5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Das Management von Nachhaltigkeitsthemen ist eine Querschnittsaufgabe, in die die Verantwortlichen zahlreicher Bereiche der Wiesbadener Volksbank mit einzubeziehen sind. Ansprechpartner auf Vorstandsebene für alle Themen der Nachhaltigkeit ist das Vorstandsmitglied Jochen Kerschbaumer. Die strategische Verantwortung für die nachhaltige Entwicklung der Wiesbadener Volksbank trägt der Gesamtvorstand. Die operative Verantwortung für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie übernehmen die Projektleiterinnen bzw. Projektleiter und die jeweils verantwortlichen Führungskräfte.


6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Die Gewährleistung rechtskonformen Handelns (Compliance), der angemessene Umgang mit Risiken (Risikomanagement), der Schutz der Reputation und transparente Entscheidungsprozesse sind für die Finanzbranche von großer Bedeutung und deshalb für die Wiesbadener Volksbank selbstverständlich. In diesem Sinne existieren bereits zahlreiche Leitlinien, Regelungen und Vorschriften, die auch Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen. Diese dienen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Grundlage für ein korrektes und eigenverantwortliches Verhalten, insbesondere im Umgang mit Kunden, Kollegen und Geschäftspartnern. Dazu gehören u. a. Vorgaben zu Datenschutz und Vertraulichkeit, Verantwortung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen. Zur Steuerung und Umsetzung bzw. Überwachung wurden Beauftragte für Geldwäsche, Compliance, Risikocontrolling, Informationssicherheit, Datenschutz und Outsourcing bestellt. Eine wichtige Rolle im Qualitätsmanagement nimmt das Beschwerdemanagement der Bank ein. Sämtliche Beschwerden werden zeitnah bearbeitet. Begründete Kundenbeschwerden werden dokumentiert, regelmäßig reportet und sich daraus ergebende Verbesserungen umgesetzt. Das Vergütungssystem erfüllt die derzeit geltenden regulatorischen Anforderungen. Die Mindestmitteilungsfristen im Hinblick auf betriebliche Veränderungen, die die Beschäftigten und deren Vertreter erheblich betreffen könnten, entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.  


7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

Die Sicherstellung und die Umsetzung der gesetzlichen und freiwilligen Standards werden von den Beauftragten und den Verantwortlichen in den Bereichen Geldwäsche, Compliance, Informationssicherheit, Datenschutz und Outsourcing sowie Personal und Qualitätsmanagement regelmäßig überwacht. Ebenso prüft die Abteilung Revision im Rahmen des risikoorientierten Prüfungsplans die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Über ein entsprechendes Berichtswesen wird der Vorstand mit eingebunden. Soweit möglich und vorhanden ermittelt die Bank die Ausprägungen zu einzelnen Leistungsindikatoren der Global Reporting Initiative (GRI). Diese dienen dazu, die Kriterien des DNK messbar und kontrollierbar zu machen, eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten und möglicherweise Handlungsbedarf abzuleiten. Sie sind in die DNK-Erklärung integriert.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.

Die Wiesbadener Volksbank bekennt sich zu Demokratie, Toleranz, Chancengleichheit und den Menschenrechten. Dies steht im Einklang mit den genossenschaftlichen Werten, die der Geschäftstätigkeit der Bank zugrunde liegen: Mitgliederverpflichtung, Partnerschaftlichkeit, Transparenz, Solidarität und Bodenständigkeit. Im Unternehmensleitbild der Bank sind die maßgeblichen Unternehmensgrundsätze festgehalten, die für alle Beschäftigten der Bank Gültigkeit besitzen. Dazu zählt auch das Bekenntnis zur Nachhaltigkeit (s. Kriterium 1). 
 

Weitere Richtlinien und Selbstverpflichtungen sind


8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Das Vergütungssystem der Bank enthält attraktive Regelungen für leistungsorientierte und leistungsbewusste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und vermeidet zugleich Fehlentwicklungen, indem es den Mitglieder- und Kundeninteressen jederzeit voll Rechnung trägt. Neben einem Festgehalt, das durch den Tarif- oder einen individuellen Dienstvertrag geregelt wird, erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine variable Vergütung, die gemessen am Festgehalt gering ist. Der Anteil der variablen Vergütung lag 2019 insgesamt bei moderaten  7,7 Prozent.  

Der variable Gehaltsbestandteil, der den Vorschriften der Institutsvergütungsverordnung entspricht, berücksichtigt die nachhaltige wirtschaftliche Lage der Bank, den Erfolg des jeweiligen Bereiches sowie die individuelle Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zusätzlich orientiert sich die Bank bei der Bemessung variabler Vergütungsbestandteile am Einsatz des Vergütungsbausteins „Kundenorientierter Vergütungsvorbehalt“. Ökologische und soziale Nachhaltigkeitsziele werden im Vergütungssystem nicht berücksichtigt.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Weder im Bereich der Geschäftsleitung noch im Bereich der außertariflich bezahlten Angestellten bestehen hohe Abhängigkeiten von variablen Vergütungssystemen. Fixe und variable Vergütungen des Vorstandes und der außertariflich Beschäftigten stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander; Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risikopositionen entstehen dadurch nicht. Die Vereinbarungen für Vorstände werden mit dem Aufsichtsrat getroffen und sind dokumentiert. Die Höhe der Vergütung steht in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und den Leistungen der Vorstandsmitglieder und trägt der Lage der Bank Rechnung. Die Vereinbarungen für Bereichsleiter werden mit dem Vorstand geschlossen und sind dokumentiert. Gegen eine Veröffentlichung und Aufschlüsselung nach Vergütungsarten sprechen Wettbewerbs- und Vertraulichkeitsgründe. Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Bank erhalten Aufwandsentschädigungen in Form eines festen Betrages. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates sind im Jahresabschluss offengelegt.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Die Wiesbadener Volksbank beschäftigt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausschließlich in einem Land (Deutschland). Gegen eine Veröffentlichung des Leistungsindikators sprechen Wettbewerbs- und Vertraulichkeitsgründe.


9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Die Wiesbadener Volksbank versteht den offenen und konstruktiven Dialog mit ihren Anspruchsgruppen als wichtigen Teil ihrer unternehmerischen Verantwortung, um die daraus gewonnenen Erkenntnisse angemessen und rasch in die Geschäftsstrategie miteinfließen zu lassen. Zu den wichtigsten Gruppen, die ein mehr oder weniger starkes Interesse an der Entwicklung der Wiesbadener Volksbank haben, zählen
  • Mitglieder (Eigentümer),
  • Kunden (ca. 50 Prozent sind gleichzeitig auch Mitglied der Bank),
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 
  • regionale Öffentlichkeit,
  • Genossenschaftliche FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken,
  • Gesetzgeber/Aufsichtsbehörden. 

Die Differenzierung entspricht der gängigen Praxis bei Kreditgenossenschaften. Auf den Einsatz einer individuellen Stakeholder-Analyse wurde nach Abwägung von Aufwand und zusätzlichem Nutzen verzichtet.
Aufgrund ihrer genossenschaftlichen Unternehmensform und der damit verbundenen regionalen Ausrichtung, der engmaschigen Verbundstruktur der Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie der überschaubaren Unternehmensgröße mit flachem Hierarchieaufbau und kurzen Entscheidungswegen ergibt sich eine Nähe zu den Anspruchsgruppen, die den kontinuierlichen Meinungsaustausch gewährleistet. Der Dialog mit den Anspruchsgruppen findet auf vielfältige Weise statt: im persönlichen Gespräch, mithilfe von Kunden- und Mitarbeiterbefragungen, über das Beschwerde- und Ideenmanagement sowie das interne Management-Informationssystem, auf zahlreichen Veranstaltungen wie der Bilanzpressekonferenz, der jährlichen Vertreterversammlung, Kunden- und Mitarbeiterveranstaltungen, Aufsichtsrats- und Beiratssitzungen. Eine Reihe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Führungskräften bis hin zu den Mitgliedern des Vorstandes ist in verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken sowie regionaler Institutionen und in Vereinen, bürgerlichen und sozialen Einrichtungen eingebunden. Die Bank ist Mitglied im Ausschuss „Gesellschaftliche Verantwortung“ der Industrie und Handelskammer (IHK Wiesbaden).


Leistungsindikatoren zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

Aktuelle Themen und Herausforderungen im Bereich der Nachhaltigkeit werden von der Wiesbadener Volksbank verfolgt, um frühzeitig Handlungsnotwendigkeiten zu erkennen. Die im Dialog mit den verschiedenen Anspruchsgruppen generierten Hinweise und Erwartungen an eine nachhaltige Unternehmensführung werden dabei mit einbezogen. Die wesentlichen Themen und Anliegen, die sich daraus ergeben, sind im Kriterium 1 aufgeführt.
 
Wichtige Themen, die einzelne Anspruchsgruppen jeweils angesprochen haben:


2019 stieg das Interesse am Thema nachhaltige Finanzprodukte spürbar. Das zeigte sich sowohl am erhöhten Wunsch der Mitarbeiter nach entsprechenden Weiterbildungsmöglichkeiten, an der hohen Resonanz auf Veranstaltungsangebote, an der gestiegenen Nachfrage, dem Angebotszuwachs und an der erhöhten Berichterstattung in der Öffentlichkeit. Im Hinblick auf die Bedeutung des Aspektes Bekämpfung von Korruption und Bestechung wird auf die Erläuterung zum Kriterium 1 verwiesen.   Ab 2018 erfolgt die jährliche Veröffentlichung der nichtfinanziellen Erklärung auf der Website der Bank. Sämtliche Anspruchsgruppen können sich hier über den aktuellen Stand der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie informieren.



10. Innovations- und Produktmanagement

Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.

Die systematische Analyse und der gezielte Einsatz von Innovationen im Vertrieb und im Betrieb sind wesentlich für die Zukunftsfähigkeit der Wiesbadener Volksbank. Grundvoraussetzungen für den Erfolg sind dabei Offenheit und Geschwindigkeit. Zwar soll Bewährtes in der Geschäftstätigkeit geschätzt und gepflegt werden, etablierte Strukturen und Prozesse sollen jedoch regelmäßig im Sinne möglicher Optimierungen neu bewertet und eine Veränderungsbereitschaft kultiviert werden.  

Ressourcennutzung:
Zu einer wichtigen Aufgabe zählt die Bank, im eigenen Haus schonend mit Ressourcen umzugehen, um bspw. die Ausgaben für Strom, Wärme, Papier etc. möglichst niedrig zu halten. Um ihren Gebäudebetrieb ökologisch verantwortlich zu gestalten, arbeitet die Bank konsequent daran, ihre Geschäftsstellen technisch und energetisch zu optimieren. Bei Umbauten und Sanierungen ist die Berücksichtigung von Umweltstandards selbstverständlich. Fester Bestandteil im Unternehmen ist das betriebliche Ideenmanagement (s. auch Kriterium 14). Ideen, die zur Ressourcenschonung führen, werden hinsichtlich ihrer Wirksamkeit geprüft und ggf. umgesetzt. Eine Projektgruppe, die sich aus Förderpool-Mitarbeitern, dual Studierenden sowie Auszubildenden der Bank zusammensetzt, hat Ende 2019 damit begonnen, Ansätzen zu entwickeln, wie die Mitarbeiter durch ihr Verhalten an ihren Arbeitsplätzen noch stärker mit dazu beitragen können, die Ressourceneffizienz zu erhöhen (s. auch Kriterium 4).

Kundengeschäft:
Mit ihrem flächendeckenden Standortnetz und der damit einhergehenden Nähe zu den Kunden ermöglicht die Wiesbadener Volksbank auch ohne große Anfahrtswege und damit verbundenen CO2-Emmissionen die persönliche, kompetente und vertrauenswürdige Betreuung vor Ort. Gleichzeitig erhöht sie mit ihrem wachsenden digitalen Leistungsangebot die Ressourceneffizienz. Denn dadurch können Kunden zahlreiche Finanzgeschäfte einfach und  komfortabel von zu Hause aus oder unterwegs via PC oder mit mobilen digitalen Endgeräten erledigen. Mehr als 60 Prozent der Konten werden inzwischen online geführt.  Die Bank unterstützt mit Beratung und bei der Finanzierung nicht nur Kunden, die per Gesetz verpflichtet sind, in den Klimaschutz zu investieren, sondern bietet ihre Leistungen auch denjenigen an, die freiwillig Energie sparen und somit der Umwelt nutzen wollen. Die Einbindung von staatlichen Förderprogrammen ist dabei Bestandteil ihres Leistungsangebotes. 2019 bot sie einer Vielzahl von interessierten Kunden die Gelegenheit, sich vor Ort über ressourcenschonende Wohntrends der Zukunft zu informieren. Vor ihrer Hauptgeschäftsstelle lud sie in Zusammenarbeit mit ihrem Verbundpartner Schwäbisch Hall im Rahmen einer Ausstellung zur Besichtigung eines sogenannten Tiny Houses (Smarthome) ein.  Für die Bank selbstverständlich ist auch die Förderung von Menschen und Unternehmen, die nachhaltige Entwicklungen mit innovativen Produkten und Dienstleistungen in Gang und zum Erfolg bringen. Dabei hat die Bank den Anspruch, ihre Kunden von der Existenzgründung über die Expansion im In- und Ausland bis hin zur Unternehmensnachfolge kompetent zu begleiten. Im Bereich der Geld- und Vermögensanlage gelten dieselben hohen Qualitätsgrundsätze, die die Bank in ihrem gesamten Geschäft zugrunde legt. Kunden, die ihr Geld gezielt in sozial und ökologisch besonders verantwortlich handelnde Unternehmen und Institutionen investieren möchten, kann die Wiesbadener Volksbank ein breites Produktspektrum bieten. Sie setzt dabei auch auf die hohe Expertise ihrer Verbundpartner DZ BANK und der Fondsgesellschaft Union Investment in den Bereichen Nachhaltigkeitsresearch und Nachhaltigkeitsanlagen( s. hierzu auch die Kriterien 1 und 3).  

Quantitative Impact-Analysen ihrer Produkte und Dienstleistungen führt die Bank nicht durch. Hierfür mangelt es an einer hinreichenden Datengrundlage
(z. B. Klimawirkung von Finanzierungen).


Eigenanlagen:

Bei der Auswahl und Volumenplanung im Eigengeschäft (Depot A, Banken-Terminanlagen), die im Wesentlichen auf eine Glättung des Gesamtbank-Cashflows ausgerichtet ist, werden neben Risiko-, Ertrags- und Liquiditätsgesichtspunkten zunehmend auch Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt. Per 31.12.2019 lag der Anteil der eigenen Wertpapieranlagen bei 15,8 Prozent der Bilanzsumme. Ein Großteil davon waren regulatorisch bedingte Eigenanlagen, die konform zu den Anforderungen der Liquidity- Coverage- Ratio- (LCR-)Aktiva im Rahmen der europäischen Kapitaladäquanz-verordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) sind und den gesetzlich vorgegebenen Liquiditätsanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw.  hochliquide Anleihen deutscher Bundesländer, kerneuropäischer Staaten, von Förderbanken/Agencies oder Covered Bonds, die einer Reihe nachhaltiger Kriterien gerecht werden. Die Anlage in einen Spezialfonds (16,4 Prozent der Eigenanlagen in Wertpapiere) dient der Renditeoptimierung bei vertretbarem Risiko.  Der Fonds wird durch externe Fondsmanager betreut. Die Bank hat ein Investitionsverbot in Rohstoffindizes der Kategorie Agrarrohstoffe (inkl. Nahrungsmittel) vorgegeben. Darüber hinaus sind kurzfristige Spekulationen (z. B. mit Währungen und eine Hebelung über Kreditaufnahme) ausgeschlossen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 10

Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.

(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)

Ein regelmäßiges systemgesteuertes Nachhaltigkeitsscreening der Eigenanlagen findet derzeit nicht statt.