5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Da Nachhaltigkeit für uns eine hohe Priorität hat, liegt die oberste Verantwortung bei der RSAG AöR dafür bei der Vorständin. Sie legt die Aktivitäten in enger Abstimmung mit den Bereichsleitungen fest und schafft die organisatorischen Voraussetzungen im Unternehmen für ihre erfolgreiche Umsetzung. Die Handlungsfelder der Nachhaltigkeit sowie die daraus abgeleitete Nachhaltigkeitsstrategie (Ziele, Indikatoren und Maßnahmen) wurden gemeinsam mit Führungskräften und Experten aus unterschiedlichen Bereichen der RSAG entwickelt. So sollen alle Bereiche zur Nachhaltigkeitsstrategie der RSAG beitragen. Für die Umsetzung zählen wir auf alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.


6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Die Managementansätze und das Nachhaltigkeitsprogramm sorgen dafür, dass die unterschiedlichen Bereiche der RSAG zur Erfüllung der strategischen Nachhaltigkeitsziele beitragen. Sie wurden von der Vorständin, allen Bereichs- und Stabsstellenleitungen sowie weiteren Experten der RSAG – zum Beispiel aus den Bereichen Energie und Gesundheit – gemeinsam formuliert. Unser Nachhaltigkeitsmanagement wird im zweijährigen Turnus – jeweils im Rahmen der Erstellung des Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichts sowie der DNK-Erklärung – von der Vorständin, den Stabsstellen- und Bereichsleitungen sowie dem Nachhaltigkeitsteam und weiteren internen Experten evaluiert und an neue Entwicklungen und Erfordernisse angepasst. Im gleichen zeitlichen Abstand aktualisieren wir unsere wesentlichen Themen unter Einbindung unserer Stakeholder, um unsere strategische Ausrichtung zu prüfen. Die Indikatoren aus unseren Managementansätzen werden jährlich erhoben und zweijährlich öffentlich berichtet (siehe Kriterium 7).  

Das RSAG-Leitbild konkretisiert unseren Auftrag oder was wir erreichen wollen. Es fundiert auf den zentralen Grundsätzen von Kompetenz, Qualität, Service, Miteinander und Verantwortung. Unser Anfang 2019 veröffentlichter Verhaltenskodex konkretisiert, wie diese Werte von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Arbeitsalltag umgesetzt werden – beispielsweise im Umgang untereinander und im Umgang mit Dritten. Die RSAG, die ERS und die KRS verfügen über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN 9001, das 2018 erneut zertifiziert wurde. Alle technischen Anlagen der RSAG, die RSAG-Logistik, die ERS sowie die KRS sind als Entsorgungsfachbetriebe zertifiziert, die KRS ebenfalls nach Energiemanagementsystem DIN 50001.Um die steigenden Ansprüche an eine umweltgerechte, kundennahe und bezahlbare Abfallentsorgung weiterhin zu erfüllen, führen wir alle zwei Jahre eine Kundenbefragung durch.


7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

Um die Erreichung unserer Nachhaltigkeitsziele nachzuverfolgen, haben wir entsprechende Kernindikatoren definiert. Die Indikatoren ermöglichen uns die Kontrolle und Quantifizierung unserer Nachhaltigkeitsleistung. Sie werden jährlich erhoben und alle zwei Jahre öffentlich berichtet. Die Indikatoren sind unseren fünf Handlungsfeldern der Nachhaltigkeit zugeordnet. Die unten angegebenen Werte gelten für das Berichtsjahr 2018.  

Nachhaltige Unternehmensführung
 

Umwelt- und Klimaschutz

Mitarbeiterorientierung


Gesellschaftlicher Wertbeitrag


Transparenz


Bei der Datenerhebung greifen wir so weit wie möglich auf bestehende Datenerhebungsprozesse zurück, beispielsweise aus der Abfallbilanz, dem Personalcontrolling, dem Qualitätsmanagement und anderen Managementsystemen. So stellen wir sicher, dass die Daten zuverlässig, vergleichbar und konsistent erhoben werden.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.

Im Verhaltenskodex der RSAG, den wir 2018 für eine Veröffentlichung Anfang 2019 vorbereiteten, werden unsere Werte als Unternehmensgruppe klar definiert und unsere wichtigsten Grundsätze und Regeln zusammengestellt. Die dort vermittelten Regeln und Werte gelten für alle Beschäftigten der RSAG-Gruppe, unabhängig von ihrer Funktion und ihrem Aufgabenfeld und bieten ihnen Orientierung, wie sie sich in ihrem Arbeitsalltag verhalten sollten. Die Verhaltensregeln sind auf Basis des RSAG-Leitbildes und der Unternehmensvision entstanden und werden durch weitere betriebliche Regelungen ergänzt, wie zum Beispiel der Geschäftsordnung, Dienst- und Betriebsvereinbarungen oder Richtlinien zu spezifischen Themen. Darüber hinaus können die Geschäftsbereiche weitere Regeln für ihre Aufgabengebiete erlassen – die selbstverständlich im Einklang mit dem Verhaltenskodex stehen müssen.  

Ein wesentlicher Wert für das Miteinander in der gesamten Gruppe sind Respekt, Gleichbehandlung und Toleranz. Daher haben wir mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung zur Antidiskriminierung geschlossen. Zudem haben wir die Broschüre „Respekt für alle“ verfasst und an die gesamte Belegschaft verteilt. Sie soll einerseits für das Thema sensibilisieren und andererseits Betroffene dabei unterstützten, gegen diskriminierendes Verhalten vorzugehen.


8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Die Vergütung der Vorständin setzt sich aus einem fixen und einem variablen Vergütungsbestandteil zusammen. Die variablen Bestandteile richten sich nach mit dem Aufsichts- /Verwaltungsrat vereinbarten persönlichen Zielvereinbarungen. Diese Zielvereinbarungen beziehen sich auf das Betriebsergebnis, enthalten aber auch Nachhaltigkeitskriterien, wie den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg oder die Zufriedenheit der Verbraucherinnen und Verbraucher mit den Leistungen der RSAG.

Inwiefern die Vorständin diese Ziele in einem Geschäftsjahr erreicht hat, bewertet der Verwaltungsrat in einer Verwaltungsratssitzung. Auch die Zielvereinbarungen der obersten Führungskräfte, die mit der Vorständin geschlossen und von dieser evaluiert werden, können Nachhaltigkeitszahlen wie beispielsweise Kennzahlen zur Kundenzufriedenheit, zum Energiemanagement und zur Arbeitssicherheit enthalten.
 

Je nach Tätigkeit können auch die leistungsorientierten Vergütungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen (beispielsweise zum Kraftstoffverbrauch, zum Stromverbrauch oder zur Arbeitssicherheit). Darüber hinaus bietet das Betriebliche Vorschlagwesen allen Beschäftigten die Möglichkeit, für Verbesserungsvorschläge eine gesonderte Prämie zu erhalten. Es werden sowohl Umweltschutzmaßnahmen, beispielsweise die Einsparung von Kraftstoffen, Energie oder Verbrauchsmaterialien, als auch Gesundheits- und Unfallschutzmaßnahmen, die die täglichen Aufgaben sicherer gestalten, prämiert. Da wir als Anstalt öffentlichen Rechts im Sinne der Gebührenzahler wirtschaften, werden auch solche Maßnahmen prämiert, die die Arbeit wirtschaftlicher gestalten, den Verwaltungsaufwand reduzieren oder Arbeitsabläufe vereinfachen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Im Berichtsjahr 2018 betrugen die Gesamtbezüge der Vorständin einschließlich Sachbezügen 201,02 TEUR. Darin enthalten ist ein variabler Vergütungsanteil in Höhe von 20,83 TEUR. Die variablen Bestandteile richten sich nach mit dem Aufsichts-/Verwaltungsrat vereinbarten persönlichen Zielvereinbarungen, die neben dem wirtschaftlichen Erfolg auch Nachhaltigkeitskriterien, wie zum Beispiel die Kundenzufriedenheit, beinhalten (siehe auch Kriterium 8).

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Das Verhältnis der Jahresvergütung der höchstbezahlten Mitarbeiterin (Vorständin) zur durchschnittlichen Jahresvergütung aller übrigen Beschäftigten beträgt etwa 4,8 : 1.  

Die tatsächlichen Unterschiede in der Vergütung sind niedriger als der angegebene Wert, da die Jahresvergütung der übrigen Beschäftigten auch Arbeitskräfte in Teilzeit enthält.


9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Als Entsorgungsunternehmen des Rhein-Sieg-Kreises betrifft unsere Tätigkeit, direkt oder indirekt, viele Menschen: Einwohnerinnen und Einwohner unseres Entsorgungsgebiets, unsere Beschäftigten, Geschäftspartnerinnen und -partner und weitere Stakeholder-Gruppen, mit denen wir uns auch über Nachhaltigkeitsinhalte austauschen. Für eine optimale Verwertung sind wir außerdem darauf angewiesen, dass die Kundinnen und Kunden ihren Müll so gut wie möglich trennen. Zudem arbeiten wir mit zahlreichen Wirtschaftsbetrieben, Verbänden, Vereinen, Bildungseinrichtungen und nicht zuletzt dem Rhein-Sieg-Kreis zusammen. Die Erwartungen und Rückmeldungen dieser Stakeholder spielen für unsere Arbeit eine entscheidende Rolle.  

In einer Bestandsaufnahme identifizierten wir mit Unterstützung des auf Nachhaltigkeit spezialisierten Beratungsunternehmens :response die für die RSAG bedeutendsten Stakeholder-Gruppen – also Stakeholder, die einen großen Einfluss auf die RSAG haben, oder Stakeholder, auf die unsere Geschäftstätigkeit große Auswirkungen hat. Grundlage war die von führenden deutschen Abfallwirtschaftsunternehmen ermittelte Liste möglicher relevanter Anspruchsgruppen für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung aus dem entsprechenden Branchenleitfaden zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Welche Stakeholder-Gruppen wir identifiziert haben und wie wir mit diesen im regelmäßigen Austausch stehen, ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
   
Interne Stakeholder(-Gruppen)
Eigentümer
Rhein-Sieg-Kreis, Zweckverband Rheinische Entsorgungs-Kooperation REK, Kreisholding
Aufsichts- und Verwaltungsratssitzungen, Verbandsversammlungen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Geschäftsführung, Personalrat, Betriebsrat, Auszubildende, Gleichstellung, Schwerbehindertenvertretung, Ehemalige
Betriebsversammlungen, Gespräche mit Personalrat/Betriebsrat, Gewerkschaften, Mitarbeiterzeitung, Intranet, Betriebliches Vorschlagswesen
Gremien
Ausschüsse (z. B. Umwelt), Verwaltungsrat, Aufsichtsrat
Aufsichts- und Verwaltungsratssitzungen und fachliche Abstimmung, Ausschusssitzungen
Externe Stakeholder(-Gruppen)
Kundinnen und Kunden
Kommunen, Baubetriebshöfe, Umweltberaterinnen und -berater der Kommunen, Gewerbekunden, Privatkundinnen und -kunden  
Telefonische Kundenberatung, Online-Service, RSAG-App, Informations- und Aufklärungsar­beit zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung, Kundenbefragungen (unterschieden nach Haushalten, Wohnungswirtschaft, Gewerbe), Zusammenarbeit mit Verbraucherzentralen
Bildung und Wissenschaft
Schulen und Kindergärten, Hochschule Bonn Rhein-Sieg, Volkshochschule
Schulungen, gemeinsame Projekte, Workshops, Exkursionen und Unterrichts-materialien zum Thema Kreislaufwirtschaft für Kinder und Jugendliche, Führungen auf den RSAG-Entsorgungsanlagen, Betreuung von Abschlussarbeiten
Verbände und Organisationen
Gewerkschaften, BUND, Industrie- und Handelskammer, Transparency International, Biologische Station, Krankenkassen, Verkehrswacht, Verbraucherzentralen
Themenbezogene (lokale) Zusammenarbeit
Aufsichtsbehörden
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaften, Rhein-Sieg-Kreis (z. B. untere Wasserbehörde), Bezirksregierung
Fachlicher Austausch
Medien
Journalistinnen und Journalisten, Redaktionen
Kontinuierliche Pressearbeit, Webseite, Social Media
Kooperationspartnerinnen und -partner
PME Familienservice, AWO
Langfristige Kooperationen
Lieferantinnen und Lieferanten
Herstellerinnen und Hersteller, Lieferantinnen und Lieferanten, Dienstleisterinnen und Dienstleister
Auswahl u. a. nach Nachhaltigkeitskriterien, stichprobenartige Kontrollen, partnerschaftliche Zusammenarbeit
Politische Akteure
Parteien, Politikerinnen und Politiker, Bürgermeister, Landrat, Wirtschaftsförderung
Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden, Verbandsarbeit auf nationaler und europäischer Ebene
 


Neben den oben genannten Austauschformaten führen wir alle zwei Jahre einen Stakeholder-Dialog durch (zuletzt Sommer 2019). Dort nehmen unsere Stakeholder eine Einschätzung zu unseren wichtigsten Nachhaltigkeitschancen und -herausforderungen vor. Unsere wesentlichen Themen und damit auch unsere Nachhaltigkeitsziele und -maßnahmen sind an diesem Feedback ausgerichtet. Zusätzlich bringen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Stakeholder-Dialogs Ideen und Vorschläge für neue oder veränderte Dienstleistungen ein, die wir im Nachgang der Veranstaltung auswerten und auf Umsetzbarkeit prüfen. Beispielsweise setzen wir zurzeit den Stakeholder-Vorschlag von 2017 um, Sammelfahrzeuge auf Modelle mit Biogasantrieb umzustellen und diese mit umweltfreundlichem Gas aus unserer eigenen Biogasanlage zu betreiben. Um zusätzliche Services für Kommunen bereitzustellen, wurde der Einsatz von Unterflurcontainern für Glas ausgedehnt. Dem Wunsch der Stakeholder, noch stärker auf Kundenbedürfnisse einzugehen, kommen wir seit 2019 durch unsere wöchentliche Biotonnenabfuhr nach. Die wertvollen Impulse aus dem ersten Stakeholder-Dialog 2017 waren für uns der Anlass, den Austausch in einer alle zwei Jahre stattfindenden Dialogveranstaltung zu verstetigen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

Anlässlich der Erstellung unseres Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichts 2018 führten wir unseren zweiten Stakeholder-Dialog durch. Wir befragten unsere Stakeholder, welches aus ihrer Sicht die zentralen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen der RSAG sind und welchen Nachhaltigkeitsaspekten sich die RSAG in Zukunft verstärkt widmen sollte. Als relevanteste Themen der RSAG im Bereich Nachhaltigkeit bewerteten unsere Stakeholder die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften, Abfallvermeidung und eine Faire Gebührengestaltung. Ein erfreuliches Ergebnis war, dass die Stakeholder unsere intern getroffene Auswahl der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen insgesamt bestätigte.  

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Stakeholder-Dialogs brachten außerdem jede Menge Ideen mit, wie wir zur Lösung von Herausforderungen der Abfallwirtschaft und lokalen Anliegen beitragen können. Darunter waren Anregungen für neue Services, für die Verbesserung bestehender Dienstleistungen und innovative Leistungen für unsere Beschäftigten. Alle Vorschläge wurden von der RSAG auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und werden teilweise bereits umgesetzt (siehe auch Erläuterungen in Kriterium 9).  

Welche Stakeholder-Gruppen im Rahmen unseres Dialogs welche Anliegen und Vorschläge einbringen, wird nicht dokumentiert.


Ergebnisse von Umfragen zur Kundenzufriedenheit (Zusatzindikator aus dem Branchenleitfaden für Abfallwirtschaft und Stadtreinigungen)
 Um die steigenden Ansprüche an eine umweltgerechte, kundennahe und bezahlbare Abfallentsorgung weiterhin zu erfüllen, führen wir alle zwei Jahre eine Kundenbefragung durch. Ergebnis der letzten repräsentativen Umfrage 2017 unter 800 Haushalten: Die Einwohnerinnen und Einwohner des Rhein-Sieg-Kreises sind „sehr zufrieden“ mit der RSAG. Im bundesweiten Ranking, an dem sich 30 Kommunen beteiligt haben, nimmt die RSAG einen Spitzenplatz bei vielen Entsorgungsleistungen ein. Vor allem bei der klassischen Hausmüllabfuhr, dem Online-Angebot und den Zusatzleistungen erreicht die RSAG deutschlandweit die höchste Punktzahl. Auch im persönlichen Kundenkontakt per Telefon oder auf den Entsorgungsanlagen schneidet die RSAG sehr gut ab. Wir sehen die ausgesprochen guten Ergebnisse als Bestätigung unserer Arbeit. Sie sind für uns jedoch kein Grund zum Ausruhen, sondern ein Ansporn, dieses Ergebnis in den nächsten Jahren zu wiederholen. Natürlich gibt es bei einer solchen Befragung auch vereinzelt Kritik und Anregungen, wo man etwas verbessern könnte. Verbesserungsbedarf wurde beim Service unserer mobilen Schadstoffsammlung und unserer Entsorgungsanlagen geäußert. Durch unseren Anfang 2019 eröffneten Wertstoffhof in Troisdorf mit verbesserter Verkehrsführung und kürzeren Wartezeiten möchten wir uns in diesem Bereich verbessern. Unsere nächste Privatkundenbefragung findet im Herbst 2019 statt.
Branchenspezifische Ergänzungen Überschrift 2
 

10. Innovations- und Produktmanagement

Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.

Als Abfallwirtschaftsunternehmen betrachten wir den Weg des Abfalls von der Entstehung in Privathaushalten und Gewerbe über die Sammlung durch die RSAG bis zur Verwertung durch uns oder qualifizierte Entsorgungspartner als Wertschöpfungskette.  

Dieser Weg beginnt für uns mit der Bewusstseinsbildung für Abfallvermeidung und Mülltrennung gegenüber der Bevölkerung, wodurch wir das Abfallaufkommen reduzieren und die Trennqualität der einzelnen Abfallsorten erhöhen möchten. Um unsere ökologischen Auswirkungen in diesem Bereich zu ermitteln, messen wir die Pro-Kopf-Abfallmengen im Rhein-Sieg-Kreis und analysieren die Sortenreinheit des gesammelten Hausmülls.  

Nächster Schritt des Abfallwegs ist die Sammlung. Unsere Treibhausgasemissionen als negative ökologische Auswirkung der Abfallsammlung erheben wir jährlich und minimieren sie durch effiziente Tourenplanung und den Einsatz moderner Fahrzeuge. Zusätzlich bestehen Gesundheits- und Unfallrisiken für unsere in der Sammlung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die wir durch Unterweisungen und umfangreiche Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und Betrieblichen Gesundheitsförderung minimieren.   

Nach der Sammlung werden die Abfälle zu den Entsorgungsanlagen transportiert, sortiert, weiterbehandelt und verwertet. Für die Sortier-, Recycling- und Verwertungsprozesse sind technologisch aufwändige Anlagen und qualifizierte Fachkräfte nötig. Einige Stoffe behandelt die RSAG daher nicht selbst, sondern gibt sie sortiert an hochspezialisierte Verwertungspartner weiter. Um ökologische und gesundheitliche Risiken im Falle einer nicht fach- und umweltgerechten Behandlung des Abfalls zu minimieren, stellen wir strenge Anforderungen an unsere Auftragnehmer und arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Entsorgungsdienstleistern zusammen, die uns die bestimmungsgemäße Nutzung oder Entsorgung der Abfälle vertraglich garantieren.  

Wir investieren laufend in innovative Technologien und Services, um eine zukunftsfähige Infrastruktur zu erhalten. Bei Investitionen und bei der Einführung neuer Dienstleistungen werden die ökologischen und sozialen Auswirkungen mitberücksichtigt: Was sind die ökologischen Vorteile einer neuen Anlage? Ist sie energieeffizienter? Muss sie seltener gewartet werden? Entfallen dadurch Abfalltransporte ins Umland? Welche negativen Auswirkungen hat die Anlage auf die anliegende Bevölkerung und die biologische Vielfalt? Welchen Mehrwert bringt eine neue Dienstleistung für einzelne Kundengruppen, zum Beispiel für ältere Menschen? Erwarten wir, dass die Trennqualität durch diese Dienstleistung steigt?  

Im Berichtszeitraum haben wir das Kompostwerk in Swisttal-Miel ausgebaut und können dadurch etwa doppelt so viel Biomüll verarbeiten wie bisher. Auf den Dächern unserer Entsorgungsanlagen haben wir Photovoltaikanlagen angebracht. Am Standort Sankt Augustin haben wir ein Nahwärmenetz installiert, das von einem Blockheizkraftwerk und einer Biomasseheizung gespeist wird und das Verwaltungsgebäude der RSAG und bis zu 15 Gebäude in der Nachbarschaft mit Wärme versorgt. Für unsere Pkw-Flotte beschaffen wir zunehmend Hybridfahrzeuge oder mit Strom betriebene Modelle. Seit Januar 2019 ist außerdem ein E-Bagger in der Sperrmüll-Sortierhalle in Betrieb. Er wird mit dem von der auf dem Dach installierten Photovoltaikanlage gewonnenen Strom betrieben. Die RSAG setzt vermehrt auf digitale Lösungen und die Nutzung digitaler Medien (z. B. Tausch- & Verschenkmarkts auf unserer Webseite oder Nachhaltigkeitskarte mit Angeboten zur Abfallvermeidung). Diese Initiativen sind in Kriterium 18 ausführlicher beschrieben.  

Um Innovationen zu fördern, nutzen wir zum einen das Potenzial unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und belohnen gute Ideen zum Umweltschutz (z. B. Kraftstoffeinsparung, Energieeinsparungen) zur Vereinfachung von Arbeitsabläufen oder zur Unfallverhütung im Betrieblichen Vorschlagwesen. Da wir wissen, dass Innovationen auch oft von außen kommen, setzen wir zudem auf externe Impulse: Alle zwei Jahre führen wir eine Kundenbefragung durch, ebenfalls zweijährlich findet unser Stakeholder-Dialog statt. Daraus gehen regelmäßig innovative Maßnahmen hervor. Beispielsweise brachten unsere Stakeholder 2017 den Vorschlag ein, die Sammelfahrzeuge auf alternative Energien umzustellen. Diesen Vorschlag haben wir aufgegriffen und testen Fahrzeuge mit Biogasantrieb. Einem oft geäußerten Kundenwunsch kommen wir seit dem Jahreswechsel 2019 mit der Einführung der wöchentlichen Biotonnenleerung nach.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 10

Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.

(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)

Für die RSAG steht die Sicherheit der Finanzanlagen an erster Stelle. Daher werden nur Anlagen mit sehr geringen Ausfallrisiken getätigt. Spekulative oder ertragsorientierte Anlagen mit höheren Ausfallrisiken werden grundsätzlich nicht getätigt. Die RSAG nutzt konventionelle Bankprodukte, für die sie sich ausschließlich der regional agierenden Bank bedient. Es erfolgt somit auch eine Auswahlprüfung nach sozialen Faktoren, die für alle Finanzanlagen der RSAG gilt (100 %). Eine Auswahlprüfung nach ökologischen Faktoren erfolgt nicht.


Berichten Sie das Abfallaufkommen pro Einwohner (Zusatzindikator aus dem Branchenleitfaden für Abfallwirtschaft und Stadtreinigungen)
Die RSAG sammelte 2018 ca. 430 kg Abfall pro Einwohnerin und Einwohner im Rhein-Sieg-Kreis.
Branchenspezifische Ergänzungen Überschrift 2