5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Zentrale Verantwortung für die Nachhaltigkeitsstrategie

Die zentrale Verantwortung für die Nachhaltigkeitsstrategie liegt bei der Geschäftsführung. Diese initiiert, steuert, koordiniert und kontrolliert die Nachhaltigkeitsprozesse gemeinsam mit dem Nachhaltigkeitsbeauftragten des GKS.

Weitere bestellte und benannte Personen mit Nachhaltigkeitsbezug

Für den Betrieb sind - mit Bezug zu einzelnen Aspekten der Nachhaltigkeitsstrategie - bestellt:

Abfallbeauftragter (Betriebs-Beauftragter für Abfall)

AGG - Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungs-Gesetz
Arbeitssicherheitsfachkraft (Fachkraft für Arbeitssicherheit)
Betriebsarzt
Brandschutzbeauftragter
Datenschutzbeauftragte

Entsorgungsfachbetrieb - Verantwortliche Person
Gefahrgutbeauftragter – Straße
Gewässerschutzbeauftragter
Immissionsschutzbeauftragter
Ressourcenmanagement-Beauftragter (inkl. Beauftragter für Energiemanagement)
Sicherheitsbeauftragter Elektro
Sicherheitsbeauftragter Mechanik
Strahlenschutzbeauftragter
Umweltmanagementbeauftragter
Vertrauensperson für Schwerbehinderte

Zuständigkeits- und bereichsübergreifende Informationen im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsstrategie erfolgen z.B. im Zuge von Arbeitsschutzunterweisungen und Betriebsversammlungen.
 

Die bestellten und benannten Personen werden fortlaufend über nachhaltigkeitsbezogene As­pek­te informiert.


6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Steuerung und Implementierung der Nachhaltigkeitsstrategie.

Im Juli 2020 wurde vom TÜV Rheinland aufgrund des abgeschlossenen Überwachungsvertrages nach den abfallrechtlichen Vorschriften der Entsorgungsfachbetriebeverordnung ein Wiederholungsaudit durchgeführt und dem GKS daraufhin das bis Januar 2022 gültige Zertifikat erteilt.

Als weiteres Steuerungselement ist die Etablierung des Umweltmanagementsystems
Im Jahr 2015 nach Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) zu nennen. Dieses wurde mit dem Ziel eingeführt, die Umweltleistung des GKS kontinuierlich zu verbessern. Die Umwelterklärung beinhaltet eine Übersicht der gesetzten Ziele und deren Erfüllungsgrade.

Des Weiteren werden durch die jährliche Erstellung des Sozialberichts Prozesse und Strukturen angelegt, die der Nachhaltigkeitsstrategie eine deutliche Kontur im Bereich Soziales verleihen.
  Die bestellten und benannten Personen (vgl. Kriterium 5) tragen aus dem jeweiligen Arbeitsbereich zur Verankerung der Nachhaltigkeitsstrategie im Geschäftsalltag bei.

Insgesamt wurden bis zum Jahr 2020 rund 1.200 Auflagen oder Nebenbestimmungen in etwa 100 Bescheiden durch die zuständigen Behörden erlassen. Diese werden im Rahmen der Überwachung durch das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) und die Stadt Schweinfurt stichpunktartig jährlich überprüft.


7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

Leistungsindikatoren des GKS

Die nachhaltigkeitsrelevanten Leistungsindikatoren des GKS werden im Jahresabschluss, der Umwelterklärung und dem Sozialbericht aufgeführt.
 

Jahresabschluss (Kapitel "Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020)
Umwelterklärung (Kapitel "Kennzahlen")
Sozialbericht (Kapitel "Betriebsmittel im GKS")

Die Qualität der Daten wird intern durch die leittechnische Erhebung und das mehrstufige Kontrollsystem sowie durch externe Überprüfung (z.B. Entsorgungsfachbetrieb) sowie durch weitere Audits gewährleistet.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.

GKS-Leitlinien

Für das GKS stehen die Menschen im Vordergrund. Das Unternehmen berücksichtigt dabei auch die Wirkungen durch die Umwelt, die sozialen Aspekte und die Ökonomie auf den Menschen. Folgende Leitlinien wurden in diesem Zusammenhang entwickelt:

Umweltschutz durch Grenzwert-Unterschreitung
Nachhaltigkeit durch Reststoff-Verwertung
Energie-Effizienz durch Kraft-Wärme-Kopplung
Ressourcen-Effizienz: Müll statt Kohle
Entsorgungssicherheit für die Region Main-Rhön
Versorgungssicherheit für Fernwärme und Strom
Wirtschaftlichkeit durch Synergien und Optimierung
Integrität durch offene Betriebsabläufe
Transparenz durch Information und Öffentlichkeitsarbeit
Faires Miteinander: hier arbeiten Menschen für Menschen.

Das Unternehmen und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichten sich, diese Leitsätze einzuhalten und durch ein hohes Maß an Eigenverantwortung umzusetzen.

Vgl. zudem Kriterium 17 und die dort genannten Wertvorstellungen im Zusammenhang mit der Einhaltung von Menschenrechten.


8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Vergütungssystem

Eine unmittelbare Vergütung für Führungskräfte mit Bezug zu Nachhaltigkeitszielen erfolgt nicht.
 
Ergänzend zum Tarifvertrag der bayerischen Energieversorgungsunternehmen wird eine Reihe von außertariflichen Leistungen verschiedenster Art an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergegeben.

Diesen wird zudem Gelegenheit gegeben, sich im Bereich "Nachhaltigkeit" weiterzubilden und aktiv an der Nachhaltigkeitsstrategie mitzuwirken (vgl. Kriterium 5 und 14). 

Im Bereich Arbeitssicherheit existiert ein Prämiensystem im Sinne der leistungsorientierten Bezahlung.

Im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Vorschläge zu den verschiedensten Nachhaltigkeitsthemen einbringen. In diesem Zusammenhang gilt es, die Beschäftigten künftig für Nachhaltigkeitsfragen weiter zu sensibilisieren und den Nachhaltigkeitsbezug der einzelnen Vorschläge stärker sichtbar zu machen (vgl. Kriterium 3).

Die Gesellschafterversammlung und der Beirat werden über die Nachhaltigkeitsstrategie, die entsprechenden Indikatoren, die Ziele und den Grad der Zielerreichung informiert.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Der prozentuale jährliche Anstieg der Vergütung der Geschäftsführung orientiert sich an dem prozentualen Anstieg der tariflichen Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Wird in dieser Form aufgrund der Vielzahl von Einflussfaktoren weiterhin nicht erhoben.


9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Anspruchsgruppen

Die Anspruchsgruppen wurden im Rahmen des Umweltmanagementsystems systematisch erfasst. Dabei wurden die Bedeutung, die Erwartungen/Erfordernisse sowie die daraus resultierenden Maßnahmen formuliert.

Anspruchsgruppen im Überblick (mit Erwartungen/Erfordernissen):

Mitarbeiter
Fremdfirmen-Mitarbeiter
Gesellschafter als Eigentümer
Gesellschafter als Kunde
  Behörden
Nachbarschaft
Lieferanten   
Es kam keine gesonderte Methode zur Identifikation der Anspruchsgruppen zum Einsatz.

Austausch mit den Anspruchsgruppen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Es werden regelmäßig Mitarbeitergespräche geführt. Die Beschäftigten werden zudem über wichtige Projekte und Entwicklungen informiert.

Gesellschafter: Es erfolgen regelmäßige Berichte zu besonderen Anlässen; detaillierte Protokolle werden entsprechen verfasst.

Behörden: Rechtzeitige Information der Behörden zu anstehenden Änderungen und regelmäßige Berichte zu besonderen Anlässen.

Nachbarschaft: Nachbarn und Bürgerinitiativen werden u.a. über die Presse, durch Führungen und auch im Rahmen von Bürgerversammlungen informiert (Prozesse der Öffentlichkeitsbeteiligung etc.).

Die übergeordneten Ziele in der Zusammenarbeit bzw. Kooperation sind Transparenz und gegenseitiges Vertrauen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

Erkennbare Schritte in Richtung Nachhaltigkeit und Transparenz des GKS werden von den Gesellschaftern gewünscht und begrüßt. In diesem Zusammenhang sind auch die etablierten Betriebsführungen zu nennen (vgl. Kriterium 18). Die Gesellschafter haben zudem den Anstoß zur Teilnahme am Herkunftsnachweisregister gegeben.   

Ein Beispiel für den Austausch mit den Anspruchsgruppen stellt die Zusammenarbeit mit der Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. (ITAD) dar. Wechselseitige Impulse prägen den Austausch und führen zu gemeinsamen Projekten. Der Austausch findet im Rahmen von branchenspezifischen Workshops, Mitgliederversammlungen, Arbeitsgemeinschaften, Messen etc. statt.


10. Innovations- und Produktmanagement

Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.

Die Thermische Abfallbehandlung ist in den letzten Jahrzehnten durch zahlreiche Innovationen geprägt worden. Wie kaum eine andere Branche konnten ökologische Erfolge erzielt werden, insbesondere im Bereich der Emissionen und der Funktion einer Müllverbrennungsanlage als Schadstoffsenke.
Für das GKS sind Innovation ein wesentlicher Baustein der Geschäftstätigkeit und eine Antwort auf die Risiken und Herausforderungen. Die wesentlichen ökologischen und sozialen Innovationen und deren Wirkungen werden in den Kriterien 11 bis 13 bzw. 14 bis 15 abgebildet.
  
Nachhaltigkeitsstrategie

Die Nachhaltigkeitsstrategie ist mit der synergetischen Betrachtung der drei Nachhaltigkeitsdimensionen als Innovation im Bereich "Strategie" zu nennen. Als Grundlage dienen die Umwelterklärung und der Sozialbericht, deren Erstellung und die damit einhergehende Systematisierung für ein Unternehmen der Größe des GKS keine Selbstverständlichkeit ist. 

Branchenbezogenes DNK-Modellprojekt

Das GKS war Wegbereiter für das branchenbezogene DNK-Modellprojekt der ITAD. Ziel dieses Projektes war es, dass ITAD-Mitgliedsunternehmen eine effiziente und qualitativ hochwertige Nachhaltigkeitsberichterstattung ermöglicht wird. Das Projekt diente als Blaupause für die Branche und wurde seitdem weiter verstetigt.

Nachhaltigkeitsbezogene Forschungsberichte

Das GKS erstellt unter Mitwirkung der Geschäftsführung u.a. nachhaltigkeitsbezogene Forschungsberichte mit wissenschaftlichen Einrichtungen.


Die Wirkungen von Innovationen entlang der Wertschöpfungskette werden insbesondere in den Kriterien 4 und 12 beschrieben. Die Einbindung der Geschäftspartner erfolgt z.B. durch die Kommunikation über die Nachhaltigkeitsleistungen des GKS (vgl. dazu auch Kriterium 4).


Leistungsindikatoren zu Kriterium 10

Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.

(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)

Eine unmittelbare positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren erfolgte im Berichtszeitraum nicht.