5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

ESG-Richtlinie regelt Verantwortungen
Im Jahr 2022 wurden die Verantwortungen zu regulatorischen Nachhaltigkeitsanforderungen und der Barmenia-Nachhaltigkeitspositionierung in einer ESG-Richtlinie festgeschrieben. Die ESG-Richtlinie soll die Integration der Nachhaltigkeitsanforderungen in die Organisation und Arbeitsprozesse (Aufbau- und Ablauforganisation) der Barmenia beschreiben, um sicherzustellen, dass sämtliche regulatorische Nachhaltigkeitsanforderungen sowie die strategischen Ambitionen erfüllt werden. Entsprechend werden Verantwortlichkeiten, Aufgaben und identifizierte Handlungsfelder aus dem Nachhaltigkeitskontext dokumentiert.

Barmenia-Vorstand
Gesamtverantwortlich für die Umsetzung von Nachhaltigkeit ist der Vorstand.

Ressortverantwortungen der Barmenia-Vorstände: Barmenia-Nachhaltigkeitsbeirat
Der Nachhaltigkeitsbeirat deckt sämtliche Aspekte rund um das Thema Nachhaltigkeit ab, mit Ausnahme der diesbezüglichen Regulatorik. Der Beirat hat lediglich eine beratende Funktion und ist ein Impulsgeber für den Vorstand. Die Treffen finden zwei Mal jährlich statt. Der Nachhaltigkeitsbeauftragte übernimmt die thematische Vorbereitung in Abstimmung mit den für die Sitzungen relevanten Fachbereichen und dem Vorstand. Die Beiratsmitglieder können eigene Vorschläge einbringen.

Bereits seit dem Jahr 2001 gibt es den Nachhaltigkeitsbeirat, der den Kapitalanlagebereich bis zum Jahr 2014 ausschließlich hinsichtlich ökologischer Investitionen be­ratend unterstützt hat.

Zusammensetzung:
Lenkungsausschuss
Der Lenkungsausschuss ist ein Gremium, das sich aus Hauptabteilungsleitenden der Barmenia zusammensetzt. Die Mitglieder des Lenkungsausschusses prüfen Vorschläge des Teams Nachhaltigkeit und deren Auswirkungen für ihren jeweiligen Bereich, treffen erforderliche Entscheidungen und unterstützen die Umsetzung. Der Lenkungsausschuss kommt turnusmäßig zweimal jährlich und darüber hinaus das ganze Jahr über bedarfsabhängig zusammen.

Team Nachhaltigkeit
Die Teilnehmenden des Teams Nachhaltigkeit haben eine koordinierende Funktion in ihren Fachbereichen und können zusätzlich die notwendigen und beschlossenen Maßnahmen umsetzen. Das Team Nachhaltigkeit hat gleichzeitig die Aufgabe, die Nachhaltigkeitspositionierung (ESG-Strategie) zu entwickeln.

Das Team setzt sich aus folgenden Bereichen zusammen: Hauptabteilungen Recht (mit Nachhaltigkeitsbeauftragten), Kapitalanlagen, Controlling, Vertriebsmanagement, Mathematik BL, Risikomanagement. Darüber hinaus gibt es für den Bedarfsfall feste Ansprechpersonen aus dem Competence Center Strategie und Unternehmensentwicklung, den IT-Bereichen und dem Produktmanagementkreis, die bei Bedarf in die Koordination und Umsetzung einbezogen werden können.  
Die Funktion des Nachhaltigkeitsbeauftragten gibt es seit 2012 in der Barmenia. Diese Funktion wird zum 01.02.2024 um eine Stelle erweitert. Des Weiteren gibt es eine weitere Nachhaltigkeitsbeauftragte im Bereich Kapitalanlagen und weitere Funktionen mit Nachhaltigkeit in der Titelbezeichnung sowie eine Vielzahl an Nachhaltigkeitskoordinatoren in den Fachbereichen, so z. B. aus Tarif BA und Mathematik BK.


6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Nachhaltigkeit wird vom Vorstand insgesamt verantwortet. Jedes Vorstandsmitglied trägt die Verantwortung für sein Ressort. Im Rahmen der Barmenia-Verantwortungskultur sind die Hauptabteilungen angehalten, Nachhaltigkeit entsprechend der Nachhaltigkeitspositionierung unter Berücksichtigung gesetzlicher Rahmenbedingungen umzusetzen.

Nachdem die Nachhaltigkeitspositionierung vom Vorstand kommuniziert wurde, wurden entsprechend der wesentlichen Themenfelder Teams bzw. Projektteams installiert bzw. weiterentwickelt:

Team Nachhaltigkeit (s. dazu auch unter „5. Verantwortung“)
Die Teilnehmenden des Teams Nachhaltigkeit haben eine koordinierende Funktion in ihre Fachbereiche und können zusätzlich die notwendigen und beschlossenen Maßnahmen umsetzen. Das Team Nachhaltigkeit hat gleichzeitig die Aufgabe, die Nachhaltigkeitspositionierung (ESG-Strategie) zu entwickeln. Es setzt sich aus den Hauptabteilungen Recht, Kapitalanlagen, Controlling, Vertriebsmanagement, Mathematik BL und Risikomanagement zusammen. Darüber hinaus gibt es feste Ansprechpartner aus dem Competence Center Strategie und Unternehmensentwicklung, der IT und dem Produktmanagementkreis. Diese können bei Bedarf in die Koordination und Umsetzung einbezogen werden. Auf Hauptabteilungsebene wurde dem Team Nachhaltigkeit ein Lenkungssausschuss an die Seite gestellt.

Projektteam Vielfalt und Chancengleichheit
Ein bereichsübergreifendes Team von knapp 30 Personen soll sichtbar machen, dass sich die Barmenia für eine Kultur der Vielfalt und Chancengleichheit einsetzt. Das koordinierende Projekt-Office-Team setzt sich aus Vertreterinnen der Bereiche Personal und Organisation, Talent Management Innendienst, B-NEXT Innovations- & Talentmanagement sowie Presse- und Vorstandsstab zusammen.

Koordination der nichtfinanziellen Berichte
Die Barmenia unterliegt seit dem Jahr 2017 der gesetzlichen CSR-Berichtspflicht. Die Vorgehensweise zur Erstellung der nichtfinanziellen Berichte wurde im Internen Kontrollsystem (IKS) festgeschrieben.

Der Nachhaltigkeitsbeauftragte koordiniert die Erstellung der nichtfinanziellen Berichte. Die relevanten Fachbereiche haben jeweils einen CSR-Koordinator benannt. Diese CSR-Bericht-Koordinierenden ermitteln die wesentlichen Themen und koordinieren die Texterstellung in ihrem Bereich. Die Texte und Kennzahlen werden mit den jeweiligen Führungskräften abgestimmt und im Bereich Recht abschließend gefestigt. Der Vorstand prüft die Berichte und beschließt sie.

Der Aufsichtsrat ist gesetzlich zur Prüfung verpflichtet. Ein Prüfgremium des Aufsichtsrates kontrolliert den nichtfinanziellen Bericht persönlich, indem er ein Managementgespräch führt und anschließend in den Fachbereichen Textinhalte kontrolliert und Stichproben nimmt. Der Gesamtaufsichtsrat prüft zu einem späteren Zeitpunkt die Berichte und beschließt sie, wenn die Korrektheit bestätigt werden kann. Die Berichte werden der Mitgliedervertretung vorgelegt, bevor sie veröffentlicht werden.


7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

Wirtschaftskennzahlen werden in einem umfangreichen Controllingsystem erfasst und vom Vorstand kontrolliert. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat und der Mitgliedervertretung über­prüft. 

Die Barmenia-Versicherungsgruppe ist gesetzlich verpflichtet, jährlich Geschäftsberichte und Berichte über die Solvabilität und Finanzlage (sog. SFCR-Bericht) sowie nichtfinanzielle Informationen zu veröffentlichen.
Nach gesetzlicher Vorgabe werden finanzielle sowie nichtfinanzielle Kennzahlen vom Aufsichtsrat geprüft und freigegeben. Die Jahresabschlüsse werden von Wirtschaftsprüfern kontrolliert und testiert.

Nachhaltigkeit betrifft alle Bereiche der Barmenia. Themenspezifisch werden Regeln und Prozesse in den Fachbereichen definiert, realisiert und kontrolliert. So werden beispielsweise die Umsetzung der Ausschlusskriterien in der Kapitalanlage sowie die Anwendung nachhaltiger Kriterien im Einkauf überprüft. Arbeitsanweisungen zur Datenqualität und Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems stellen die Konsistenz der Daten sicher. Nach gesetzlichen Vorgaben bildet die Barmenia insgesamt ein umfangreiches Internes Kontrollsystem (IKS) ab.

Die Leistungsindikatoren zur Steuerung und Kontrolle können qualitativ sowie quantitativ sein. Diese Indikatoren gehen aus den jeweiligen Rubriken dieses Berichtes hervor, beispielsweise Ratings bei Kapitalanlagen, CO2–Emissionen in der Kapitalanlage und im Geschäftsbetrieb oder auch Vollzeitäquivalenten sowie Quoten bei den Mitarbeitenden.

Die Hauptabteilung Revision führt im Rahmen ihrer risikoorientierten Prüfungsplanung Prüfungen in den Fachbereichen durch.

Darüber hinaus tragen freiwillige Zertifizierungen zur weiteren Kontrolle bei. Die Barmenia hat sich Ende des Jahres 2023 sowohl mit der gesamten Versicherungsgruppe erneut dem Assekurata-Rating-Verfahren zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Versicherungsunternehmen gestellt und konnte dabei die sehr guten Vorjahresergebnisse von AA auf AA+ verbessern. Dieses sehr gute Ergebnis mit Ratingbericht wurde im Januar 2024 im Internet veröffentlicht.

Ebenso wurde die Barmenia-Versicherungsgruppe durch Franke und Bornberg im Bereich Nachhaltigkeit geprüft und mit sehr gut bewertet. Die Veröffentlichung des Ergebnisses erfolgte im Januar 2024.Auch hier erhielt die Barmenia ein „Sehr Gut“ und konnte die Punktebewertungen des Vorjahres verbessern. Bereits im Oktober erhielt die Barmenia den ESG-Award für die Krankenversicherung.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.

Die Barmenia-Nachhaltigkeitspositionierung „Nachhaltig aus Überzeugung“ steht für die Werte unserer Verantwortungskultur und gibt die Schwerpunkte des Nachhaltigkeitsmanagements vor (s. dazu unter „1. Strategische Analyse und Maßnahmen“).  

Die Barmenia beachtet folgende Prinzipien:

Die Barmenia-Versicherungsgruppe engagiert sich in Form von Mitgliedschaften und Initiativen. Im Folgenden sollen die mit dem größten Nachhaltigkeitsbezug chronologisch beschrieben werden:


8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Das Vergütungssystem der Unternehmen und damit auch die mit variablen Vergütungsbestandteilen versehenen Zielvereinbarungen entsprechen den aktien- und auch den versicherungsaufsichtsrechtlichen Anforderungen. Dementsprechend enthalten Zielvereinbarungen auch langfristige Komponenten, die in Abhängigkeit der Zielerreichung aufgeschoben ausgezahlt werden. Zielerreichungsgrade werden von den zuständigen Gremien, also für den Vorstand vom Aufsichtsrat, bewertet und kontrolliert.

In den Unternehmen kommen je nach Verantwortungsebene verschiedene Vergütungskomponenten zur Anwendung. Neben einer festen Vergütung können die Vorstände sowie Mitarbeitende der Verantwortungsebenen 1 und 2 eine variable Vergütung erhalten, die von der Erreichung entsprechender Ziele abhängt.

(s. dazu auch „3. Ziele“)


Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Die Relation von fester und variabler Vergütung ist auf den verschiedenen Verantwortungsebenen unterschiedlich. Sie ist jeweils so bemessen, dass sie auf der einen Seite Anreize schafft, aber andererseits Risiken vermeidet. Die variable Vergütung resultiert deshalb aus individuellen Zielen, Bereichszielen und Unternehmenszielen. Die Unternehmensziele werden vom Aufsichtsrat festgelegt und gelten für die Vorstände sowie die Verantwortungsebenen 1 (Hauptabteilungsleitungsebene) und 2 (Abteilungsleitungsebene). Die individuellen Ziele und Bereichsziele sind aus den strategischen Zielen abgeleitet. Sie werden zwischen Aufsichtsrat und Vorstand, Vorstand und Mitarbeitenden der Verantwortungsebene 1 sowie Mitarbeitenden der Verantwortungsebene 1 und der Verantwortungsebene 2 vereinbart. Sie stehen deshalb auch im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie sowie den Zielen und langfristigen Interessen der Unternehmen.

Auch wenn es bisher schon möglich war, Nachhaltigkeitsziele festzulegen, wurde dies mit der Überarbeitung der Vergütungsleitlinie wie folgt spezifiziert:

Der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in das Risikomanagementsystem wird indirekt Rechnung getragen, indem die variablen Vergütungsbestandteile der Mitglieder des Vorstands Nachhaltigkeitsziele beinhalten, die die Nachhaltigkeitspositionierung umsetzen. Die Nachhaltigkeitspositionierung wiederum dient u. a. auch der Vermeidung der Realisierung von Nachhaltigkeitsrisiken.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Vorstandsvergütung in Tsd Euro für Geschäftsjahr 2023 (Vorjahr 2022)
Barmenia Konzern: 2.097 (1.528), davon
BK: 1.502 (1.202)
BA: 595 (326)


9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Anspruchsgruppen der Barmenia (kraft-Gesetz)
Die Anspruchsgruppen ergeben sich weitestgehend aus Gesetzen zur Rechtsform der Barmenia Versicherungen a. G. als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG), der Barmenia Krankenversicherung AG, der Barmenia Lebensversicherung a. G. und der Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG als Aktiengesellschaften sowie weiteren Gesetzen, denen der Barmenia-Konzern unterliegt. Daraus ergeben sich folgende Anspruchsgruppen, die im regelmäßigen Austausch mit den Barmenia-Vorständen stehen:
Weitere Anspruchsgruppen der Barmenia
Zu den weiteren Anspruchsgruppen der Barmenia gehören Kundinnen und Kunden, die Beschäftigten, der Vertrieb, Kooperationspartner und Interessenten, die Politik, Aufsichtsbehörden, Verbände, Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihren Schutzorganisationen sowie Medien. Die Gremien der Barmenia vertreten die Interessen der Stakeholder fortlaufend. Dazu gehört auch die Interessengemeinschaft selbstständiger Versicherungsvermittler der Barmenia Versicherungen e. V. (IVB), die die Einfirmenvertreterinnen und -vertreter vertritt. Als Gremien mit beratender Funktion agieren der Unternehmensbeirat und der Nachhaltigkeitsbeirat. Diese beratenden Gremien setzen sich insgesamt aus Vertretungen von Unternehmen, Politik, NGOs, Wissenschaft und Medien zusammen. Die Mitarbeitenden der Barmenia engagieren sich in einer Vielzahl von Verbänden wie dem GDV und dem PKV-Verband, aber auch im AGV, im BWV und in dem Unternehmensnetzwerk B.A.U.M. e. V. Auch dadurch ist ein kontinuierlicher Austausch gegeben (s. dazu unter Leistungsindikator GRI SRS-102-16 Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen einer Organisation).

Darüber hinaus steht der Nachhaltigkeitsbeauftragte mit seinen Kontaktdaten auf der Internetseite und kann von allen Stakeholdern kontaktiert werden.


CSR-Directive ist Grundlage für zukünftige Berichterstattung
Die Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse ist im Rahmen der Umsetzung der CSRD mit den ESRS zwingend vorgegeben und findet erstmals für das Geschäftsjahr 2024 Anwendung. Die Einbeziehung der Perspektive der Stakeholder von der Barmenia ist ein wichtiger Bestandteil einer Wesentlichkeitsanalyse, und Unternehmen sind verpflichtet offenzulegen, wie die Interessen und Ansichten der betroffenen Stakeholder während der Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt wurden. Die Barmenia hat diesen Prozess im Herbst 2023 begonnen und die relevanten Stakeholder bei der Wesentlichkeitsanalyse einbezogen. Die Ergebnisse sind noch kein Bestandteil für das Berichtsjahr 2023.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

  Anspruchsgruppen Themen/Anliegen
Interne Anspruchsgruppen Mitgliedervertretungen u. a. Entgegennahme des Lageberichtes und Jahresabschlusses sowie Wahl des Aufsichtsrates
Aufsichtsrat Beratung zu strategischen und operativen Fragen zur Geschäftspolitik und Unternehmenssteuerung sowie Überwachung der
Geschäftsführung
Beirat Beratung in wichtigen geschäftspolitischen Fragen und Förderung des Versicherungs-gedankens in der Öffentlichkeit
Nachhaltigkeitsbeirat Beratung und Begleitung in der nachhaltigen Ausrichtung unter Beachtung der drei Säulen der Nachhaltigkeit:
Ökonomie, Ökologie und Soziales
Kundinnen und Kunden Sicherheit, Service, Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge, Compliance
Interessengemeinschaft selbstständiger Versicherungsvermittler der Barmenia Versicherungen e. V. (IVB) Beratung der Geschäftsleitung in verschiedenen Fragen, vertritt die Interessen der Einfirmenvertretungen
Beschäftigte (Betriebsrat) Sichere Arbeitsplätze, Einkommen, soziale Sicherheit, Entwicklungsmöglichkeiten
Externe Anspruchsgruppen Staat und Gesellschaft Steuern, sichere Arbeitsplätze, Einhaltung von Recht und Vorschriften, soziale Unterstützung
Mitbewerber Einhaltung von Regeln und Spielregeln zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs
Geschäftspartnerschaften Sicherheit, Erfüllbarkeit der Verträge,
Zusammenarbeit
Medien Transparenz, Verbraucherschutz
Industrie- und Handelskammer (IHK) Interessenvertretung der gewerblichen Wirtschaft und Betriebe
(Gemeinnützige) Initiativen, Organisationen, Verbände Ernsthaftes Engagement durch Mitgliedschaften und/oder persönliche Unterstützung durch Mitarbeitende


10. Innovations- und Produktmanagement

Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.

Auszug aus der Nachhaltigkeitspositionierung: „Wir fördern nachhaltiges Verhalten durch unsere Produkte und das Schadenmanagement. Unsere Kundinnen und Kunden werden zu Nachhaltigkeitskriterien in unseren Versicherungslösungen beraten.“

Für eine erfolgreiche und langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Versicherungsunternehmen hat eine effiziente und zielgerichtete Produktpolitik ausschlaggebende Bedeutung. Die Entwicklung neuer Produkte sowie deren Innovation orientieren sich maßgeblich an den Wünschen der Kundinnen und Kunden unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Unternehmenspolitik. Die Barmenia entwickelt Versicherungen und Innovationen, die Bestandteil gesellschaftlicher Lösungen sind. Dies findet in einer Zeit des verschärften Wettbewerbs statt und unterliegt vielfältigen Gesetzgebungsmaßnahmen.

So sind Unternehmen, die Versicherungsprodukte zum Verkauf konzipieren, verpflichtet, ein Verfahren für die interne Freigabe zum Vertrieb jedes einzelnen Versicherungsprodukts oder jeder wesentlichen Änderung bestehender Versicherungsprodukte zu unterhalten, zu betreiben und regelmäßig zu überprüfen (Produktfreigabeverfahren - product oversight and governance, kurz POG). Die Vorgaben stellen Anforderungen an die Geschäftsorganisation dar. Die Regelungen sind in einem Dokument (Leitlinie zum Produktfreigabeverfahren für die Barmenia Versicherungsunternehmen) schriftlich festzuhalten. Das POG muss insbesondere gewährleisten, dass
Bei der Überprüfung der Versicherungsprodukte sind alle Ereignisse zu berücksichtigen, die wesentlichen Einfluss auf das potenzielle Risiko für den bestimmten Zielmarkt haben könnten. Dabei ist zu beurteilen, ob das Versicherungsprodukt weiterhin den Bedürfnissen des bestimmten Zielmarkts entspricht und die Vertriebsstrategie immer noch geeignet ist.
Um den Transformationsprozess in der Finanzbranche hin zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaft weiter voranzutreiben, hatte die Europäische Kommission die gesetzlichen Anforderungen an die POG erweitert. Die Erweiterung zielt insbesondere auf die Implementierung von Nachhaltigkeitsfaktoren im Produktfreigabeverfahren ab. Unter Nachhaltigkeitsfaktoren zu verstehen sind hierbei: Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Diese sind somit sehr allgemein gehalten.

Die Barmenia hat diese Regulierung als Chance ergriffen. Sie hat neben der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen ihre bisher formulierten Nachhaltigkeitskriterien im Produktentwicklungsprozess innerhalb der Produktdesignkriterien, welche Bestandteil des POGs sind, weiterentwickelt. Im Jahr 2023 hat die Barmenia weitere Anpassungen vorgenommen und spartenübergreifende nachhaltige Aspekte integriert. Eine individuelle Bewertung dieser Kriterien erfolgt für jedes Produkt, wodurch die Förderung von Nachhaltigkeit in den Vordergrund gerückt wird.

Beispiele dafür sind z. B. die Berücksichtigung von Alterungsrückstellungen in der Krankenversicherung sowie die Nutzung von Sharing bei medizinischen Geräten.

Produktneuheiten

Im Geschäftsjahr 2023 hat der Barmenia-Konzern wieder innovative und nachhaltige Produkte und Bedingungen geschaffen, die klar und transparent sind und gesellschaftliche Herausforderungen über innovative Lösungen aufgreifen. Diese sind nachfolgend dargestellt:

Barmenia Krankenversicherung AG

Digitale Angebote verbessern das Gesundheitsmanagement und den Kundenservice.
Die Barmenia erweitert für ihre Kundinnen und Kunden ständig ihre Service-Angebote und ist ein innovativer Partner rund um die Gesundheit. Die Themen „Ärztemangel auf dem Land“ und „Sprechstunden an Randzeiten sowie Wochenenden und Feiertagen“ beschäftigt die Bevölkerung in Deutschland schon länger. Die Abwanderung von Ärztinnen und Ärzten in Großstädte trägt dazu bei, dass eine ausreichende medizinische Versorgung auf dem Land herausfordernd werden kann. Ebenso zeigte uns COVID-19, wie wichtig eine schnelle und qualitative medizinische Beratung und Versorgung ist. Die Barmenia beschäftigt sich explizit mit diesen wichtigen Gesundheitsthemen, die die Gesellschaft betreffen und für die Lösungen geschaffen werden müssen. Im Folgenden werden Beispiele aufgeführt, wie die Barmenia diese Themen in ihre Steuerung und Produktlandschaft aufgenommen hat:  
  1. Ganzheitliche Serviceleistungen für Kundinnen und Kunden
    Die Barmenia baut für ihre Kranken-Vollversicherungskundinnen und -kunden die ergänzenden Services rund um die Gesundheit fortlaufend aus, um ideale Unterstützungsleistungen für relevante Krankheitsbilder und Diagnosen anbieten zu können.
    • Über Services – wie BetterDoc – können sich Versicherte eine ärztliche Zweitmeinung, vor allem bei schwerwiegenderen Diagnosen oder vor einer geplanten Operation, einholen. Dadurch können z. B. nicht notwendige Operationen vermieden oder Sicherheit für den bestehenden Therapieplan eingeholt werden.
    • Über Programme – wie Selfapy oder die Kooperation mit MindDoc oder mentalis – kann die Barmenia den Versicherten im Rahmen psychischer Erkrankungen Unterstützung an die Hand geben. Diese können zum einen die Zeit bis zur Therapie überbrücken oder eine stationäre Nachbehandlung stabilisieren.
    • Mit medicalmotion und eCovery haben die Versicherten die Möglichkeit, unabhängig von Ort und Zeit ihren Rücken zu stärken oder zur Arthrosebehandlung eine Art „digitale Physiotherapie“ zu nutzen.
    • Über die Kooperation mit Kieser ermöglicht die Barmenia den Versicherten, ein Training vor Ort in einem Kieser-Studio durchzuführen. Dadurch können Gesundheitsbeschwerden bzw. Rückenschmerzen frühzeitig behandelt werden.
Ein Controllingsystem für die Gesundheitsprogramme wurde installiert, um das Kosten-/Nutzenverhältnis überprüfen und optimieren zu können.
 
Darüber hinaus bietet die Barmenia allen Kundinnen und Kunden die Barmenia-App an. Die Barmenia-App ist eine intelligente Weiterentwicklung und Kombination der bisher stark genutzten RechnungsApp und dem Online-Kundenportal „Meine Barmenia” in einer smarten Anwendung. Mit Hilfe der Barmenia-App können Kunden zum Beispiel in der Krankenversicherung Arztrechnungen oder Rezepte mit der App abfotografieren und den Bearbeitungsstand detailliert weiterverfolgen, ohne die Anwendung wechseln zu müssen. Zusätzlich haben die Kunden einen Zugriff auf relevante Gesundheitsprogramme, die auch individuell auf den Kunden zugeschnitten werden können. Mit der Barmenia-App haben Versicherte der Barmenia zu dem ihren digitalen Versicherungsordner immer zur Hand. Dabei wirkt sich die Barmenia-App nicht nur im Hinblick auf Kundenerlebnisse positiv aus, sondern auch auf ökologische Aspekte, wie z. B. Ressourcenschonung in den Bereichen Papier, Mensch und Verkehr.
  1. Barmenia folgt dem Trend der Individualisierung und geht dabei individuell und nachhaltig auf die Bedürfnisse ihrer Versicherten ein.

    „Genau-für-Sie“ Beamtenabsicherung

    Die Barmenia bietet seit Mitte 2022 eine Krankenvollversicherung für Beamtenanwärter und Beamte an. Die Genau-für-Sie Beamtenabsicherung besteht im Wesentlichen aus den folgenden Bausteinen:
    • Die Basis für alle Beamtenanwärter und Beamte ist der Tarif „Genau-Für-Sie“ Krankenversicherung.
      Der Haupttarif übernimmt die Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung (allgemeine Krankenhausleistungen), Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kuren.
      Highlights wie z. B. Unschädlichkeit von Vorsorge, Zahnprophylaxe 
      (auch PZR) und Schutzimpfungen für die Beitragsrückerstattung, Beitragsbefreiung bei Bezug von Elterngeld und Optionsrechte für die Hinzunahme von stationären Wahlleistungen sowie Beihilfe-Ergänzung sind genau auf die Bedürfnisse und Ansprüche der Zielgruppen zugeschnitten. Auch in den Tarifen für Beamtenanwärter haben wir insbesondere die Leistungen für Sehhilfen und Zahnersatz verbessert.
    • Zum Hauptarif Genau-Für-Sie Krankenversicherung können auf Wunsch stationäre Wahlleistungen abgesichert werden. Auch hier ist eine Beitragsbefreiung bei Bezug von Elterngeld vorgesehen.
    • Beamtenanwärter und Beamte können sich zwischen zwei unterschiedlich leistungs-starken Beihilfe-Ergänzungstarifen – „Genau-Für-Sie Ergänzung“ und „Genau-Für-Sie Ergänzung Plus“ - entscheiden.
    • Für die neue Beamten-Tarifline „Genau-für-Sie“ wurden die Regelungen zur Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit verbessert. Diese dient der Kundenbindung und führt zu positiven Effekten im Hinblick auf die Leistungsausgaben und damit die Beiträge:
      • Vorsorge, Zahnprophylaxe (auch PZR) und Schutzimpfungen sind unschädlich für die Beitragsrückerstattung.
      • Beamtenanwärter können weiterhin eine sehr attraktive Beitragsrücker-stattung erhalten. Das heißt, bereits nach einem leistungsfreien Jahr werden sechs Monatsbeiträge zurückerstattet.

Leistungsfreie Zeiten im Beamtenanwärtertarif werden bei Umstellung in den Normaltarif für Beamte angerechnet.
Erweiterung des Angebotes in der betrieblichen Krankenversicherung

Die Barmenia hat im Vorjahr die Produktlandschaft in der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) mit den stationären Ergänzungstarifen „GetWell Comfort“ und „GetWell Premium“ abgerundet. Als Merkmale der neuen Tarife sind insbesondere zu nennen:
Wie alle anderen bKV-Tarife werden auch diese neuen Tarife jeweils als Beitragsbefreiungs-Variante GetWell+ für die Altersgruppe 16 - 67 Jahre angeboten. Bei Elterngeldbezug, Pflege- oder Familienzeit, längerer Arbeitsunfähigkeit und neu auch beim Sabbatjahr (bis zu 12 Monaten) können die Tarife beitragsfrei gestellt werden. Dies trägt dem Trend bei (vor allem bei jüngeren) Arbeitnehmenden bestimmter Branchen Rechnung, eine befristete Aus-zeit mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, in der der Arbeitsvertrag ruht, um sich z. B. weiterzubilden, oder ins Ausland zu gehen. Anderenfalls müssten Arbeitnehmer/-innen in diesen Fällen die Beiträge selbst tragen.

Neue Pflegemonatsgeld-Tarife
Die Barmenia hat ihr Angebot für Kunden der Einzelversicherung aktualisiert und Ende 2022 die Pflegemonatsgeld-Tarife „Mehr Pflege Ambulant“ und „Mehr Pflege Stationär“ eingeführt. Die Mehr Pflege-Tarife sind jeweils allein oder in Kombination abschließbar. Im stationären Tarif Mehr Pflege Stationär ist das Pflegemonatsgeld in Pflegegrad 1 mit 20 % der vereinbarten Summe versichert. Ab Pflegegrad 2 wird das versicherte Pflegemonatsgeld zu 100 % ausgezahlt. Bei einer unfallbedingten, stationären Pflege erhöht sich das vereinbart Pflegemonatsgeld bei Pflegegrad 4 und 5 auf 150 %. Im ambulanten Tarif Mehr Pflege Ambulant ist das Pflegemonatsgeld nach dem Pflegegrad gestaffelt. Auch hier werden bei einer unfallbedingten ambulanten Pflege 150 % des vereinbarten Pflegemonatsgeldes bei Pflegegrad 4 und 5 ausgezahlt. Mit folgender Staffelung des vereinbarten Pflegemonatsgeldes ist der Tarif Mehr Pflege Ambulant am finanziellen Bedarf bei einer häuslichen Pflegesituation ausgerichtet: Die Mehr Pflege-Tarife sehen außerdem u. a. die folgenden Leistungsmerkmale vor, die insbesondere auf Flexibilität und dauerhafte Finanzierbarkeit des Pflegefalls für Kundinnen und Kunden ausgerichtet sind: Darüber hinaus gelten für Mehr Pflege Ambulant folgenden Erweiterungen:
AUSZEICHNUNGEN
In 2023 wurden einige unserer Produkte von LevelNine mit „exzellent“ ausgezeichnet: Von Ascore wurden einige unserer bKV-Produkte mit „herausragend“ ausgezeichnet: Bei n-tv konnten unsere neuen Beihilfe-Tarife ebenfalls überzeugen und sind mit dem Deutschen Versicherungs-Award ausgezeichnet worden. Bei Finanztest konnte unser Zahnergänzungstarif Mehr Zahn 100 ebenfalls überzeugen und wurde mit der Note „sehr gut (0,5)“ ausgezeichnet.Unser Tarif Mehr Komfort 1-Bett K wurde von der Wirtschaftswoche mit der Note „sehr gut“ ausgezeichnet. Beim M&M Ratings sind die folgenden Produkte mit „ausgezeichnet“ bewertet worden: 3. Kooperationspartner Johanniter unterstützt bei Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit ist eine Herausforderung, der sich die Barmenia mit namhaften Kooperationspartnern stellt. Ein weiteres wichtiges gesellschaftliches Thema ist der demografische Wandel. Die deutsche Bevölkerung altert. Die zunehmende Pflegebedürftigkeit stellt Deutschland vor große Probleme. Hinzu kommt, dass Pflegeplätze sowie Einrichtungen nicht in ausreichender Zahl vorhanden sind. Pflegeplätze selbst ziehen hohe finanzielle Kosten nach sich. Weiterhin möchten die Menschen solange es möglich ist, selbstständig agieren und zuhause versorgt werden. Das Ziel ist, die Eigenständigkeit so weit wie möglich zu stützen und zu erhalten. Mit dem Kooperationspartner Johanniter hat die Barmenia einen Experten an der Seite, wenn es um Pflege im Alltag und Alter geht.


Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG

Die Produkte der Barmenia Allgemeine sind online abschließbar. Angebote und Policen werden über elektronische Medien an die Kundinnen und Kunden versendet. So wird in hohem Maße Papier eingespart. Für jedes gängige Produkt gibt es mindestens drei Produktliinien, die es den Kunden ermöglichen, möglichst individuell den persönlichen Bedarf abzudecken. Die Ausrichtung bietet nicht nur eine maximale Transparenz, sondern schont zudem die Ressourcen nachhaltig. In den Tarifen gibt es i.d.R. eine Innovationsklausel und eine Barmenia-Leistungsgarantie, die sowohl zukünftige Bedingungsverbesserungen als auch Tarifweiterentwicklungen am Markt den Kunden garantiert. Somit ist der Kunde immer optimal abgesichert. Im Jahr 2023 stand der Fokus auf der Überarbeitung/ Konzeption folgender Sparte:   Bedingt durch die Gesetzesvorhaben der Bundesregierung stand das Thema „Wärmepumpen“ besonders im Fokus der Öffentlichkeit. Die Barmenia hatte bereits mit den jüngsten Produktänderungen zur Gebäude- und Privathaftpflichtversicherung die Tarifangebote im Sinne der Kundinnen und Kunden für Photovoltaikanlagen (auch sogenannte „Balkonkraftwerke“) sowie Solarthermie-, Geothermie- und sonstige Wärmepumpenanlagen erweitert und ist mit Ihrem Angebot marktführend.

Customer Experience Management und kontinuierliche Kundenfeedback-Systeme

Der Service der Barmenia wird fortlaufend am Kundinnen- und Kundenbedarf weiterentwickelt und auf Kundenbedürfnisse ausgerichtet. Ziel ist das Markenversprechen „#MachenWirGern“ einzulösen und bei unseren Kundinnen und Kunden erlebbar zu machen. Über ein Kundenfeedback-System misst die Barmenia seit 2016 kontinuierlich die Kundenerfahrungen und die Zufriedenheit mit der Barmenia. Im Leistungs- oder Schadenfall, bei Vertragsabschlüssen oder Vertragsanpassungen, bei der telefonischen Kundenbetreuung sowie weiteren zentralen Kontaktpunkten zur Barmenia, haben unsere Kundinnen und Kunden die Möglichkeit Feedback zu geben. Dieses Feedbacksystem wird stetig weiter ausgebaut, um die Vielfalt der Kundenkontakte zu erfassen. Das Feedbacksystem wird genutzt: (1) um durch die direkte Nachverfolgung individuelle Kundenerlebnisse zu verbessern (2) für die Kundenbindung zentrale Prozessoptimierungen zu erkennen und anzustoßen (3) Serviceerwartungen der Kunden zu verstehen und zu berücksichtigen

Beispiele aus der Praxis des Customer Experience Managements bei der Barmenia:


Weiterführende Ergänzungen (Überschrift)
Pflichtangabe zur Taxonomiefähigkeit Versicherungstechnik

Leistungsindikatoren zu Kriterium 10

Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.

(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)

Verantwortungsvolle Investitionen mit Bekenntnis zu UNPRI

Auszug aus der Barmenia-Nachhaltigkeitspositionierung: „Wir investieren die Beiträge der Kunden verantwortungsvoll. Werteorientierte Investitionen fördern nachhaltige Entwicklungen.

Nachhaltig aus Überzeugung: Nachhaltiges wirtschaftliches Handeln, soziale Verantwortung und Umweltbewusstsein sind in der Unternehmenskultur der Barmenia fest verankert. Die Auswirkungen möglicher Nachhaltigkeitsrisiken auf das gesamte Unternehmen werden regelmäßig überprüft. Dazu gehört für die Barmenia auch, dass das Geld der Kunden verantwortungsvoll und werteorientiert investiert wird.

Seit dem Jahr 2014 bekennt sich die Barmenia-Gruppe zu den Grundsätzen für verantwortungsvolles Investieren der Vereinten Nationen (engl. Principles for Responsible Investments, kurz PRI). Damit verpflichtet sich die Barmenia, Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekte bei Investitionsentscheidungen zu beachten. Nachhaltigkeitsratings sind in die Investmententscheidung integriert. Seit 2022 ist die Barmenia auch Unterstützerin der UN PRI-Initiative Menschenrechte. Bei dieser Initiative arbeiten institutionelle Anleger zusammen, um Maßnahmen in Bezug auf Menschenrechte und soziale Fragen zu ergreifen. Das übergreifende Ziel der Initiative ist die Förderung der Menschenrechte und das Erzielen positiver Ergebnisse für die Menschen durch das Engagement von Investoren.   Folgende Ausschlusskriterien gelten für alle Assets im Direktbestand, in den Spezialfondsmandaten, für alle Neuanlagen im Bereich Alternativ Investments sowie für neue Mieter unserer Gebäude:  

Unternehmen:  
  Staaten: Diese Ausschlusskriterien hat die Barmenia zum aktuellen Zeitpunkt als die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen definiert. Die Einhaltung wird tagesaktuell überwacht. Bei Verstoß gegen eines der Kriterien werden die Portfoliopositionen in Abhängigkeit ihrer Veräußerbarkeit innerhalb von 12 Monaten interessewahrend liquidiert. Durch diese Maßnahmen werden wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite durch Materialisierung von ESG-Risiken minimiert.

Die Barmenia verfolgt u.a. das ökologische Ziel der Dekarbonisierung in der Kapitalanlage. Demnach werden Investitionen in Unternehmen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) als nachhaltig definiert, welche ein Ziel zur Reduktion von COverfolgen sowie die definierten Umsatzschwellen in den Bereichen Kohle, Ölsande und 
Ölschiefer einhalten. Zusätzlich stellen die Barmenia Versicherungen durch strenge Prüfkriterien sicher, dass wesentliche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen durch diese Investition vermieden 
werden. Neben der Einhaltung der o.g. Ausschlusskriterien sowie der guten Unternehmensführung muss 
das jeweilige Unternehmen ein Mindest-ESG-Rating von BB aufweisen. Die Kapitalanlage enthält ebenfalls einen Anteil an taxonomiekonformen Investitionen wie im folgenden Text beschrieben. Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Erhöhung der Taxonomiequote nicht in die Strategie eingebunden. Der Schwerpunkt liegt auf einer Erhöhung der Datenabdeckung, der Dekarbonisierung des Portfolios sowie einer Ausweitung der Impact Investments (s. Alternative Investments). Letztere orientieren sich an den SDG, können aber zumeist nicht als taxonomiekonform ausgewiesen werden, da die meisten Unternehmen nicht NFRD pflichtig sind.

Darüber hinaus ist die Anlagestrategie des Barmenia-Sicherungsvermögens langfristig ausgelegt und orientiert sich an den Grundsätzen zur unternehmerischen Vorsicht im Hinblick auf Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität. Dazu werden Rahmenbedingungen wie Mischungs- und Streuungsgrenzen festgelegt. Die Barmenia verfolgt einen ganzheitlichen ESG-Ansatz für das gesamte Sicherungsvermögen. Nachhaltigkeitsaspekte werden im gesamten Anlageprozess berücksichtigt. Das übergeordnete Ziel stellt dabei die nachhaltig gewinnorientierte Investition der Kundengelder dar. Gleichzeitig sollen Risiken, die aus nicht-nachhaltigen Geschäftsmodellen bzw. Unternehmenspraktiken resultieren, minimiert werden. Weiterhin soll ein positiver Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaften sowie der Transformation zu einer nachhaltigen Gesellschaft erzielt werden. Für jede Anlageklasse wurde eine eigene ESG-Strategie entwickelt.Ca. 60 % der Investitionen entfallen auf den Bereich Direktbestand und Masterfonds, für die größtenteils Daten und der Ratingansatz von MSCI ESG Research verwendet werden. Für ca. 45 % des Portfolios wurden eigene ESG-Ansätze entwickelt, damit werden die Assetklassen Immobilien, Immobilienfonds, Hypotheken und Alternative Investments, Private Markets und Teile festverzinslicher Wertpapiere abgedeckt.

Im Bereich Direktbestand und Spezialfondsmandate (im Wesentlichen Aktien, Unternehmensanleihen, Staatsanleihen und gedeckte Rentenpapiere) arbeitet die Barmenia mit den Daten von MSCI ESG Research. Durch die Einbeziehung der Ausschlusslisten wird das Exposure gegenüber kontroversen Geschäftsmodellen bzw. Verstößen gegen Menschen- oder Arbeitnehmerrechte minimiert. Staaten werden überprüft, ob sie eine schwache, mäßige oder starke Korruptionskontrolle aufweisen. Staaten mit einer schwachen Korruptionskontrolle gelten nicht als nachhaltig. Investitionen werden gegen die Sanktionslisten geprüft, um Korruption und Geldwäsche nicht zu finanzieren.  Ebenfalls werden alle Unternehmen mittels normbasiertem Screening auf den UN Global Compact (UNGC) untersucht. In Unternehmen mit schweren Verstößen gegen den UNGC wird nicht investiert. Des Weiteren werden die ESG-Ratings und PAI (Principal Adverse Impact Indikatoren = negative Auswirkungen) in den Anlageprozess mit einbezogen. Neben den durch die EU-Kommission vorgegebenen Pflichtindikatoren werden auch freiwillig festgelegte Kennzahlen erhoben. Die Wahrung einer guten Governance sowie das Vorliegen eines Plans zur Reduktion des CO2-Ausstoßes bei Unternehmen, sind aus Sicht der Barmenia essentiell. Wir erheben und berichten daher PAIs bzgl. der Whistleblower Policy sowie Strategien zur CO2-Reduktion der Unternehmen. Diese Informationen haben wir erstmalig zum 30.06.2023 für den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 zur Verfügung gestellt. Neben einer möglichst umfangreichen Information über alle PAI, steuert die Barmenia im Direktbestand zusätzlich mit folgenden PAI:

a. im Bereich Umwelt:
Scope 1 und 2 Emissionen, fossile Brennstoffe, das Vorhandensein von Strategien zur
CO2-Reduktion.
b. im Bereich Soziales/Governance:
Whistleblower Policy

Als Maßnahmen zur Reduzierung dieser PAI werden sie wo möglich in der Neuanlage berücksichtigt und in die Investmententscheidung einbezogen.

Im Bereich Private Markets/Alternative Investments wird vor jedem Neuinvestment und zur jährlichen Überprüfung ein Fragebogen an die Manager versandt, mit dem Kriterien zur Ermittlung eines eigenen ESG-Ratings abgefragt werden. Zu den Bewertungskriterien zählt die Einhaltung der Ausschlusskriterien der Barmenia, die Zeichnung der PRI durch die Manager sowie die ESG-Policy für das Investment. Diese Fragebögen wurden 2022 erstmals versandt und in 2023 erneuert. Die Rückläuferquote liegt bei über 90%. Mindestens 75 % der neuen Kapitalzusagen müssen gemäß SFDR Art. 8 eingestuft und Manager PRI gezeichnet sein. In 2023 wurden alle unsere Teilfonds im Bereich Private Equity und Private Debt nach Artikel 8 eingestuft. Es werden gezielt Impact-Mandate gezeichnet, wobei jährlich mindestens 10 Mio. EUR in diesem Bereich neu investiert werden.

Die Abteilung Immobilien und Finanzierung hat eine jeweils eigenständige Ratingmethodik für Immobilien-, Hypotheken und Immobilienfondsinvestitionen erstellt. Diese orientieren sich an Kriterien wie beispielsweise Energieausweisen; Energieeffizienzstufe oder Mindesteinstufung von Artikel 8 bei der Zeichnung neuer Immobilienfonds. Im Rahmen unserer direkten Immobilieninvestitionen verstehen wir uns als Anleger, der das Ziel verfolgt, die ESG-Bilanz seines Portfolios zu steigern. In Folge dessen berücksichtigen wir bei unserer Investmentstrategie ESG-Faktoren bei der Auswahl von Neuinvestitionen. Wir erwerben ausschließlich mindestens LEED oder DGNB Gold zertifizierte Gebäude neu und streben im Rahmen der kaufvertraglichen Prämissen für den Abschluss der Mietverträge die Vereinbarung von „Green-Lease-Klauseln“ an.

Nicht zertifizierte Objekte bzw. Immobilien, die über einen nicht als ESG-konform angesehenen Mieterbesatz verfügen, werden als nicht nachhaltig angesehen und in der Konsequenz nicht weiterverfolgt.

Die Ausschlusskriterien der Barmenia werden auch bei der Vergabe von Mietverträgen der Bestandsimmobilien eingehalten. Die verfügbaren Verbrauchswerte unserer Immobilien wurden erfasst. Es erfolgt eine fortlaufende Messung der Verbesserung. Zur Ausrichtung auf das Pariser Klimaziel wird mit der Unterstützung von XDC.right fortlaufend ermittelt, in wie weit sich die Immobilien auf dem 1,5°Pfad befinden und welche Sanierungsmaßnahmen zusätzlich angeraten sind.  Soziales Engagement zeigt sich in diesem Bereich durch Investitionen in Wohnimmobilien, Pflegeheime sowie in Nahversorgungsmärkte. In 2023 wurden 52 Mio. EUR Darlehen an Wohnungsbaugenossenschaften neu zugesagt.

In einem kontinuierlichen Dialog mit unseren Asset-Managern werden Investitionsentscheidungen und Prozesse bzgl. ESG-Kriterien evaluiert. Auf dieser Basis fordern wir einen stetigen Fortschritt z. B. hinsichtlich ESG-Rating, CO2-Intensität der investierten Assets bezüglich ESG-Kriterien ein. Die von der Barmenia strategisch ausgewählten Ausschlusskriterien werden erläutert, ihre Einhaltung in den Anlagerichtlinien festgeschrieben. Wir wirken dabei auch auf eine angemessene Offenlegung in Bezug auf ESG-Themen bei unseren Fondsmanagern ein. Im Rahmen von neuen Fondsmandaten sind Anbieter, die nicht mindestens die PRI gezeichnet haben, für eine Investition ausgeschlossen. Darüberhinausgehende Kriterien, wie ESG-Kriterien im Managementansatz der Portfoliomanager (z. B. Zertifizierungen), werden bewusst in die Auswahlentscheidung einbezogen.

Weiterhin wird über alle Anlageklassen hinweg ein Best-in-Class Ansatz verfolgt, welcher einen hohen ESG-Standard im Portfolio gewährleisten soll. Hierzu wird für alle externen als auch internen Ratingansätze ein Mindestrating bei Einzelinvestitionen von BB sowie ein durchschnittliches Portfoliorating von A angestrebt. Für den liquiden Direkt- und Fondsbestand greift die Barmenia im gesamten Anlageprozess auf die Daten von MSCI ESG Research sowie deren Rating-Methodik zurück. Eine vollständige Erläuterung der Rating-Methodik kann auf der Internetseite von MSCI ESG Research eingesehen werden. Sollten für einen Emittenten keine Daten oder ESG-Ratings von MSCI ESG Research vorliegen, werden die Investitions-Entscheidungen sowie die Bestandsüberwachung nach dem Best-effort-Prinzip getroffen bzw. durchgeführt.

Auf Basis der von MSCI vorhandenen Daten wird halbjährlich der CO2-Ausstoß im Verhältnis zum erzielten Umsatz der Portfoliobestandteile gemessen und mit einer analogen CO2-Benchmark verglichen. Die Barmenia verfolgt insgesamt eine Reduzierung des mit der Investitionstätigkeit verbundenen CO2-Ausstoßes und bekennt sich zudem zum Klimaschutzabkommen von Paris. Zum Vergleichsdatum 31.12.2020 wurde die CO2 Intensität des Portfolios durch die beschriebenen Maßnahmen bereits um mehr als 30% reduziert. Dabei ist zu beachten, dass erst für 35% der Investitionen CO2-Daten zur Verfügung stehen.

Die Barmenia-Gruppe nimmt Ihre Aktionärsstimmrechte aktiv wahr. Im Direkt- und Fondsbestand erfolgt dies über die Einbindung externer Dienstleister. Im Bereich Fondsbestand, Alternative Investments und bei Immobilienfonds wird zusätzlich, bspw. im Rahmen von Anlageausschusssitzungen und Investorenbeiratssitzungen,  ein aktives Engagement im Gespräch mit den Fondsmanagern betrieben, um Nachhaltigkeitsfaktoren positiv zu beeinflussen.  

Regulatorik

Das im Jahr 2020 gegründete bereichsübergreifende Projektteam zur Regulatorik im Bereich Nachhaltigkeit wurde im Jahr 2022 zum Team Nachhaltigkeit weiterentwickelt. Das Team arbeitet zielgerichtet an der Umsetzung der Transparenzverordnung Level 2 sowie an der Implementierung der
EU-Taxonomie. Die Barmenia strebt eine nachhaltige Kapitalanlage an. In diesem Zusammenhang besteht die größte Herausforderung darin, bestehende Datenlücken zu schließen.  

Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach
Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen:


Barmenia Krankenversicherung AG:            89 % (2022: 89 %)
Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG:    98 % (2022: 95 %)

Diese Quoten setzen sich aus den Investments zusammen, die positiv auf Umwelt- oder soziale Faktoren geprüft wurden, im Verhältnis zum Wert der gesamten Kapitalanlage. Assets die positiv geprüft sind, zeichnen sich darin aus, dass sie potenziell Nachhaltigkeitskriterien unterliegen können.

Die Bereitstellung von ESG-Informationen erfolgt für das Kapitalanlage-Portfolio grundsätzlich auf Basis des externen Anbieters MSCI. Doch nicht für alle Assets der Anlageklassen, welche eine positive oder negative Auswahlprüfung durchlaufen, liegen ESG-Daten aus dieser Quelle vor. Für Kapitalanlagearten, für die keine ESG-Daten von MSCI verfügbar sind, gilt die definierte ESG-Strategie (Immobilien im Direktbestand, Hypotheken im Direktbestand, Immobilienfonds, Alternative Investments, Immobiliengedeckte Schuldscheindarlehen). Um Doppelzählungen zu vermeiden, werden MSCI ESG Ratings nur für den Direkt- und den Masterfondsbestand zur Ermittlung des Ratings verwendet.

  BK BA
Durchschnittsrating des Gesamtbestandes A A
ESG-Ratings von MSCI Datenabdeckung 44% 
(2022: 45%)
65% 
(2022: 61%)
Durchschnittsrating A A
Interne Scorecards (ohne Ratingansatz für immobiliengedeckte SSD) Datenabdeckung 42%
(2022: 38%)
15%
(2022: 17%)
Durchschnittsrating A A
Interne Scorecards der immobiliengedeckten Schuldscheindarlehen Datenabdeckung 3% 2%
Durchschnittsrating BBB BBB
Not Rated   11%
(2022: 17%)
18%
(2022: 22%)
  Gesamt 100% 100%

Zum Stichtag 31.12.23 wird für jedes Hypothekendarlehen individuell ein ESG-Rating vergeben, im Vorjahr wurde mit einem Mindestrating von BBB ein konservativer Ansatz vorgenommen. Ein ähnlicher konservativer Ansatz wird in diesem Jahr für immobiliengedeckte Schuldscheindarlehen herangezogen. Liegen ausreichend Informationen vor, die ein Mindestrating von BBB stützen, wird dieses vergeben. Im Vorjahr wurden immobiliengedeckten Schuldscheindarlehen kein ESG-Rating zugeteilt. Negativen Marktwertpositionen und Derivaten wird kein Rating zugeteilt.  

Die größere Datenabdeckung durch MSCI bei der BA lässt sich durch eine Vergrößerung des Direktbestandes erklären.
Die in der BK gestiegene Datenabdeckung der internen Scorecards (ohne Ratingansatz für immobiliengedeckte Schuldscheindarlehen) basiert auf einer gestiegenen Datenabdeckung im Bereich der Immobilienfonds und Alternative Investments. Die geringere Abdeckung bei der BA resultiert indirekt aus dem vergrößerten Direktbestand.  

Das Durchschnittsrating von A bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert.


Taxonomieverordnung
Definition Taxonomiekonformität

Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als ökologisch nachhaltig, wenn diese Tätigkeit einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer Umweltziele leistet, nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer Umweltziele führt, unter Einhaltung eines festgelegten Mindestschutzes ausgeübt wird und technischen Bewertungskriterien entspricht. Während im vergangenen Berichtsjahr der Anteil der taxonomiefähigen Investitionen ausgewiesen wurde, wird in diesem Berichtsjahr erstmalig über die taxonomiekonformen Anteile der Investitionen in Bezug auf die Umweltziele 1 und 2 berichtet. Eine Aktivität gilt als taxonomiefähig, wenn technische Bewertungskriterien vorliegen, unabhängig davon, ob diese dabei erfüllt werden. Eine Investition gilt hingegen als taxonomiekonform, wenn diese einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren Umweltzielen leistet, ohne dabei den anderen Umweltzielen zu widersprechen. Die sechs Umweltziele lauten dabei wie folgt:
  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Erfasste Vermögenswerte (Gesamtaktiva)

Die Gesamtaktiva umfassen den Buchwert der Kapitalanlagen. Risikopositionen gegenüber Staaten, Zentralbanken und supranationalen Emittenten werden aus der Betrachtung ausgeschlossen und gehen somit nicht in die Berechnung von Zähler und Nenner ein. Zudem fließen auch Barmittel und Einlagen nicht in den Zähler und Nenner der Leistungsindikatoren ein.

Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die nicht zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen nach Artikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU verpflichtet sind, sowie Derivate werden nicht in den Zähler der Leistungsindikatoren einbezogen. Die Gesamtaktiva des Konzerns beruhen auf dem aktuell vorliegenden Buchwert des Kapitalanlagebestands sowie auf den angeführten Ausschlüssen.

Investments in Unternehmen, die keine nichtfinanzielle Erklärung (NFRD) erstellen:
Unter den zu einer nicht-finanziellen Erklärung verpflichteten Unternehmen gelten alle großen kapitalmarktorientierten Unternehmen in der EU bzw. alle großen haftungsbeschränkten Unternehmen in der EU. Als groß gelten Unternehmen, die zwei der drei Anforderungen erfüllen:
In den Zähler der Leistungsindikatoren fließen nur Daten von NFDR pflichtigen Unternehmen ein. Kapitalanlagen bei denen keine Informationen bezüglich des NFRD Status vorliegen, werden als nicht NFRD pflichtig betrachtet.

Umgang mit allgemeinen Investitionen in Unternehmen (liquide Assets)

Für die Berechnung der Leistungsindikatoren im Bereich der liquiden Assets werden Taxonomiedaten des Datenanbieters MSCI ESG Research genutzt.

Ermittlung der Taxonomiekonformität von Immobilien und Hypotheken im Direktbestand

Die Ermittlung der Taxonomiekonformität von Immobilien und Hypotheken im Direktbestand sowie der Beteiligung Barmenia Grundstücks GmbH & Co erfolgt unter dem Ansatz der Verwendung des taxonomiekonformen Investitionswerts.

Eine taxonomiekonforme Immobilie muss bestimmte Kriterien (Technischen Screening Kriterien) erfüllen. Bei der Beurteilung der Erfüllung der Technischen Screening Kriterien wird unterschieden, ob das Gebäude vor oder nach dem 31.12.2020 gebaut wurde.

Liegt das Baujahr der Immobilie vor dem 31.12.2020 muss das Gebäude mindestens über eine Energieeffizienz der Klasse A verfügen. Der Nachweis über die Energieeffizienz kann über einen offiziell erstellten EPC (Energy Performance Certificate / Energieausweis) nachgewiesen werden. Die Erstellung der Energieausweise wird durch die Abteilung Facility Management beauftragt und betreut. Bei Hypotheken erfolgt die Einholung der Energieausweise bei Darlehensbeantragung.

Alternativ wird geprüft, ob das Gebäude zu den Top 15% des nationalen oder regionalen Gebäudebestandes in Bezug auf den primären Energiebedarf gehört. Die Prüfung kann anhand der Primary Energy Demand (PED) Kennzahl unter Berücksichtigung des EPC erfolgen.

Derzeit existiert keine eindeutige Definition, welche Immobilien zu den Top 15% in Deutschland gehören. Begründet wird dies dadurch, dass keine umfassende Abdeckung von Daten über die Energieeffizienz der Gebäude in Deutschland vorliegt. Für Deutschland kommen im Wesentlichen zwei Studien in Frage, auf die sich bei der Bestimmung der Top 15% bezogen werden kann. Die Barmenia bezieht sich dabei auf eine Studie, die vom Institute de l’Epargne Immobilière et Foncière (IEIF) zusammen mit Deepki veröffentlicht wurde. Die Studie gibt Schwellenwerte (in kWh/m²) für die Top 15% und die Top 30% für unterschiedliche Gebäudeklassen in unterschiedlichen Ländern an.

Für Gebäude, die nach dem 31.12.2020 gebaut wurden, gilt, dass der Primärenergiebedarf des Neubaus 10% unter dem Schwellenwert des Niedrigst-Energiegebäudes (NZEB) liegen muss. Das Niedrigst-Energiegebäude wird im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) über den Jahres-Primärenergiebedarf des im Gesetz beschriebenen Referenzgebäudes abzüglich 25% definiert. Ein NZEB ist ein Gebäude, das über einen sehr effizienten Energieverbrauch verfügt, während die geringe Menge an benötigter Energie zu einem signifikanten Anteil durch erneuerbare Energie bezogen werden sollte.

Für die Beurteilung der Taxonomiekonformität der Hypotheken sind die als Sicherheit dienenden Immobilien maßgeblich, insofern gelten die unter Immobilien dargestellten Vorgehensweisen. Für die Beleihungsobjekte sind dabei die gleichen Nachweise zu erbringen wie bei den Immobilien des Direktbestandes.

Prüfung der Do No Significant Harm Kriterien (DNSH-Kriterien)

Wenn alle Investitionen in Zusammenhang mit Immobilien Tätigkeit 7.7 von Annex I des Klima-DA (d.h. zu Umweltziel 1) zugeordnet werden, dann ist entsprechend gemäß der DNSH-Kriterien eine Prüfung bzgl. der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen von Umweltziel 2 durchzuführen. Für die weiteren Ziele gibt es bei dieser Tätigkeit keine Prüfung. Relevant für die DNSH-Prüfung sind Informationen über den Standort und die Lebenserwartung der Immobilie.

Es wird eine robuste Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung für jede (potenziell konforme) Immobilie durchgeführt. Das bedeutet, dass potenzielle Klimagefahren identifiziert und eine Einschätzung vorgenommen werden, ob ein wesentliches physisches Klimarisiko für das jeweilige Asset (in dem Fall Immobilien) besteht. Wenn keine wesentlichen Risiken bestehen bzw. dafür Anpassungspläne (z.B. Elementarschadenversicherung) vorliegen, wird eine Immobilie aus Perspektive der DNSH-Prüfung als konform klassifiziert.

Die zu prüfenden Klimagefahren ergeben sich aus dem Climate Delegated Act. Die von der Barmenia finanzierten taxonomiefähigen Gebäude und Hypotheken liegen ausschließlich in Deutschland. Die folgenden Klimagefahren konnten als nicht relevant eingestuft werden: Abtauen von Permafrost, Versauerung der Ozeane, Überlaufen von Gletscherseen, Temperaturänderung und –variabilität. Die folgenden Klimagefahren wurden zu jeweils einer Gruppe zusammengefasst und konnten aufgrund einer geographischen Szenariokarte bezogen auf das jeweilige Risiko im Jahr 2050 zusätzlich für alle Immobilien und Hypotheken ausgeschlossen werden:

A         Zyklon, Hurrikan, Taifun, Tornado, Sturm (einschließlich Schnee-, Staub- und Sandstürme)
B         Wald- und Flächenbrände
C         Hitzestress; Hitzewelle; Wasserknappheit; Dürre
D         Kältewelle; Frost

Die potenziell konformen Immobilien/Hypotheken wurden im Rahmen der DNSH-Prüfung auf die folgenden Risiken/Kriterien geprüft:
Die Untersuchung der potenziell konformen Immobilien und Hypotheken erfolgt auf Basis des Standortes (Land, Bundesland, Adresse). Für das Risiko der Lage in einem Erdbebengebiet werden die Assets unter der Nutzung einer Erdbebengebiet-Karte untersucht. Ähnlich zu dieser Vorgehensweise wird eine Karte der Naturschutzgebiete in Deutschland verwendet, um zu prüfen, ob eine Immobilie in einem Naturschutzgebiet liegt oder angrenzt. Die jeweiligen Stadtteile, in denen die Immobilien liegen, werden auf Bergbaugebiete überprüft, um die Gefahr der Bodenabsackung/des Erdrutsches zu identifizieren. Daten sowie Visualisierungen des MSCI ESG Managers werden für die Untersuchung der Überschwemmungsgefahr genutzt. Wenn eine Immobilie keinem dieser Risiken ausgesetzt ist, gelten die DNSH-Kriterien als erfüllt. Liegt jedoch das Risiko einer Überschwemmung oder der Bodenabsackung vor, wird zusätzlich geprüft, ob die jeweilige Immobilie über eine Elementarschadenversicherung verfügt.  

Anrechnung des Investitionswerts der konformen Immobilien und Hypotheken bei der Berechnung der Leistungsindikatoren

Die taxonomiekonformen Hypotheken und Immobilien des Direktbestands sowie der Barmenia Grundstücks GmbH & Co fließen in die Berechnung der KPIs ein. Direkte Investitionen in Immobilien oder z.B. Risikopositionen gegenüber privaten Haushalten und lokalen/regionalen Gebietskörperschaften werden der Position „Der Anteil der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien an den Gesamtaktiva…“ zugewiesen. Immobilienfinanzierungen an z.B. einem NFRD pflichtigen Unternehmen werden dem KPI „Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen…“ zugeordnet (s. Tabelle 1). Darüber hinaus fließt die Taxonomiekonformität der Hypotheken und Immobilien des Direktbestands sowie der Barmenia Grundstücks GmbH & Co in die Taxonomiekonforme Aktivität Klimaschutz ein.

Der Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Immobilien und Hypotheken fließt in den KPI „Der Wert aller Kapitalanlagen durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden…“ ein.

Ermittlung der Taxonomiekonformität von Investmentfonds

Investmentfonds werden auf ihre zugrundeliegenden Assets durchgeschaut. Diese Positionen werden mit MSCI ESG Daten angereichert, um die Taxonomiekonformität sowie Taxonomiefähigkeit zu bestimmen. Für die Verknüpfung mit MSCI ESG Daten wird die ISIN (International Security Identification Number) des Instruments oder die LEI (Legal Entity Identifier) des Emittenten verwendet.

Ermittlung der Taxonomiekonformität von Alternative Investments

Um Datenlücken im Bereich der illiquiden Assets, insbesondere im Bereich von Alternative Investments, zu schließen nutzt die Barmenia für ihre Artikel 8 Taxonomie Alternative Investment Fonds  das sogenannte BAI-Template. Da es derzeit keine marktübliche Vorlage für den Austausch von Taxonomiedaten gibt und das European ESG Template (EET) lediglich für die Offenlegungsverordnung (SFDR) anwendbar ist, wurde dieses Template vom Bundesverband für Alternative Investments (BAI) entwickelt.

Das Format des BAI-Templates ist auf die Meldebögen von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen des Berichtsjahres 2023 ausgerichtet. Diesbezüglich enthält es Angaben zu allen Leistungsindikatoren der Meldebögen des Anhangs X und XII der Delegierten Verordnung. Die erhobenen Kennzahlen basieren dabei auf tatsächlich berichteten Kennzahlen (keine Schätzwerte) von NFRD pflichtigen Gesellschaften. Die Taxonomiedaten der Artikel 8 Taxonomie Alternative Investment Fonds wurden im Auftrag der Barmenia vom Bundesverband für Alternative Investments in Zusammenarbeit mit SOF (Substance Over Form) und der Universal Investment von den Zielfonds eingeholt und auf der Ebene der Dachfonds aggregiert. Die im BAI-Template zusammengetragenen Kennzahlen fließen in der Berechnung der Leistungsindikatoren des Barmenia Konzerns ein.

Ausweis des Meldebogens für die KPI von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen (Anhang X, Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission)

Tabelle 1 zeigt den Meldebogen für die KPI von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen. Sie gibt den taxonomiekonformen Anteil der Investitionen an allen berücksichtigten Vermögenswerten an. Die Berechnung der Leistungsindikatoren erfolgt auf der Basis der Buchwerte der Risikopositionen.

Die Darstellung erfolgt - gemäß Vorgabe der EU-Kommission - ohne Berücksichtigung von Schätzungen über ESG-Daten. Es gehen ausschließlich die von Unternehmen berichteten Angaben in die Ermittlung der Kennzahlen ein.

Die ermittelten Kennzahlen werden mithilfe der aufgeführten Methoden und Annahmen ermittelt. Die Kennzahlen wurden in einem gemeinsamen Projekt zwischen der ISS Software GmbH und der Barmenia ermittelt. Die Geldbeträge entsprechen den tatsächlichen Beträgen in Euro.

Erläuterung zum Umsatz-KPI (Revenue) und CapEx-KPI (Capital Expenditure)

Der Umsatz-KPI bezieht sich auf den Umsatzanteil des Nettoumsatzes, der mit taxonomiefähigen/taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden ist. Der CapEx-KPI gibt den Anteil der Investitionsausgaben, die mit taxonomiefähigen/taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, wieder.

Diese KPIs geben den gewichteten Durchschnittswert aller Investitionen an, die auf die Finanzierung von taxonomiefähigen/taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder mit diesen verbunden sind, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden, mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen wie unten aufgeführt:
Datenverfügbarkeit

Die Berechnung der abgebildeten KPI basiert auf der besten derzeit vorliegenden Datenbasis. Insbesondere im Bereich illiquider Investments wie Alternative Investments und Immobilien ist es schwer  Taxonomiedaten zu erhalten. Für die Alternative Investments wird diese Lücke, wie oben beschrieben, über das BAI-Template geschlossen. Für Hypotheken und Immobilien wird die zuvor beschriebene Vorgehensweise für die Bestimmung der Konformität genutzt. Da Finanzunternehmen erst in diesem Jahr über ihre Taxonomiekonformität berichten, liegen bisher nur wenige Taxonomiedaten für diese Unternehmen vor. Diese Datenlücke wird sich voraussichtlich zum nächsten Berichtsjahr weiter schließen.  

Tabelle 1: ANHANG X – Meldebogen für die KPI von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, im Verhältnis zu den gesamten Kapitalanlagen


Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden, mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen wie unten aufgeführt: Der gewichtete Durchschnittswert
aller Kapitalanlagen von Versicherungs-
oder Rückversicherungsunternehmen,
die auf die Finanzierung von
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
ausgerichtet oder hiermit verbunden sind,
mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen wie unten aufgeführt:
umsatzbasiert: % 3,35 umsatzbasiert: [Geldbetrag] 323.284.341,83
CapEx-basiert: % 4,26 CapEx-basiert: [Geldbetrag] 411.375.792,89
Der Prozentsatz der für den KPI erfassten Vermögens-werte im Verhältnis zu den Gesamtkapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen (Gesamt-AuM). Ohne Kapitalanlagen in staatliche Einrichtungen. Der Geldwert der für den KPI erfassten Vermögenswerte. Ohne Kapitalanlagen in staatliche Einrichtungen.
Erfassungsquote: % 79,98 Erfassungsbereich: [Geldbetrag] 9.651.873.596,73
Zusätzliche, ergänzende Offenlegungen: Aufschlüsselung des Nenners des KPIs
Der Prozentsatz der Derivate im Verhältnis zu den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden. Der Wert der Derivate als Geldbetrag.
X % 0,08 [Geldbetrag] 7.636.461,97
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva: Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen:
Für Nicht-Finanzunternehmen: % 40,09 Für Nicht-Finanzunternehmen: [Geldbetrag] 3.869.249.069,64
Für Finanzunternehmen: % 40,29 Für Finanzunternehmen: [Geldbetrag] 3.888.415.405,83
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva: Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen:
Für Nicht-Finanzunternehmen: % 14,87 Für Nicht-Finanzunternehmen: [Geldbetrag] 1.435.659.882,62
Für Finanzunternehmen: % 10,19 Für Finanzunternehmen: [Geldbetrag] 983.085.004,51
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva: Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen:
Für Nicht-Finanzunternehmen: X % 7,18 Für Nicht-Finanzunternehmen: [Geldbetrag] 692.806.014,03
Für Finanzunternehmen: X % 7,15 Für Finanzunternehmen: [Geldbetrag] 689.716.257,79
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: Der Wert der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien:
X % 5,22 [Geldbetrag] 504.050.387,47
Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens – mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird – die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind: Der Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens – mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird – die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind:
X % 100,00 [Geldbetrag] 9.651.873.596,73
Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden:
umsatzbasiert: % 12,63 umsatzbasiert: [Geldbetrag] 1.218.738.193,88
CapEx-basiert: % 11,43 CapEx-basiert: [Geldbetrag] 1.103.588.537,20
Der Wert aller Kapitalanlagen durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden:
umsatzbasiert: % 20,73 umsatzbasiert: [Geldbetrag] 2.000.487.848,93
CapEx-basiert: % 20,97 CapEx-basiert: [Geldbetrag] 2.023.521.810,70
Zusätzliche, ergänzende Offenlegungen: Aufschlüsselung des Zählers des KPI
Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva: Der Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen:
Für Nicht-Finanzunternehmen:     Für Nicht-Finanzunternehmen:  
umsatzbasiert: % 1,22 umsatzbasiert: [Geldbetrag] 117.784.473,72
CapEx-basiert: % 1,96 CapEx-basiert: [Geldbetrag] 188.924.145,10
Für Finanzunternehmen:     Für Finanzunternehmen:  
umsatzbasiert: % 2,12 umsatzbasiert: [Geldbetrag] 204.960.262,70
CapEx-basiert: % 2,30 CapEx-basiert: [Geldbetrag] 221.911.101,34
Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens – mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird – die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind: Der Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens – mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird – die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind:
umsatzbasiert: % 3,35 umsatzbasiert: [Geldbetrag] 323.284.341,83
CapEx-basiert: % 4,26 CapEx-basiert: [Geldbetrag] 411.375.792,89
Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: Der Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:
umsatzbasiert: % 0,01 umsatzbasiert: [Geldbetrag] 538.295,90
CapEx-basiert: % 0,01 CapEx-basiert: [Geldbetrag] 538.295,90
Aufschlüsselung des Zählers des KPIs nach Umweltziel
Taxonomiekonforme Aktivitäten – sofern „keine erhebliche Beeinträchtigung“ (DNSH) und soziale Sicherung positiv bewertet werden:
1) Klimaschutz Umsatz:% 2,42 Übergangstätigkeiten: Umsatz % 0,00
Übergangstätigkeiten: Capex % 0,00
CapEx: % 2,48 Ermöglichende Tätigkeiten: Umsatz % 0,00
Ermöglichende Tätigkeiten: Capex % 0,00
2) Anpassung an den Klimawandel Umsatz:% 0,00 Ermöglichende Tätigkeiten: Umsatz % 0,00
CapEx: % 0,00 Ermöglichende Tätigkeiten: Capex % 0,00
3) Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen Umsatz:% 0,00 Ermöglichende Tätigkeiten: Umsatz % 0,00
CapEx: % 0,00 Ermöglichende Tätigkeiten: Capex % 0,00
4) Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft Umsatz:% 0,00 Ermöglichende Tätigkeiten: Umsatz % 0,00
CapEx: % 0,00 Ermöglichende Tätigkeiten: Capex % 0,00
5) Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung Umsatz:% 0,00 Ermöglichende Tätigkeiten: Umsatz % 0,00
CapEx: % 0,00 Ermöglichende Tätigkeiten: Capex % 0,00
6) Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme Umsatz:% 0,00 Ermöglichende Tätigkeiten: Umsatz % 0,00
CapEx: % 0,00 Ermöglichende Tätigkeiten: Capex % 0,00

Umweltziele 3 - 6 und neue Aktivitäten (Taxonomiefähigkeit)

Für die Umweltziele 3 bis 6 sowie für neu aufgenommene Tätigkeiten zum Klimarechtsakt liegt gemäß Verordnung ein sogenannter Phase-in-Phase-Ansatz vor. Dies bedeutet, dass für diese Tätigkeiten in diesem Berichtsjahr lediglich Angaben zur Taxonomiefähigkeit ausgewiesen werden. Für die taxonomiekonformen Aktivitäten in Bezug auf die Umweltziele 3 bis 6 wird ein prozentualer Anteil von 0 % ausgewiesen, da derzeit keine Daten vorliegen (s. Tabelle 2). Für die Umweltziele 1 und 2 sind zusätzlich zu den taxonomiefähigen auch die -konformen Aktivitäten auszuweisen. Der Anteil der taxonomiefähigen Aktivitäten in Bezug auf die Umweltziele 1 - 2 ist in der Tabelle 1 unter Aufschlüsselung des Nenners des KPIs dargestellt.

Tabelle 2: Taxonomiefähige Aktivitäten in Bezug auf die Umweltziele 3 - 6

Umweltziele 3 - 6 und neue Aktivitäten (Taxonomiefähigkeit)
Der Anteil der Risikopositionen bei taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung [Delegierte Verordnung zur Umwelttaxonomie] und den Abschnitten 3.18 bis 3.21, den Abschnitten 6.18 bis 6.20 des Anhangs I der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 und den Abschnitten 5.13, 7.8, 8.4, 9.3, 14.1 und 14.2 des Anhangs II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: Umsatz: 0%  
CapEx: 0%
Wert der Risikopositionen bei taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung [Delegierte Verordnung zur Umwelttaxonomie] und den Abschnitten 3.18 bis 3.21, den Abschnitten 6.18 bis 6.20 des Anhangs I der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 und den Abschnitten 5.13, 7.8, 8.4, 9.3, 14.1 und 14.2 des Anhangs II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: umsatzbasiert: 0% CapEx-basiert: 0%
Der Anteil der Risikopositionen bei nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung [Delegierte Verordnung zur Umwelttaxonomie] und den Abschnitten 3.18 bis 3.21, den Abschnitten 6.18 bis 6.20 des Anhangs I der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 und den Abschnitten 5.13, 7.8, 8.4, 9.3, 14.1 und 14.2 des Anhangs II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: Umsatz: 100%  CapEx:  100% Wert der Risikopositionen bei nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung [Delegierte Verordnung zur Umwelttaxonomie] und den Abschnitten 3.18 bis 3.21, den Abschnitten 6.18 bis 6.20 des Anhangs I der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 und den Abschnitten 5.13, 7.8, 8.4, 9.3, 14.1 und 14.2 des Anhangs II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: umsatzbasiert: 9.651.873.596,73 CapEx-basiert: 9.651.873.596,73

Pflichtangabe zur Taxonomiekonformität der Kapitalanlagen in Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten in bestimmten Energiesektoren (Delegierte Verordnung EU ANHANG XII – Meldebögen für Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas)   Der Barmenia Konzern ist zum Stichtag 31.12.2023 in die Wirtschaftstätigkeitsbereiche Kernenergie und fossiles Gas investiert.   Gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139  ist der Betrag und Anteil der taxonomie-konformen Wirtschaftstätigkeiten (Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas) in Form von fünf Meldebögen auszuweisen (s.u. Tabelle 3 und Anhang Tabelle 5 – 8).   Meldebogen 1 zeigt in welchen Tätigkeiten im Bereich Kernernergie und fossiles Gas der Barmenia Konzern zum Stichtag 31.12.2023 investiert ist. Zusätzlich befindet sich im Anhang eine Version dieses Meldebogens inklusive der prozentualen Anteile der Assets des Wirtschaftstätigkeitsbereichs Kernergie/fossiles Gas in Relation zum betrachteten Gesamtaktiva (s. Anhang Tabelle 4).  

Tabelle 3: Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1. Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja
2. Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja
3. Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja
  Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4. Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja
5. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja
6. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja

Der Anteil der taxonomiekonformen Assets des Wirtschaftstätigkeitsbereichs Kernergie/fossiles Gas kann den Meldebögen 2 und 3 entnommen werden (s. Anhang Tabelle 5 und 6). Eine taxonomiekonforme Investition in diesen Tätigkeitsbereichen bedeutet, dass diese dennoch einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der sechs Umweltziele leistet und gleichzeitig keinem anderen Umweltziel widerspricht.    

Rechtliche Hinweise

Binding disclaimer from MSCI

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Würdigung des FAQs der EU-Kommission vom 21.12.2023

Am 21. Dezember 2023 hat die EU-Kommission eine größere Anzahl sogenannter FAQ (Frequently Asked Questions) zur Konkretisierung der Auslegung der Taxonomieverordnung und der zugehörigen delegierten Rechtsakte für Finanzunternehmen veröffentlicht.

Die Barmenia hat ihr EU-Taxonomie-Reporting nach den geltenden Regulatorischen Anforderungen und im Rahmen dieser gültigen Auslegungen erstellt.

Nach Beurteilung der Klarstellung durch die neu veröffentlichten FAQs hat die Barmenia, sofern sie nicht bereits mit der Interpretation der Europäischen Kommission übereinstimmt, Änderungen vorgenommen, wenn diese umsetzbar waren. An den Stellen, an denen dies aufgrund mangelnder Datenverfügbarkeit, fachlichen Uneindeutigkeiten oder technischen Beschränkungen kurzfristig nicht möglich war, erfolgt dies zum nächsten Berichtsstichtag.

Darunter fällt die Beurteilung der Konformität von Verbriefungen, strukturierten Schuldverschreibungen, Pfandbriefen, Investitionen in Immobilienvermögen (die nicht durch Wohneigentum besichert sind) sowie von Engagements gegenüber Zweckgesellschaften (SPVs, Special Purpose Vehicles). Die gesonderte Bewertung der Konformität dieser Investments erfolgte nicht zu diesem Berichtsstichtag und wird diesbezüglich zur nächsten Berichtsperiode umgesetzt. Des Weiteren liegen in dieser Berichtsperiode noch nicht zu allen Anlageklassen Informationen von anderen Gegenparteien bezüglich des Ausweises der Tätigkeitsbereiche Kernenergie und fossiles Gas vor. Diese Datenlücke wird sich voraussichtlich zur nächsten Berichtsperiode weiter schließen.

Risikobewertung

Der adäquate Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der ESG-Kriterien wird bei der Barmenia als gesamtunternehmerische Verantwortung betrachtet. In der Kapitalanlage werden Nachhaltigkeitsrisiken seit der Unterzeichnung der UN PRI (UN Principles for Responsible Investment; Prinzipien für verantwortliches Investieren der Vereinten Nationen) im Jahre 2014 explizit adressiert. Die sowohl gesellschaftliche als auch politische Bedeutung der Nachhaltigkeit nimmt die Barmenia fortwährend zum Anlass, die Auswirkungen möglicher Nachhaltigkeitsrisiken auf das gesamte Unternehmen zu überprüfen. In diesem Zusammenhang werden potenzielle Risiken wie folgt bewertet (siehe dazu auch „2. Wesentlichkeit – Risikomanagement und Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken“): Im Rahmen der internen Risikoanalyse wurden die Auswirkungen des Klimawandels anhand von unterschiedlichen Klimawandelszenarien betrachtet. Die Klimawandelszenarien orientieren sich an einem globalen Temperaturanstieg von unter bzw. über zwei Grad Celsius. Die Analyse umfasst sowohl physische als auch transitorische Risiken des Klimawandels und berücksichtigt Einflüsse auf die Kapitalanlage und auf die Versicherungstechnik der einzelnen Barmenia-Unternehmen. Insgesamt sind die Szenarien als Indikation für mögliche Auswirkungen sowie entstehende Handlungsbedarfe zu verstehen.