5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Die nachhaltige Ausrichtung der Kreissparkasse Saarlouis ist eine gesamtunternehmerische Kernaufgabe, die alle Mitarbeiter gleichermaßen betrifft. Auf Vorstandsebene obliegt die Gesamtkoordination zum Nachhaltigkeitsmanagement dem Vorsitzenden des Vorstandes der Kreissparkasse Saarlouis.  

Zur Sicherstellung und Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistungen wurde ein „Kompetenzteam Nachhaltigkeit“ gebildet. Es übernimmt bei der Umsetzung der definierten strategischen Ziele eine Steuerungs- und Koordinationsaufgabe und legt dem Gesamtvorstand jährlich einen Ziel- und Maßnahmenplan inkl. Ergebnisbericht zur Zustimmung vor. Über die Zielerreichung wird dem Vorstand bislang halbjährlich und ab dem Jahr 2021 vierteljährlich berichtet.  

Der Verwaltungsrat wird einmal jährlich über das Nachhaltigkeitsmanagement informiert. Die Entsprechenserklärung zur nichtfinanziellen Berichterstattung wird ihm zur Beschlussfassung vorgelegt.


6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

In der Geschäftsstrategie werden neben unserer nachhaltigen Geschäftspolitik auch unsere übergeordneten Ziele beschrieben. Die Konkretisierung und Quantifizierung erfolgt in einer separaten Dokumentation. Das Betriebsergebnis (nach Bewertung) ist unsere oberste Steuerungskennzahl. Damit schaffen wir u.a. die Grundlage für unsere Eigenständigkeit, sichere Arbeitsplätze und eine regelmäßige Ausschüttung.

Die Nachhaltigkeitsorientierung ist im Geschäftsbetrieb verankert. Die Dokumentation erfolgt in der „Allgemeinen Stellenbeschreibung“ sowie in den Unternehmensleitlinien, in denen auch der Verhaltenskodex integriert ist. So bestärken wir alle Mitarbeiter, hierarchieunabhängig ihr geschäftliches Handeln nachhaltig auszurichten, und sensibilisieren sie für gesetzeskonformes und ethisches Verhalten. Für die Optimierung bestehender und die Umsetzung neuer Nachhaltigkeitsaktivitäten ist das „Kompetenzteam Nachhaltigkeit“ zuständig.

Über unser elektronisches Ideenmanagement werden alle Mitarbeiter dazu angehalten, eigene Ideen einzureichen, andere Ideen zu kommentieren, zu beobachten und zu bewerten. Von den insgesamt 30 eingestellten Ideen seit Einführung der Plattform im August 2019 betreffen 12 Ideen das Themengebiet „Ressourcen und Umwelt“.   

Im Rahmen eines systematischen Impulsmanagementprozesses nehmen wir die Anregungen unserer Kunden auf, beurteilen sie und setzen sie um. Regelmäßige Kundenbefragungen in verschiedenen Bereichen geben uns Aufschluss darüber, wie unsere Arbeit aus Kundenperspektive wahrgenommen wird. Die Ergebnisse sind die Basis für unser kontinuierliches Qualitätsmanagement. Durch den Ausbau eines Datenqualitätsmanagementsystems möchten wir die hohe Qualität in der Kundenberatung weiter sicherstellen.  

Im Geschäftsbetrieb steht die Forcierung eines ressourcenschonenden Energieeinsatzes, die Überprüfung der hausinternen Prozesse auf Effizienzsteigerung sowie die Reduktion des Energieverbrauchs der Gebäude im Fokus.   
 

Um den Herausforderungen der „Digitalisierung“ zu begegnen, haben wir uns im Handlungsfeld „Personal“ vorgenommen, die Flexibilität und die Veränderungsbereitschaft der Mitarbeiter weiter zu verbessern. Zu Beginn des Jahres 2021 hat das „Kompetenzteam Digitalisierung“ seine Arbeit aufgenommen. Neben Impulsen für neue Themenfelder werden Umsetzungshilfen für bereits etablierte digitale Systeme geschaffen. So eröffnet die technische Bereitstellung digitaler Konferenzsysteme weitere Möglichkeiten, um Geschäftsreisen und den damit verbundenen CO2-Ausstoß zu reduzieren. Der Umgang mit diesen Systemen wird ein Schwerpunkt der Weiterbildungsmaßnahmen darstellen.

Unsere regional und temporär begrenzten Fördermittel werden nach einheitlichen Grundsätzen an soziale, wirtschaftliche, wissenschaftliche, kulturelle und sportliche Institutionen vergeben. Wir achten darauf, dass durch unser Engagement nur legale und zulässige Zwecke gefördert werden, die einen Nutzen für das Gemeinwohl haben. Förderungen dürfen nicht als Gegenleistungen für Entscheidungen angeboten oder gewährt werden. Gleiches gilt für die Online-Spendenplattform www.gut-fuer-saarlouis-und-st-wendel.de. Die Kriterien zur Vergabe von Stiftungsmitteln sind in der jeweiligen Stiftungssatzung dokumentiert. Spenden vergeben wir nach unseren Vergabegrundsätzen.  

Um dem Bienensterben entgegenzuwirken und um das Ökosystem insgesamt zu stärken, haben wir im Jahr 2020 in Zusammenarbeit mit ortsansässigen Imkern zwei Bienenvölker angeschafft und im Außenbereich unseres Verwaltungsgebäudes angesiedelt.  

Über den Bereich „Compliance“ wird die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen und Gesetzespflichten überwacht.


7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

In unseren internen Leitlinien "Unternehmensziele, Qualitätsverständnis, Führungsleitlinie" haben wir einen Verhaltenskodex integriert, der unsere gemeinsam erstellten und verbindlich geltenden Grundsätze und Werte für den Umgang miteinander verbindlich festhält. Er beinhaltet Ziele, Leitlinien und Prinzipien u.a. zu den folgenden Themen:
Konkretisiert wird unser Verhaltenskodex durch entsprechende Leitlinien, Anweisungen und Prozesse. Zudem orientieren sich die im Strategieprozess formulierten Ziele und Maßnahmen an standardisierten Leistungskennzahlen, welche regelmäßig überprüft werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass ein fortlaufender Prozess im Unternehmen stattfindet. Zur Erreichung der Ziele greift ein Bündel von strategischen Maßnahmen, deren Umsetzung fortlaufend überprüft und weiterentwickelt wird. Hierzu gehören die potenzialorientierte Vertriebsplanung und -steuerung.
 

Um die Entwicklung im Bereich Nachhaltigkeit zu kontrollieren und zu messen, greift die KSK Saarlouis – neben den internen strategischen Kennzahlen- und Zielsystemen – seit Beginn der CSR-Berichtspflicht auf den DNK zurück und reportet gemäß dem Leistungsindikatoren-Set der Global Reporting Initiative (GRI-SRS). Die Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten wird durch interne Prüfprozesse und den Aufbau mehrjähriger Datenreihen sichergestellt.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.

vgl. Ausführungen zu Kriterium 7.


8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Die Geschäftsstrategie der KSK basiert u. a. auf einer am Kundenbedarf ausgerichteten, ganzheitlichen Beratung. Eine Vorgabe von dezidierten Produktzielen gibt es im Zielsystem grundsätzlich nicht. Daher liegt der Fokus hinsichtlich der Vergütungsstrategie eindeutig bei der fixen Vergütung. Die getroffenen Regelungen setzen keine den Zielen der Geschäftsstrategie widersprechenden Anreize. Die KSK ist Mitglied in der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken, VÖB. Zum 31.12.2020 hat der VÖB die Beendigung der bestehenden Verhandlungsgemeinschaft mit dem Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes e.V. (AGV Banken) beschlossen und verhandelt zukünftig die Tarifverträge für die Beschäftigten der öffentlichen Banken eigenständig mit den Gewerkschaften.   

Die Mitarbeiter erhalten die tarifliche Vergütung einschließlich einer tariflichen bzw. einer auf Dienstvereinbarung beruhenden Sonderzahlung, die sich regelmäßig auf 12 Monatsgehälter verteilt. In Einzelfällen werden fixe, widerrufliche Zulagen gewährt. Diese sind mit der Stelle bzw. Tätigkeit verknüpft, die der Mitarbeiter zu erbringen hat.  

Alle Beschäftigten können neben der fixen Vergütung als variablen Vergütungsbestandteil eine Ergebnisprämie erhalten. Die erfolgsabhängige Ergebnisprämie ist eine freiwillige Leistung, die nicht an tarifvertragliche Vereinbarungen, an ein Gewohnheitsrecht oder Ähnliches geknüpft ist und über die der Vorstand jedes Jahr neu je nach Ertragslage, der generellen betrieblichen Situation bzw. Zukunftsperspektive entscheidet. An Mitarbeiter mit Kundenkontakt bzw. Kundenverantwortung kann eine Marktprämie gezahlt werden. Sie ist ebenfalls eine freiwillige, übertarifliche Leistung ohne Rechtsanspruch für die Zukunft, über die der Vorstand jährlich für einen 12-Monatszeitraum neu entscheidet. Aus diesen Tätigkeiten resultieren keine erhöhten Risiken für unser Institut. Schädliche Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken sind hierbei nicht erkennbar, da bereits allein die fixe Vergütung dem Mitarbeiter ein seiner Stellung und der Kompetenzzuordnung angemessenes Gehalt bietet. Ebenso wenig werden durch das Vergütungssystem Anreize gegeben, bei der Erbringung von Beratungsleistungen entgegen der gesetzlichen Verpflichtungen zu agieren. Die Vergütung ist nicht an Absatzziele gekoppelt und nicht von der Zahl oder dem Anteil der genehmigten Anträge abhängig. Darüber hinaus fließen in die Vergütung keine weiteren Nachhaltigkeitsaspekte mit ein. Eine Kopplung von Vergütungsbestandteilen an die Errichtung von Nachhaltigkeitszielen erfolgt ebenfalls nicht. In 2021 werden wir eine „Nachhaltigkeitspolicy Anlageberatung“ definieren, in der auch auf unsere Vergütungsgrundsätze eingegangen wird. Diese wird auch auf unserer Homepage veröffentlicht. Gleiches gilt auch für das Versicherungsgeschäft  

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder orientiert sich an den Empfehlungen des Sparkassenverbandes Saar sowie (bei Altverträgen) an den Anordnungen der Sparkassenaufsicht und besteht aus einer dienstvertraglich festgelegten Festvergütung (Grundgehalt) sowie einer Zulage. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Vorstand durch Beschluss des Verwaltungsrates eine Erfolgstantieme gewährt werden. Die Höhe der Erfolgstantieme ist im Verhältnis zu den übrigen Vergütungsbestandteilen lediglich von geringer Bedeutung und setzt keine unverhältnismäßigen Anreize. Darüber hinaus erhalten einzelne Mitglieder des Vorstandes Pensionszusagen, ihnen wird -ebenso wie deren Verhinderungsvertretern- ein Dienstwagen gestellt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten ausschließlich eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

vgl. Ausführungen zum Kriterium 8 "Anreizsysteme". Über weitere Einzelheiten der Vergütungssystematik informiert der Offenlegungsbericht, auf die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder wird im Anhang des Geschäftsberichtes eingegangen. Beide Dokumente stehen unter www.ksk-saarlouis.de zur Verfügung.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Das Verhältnis der Jahresvergütung des höchstbezahlten Mitarbeiters zum Median der Jahresgesamtvergütung aller Vollzeitbeschäftigten beträgt im Geschäftsjahr 2020 das 8,1-fache (Im Geschäftsjahr 2019: das 10,2-fache). Diese Reduzierung resultiert lediglich aus einer Änderung der Abrechnungsmethodik aus den Geschäftsjahren 2018/2019 und hat sich wieder an das ursprüngliche Niveau angeglichen.


9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Unsere Anspruchsgruppen sind wie folgt definiert:
Ein separater Prozess zur Identifizierung von Anspruchsgruppen besteht nicht. Die Identifikation ergibt sich aus der unternehmerischen Tätigkeit der Sparkasse, ihres öffentlichen Auftrages sowie der Rechtsform als Anstalt öffentlichen Rechts.
 

Die Kommunikation mit diesen Anspruchsgruppen erfolgt auf unterschiedliche Weise. Wichtige Kommunikationswege sind der Geschäfts- und der Offenlegungsbericht sowie die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die in der KSK-Internetfiliale bereitgestellt werden und somit gegenüber sämtlichen Anspruchsgruppen transparent sind.  

Darüber hinaus verfügt die KSK über eine umfangreiche Internetpräsenz, ist in den sozialen Netzwerken (Facebook und Instagram) aktiv und ermöglicht sowohl den Kunden als auch der Öffentlichkeit, auf vielen Wegen mit der KSK zu kommunizieren.  

Anregungen, Wünsche und Probleme unserer Kunden nehmen wir ernst. Wir betrachten Hinweise unserer Kunden als Chance, uns im Sinne einer Qualitätsführerschaft aktiv laufend zu verbessern. So stellt das Impulsmanagement einen weiteren, wichtigen Bestandteil der Kommunikation mit unseren Kunden dar. Daneben können uns unsere Kunden ihre Anregungen oder auch ihre Kritik schriftlich, telefonisch oder selbstverständlich auch persönlich übermitteln.  

Eine Vielzahl von Kunden hatten durch den Lockdown finanzielle Einbußen zu verkraften. Unsere Sparkasse hat mit dem Thema „Moratorien“ dazu beigetragen, Liquiditätsengpässe seitens unserer Kreditnehmer zu vermeiden.  

Für einen intensiven Dialog mit unseren Kunden, der regionalen Wirtschaft und den Kommunen engagieren wir uns auch außerhalb unserer Geschäftszeiten und sind vielfältig aktiv im Rahmen von Veranstaltungen, Ausstellungen und Messen. Über das europaweite „Planspiel Börse“ sind wir seit Jahren im Dialog mit den örtlichen Bildungseinrichtungen.  

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden regelmäßig über die Unternehmenslage und strategische Ausrichtung informiert. Ein weiterer Austausch erfolgt über die zahlreichen hausinternen Gremien und Ausschüsse sowie über interne Medien, wie z.B. das KSK.net, die jährlich erscheinende Mitarbeiterzeitung, die jährliche Personalversammlung oder das jährliche Betriebsfest. Die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erforderlichen Schutzmaßnahmen haben im Jahr 2020 leider dazu geführt, dass die Personalversammlung und das Betriebsfest nicht wie geplant stattfinden konnten.  

Hinsichtlich des „Mobilen Arbeitens“ wurde seit der Corona-Pandemie ein intensiver Dialog mit unterschiedlichen Interessengruppen unseres Hauses geführt. Zwischenzeitlich sind mehr als 120 Mitarbeiter technisch und organisatorisch in der Lage, auch von Zuhause aus zu arbeiten. Das mobile Arbeiten wurde zwischenzeitlich in einen Regelbetrieb überführt.    

Der Verwaltungsrat setzt sich aus jeweils fünf Mitgliedern des Kreistages, fünf sachkundigen Bürgern sowie fünf Mitarbeitern der Kreissparkasse Saarlouis zusammen. Aufgrund dieser Zusammensetzung wird über das Organ „Verwaltungsrat“ auch eine regelmäßige Information des Trägers gewährleistet. Neben anlassbezogenen schriftlichen Informationen fanden in 2020 insgesamt sieben Sitzungen des Verwaltungsrates statt.  

Mit den Aufsichtsbehörden kommunizieren wir i.d.R. anlassbezogen, bei Befragungen, Prüfungen oder im Rahmen des jährlichen Aufsichtsgespräches mit Vertretern der Dt. Bundesbank.  

Die Ergebnisse aus dem Dialog mit den Anspruchsgruppen fließen in die jährliche Ziel- und Maßnahmenplanung mit ein.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

Kunden und Geschäftspartner:  
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 
Bürger der Region:
 
Regionale Wirtschaft:  
Kommunen:
Dem Wunsch, die Städte und Gemeinden bei der Umsetzung ihrer Vorhaben zu unterstützen und bei der Sicherstellung der Liquiditätsfähigkeit behilflich zu sein, sind wir nachgekommen.
 

Träger:
Unser Träger profitiert in der Regel jedes Jahr von einer Ausschüttung. Für das Geschäftsjahr 2020 haben die EZB, die BaFin und auch der saarländische Sparkassenverband aufgrund der Corona-Krise allen Instituten empfohlen, auf eine Ausschüttung zu verzichten und stattdessen das Eigenkapital weiter zu stärken. 


Aufsichtsbehörden:
Die zahlreichen und oft nachhaltigkeitsbezogenen Auflagen der Finanzaufsicht haben wir ausnahmslos umgesetzt.


10. Innovations- und Produktmanagement

Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.

Als verantwortungsvoll agierendes Finanzinstitut sehen wir es als unsere Aufgabe, mit unserem Kerngeschäft, also unseren Dienstleistungen und Produkten, zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen.  

Um am Markt erfolgreich zu sein, gilt es, das Angebot derart anzupassen, dass es dem geänderten Kundenbedarf Rechnung trägt. In einer zunehmend multimedialen Welt wird der Ressourcenverbrauch weiter abnehmen. Dies geschieht durch die verstärkte Nutzung der KSK-Internetfiliale, des komfortablen Online-Bankings, der verschiedenen Banking-Apps oder durch die neue IT-Beratungsplattform OSPlus_neo. Ein gutes Beispiel ist in diesem Zusammenhang das elektronische Postfach: bei über 62.400 Konten werden Kontoauszüge, Mitteilungen und Vertragsdokumente elektronisch zugestellt und abgelegt. Für die Unterzeichnung von Dokumenten im Kundengeschäft wird möglichst das so genannte PenPad-Verfahren genutzt. Nach der elektronischen Unterschrift erfolgt eine direkte elektronische Archivierung des Vorgangs. Der Kunde kann seine Fassung sofort in seinem elektronischen Postfach abrufen. Hierdurch lässt sich eine große Menge an Papier einsparen.  

Wichtig ist uns, dass unsere Kunden die Produkte verstehen, beherrschen und gegebenenfalls die Risiken zweifelsfrei nachhaltig tragen. Wir prüfen unser Produktportfolio fortlaufend und bei Bedarf passen wir es an. Voraussetzung für die Einführung neuer Produkte ist ein ausgewogenes Ertrags-/Risiko-Profil. Grundsätzlich ist dabei ein Einführungsprozess, unter Umständen mit einer Testphase, zu durchlaufen. Um ein nachhaltiges bzw. langfristig ausgerichtetes Wertpapiergeschäft zu gewährleisten, durchläuft jede Empfehlung einen definierten Investmentprozess, der den nachhaltigen Erfolg für den Kunden fokussiert.  

Auch bei der Kreditvergabe handeln wir nachhaltig. So prüfen wir immer, ob die Kreditnehmer in der Lage sind, die Verpflichtungen langfristig bedienen zu können. Nur bei positiver Bewertung erfolgt die Kreditvergabe. Hierbei handelt es sich um einen umfangreichen und ressourcenintensiven Prüfungsprozess. Der DSGV hat einen Interpretationsleitfaden zum Merkblatt der BaFin zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bereitgestellt. Wir orientieren uns bei der Festlegung interner Prozesse an diesem Leitfaden.  

Wir begleiten und fördern unsere Kunden bei Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien oder bei der energetischen Sanierung durch attraktive Finanzierungsmöglichkeiten, wie beispielsweise den „KSK-Energiesparkredit“, den wir bereits seit 2017 in unsere Angebotspalette aufgenommen haben. In 2020 konnte ein Volumen von mehr als 1,65 Mio. € platziert werden.  

Daneben engagieren wir uns für eine nachhaltige Entwicklung der Region. Dazu gehört, dass wir Firmenkunden über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg begleiten, von der Gründung über Expansion und Auslandsgeschäfte bis hin zur Nachfolge. So haben wir 38 Existenzgründern ein Finanzierungsvolumen von über 5,4 Mio. € bereitgestellt. Unsere eigene Produktpalette wird von den Produkten unserer Verbund- und Vertriebspartner ergänzt: Über die verschiedenen nachhaltigen Förderprogramme der KfW wurden insgesamt 321 Förderkredite mit einem Volumen von 63,6 Mio. € vermittelt. An nachhaltigen Wertpapierfonds unterhalten unsere Kunden insgesamt ein Volumen von 66 Mio. €. Dies entspricht einer Steigerung von 200 % im Vergleich zum Vorjahr. Das Angebot an nachhaltigen Fonds planen wir in 2021 weiter auszubauen. Die Finanz Informatik (Rechenzentrum) unterstützt uns hierbei hinsichtlich der Anpassung der Beratungsanwendungen.  

Für bestimmte Kundengeschäftsbeziehungen haben wir Ausschlusskriterien für die Neuaufnahme bzw. die Pflege der Geschäftsbeziehung definiert. Wenn Kenntnis über illegale Sachverhalte besteht, werden solche Geschäftsverbindungen nicht eingegangen. Im Weiteren werden laufend die Personenbestände überprüft, um den gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf die Überwachung von Finanzsanktionen gerecht zu werden.  

Aufgrund unserer vergleichsweise geringen Ressourcennutzung, unserer Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen, den eingesetzten und verbrauchten Produkten und Dienstleistungen sehen wir keine Risiken, die schwerwiegende ökologische Auswirkungen haben könnten. Daher verzichten wir derzeit auf eine Risikoanalyse sowie die Analyse unserer Produkte und Dienstleistungen auf ihre soziale und ökologische Wirkung.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 10

Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.

(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)

Wir haben keine Kriterien definiert, die eine Positiv- bzw. Negativprüfung von Finanzanlagen anhand von ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) beschreiben. Der Datenbeschaffungsaufwand steht für uns nicht im Verhältnis zum Nutzen.  

Unabhängig davon wurden unsere Eigenanlagen in 2020 von einer Nachhaltigkeitsagentur auf Initiative der DekaBank auf Nachhaltigkeit gescreent. Dieser Nachhaltigkeitsfilter umfasst Ausschlusskriterien zu den Themenfeldern Umwelt, Rüstung, ILO-Kernarbeitsnormen und Korruption. Die Analyse hat ergeben, dass fast 99,8 % des Portfolios den Nachhaltigkeitskriterien entsprechen.