernahmequote der Hochschulabsolventen und durch den Berufsstatus sechs Monate nach Studienabschluss verfolgt. Das Erreichen der Bologna-Ziele des zivilgesellschaftlichen Engagements und der Persönlichkeitsentwicklung wird u.a. anhand der Alumni-Quote, der Anzahl hochschulöffentlicher Veranstaltungen, Anzahl gemeinnütziger Projekte durch Studierenden-Initiativen, Anzahl von Lehrprojekten mit Nachhaltigkeitsbezug sowie Anzahl von Lehr- und Vortragsveranstaltungen mit explizit ethischem Inhalt geprüft. Auch hier wird die Einschätzung der Absolventen erfragt, inwieweit die Hochschulausbildung das Verständnis und die Mitgestaltung demokratischer Prozesse sowie die Bereitschaft zur Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung fördert. Zudem wird die Anzahl der Abschlussarbeiten mit explizitem Nachhaltigkeitsbezug ermittelt.
Zahlen zur ökologischen, sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeit veröffentlicht die NORDAKADEMIE im regelmäßigen Turnus von zwei Jahren umfassend in ihrem Nachhaltigkeitsbericht sowie in einer engeren Auswahl in den Jahresberichten der Hochschule. Der Gleichstellungsbericht gibt Auskunft über die Umsetzung der Chancengleichheit.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7
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Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.
Die Leistungsindikatoren nach GRI und EFFAS sind vorerst nicht Umfang des HS-DNK. Die Indikatoren sind für unsere Hochschule nicht hinreichend aussagekräftig oder (zum jetzigen Zeitpunkt) nicht in der abgefragten Tiefe zu berichten. Auf lange Sicht wird geprüft, nach einem (noch zu entwickelnden) hochschulspezifischen Indikatoren-Set zu berichten.
8. Anreizsysteme
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Die Hochschule legt dar, inwiefern ihre leitenden Organisationseinheiten Nachhaltigkeitsprozesse materiell und immateriell durch Zuweisung von projektgebundenen oder etatisierten Ressourcen sowie Legitimation und Unterstützung auf allen (Entscheidungs-) Ebenen fördern und anregen. Es wird dargelegt, inwiefern die Hochschulleitung derartige Anreizsysteme auf ihre Wirkung hin überprüft.
Die Hochschulleitung setzt bei der Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsziele primär auf den intrinsischen Antrieb der Beteiligten; zur Vermeidung des Korrumpierungseffekts (Verdrängung intrinsischer Motivation durch extrinsische Belohnung) wird der Einsatz materieller Anreize mit Bedacht gewählt. Dennoch ergänzen variable Anteile die Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche an individuelle Zielvereinbarungen gekoppelt sind und dementsprechend besondere Leistungen für das Erreichen betrieblicher Nachhaltigkeitsziele im Einzelfall miteinschließen können.
Zur Beurteilung der Zielerreichung können sich Vorgesetzte an den im Qualitätsmanagement oder Umweltmanagement orientieren Daten orientieren.
Die Beurteilung, inwieweit Zielvereinbarungen erfüllt wurden, obliegt dem Vorgesetzten im Dialog mit dem jeweiligen Mitarbeitenden. Die Wirkung des auf Zielvereinbarungen beruhenden Anreizsystems wird von der Hochschulleitung in regelmäßigen Abständen überdacht. Wird dabei ein Änderungsbedarf erkannt, beruft die Hochschulleitung wie zuletzt 2018 eine Arbeitsgruppe, die Vorschläge hierzu entwickelt. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe liegen noch nicht vor.
Die Honorierung studentischen Engagements für Nachhaltigkeit und wohltätige Zwecke findet insbesondere in der Würdigung durch die Hochschulleitung und in der Auszeichnung mit Social Credits seinen Ausdruck sowie im Angebot, entsprechende Projekte im Wahlpflichtfach Nachhaltigkeitsmanagement wissenschaftlich zu fundieren und zu reflektieren.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 8
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Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.
b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.
Die Leistungsindikatoren nach GRI und EFFAS sind vorerst nicht Umfang des HS-DNK. Die Indikatoren sind für unsere Hochschule nicht hinreichend aussagekräftig oder (zum jetzigen Zeitpunkt) nicht in der abgefragten Tiefe zu berichten. Auf lange Sicht wird geprüft, nach einem (noch zu entwickelnden) hochschulspezifischen Indikatoren-Set zu berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.
Die Leistungsindikatoren nach GRI und EFFAS sind vorerst nicht Umfang des HS-DNK. Die Indikatoren sind für unsere Hochschule nicht hinreichend aussagekräftig oder (zum jetzigen Zeitpunkt) nicht in der abgefragten Tiefe zu berichten. Auf lange Sicht wird geprüft, nach einem (noch zu entwickelnden) hochschulspezifischen Indikatoren-Set zu berichten.
9. Beteiligung von Anspruchsgruppen
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Die Hochschule, legt dar, ob und wie sie interne und externe Anspruchsgruppen identifiziert und wie diese in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Sie legt dar, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.
Im Rahmen der Erstellung einer Academic Scorecard hat die NORDAKADEMIE folgende Gruppen als ihre Stakeholder identifiziert:
- Studieninteressierte
- Studierende
- Alumni
- Partnerunternehmen
- Kapitalgeber (Aktionäre der gemeinnützigen Aktiengesellschaft)
- Staatliche Institutionen (Stadt Elmshorn, Schleswig-Holstein und Hamburg, Bund)
- Zivilgesellschaftliche Gruppen im Einsatz für soziale und ökologische Anliegen
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Externe Dozentinnen und Dozenten
- Lieferanten und Dienstleister
- Scientific Community
Der Austausch mit Anspruchsgruppen wird in bilateralen Gesprächen, regelmäßigen Einrichtungen und besonderen Anlässen gepflegt und findet gezielt Eingang in die Planung von Zielen, Maßnahmen und Verbesserungsprozessen. Studierende können die Dozenten mit persönlichen Anliegen jederzeit aufsuchen. 2018 wurde eine Wesentlichkeitsanalyse unter Einbeziehung von Mitarbeitern, Studieninteressierten, Master- und Bachelor-Studierenden sowie Partnerunternehmen durchgeführt. Folgende Einrichtungen werden für den Austausch regelmäßig genutzt:
- Hauptversammlung
- Aufsichtsrat
- Betrieblicher Beirat (Gremium aus Partnerunternehmen)
- AStA und Studierendenparlament
- Ausbilder-Konferenz (alle Partnerunternehmen)
- Nebenamtler-Konferenz
- Qualitätsmanagement-Konferenz
- Nachhaltigkeitsteam mit Vertreter des Studierendenparlaments
- Senat, Prüfungsausschuss und weitere Gremien
- Jährliche, zweitägige Klausur des wissenschaftlichen Personals mit dem Präsidium
- Jour Fixe leitender Mitarbeiter und Fachbereichssitzungen
- Regelmäßiger Austausch zwischen AStA und Präsidium
- Evaluationen und Mitarbeiterbefragungen
- Tag der offenen Tür, Informationsabende für Studieninteressierte und andere öffentliche Veranstaltungen an der Hochschule
Näheres unter https://www.nordakademie.de/die-nordakademie/die-hochschule-der-wirtschaft/gremien/.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 9
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Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.
Die Leistungsindikatoren nach GRI und EFFAS sind vorerst nicht Umfang des HS-DNK. Die Indikatoren sind für unsere Hochschule nicht hinreichend aussagekräftig oder (zum jetzigen Zeitpunkt) nicht in der abgefragten Tiefe zu berichten. Auf lange Sicht wird geprüft, nach einem (noch zu entwickelnden) hochschulspezifischen Indikatoren-Set zu berichten.
10. Transformation
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Die Hochschule legt dar, wie sie durch geeignete Prozesse eine Transformation Richtung nachhaltiger Entwicklung in ihren wesentlichen Handlungsfeldern erreichen möchte. Ebenso wird dargelegt, inwiefern Maßnahmen innerhalb der Handlungsfelder einen Lernprozess für die gesamte Organisation und bei Akteuren darüber hinaus in Gang setzen und Verstetigungsprozesse für die angestrebte Transformation vorangetrieben werden. Dies beinhaltet ebenfalls den kontinuierlichen Austausch mit Kommunen, Wirtschaft, politischem Umfeld und Zivilgesellschaft.
Transformation in Richtung Nachhaltigkeit bedingt generell Fortschritte in drei miteinander zu verknüpfenden Bereichen:
- Technologische Innovationen und methodisches Wissen zu ihrer sinnvollen Anwendung
- Schaffung und Verbesserung institutioneller Regelungen und Einrichtungen
- Kultivierung von weitsichtigem Handeln und Verantwortungsbewusstsein
Mit den Studiengängen und Forschungsschwerpunkten der Hochschule in den Bereichen der Ingenieurswissenschaft und Informatik, verknüpft mit Wirtschafts- und Managementthemen, leistet die Hochschule einen Beitrag zur Erweiterung technologischer Wertschöpfungspotenziale in Unternehmen, die auch zum Erreichen von Nachhaltigkeitszielen genutzt werden können. Die NORDAKADEMIE stellt sich insb. im Fach Nachhaltigkeitsmanagement dem Anspruch, diese mögliche Verknüpfung so aufzuzeigen, das Studierende und Verantwortliche in Unternehmen darin einen realisierbaren Mehrwert in ideeller sowie ökonomischer Hinsicht für sich entdecken, etwa durch die thematische Verknüpfung von Nachhaltigkeit und Digitalisierung in Veranstaltungen und Veröffentlichungen. Hieraus erhofft sich die Hochschule Impulse zur Transformation der Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit.
In den Abschnitten 1 bis 9 wurden Prozesse dargelegt, mit dem die NORDAKADEMIE eine nachhaltige Hochschulentwicklung institutionell unterstützt und bestehende Einrichtungen wie den Hochschulentwicklungsplan und das Qualitätsmanagements für nachhaltige Zwecke einsetzt. Der transformative Erfolg dieser Prozesse beruht auf Kontinuität in der strategischen Ausrichtung der Hochschule und in der diesbezüglichen Verlässlichkeit der Hochschulleitung sowie gleichzeitig in der Bereitschaft, erkannte Mängel und Probleme durch eine schnelle Anpassung bestehender Regelungen und Vorgaben zu bewältigen. Damit dies gelingt, pflegt die Hochschule als wirtschaftsnahe Einrichtung in regelmäßigen Treffen den Kontakt zu Partnerunternehmen und zur Studierendenvertretung.
Die Kultivierung von weitsichtigem Handeln und Verantwortungsbewusstsein ist gemäß den Bologna-Zielen in sämtlichen Lehrplänen der Hochschule verankert und findet seinen Ausdruck ergänzend in der Öffentlichkeitsarbeit, dem Angebot öffentlicher Veranstaltungen sowie der Unterstützung studentischer Referate, die zur Eigeninitiative einladen durch die Übernahme von Schirmherrschaften seitens der Professorinnen und Professoren.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 10
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Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.
(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)
Die Leistungsindikatoren nach GRI und EFFAS sind vorerst nicht Umfang des HS-DNK. Die Indikatoren sind für unsere Hochschule nicht hinreichend aussagekräftig oder (zum jetzigen Zeitpunkt) nicht in der abgefragten Tiefe zu berichten. Auf lange Sicht wird geprüft, nach einem (noch zu entwickelnden) hochschulspezifischen Indikatoren-Set zu berichten.