5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Die Verantwortung für das Thema Nachhaltigkeit liegt beim Gesamtvorstand. Auf zweiter Führungsebene gibt es zudem einen Paten, der mit Blick auf die Inhalte der Geschäftsstrategie das Thema „Nachhaltigkeit“ ständig im Fokus behält. Auf der operativen Ebene kümmert sich die Nachhaltigkeitsbeauftragte um die inhaltliche Weiterentwicklung des Themas Nachhaltigkeit und koordiniert alle Nachhaltigkeitsaktivitäten der Sparkasse Bodensee. In 2019 haben wir zudem einen Arbeitskreis Nachhaltigkeit installiert, in dem alle relevanten Fachbereiche vertreten sind. Der Vorstand wird über die Ergebnisse der Sitzung informiert bzw. nimmt bei Bedarf selbst teil.


6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Die definierten Ziele sowie die zur Zielerreichung definierten Maßnahmen sind in einer Balanced Scorecard (BSC) verankert. Diese BSC wird halbjährlich überprüft, aktualisiert und sowohl den Mitarbeitern als auch dem Verwaltungsrat vorgelegt. Für jede einzelne strategische Stoßrichtung haben wir ein innovatives Konzept zur Umsetzung entwickelt. So gibt es jeweils nicht nur einen Maßnahmenverantwortlichen, sondern zusätzlich einen sogenannten Paten auf der zweiten Führungsebene, der die Verantwortung für eine strategische Stoßrichtung übernimmt und die Maßnahmenverantwortlichen bei deren Aufgaben begleitet und unterstützt. Einen solchen Paten gibt es demzufolge auch für die strategische Stoßrichtung „Nachhaltigkeit“.  

Folgende Aufgaben hat der Pate dabei konkret:  Die Sparkasse Bodensee hat zudem bereits im Jahr 2012 eine Ethikrichtlinie verabschiedet und im August 2018 überarbeitet. Darin ist unsere Position zu folgenden Themenfeldern näher beschrieben: Werte, Regeltreue und Regelverstöße, Umgang mit fremdem Eigentum, Interessenskonflikte und Vorteilsannahme, Diskretion und Nutzung von Informationen, Annahme und Gewährung von Gefälligkeiten, Pflichten der Führungskräfte sowie Hilfestellung bei Unsicherheit und im Problemfall.  

Die in der Ethikrichtlinie enthaltenen Werte sind in der Geschäftsstrategie und in den Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit konkretisiert.  

Die in 2019 entwickelten Leitsätze Nachhaltigkeit bilden zudem den Rahmen unseres Nachhaltigkeitsengagements.


7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

Die definierten Ziele sowie die zur Zielerreichung definierten Maßnahmen sind in einer Balanced Scorecard (BSC) verankert. Diese BSC wird halbjährlich überprüft, aktualisiert und sowohl den Mitarbeitern als auch dem Verwaltungsrat vorgelegt.  

Darüber hinaus erheben wir im Rahmen unserer Erklärung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex diverse Leistungsindikatoren, z. B. unseren Energieverbrauch und unsere CO2-Emissionen. Diese werden wir im Rahmen unserer jährlichen Berichterstattung fortschreiben. Damit bauen wir eine verlässliche Datenreihe auf, die unsere Nachhaltigkeitsleistung zunehmend messbar macht. Zudem werden wir die Leitsätze Nachhaltigkeit zukünftig mit messbaren Daten unterlegen und so unsere Weiterentwicklung im Thema Nachhaltigkeit messen. 

Um unsere Weiterentwicklung in 2019 einer objektiven Bewertung zu unterziehen, werden wir im 1. Halbjahr 2020 erneut den Nachhaltigkeits-Kompass durchführen.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.

Die Sparkasse Bodensee hat im Jahr 2012 eine Ethikrichtlinie verabschiedet und im August 2018 überarbeitet. Darin ist unsere Position zu folgenden Themenfeldern näher beschrieben: Werte, Regeltreue und Regelverstöße, Umgang mit fremdem Eigentum, Interessenskonflikte und Vorteilsannahme, Diskretion und Nutzung von Informationen, Annahme und Gewährung von Gefälligkeiten, Pflichten der Führungskräfte sowie Hilfestellung bei Unsicherheit und im Problemfall.  

Die in der Ethikrichtlinie enthaltenen Werte sind in der Geschäftsstrategie und in den Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit konkretisiert. So hat sich die Sparkasse Bodensee folgende strategische Leitmotive für den Umgang mit Kunden sowie für Führung und Zusammenarbeit gegeben: 
  1. Ehrlich
    • Wir stehen zu dem, was wir sagen
    • Keine Fallstricke oder Tricks
    • Wir haben nichts zu verbergen
  2. Zuverlässig
    • Gegenüber unseren Kunden gibt es kein „ich bin nicht zuständig“
    • Abgemacht ist für mich abgemacht – darauf ist Verlass
    • Aufträge erfülle ich gewissenhaft und führe sie termingerecht aus
  3. Transparent
    • Mein Tun ist für andere jederzeit nachvollziehbar
    • Keine Überraschungen durch „Kleingedrucktes“
    • Keine Vogel-Strauß-Haltung – auch nicht bei Fehlern oder Versäumnissen


8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Das Vergütungssystem der Sparkasse Bodensee zeichnet sich insbesondere durch die Anwendung der tariflichen Vorschriften für die Beschäftigten der Sparkasse Bodensee sowie der Empfehlungen des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg für eine angemessene Vergütung von Vorstandsmitgliedern aus. Maximal mögliche variable Vergütungsanteile haben wir gemäß Institutsvergütungsverordnung begrenzt, um Fehlanreize zu vermeiden. Hinzu kommt, dass die variable Vergütung in keinem Fall allein von der individuellen Erreichung der Vertriebsziele abhängig ist.  

Die Vergütungsstruktur der Beschäftigten ist durch die Anwendung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-S) geprägt. Dies gilt auch für die betriebliche Altersvorsorge.

Für Mitarbeiter im Vertrieb besteht ergänzend die Möglichkeit einer variablen Zusatzvergütung in Verbindung mit einem Zielsystem (LOV). Das Zielsystem berücksichtigt insbesondere auch qualitative Faktoren, damit kein Zielkonflikt hinsichtlich der Kundeninteressen und der finanziellen Interessen eines Beschäftigten der Sparkasse Bodensee entstehen kann. Dies steht auch im Einklang mit unserer strategischen Ausrichtung, wonach wir durch eine ausgezeichnete Qualität in Beratung, Produkten und Service Vertrauen schaffen, ausbauen und dadurch lebenslange Geschäftsbeziehungen – auch über Generationen hinweg - aufbauen möchten. Darüberhinausgehend sind keine konkreten Nachhaltigkeitsziele Teil der Vergütungspolitik.  

Das Vergütungssystem wird mindestens jährlich überprüft. Gemäß der Institutsvergütungsverordnung wird das Vergütungssystem zudem jährlich im Verwaltungsrat erörtert.

Nicht nur die Sparkasse Bodensee, auch die Mitarbeitenden sind gesellschaftlich engagiert.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit ausschließlich nach den Empfehlungen des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg.  

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder richtet sich nach den Empfehlungen des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg. Die Vorgaben enthalten ausdrückliche Begrenzungen der möglichen fixen und variablen Vergütungsanteile. Auch die Regelungen zur Altersvorsorge entsprechen den Empfehlungen des Sparkassenverbandes. Der Personalausschuss, der aus Mitgliedern des Verwaltungsrates besteht, entscheidet über die Vergütung der Vorstandsmitglieder.  

Darüber hinaus hält die Sparkasse Bodensee die Vorgaben der Institutsvergütungsverordnung ein. Dies bestätigen uns regelmäßig die externen Prüfungen durch die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg. Der Offenlegungsbericht, in den auch der Vergütungsbericht gemäß Art. 450 CRR integriert ist, ist auf der Website der Sparkasse Bodensee abrufbar. Weitere, darüberhinausgehende Informationen, veröffentlichen wir aus wettbewerblichen Gründen nicht.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Bei der Kennzahl zur Vergütung des höchstbezahlten Mitarbeiters handelt es sich um eine vertrauliche und wettbewerbsrelevante Information. Deshalb sehen wir von einer Veröffentlichung ab. Eine weitergehende Auswertung diesbezüglicher Vergütungskennzahlen erfolgt nicht.  

Die Sparkasse Bodensee beschäftigt ausschließlich Mitarbeiter im Inland.


9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Als regional verwurzeltes Unternehmen mit öffentlich-rechtlicher Trägerstruktur identifizieren wir unsere relevanten Anspruchsgruppen mittels Analyse unserer unternehmerischen Tätigkeit (Kunden, Mitarbeiter, Institutionen des öffentlichen Lebens) sowie unserer Rechtsform als Anstalt des öffentlichen Rechts (Verwaltungsrat, Träger, Gesellschaft im Gesamten).  

Vorstand, Führungskräfte und Repräsentanten vor Ort (z.B. Leiter der Beratungscenter) stehen im engen Austausch mit Kunden, Institutionen und Gremien.  

In unserer Geschäftsstrategie haben wir für die folgenden Anspruchsgruppen Ziele und Maßnahmen definiert:  Kunden werden im Rahmen des Finanzkonzeptes und bei speziellen Angeboten regelmäßig direkt angesprochen. Darüber hinaus führen wir regelmäßig Kundenbefragungen durch und bieten unseren Kunden Online-Newsletter zu aktuellen Themen an. Impulse aus dem Beschwerdemanagement werden zur Verbesserung der Qualität aufgegriffen. In der Geschäftsstrategie der Sparkasse Bodensee ist zudem vorgesehen, Kunden zukünftig aktiv in die Produktentwicklung einzubinden.  

Eine weitere wichtige Anspruchsgruppe ist der Verwaltungsrat. Dieser ist in die strategische Ausrichtung der Sparkasse Bodensee eingebunden. Dies betrifft auch die Weiterentwicklung des Themas Nachhaltigkeit, welches in der Geschäftsstrategie mit verankert ist. Darüber hinaus wird im Verwaltungsrat über Produkt- und Prozessinnovationen berichtet. In der Trägerversammlung, die mindestens einmal jährlich stattfindet, informieren der Vorsitzende des Verwaltungsrates sowie der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Bodensee über die geschäftliche Ausrichtung und Entwicklung.  

Um den Austausch mit Politik und Kunden noch zielgerichteter und intensiver darzustellen, haben wir einen bis zu 40-köpfigen Beirat installiert. Im Beirat sind Bürgermeister, Firmenkunden, Geschäftsführer und lokale Meinungsbildner Mitglied. Der Beirat tagt zweimal jährlich.

Unsere Mitarbeiter binden wir über unser betriebliches Innovationsmanagement ein. Hier können Mitarbeiter konkrete Ideen und Verbesserungsvorschläge zur Weiterentwicklung der Sparkasse Bodensee - auch zum Thema Nachhaltigkeit - einbringen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

Das Angebot zur Telearbeit wurde vom Verwaltungsrat unterstützt, ebenso hat der Verwaltungsrat die Aufnahme des Themas Nachhaltigkeit in die Geschäftsstrategie ausdrücklich begrüßt. In 2019 beteiligen wir uns im Rahmen der Internationalen Bodensee-Konferenz am Thema „E-Mobilität in der Bodenseeregion“.  

Mitarbeitende werden über das Intranet, über einen Vorstandsblog und über die kontinuierliche Information über ihre Führungskräfte regelmäßig informiert und zum Austausch aufgefordert. Der Vorsitzende des Vorstands bietet zudem regelmäßig seit Dezember 2017 persönliche Sprechstunden für Mitarbeiter an. Des Weiteren wurde im 4. Quartal 2019 ein Konzept für interne Impulsveranstaltungen ausgearbeitet. Dieses Veranstaltungsformat richtet sich an alle Mitarbeiter mit dem Ziel, diese langfristig ans Unternehmen zu binden und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich mit Ideen und Impulsen einzubringen. Das Veranstaltungsformat greift für die Sparkasse Bodensee relevante aktuelle Themen auf, beginnend im Jahr 2020 zur Nachhaltigkeit.    

Impulse aus dem Beschwerdemanagement werden zur Verbesserung der Qualität aufgegriffen. Beispiele:


10. Innovations- und Produktmanagement

Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.

Die wesentlichen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Nachhaltigkeitsaspekte liegen in unserem Kerngeschäft, dem Angebot von Anlageprodukten und der Kreditvergabe sowie unseren Eigenanlagen. Dementsprechend haben wir in 2019 erste Nachhaltigkeitsstandards für unsere Kreditvergabe und unsere Eigenanlagen definiert. Darüber hinaus haben wir eine Analyse von Klima- und ESG-Risiken für unser Kreditgeschäft durchgeführt. Daraus werden wir in 2020 weitere Maßnahmen ableiten.

Gleichzeitig gilt es insbesondere, die sich bietenden Geschäftschancen bestmöglich zu nutzen. Deshalb ist das Thema Nachhaltigkeit bereits heute fester Bestandteil unserer Geschäftsstrategie und eine strategische Stoßrichtung unserer Sparkasse (siehe Kriterien 1-4). Mit dieser strategischen Positionierung sehen wir die Chance, vom anhaltenden Trend zu nachhaltigen Geldanlagen zu profitieren und uns gleichzeitig als Unternehmen zu positionieren, das seiner Verantwortung in Sachen Klimaschutz gerecht wird.  

Die Sparkasse Bodensee bietet ihren Kunden neben klassischen Anlagemöglichkeiten auch gezielt nachhaltige Anlageprodukte an. Unser Produktangebot haben wir in 2019 weiter forciert und ausgebaut. Folgende nachhaltigen Investmentfonds hat die Sparkasse Bodensee über ihre Verbund- und Vertriebspartner im Angebot:   Insgesamt haben unsere Kunden zum Jahresende 2019 11,1 Mio. EUR in nachhaltige Produkte investiert. Diese Produkte wollen wir zukünftig noch stärker in den Fokus unserer Kunden rücken. Zusätzlich haben wir im Jahr 2019 in unseren Spendenbonds ein Volumen von 2,4 Mio. EUR abgesetzt. Hierbei handelt es sich um ein Anlageprodukt, z.B. ein Zertifikat. Für jede 1.000 Euro Anlagebetrag spendet die Sparkasse 1 Euro an eine soziale Einrichtung oder an ein soziales Projekt. Aufgrund der zunehmenden Nachfrage nach nachhaltigen Anlagemöglichkeiten werden wir in 2020 unser Produktportfolio weiterentwickeln.  

Darüber hinaus bieten wir unseren Privatkunden, z. B. bei Immobilienfinanzierungen gezielt Fördermöglichkeiten der KfW und der L-Bank für energieeffizientes Bauen und Sanieren an. Auch unseren Unternehmenskunden ermöglichen wir Zugang zu attraktiven Förderprogrammen mit Nachhaltigkeitsbezug, z. B. im Bereich Energie- und Ressourceneffizienz oder Erneuerbare Energien. In 2019 haben wir so insgesamt 102 Mio. EUR an Förderkrediten an unsere Kunden weitergereicht. Mit gezielten Finanzierungen von Erneuerbare-Energien-Projekten, z. B. in Wind- oder Solarparks, unterstützen wir zudem die Energiewende in Deutschland. Seit 2018 hat das „Stadtwerk am See“ ein Photovoltaik-Programm aufgelegt, das Immobilienbesitzern den Bau einer PV-Anlage zu attraktiven Konditionen ermöglichen soll. Die Sparkasse Bodensee ist dabei exklusiver Finanzierungspartner der Stadtwerke am See.  

Darüber hinaus verzichten wir bewusst auf Geschäftsaktivitäten wie etwa:  Innovationen fördern wir gezielt mit unserem betrieblichen Innovationsmanagement. Hier können Mitarbeiter konkrete Ideen und Verbesserungsvorschläge zur Weiterentwicklung der Sparkasse Bodensee - auch zum Thema Nachhaltigkeit - einbringen.  

Eine erste Idee ist eine Online-Plattform zum Thema Nachhaltigkeit. Hier sollen Informationen zum Thema Nachhaltigkeit gebündelt werden, um den User für das Thema Nachhaltigkeit zu sensibilisieren und Lösungswege aufzuzeigen, wie man den CO2-Ausstoß in der Region verringern kann. Geprüft werden soll zudem, ob durch Kooperationen mit regionalen Partnern zusätzliche Vorteile für die Region geschaffen werden können.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 10

Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.

(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)

Insgesamt haben unsere Kunden zum Jahresende 2019 11,1 Mio. EUR in Nachhaltigkeitsfonds investiert und 2,4 Mio. EUR in die Spendenbonds der Sparkasse Bodensee.  

Darüber hinaus haben wir in 2019 unsere gesamten Direktanlagen einer Nachhaltigkeitsanalyse unterzogen und dabei festgestellt, dass wir in keine Unternehmen oder Staaten investieren, die schwerwiegende Verstöße gegen internationale Standards aufweisen.