5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Jedes Vorstandsmitglied trägt die Verantwortung für Nachhaltigkeitsthemen in seinem Ressort.
Die Fachbereiche sowie der Nachhaltigkeitsbeauftragte im Bereich Presse und Vorstandsstab
unterstützen die Vorstände.

Ressortverantwortungen der Barmenia-Vorstände: Barmenia-Nachhaltigkeitsbeirat

Um wirtschaftliche, soziale sowie ökologische Kernthemen der Unternehmensführung besser bewerten zu können, hat die Barmenia einen unabhängigen Nachhaltigkeitsbeirat eingerichtet, der den Vorständen der Barmenia-Versicherungsgruppe - auch als Impulsgeber - beratend zur Seite steht.

Personen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Umwelt und Medien bilden den Barmenia-Nachhaltigkeitsbeirat. Dazu gehören: Der Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Eurich, Vorstandsmitglied Carola Schroeder (u. a. zuständig für Kapitalanlage) und der Nachhaltigkeitsbeauftragte Stephan Bongwald begleiten die Sitzungen im Allgemeinen. Themenbezogen werden weitere Unternehmensvertreter hinzugezogen.

Bereits seit dem Jahr 2001 gibt es den Nachhaltigkeitsbeirat, der die Kapitalanleger bis zum Jahr 2014 ausschließlich hinsichtlich ökologischer Investitionen be­raten hat.

Die Sitzungen des Nachhaltigkeitsbeirats finden halbjährlich statt. Auch darüber hinaus erfolgt themen- und aktualitätsbezogen ein Austausch.


6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Nachhaltigkeit betrifft alle Bereiche der Barmenia. Themenspezifisch werden Regeln und Prozesse in den Fachbereichen definiert, realisiert und kontrolliert. So werden beispielsweise die Umsetzung der Ausschlusskriterien in der Kapitalanlage sowie die Anwendung nachhaltiger Kriterien im Einkauf überprüft.

Die Vielzahl der vorhandenen und teilweise gesetzlich vorgeschriebenen Prozesse kann an dieser Stelle nicht ausgeführt werden, da es den Berichtsrahmen überschreiten würde. Beispielhaft soll aber die Erstellung dieses nichtfinanziellen Berichtes aufgezeigt werden.

Prozess zur Erstellung der nichtfinanziellen Berichte

Der Nachhaltigkeitsbeauftragte koordiniert die Erstellung der nichtfinanziellen Berichte. Die in dem Schaubild genannten Fach- und Themenbereiche haben jeweils einen CSR-Koordinator benannt. Diese CSR-Koordinatoren ermitteln die wesentlichen Themen und koordinieren die Texterstellung in ihrem Bereich. Die Texte und Kennzahlen werden mit den jeweiligen Führungskräften abgestimmt und im Bereich Recht abschließend gefestigt.


Abb.: CSR-Koordinatoren in den Fachbereichen liefern dem Nachhaltigkeitsbeauftragten Inhalte für die Berichte

Der Vorstand prüft die Berichte und beschließt sie. Der Aufsichtsrat ist gesetzlich zur Prüfung verpflichtet. Ein Prüfgremium des Aufsichtsrates kontrolliert den nichtfinanziellen Bericht persönlich, indem er ein Managementgespräch führt und anschließend in den Fachbereichen Textinhalte kontrolliert und Stichproben nimmt. Der Gesamtaufsichtsrat prüft zu einem späteren Zeitpunkt die Berichte und beschließt sie, wenn die Korrektheit bestätigt werden kann. Die Berichte werden der Mitgliedervertretung vorgelegt, bevor sie veröffentlicht werden.

Die Zeitpläne zur Erstellung und für die Prüfungen des Berichtes sind durch die gesetzlichen Vorgaben eng gesteckt. Durch die bisherige gute und schnelle Zusammenarbeit mit dem Büro des Deutschen Nachhaltigkeitskodex konnte in den Vorjahren eine quantitative Prüfung auf DNK- und CSR-RUG-Konformität erfolgen. Diese ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Die detaillierte Erstellung des nichtfinanziellen Berichtes ist im Internen Kontrollsystem (IKS) der Barmenia hinterlegt. Die vorab beschriebe Berichtserstellung wurde in Kurzform dargestellt.

Nach gesetzlichen Vorgaben bildet die Barmenia insgesamt ein umfangreiches Internes Kontrollsystem (IKS) ab.

Die Hauptabteilung Revision führt regelmäßig Prüfungen in den Fachbereichen durch.

Prozesse wurden auch unter Kriterium "5. Verantwortung" beschrieben.


7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

Wirtschaftskennzahlen werden in einem umfangreichen Controllingsystem erfasst und vom Vorstand kontrolliert. Dieser wird vom Aufsichtsrat und der Mitgliedervertretung überprüft. 

Die Barmenia-Versicherungsgruppe ist gesetzlich verpflichtet, jährlich Geschäftsberichte und Berichte über die Solvabilität und Finanzlage (sog. SFCR-Bericht) sowie nichtfinanzielle Informationen zu veröffentlichen.
Nach gesetzlicher Vorgabe werden finanzielle sowie nichtfinanzielle Kennzahlen vom Aufsichtsrat geprüft und freigegeben. Die Jahresabschlüsse werden von Wirtschaftsprüfern kontrolliert und testiert.

Darüber hinaus tragen freiwillige Zertifizierungen zur weiteren Kontrolle bei. Arbeitsanweisungen zur Datenqualität und Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems stellen die Konsistenz der
Daten sicher. (s. zur Kennzahl „Kontrolle“ auch „6. Regeln und Prozesse“)


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.



8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Das Vergütungssystem der Unternehmen und damit auch die mit variablen Vergütungsbestandteilen versehenen Zielvereinbarungen entsprechen den aktien- und auch den versicherungsaufsichtsrechtlichen Anforderungen. Dementsprechend enthalten Zielvereinbarungen auch langfristige Komponenten, die in Abhängigkeit der Zielerreichung aufgeschoben ausgezahlt werden. Zielerreichungsgrade werden von den zuständigen Gremien, also für den Vorstand vom Aufsichtsrat, bewertet und kontrolliert.

In den Unternehmen kommen je nach Verantwortungsebene verschiedene Vergütungskomponenten zur Anwendung. Neben einer festen Vergütung können die Vorstände sowie Mitarbeiter der Verantwortungsebenen 1 und 2 eine variable Vergütung erhalten, die von der Erreichung entsprechender Ziele abhängt.

Die Relation von fester und variabler Vergütung ist auf den verschiedenen Verantwortungsebenen unterschiedlich. Sie ist jeweils so bemessen, dass sie auf der einen Seite Anreize schafft, aber Risiken vermeidet. Die variable Vergütung resultiert deshalb aus individuellen Zielen, Bereichszielen und Unternehmenszielen. Diese sind aus den strategischen Zielen abgeleitet. Sie werden zwischen Aufsichtsrat und Vorstand, Vorstand und Mitarbeitern der Verantwortungsebene 1 sowie Mitarbeitern der Verantwortungsebene 1 und der Verantwortungsebene 2 vereinbart. Sie stehen deshalb auch im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie sowie den Zielen und langfristigen Interessen der Unternehmen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Wie unter "1. Strategische Analyse und Maßnahmen" beschrieben, gibt es neben dem Barmenia-Zielsystem kein separates "Nachhaltigkeitszielsystem".
Die Vergütungspolitik wird ausführlich unter "8. Anreizsysteme" beschrieben.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Vorstandsvergütung in Tsd. Euro für Geschäftsjahr (Vorjahr): 568 (422)


9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Wertvoll für die Gesellschaft
„Die Barmenia ist Teil der Gesellschaft und hat kontinuierlichen Kontakt zu ihren Anspruchsgruppen.“

Anspruchsgruppen der Barmenia (kraft Gesetz)
Die Anspruchsgruppen ergeben sich weitestgehend aus Gesetzen zur Rechtsform der Barmenia
Versicherungen a. G. als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG), der Barmenia Krankenversicherung AG und der Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG als Aktiengesellschaften sowie weiteren Gesetzen, denen der Barmenia-Konzern unterliegt. Daraus ergeben sich folgende Anspruchsgruppen, die im regelmäßigen Austausch mit den Barmenia-Vorständen stehen:
Weitere Anspruchsgruppen der Barmenia

Zu den weiteren Anspruchsgruppen der Barmenia gehören Kunden, die Mitarbeiter, der Vertrieb, Partner und Interessenten, die Politik, Aufsichtsbehörden, Verbände, Verbraucher und ihre Schutzorganisationen sowie Medien. Die Gremien der Barmenia vertreten die Interessen der Stakeholder fortlaufend. Dazu gehört auch die Interessengemeinschaft selbstständiger Versicherungsvermittler der Barmenia Versicherungen e. V. (IVB), die die Einfirmenvertreter vertritt. Als Gremien mit beratender Funktion agieren der Unternehmensbeirat und der Nachhaltigkeitsbeirat. Diese beratenden Gremien setzen sich insgesamt aus Vertretern von Unternehmen, Politik, NGOs, Wissenschaft und Medien zusammen. Darüber hinaus ist die Barmenia in Verbänden wie dem GDV und dem PKV-Verband, aber auch im AGV, im BWV und in dem Unternehmensnetzwerk B.A.U.M. e. V., organisiert.

Wesentlichkeit

Die wesentlichen Themen werden unterjährig im Vorfeld von Sitzungen und Veranstaltun­gen der vorab genannten Gremien ermittelt und dienten deshalb auch zur Erstellung der Wesentlichkeitsermittlung. Darüber hinaus wurden im Jahr 2018 detaillierte Stakeholder-Interviews geführt, um den Gemeinwohlbeitrag (Public Value) der Barmenia zu ermitteln.

  Anspruchsgruppen Themen/Anliegen
Interne Anspruchsgruppen Mitgliedervertreter u. a. Entgegennahme des Lageberichtes und Jahresabschlusses sowie Wahl des Aufsichtsrates
Aufsichtsrat Beratung zu strategischen und operativen Fragen zur Geschäftspolitik und Unternehmenssteuerung sowie Überwachung der Geschäftsführung
Beirat Beratung in wichtigen geschäftspolitischen Fragen und Förderung des Versicherungs-gedankens in der Öffentlichkeit
Nachhaltigkeitsbeirat Beratung und Begleitung in der nachhaltigen Ausrichtung unter Beachtung der drei Säulen der Nachhaltigkeit: Ökonomie, Ökologie und Soziales
Kunden Sicherheit, Service, Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge, Compliance
Interessengemeinschaft selbstständiger Versicherungsvermittler der Barmenia Versicherungen e. V. (IVB) Beratung der Geschäftsleitung in verschiedenen Fragen, vertritt die Interessen der Einfirmenvertreter
Mitarbeiter (Betriebsrat) Sichere Arbeitsplätze, Einkommen, soziale Sicherheit, Entwicklungsmöglichkeiten
Externe Anspruchsgruppen Staat und Gesellschaft Steuern, sichere Arbeitsplätze, Einhaltung von Recht und Vorschriften, soziale Unterstützung
Mitbewerber Einhaltung von Regeln und Spielregeln zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs
Geschäftspartner Sicherheit, Erfüllbarkeit der Verträge, Zusammenarbeit
Medien Transparenz, Verbraucherschutz

Im Rahmen einer wissenschaftlich-basierten Untersuchung hat die Barmenia in 2018 begonnen, ihren Gemeinwohlbeitrag zu ermitteln. Die zentrale Frage lautete: "Was macht die Barmenia wertvoll für die
Gesellschaft?" Das Ziel dieser Studie war es, die zentralen Wertbeiträge zum Gemeinwohl systematisch zu erfassen. Zur Beantwortung dieser Frage wurden Vertreterinnen und Vertreter der benannten Stakeholder-Gruppen befragt. Die Interviews wurden mittels einer eigens dafür entwickelten Methodik im persönlichen Gespräch durchgeführt. An der Studie haben 45 Experten aus der „relevanten Gesellschaft“ bzw. Stakeholder-Gruppen teilgenommen. Sie überblicken aufgrund ihrer Erfahrung und Expertise die gesellschaftlichen Belange und können die Barmenia und ihr Verhalten im gesellschaftlichen Raum vor diesem Hintergrund reflektieren. Acht der Interviewpartner sind weiblich, 37 sind männlich. 25 der befragten 45 Personen gaben an, Kunden der Barmenia zu sein. Auch, wenn sie nicht in dieser Funktion, sondern aufgrund ihrer Expertise und Meinungsführerschaft im relevanten Gesellschaftsbereich befragt wurden. Neben den abgebildeten Stakeholdern wurden einzelne Personen speziell für die Gruppe „Kunde“ interviewt, die sonst keiner weiteren Kategorie zuzuordnen waren. Für die geforderte Expertise sind eine gewisse Erfahrung und oftmals auch Position sowie eine gewisse Kenntnis über die Barmenia Voraussetzung. Erwartungsgemäß ist der Altersdurchschnitt der Expertengruppe mit 50 Jahren relativ hoch.

Aus dem wissenschaftlichen Public Value-Modell der Barmenia wurden in Eigenregie die kommunikativen Schwerpunkte der Barmenia abgeleitet (s. dazu „2. Wesentlichkeit“).

Das Projekt wurde wissenschaftlich begleitet von Prof. Dr. Timo Meynhardt und Eduard Frantz M.A von der HHL Graduate School of Management, Dr. Arend Oetker Lehrstuhls für Wirtschaftspsychologie und Führung an der Handelshochschule Leipzig.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

Die wichtigen Themen werden in dieser Entsprechenserklärung in den jeweiligen Kennzahlen benannt. Eine Gesamtübersicht findet sich unter "9. Beteiligung von Anspruchsgruppen" sowie unter "Strategie".


10. Innovations- und Produktmanagement

Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.

Innovationen mit Haltung
„Unsere Versicherungen sind Bestandteil gesellschaftlicher Lösungen.“

Lebensversicherungen bieten Versicherungslösungen für Risiken wie Tod und Berufsunfähigkeit sowie Langlebigkeit. Sie bieten langfristige Planungssicherheit und erweisen sich somit als zuverlässige Form der (Alters-)Vorsorge. Private Lebens- und Rentenversicherungen sind kapitalgedeckt und generationengerecht.

Die Barmenia Lebensversicherung a. G. bietet kapitalgedeckte Produkte zur (Alters-)Vorsorge an. Damit leistet sie einen wichtigen und heutzutage unverzichtbaren Beitrag zu einem nachhaltigen System der sozialen Sicherung. Die Versicherten der Barmenia sorgen durch eigenes Ansparen in kapitalgedeckten Lebensversicherungsprodukten selbst für ihr Alter vor.

Mit einer individuellen Fondsauswahl bietet die Barmenia Lebensversicherung dem nachhaltigkeitsorientierten Kunden ein besonderes Angebot an:
Im Rahmen der Investprodukte und der Überschussverwendung "Fondsanlage" können die Gelder in ökologische und nachhaltige Fonds investiert werden.

Für eine erfolgreiche und langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Versicherungsunternehmen hat eine effiziente und zielgerichtete Produktpolitik ausschlaggebende Bedeutung. Die Entwicklung neuer Produkte sowie deren Innovation, orientieren sich maßgeblich an den Kundenwünschen - unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Unternehmenspolitik. Die Barmenia entwickelt Versicherungen und Innovationen, die Bestandteil gesellschaftlicher Lösungen sind. Dies findet in einer Zeit des verschärften Wettbewerbs statt und unterliegt vielfältigen Gesetzgebungsmaßnahmen (Solvency II, soziale Sicherungssysteme). Diese Marktdynamik/Marktsättigung erfordert eine hohe Flexibilität bei der Definition und Marktpositionierung neuer Produkte. Klare Strukturen, kurze Produktentwicklungs-zeiten (time to market) und Verantwortlichkeitsregelungen tragen wesentlich zum Erhalt einer starken Wettbewerbsfähigkeit und somit zum Unternehmenserfolg bei.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, hat die Barmenia im Jahr 2014 das Produktmanagement (PM) neu definiert. Ziel des PM soll es daher sein, die unterschiedlichsten Aufgaben zur Produktentwicklung und -pflege so konsequent aufeinander abzustimmen, dass die Produkte in einem dynamischen Umfeld ständig marktfähig und nachhaltig sind.

Die Aufgaben des Produktmanagements (PM) umfassen im Allgemeinen die Planung, Entwicklung, Produktion und Verwaltung von Produkten. Dazu zählen: Um zukünftig noch effektiver die Anforderungen des Marktes erfüllen zu können, wird die Organisationsstruktur regelmäßig auf die erforderlichen Qualitätsanforderungen geprüft.

Die bei der Konzeption der Produkte mitwirkenden Bereiche sind überwiegend auch im PM-Kreis vertreten. Sie erhalten im Rahmen dieses Gremiums frühzeitig und regelmäßig Informationen zu ersten Überlegungen über neue oder zu modifizierende Produkte.

Die einzelnen Prozessschritte, von der Produktidee bis hin zur Produkteinführung/Produktbegleitung, inkl. möglicher Handlungsweisen können so unmittelbar mit den Fachbereichen besprochen und abgestimmt werden. Hierbei steht der Kundenbedarf wesentlich im Blick. Versicherungsvermittler und Kooperationspartner können dabei Ideengeber sein. Über einen standardisierten Bewertungskriterienkatalog ist es möglich, das neue Produkt oder eine Produktinnovation anhand der fest definierten Kriterien, wie z. B. Wettbewerbsfähigkeit (u. a. soziale Aspekte) sowie Nachhaltigkeit (u. a. ökologische Betrachtung), zügig über ein Punktesystem zu bewerten. So kann die Entscheidung - pro oder contra - einfach und zeitnah getroffen werden.

Der Teilnehmerkreis ist sowohl für die Entwicklung der Produktstrategie als auch für die Planung, Umsetzung und Koordination der daraus abgeleiteten Maßnahmen sowie für die permanente und abschließende Kontrolle verantwortlich.

Mit der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD (engl. Insurance Distribution Directive) wurde ab 2018 das Produktfreigabeverfahren für die Barmenia-Versicherungsunternehmen - kurz POG (engl. Product Oversight and Governance) - verbindlich eingeführt. Dieses beschreibt neben den Regeln zur Zielmarktbestimmung die angemessenen Maßnahmen und Verfahren für die Gestaltung, Überwachung, Überprüfung und den Vertrieb von Produkten. Die Regelungen müssen dem Komplexitätsgrad und den Risiken in Bezug auf die Produkte sowie der Art, dem Umfang und der Komplexität des entsprechenden Geschäfts des Herstellers angemessen sein.

Produktneuheiten

Die Barmenia entwickelt Produkte, die u. a. eine drohende Altersarmut verhindern können. Es gibt auch Produkte, die Arbeitgeber für innovative Angebote zur Mitarbeiterbindung nutzen können. Vor allem in Zeiten von Arbeitskräftemangel werden Zusatzleistungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber immer bedeutender. Zum Portfolio der Barmenia gehören folgende demografiefeste Produkte: Die Kunden haben die Möglichkeit, verschiedene Fonds bei der fondsgebundenen Rentenversicherung auszuwählen. Für nachhaltigkeitsorientierte Kunden stehen auch entsprechende Fonds zur Auswahl.

In 2019 hat die Barmenia die ETFs (Exchange Traded Funds - börsengehandelte Indexfonds) mit ins Portfolio aufgenommen. Damit bietet die Barmenia ihren Kunden eine noch größere Auswahlmög-lichkeit in der Anlage ihrer Beiträge.

Im Jahr 2020 wurde das Angebot um einen ESG-ETF „UBS - MSCI EMU Socially Responsible ETF EUR A-dis“ erweitert. Der MSCI EMU Socially Responsible 5% Issuer Capped Index ist ein Marktkapitalisierungsindex auf Freefloat-Basis («free float-adjusted»). Dieser misst die Performance der Aktienmärkte in Ländern der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Dabei werden lediglich Unternehmen berücksichtigt, die im Vergleich mit der Konkurrenz aus ihrem Sektor über ein hohes Rating in den Bereichen Umweltschutz, soziale Verantwortung und Unternehmensführung (ESG) verfügen. Damit soll sichergestellt werden, dass aus ESG-Sicht nur die besten Unternehmen vertreten sind.

Fondsangebot wurde mit Höchstnoten bewertet

In diesem Jahr wurden Fonds der Barmenia mehrfach ausgezeichnet. So erhielt die Barmenia von der Zeitschrift Capital im März die höchstmögliche Bewertung von fünf Sternen. Auch das Handelsblatt - in Kooperation mit Assekurata - zeichnete im April das untersuchte Fondsangebot der Barmenia mit der höchsten Bewertung von insgesamt „Sehr gut“ aus.

Die Nachhaltigkeitsfonds
erreichten im Gesamtranking mit den Plätzen drei und vier ein Top-Ergebnis.

Die Rentenversicherung bietet eine hohe Flexibilität in der Ein- und Auszahlphase, sodass die Bedürfnisse der Kunden abgedeckt werden können.

Die Barmenia ist Konsortialpartner im Rentenwerk. Über das Konsortium "Das Rentenwerk" wird das Betriebsrentenstärkungsgesetz umgesetzt. Ziel des Gesetzes ist es, die betriebliche Altersversorgung vor allem in kleinen und mittelständischen Unternehmen zu fördern und somit zu einer besseren Versorgung im Alter beizutragen.

Darüber hinaus bietet die Barmenia zur Absicherung bei Berufsunfähigkeit eine entsprechende Versicherung an. Kunden, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, erhalten eine Erwerbsminderungsrente. Diese sichert nur einen Teil des ursprünglichen Verdienstes ab. Über eine Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung kann der Kunde und ggf. seine Familie trotz Krankheit ein finanziell abgesichertes Leben führen.

Die ökologischen und sozialen Wirkungen der Versicherungsleistungen können nicht separat ermittelt werden. Sie werden als finanzielle Leistungen insgesamt im Geschäftsbericht und unter „18. Gemeinwesen“ unter Aufwendungen für Versicherungsfälle genannt.

Customer-Experience-Management und kontinuierliche Kundenfeedback-Systeme

Ziel ist, den Service im Sinne der Barmenia-Kunden fortlaufend weiterzuentwickeln. Die Barmenia will sich an den Kundenbedürfnissen ausrichten und ihr Markenversprechen „#MachenWirGern“ einlösen.

Dazu priorisiert die Barmenia im Rahmen des Customer-Experience-Managements aus Kundensicht relevante Prozesse und führt an wichtigen Kontaktpunkten kontinuierliche Kundenbefragungen durch (z. B. nach einer Leistungsabrechnung oder nach einem Gespräch mit der telefonischen Kundenbetreuung). Durch die Erhebung der Weiterempfehlungsbereitschaft und durch tiefergehende Zufriedenheits- und Faktenfragen können Kundenerlebnisse abgebildet, Kundenerwartungen analysiert, Verbesserungspotenziale identifiziert und Serviceziele abgeleitet werden. Die Abfrage konkreter Aspekte eines Kundenkontaktes und die Software-gestützte Verarbeitung der Kundenantworten bietet der Barmenia die Möglichkeit, Zusammenhänge sichtbar zu machen und Einflüsse auf die Gesamtzufriedenheit und die Weiterempfehlungsbereitschaft quantitativ und qualitativ zu erkennen.

Beispiel: Customer-Experience-Management in der telefonischen Kundenbetreuung

Seit dem Jahr 2016 gibt es das kontinuierliche Feedback-System. Damit kann die Barmenia wichtige Kriterien für die Zufriedenheit und Weiterempfehlungsbereitschaft aus Kundensicht ermitteln. Ein relevanter Aspekt ist zum Beispiel, dass der Kunde das Gefühl vermittelt bekommt, dass sich der Mitarbeiter um sein Anliegen kümmert. Ein weiteres Kriterium ist, dass der Mitarbeiter Sachverhalte einfach und verständlich erklären kann.

Die Bewertung dieser Aspekte erfolgt auf einer Antwortskala von „stimme voll und ganz zu“ bis „stimme gar nicht zu“. Mit den Erkenntnissen konnten konkrete Ziele mit Blick auf den Kundenanteil „stimme voll und ganz zu“ festgelegt und Maßnahmen zur Zielerreichung erarbeitet und umgesetzt werden.

Das Ergebnis ist eine deutliche und kontinuierliche Verbesserung bei der Bewertung der beiden Teilaspekte „Zuständigkeit“ und „Erklärung des Sachverhaltes“ mit gleichzeitiger Verbesserung der Gesamtzufriedenheit. Den Aussagen „Der Mitarbeiter fühlte sich für mein Anliegen zuständig“ und „Der Mitarbeiter konnte den Sachverhalt einfach und verständlich erklären“ stimmen mittlerweile mehr als 75 % der befragten Kunden voll und ganz zu.

Diese Beispiele zeigen, wie mit Hilfe des kontinuierlichen Kundenfeedback-Systems ein fortlaufendes Erarbeiten von zielführenden Verbesserungsmaßnahmen und ein regelmäßiges Controlling hinsichtlich Relevanz und Wirksamkeit erfolgen kann.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 10

Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.

(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)

Kundengelder: Verantwortungsvolle Investitionen mit Bekenntnis zu UNPRI
Investitionen setzen wir verantwortungsvoll ein unter Berücksichtigung von Sozial- und Umweltaspekten.

Die Erfüllung der Verträge hat oberste Priorität. Dazu gehört für die Barmenia auch, dass das Geld der Kunden verantwortungsvoll investiert wird.

Seit dem Jahr 2014 bekennen sich die Barmenia-Unternehmen zu den Grundsätzen für verantwortungsvolles Investieren der Vereinten Nationen (engl. Principles for Responsible Investments, kurz PRI).

Die Barmenia war somit einer der ersten Versicherer in Deutschland, der dieses Bekenntnis abgegeben hat.

Mit der Unterschrift verpflichtet sich die Barmenia, Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekte bei Investitionsentscheidungen zu beachten. Diese Verpflichtung zu den UNPRI beinhaltet, dass die Barmenia zum 31. März eines jeden Jahres einen Transparenzbericht an das PRI-Sekretariat geben muss. Dieser Bericht zeigt die Weiterentwicklung in der Kapitalanlage der Barmenia auf. Der öffentliche Teil kann unter www.unpri.org eingesehen werden.

Die Barmenia hat Ausschlusskriterien festgelegt, die für Neuinvestitionen und seit 2019 auch ohne
Bestandsschutz für den Altbestand gelten:  

Ausschlusskriterien der Barmenia Unternehmen:
  • Herstellung von oder Handel mit geächteten Waffen (Streubomben, Landminen etc.) sowie konventionellen Waffen und konventionellen Waffenkomponenten
  • Herstellung von Bioziden (Chemikalien, die von der WHO als extrem gefährlich eingestuft
    werden)
  • Bei der Behandlung von Arbeitnehmern Verstoß gegen Prinzipien, die die ILO als grundlegend ansieht: Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung sowie systematische Umgehung von Mindestarbeitsstandards. Dies gilt für die Unternehmen selbst sowie für deren Zulieferer/Subunternehmer.
  • Verstoß gegen Menschenrechte über Arbeitsverhältnisse hinaus, z. B. Inkaufnahme von
    Gefährdung der Kunden, Menschenhandel, Gewaltanwendung, Verletzung der Selbstbestimmungsrechte. Dies gilt für die Unternehmen selbst sowie für deren Zulieferer/Subunternehmer.
  • Verstoß gegen ein oder mehrere der zehn Prinzipien des UN GLOBAL COMPACT
Staaten:
  • Verstoß gegen Arbeitsrechte hinsichtlich Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Sicherheit und Gesundheit
  • Autoritäre Regime
  • Juristische Diskriminierung gesellschaftlicher Gruppen, z. B. Frauen, Behinderte, Minderheiten
  • Weite Verbreitung von Kinderarbeit
  • Verstoß gegen Menschenrechte, z. B. politische Willkür, Folter, Bewegungs- und Religions-freiheit
  • Massive Einschränkung der Presse- und Medienfreiheit
  • Praktizierung der Todesstrafe
Weiterentwicklung

Die Barmenia versteht Nachhaltigkeit als Weg, auf dem Meilensteine gesetzt werden, die kontinuierlich geprüft und mit Augenmaß weiterentwickelt werden. In 2020 konnten weitere Entwicklungen vorgenommen werden:  

Ausschlusskriterien für Neuinvestitionen und Altbestand

Die Ausschlusskriterien gelten für alle Neuinvestitionen. Der Bestandsschutz für Wertpapiere mit
negativen Nachhaltigkeitsmerkmalen wurde aufgehoben, wobei das wirtschaftliche Interesse im Sinne der Versichertengemeinschaft gewahrt bleiben muss. Nach Bekanntwerden eines Negativmerkmals werden die Bestände überprüft und innerhalb der nächsten 12 Monate interessenwahrend Umschichtungen vorgenommen. Im Rahmen der Anlageausschusssitzungen weisen die Manager der Spezialfonds nach, welche Wertpapiere mit negativen Nachhaltigkeitsmerkmalen seit wann im Bestand sind, die Veräußerungspflicht innerhalb von 12 Monaten wird hier ebenfalls überprüft.

Entwicklung des CO2-Footprints der Kapitalanlage

Es wurde erstmals eine CO2-Auswertung der Portfolien mit Vergleichsbenchmark vorgenommen. Bei der Bewertung der Auswertung ist zu beachten, dass nur für 49 Prozent der Wertpapiere im Bestand verwendbare CO2-Daten zur Verfügung standen. Diese Auswertung wird aktuell analysiert und zeigt mögliche Ansatzpunkte für den Umbau der Portfolien hin zu nachhaltigeren CO2-ärmeren Kapitalströmen auf. Diese Ansätze werden im nächsten Jahr auf Umsetzbarkeit geprüft.

Im Rahmen von Solvency II werden ESG-Risiken regelmäßig analysiert und erforderlichenfalls Maßnahmen zur Minderung von ESG-Risiken implementiert.

Regulatorik

Es wurde ein bereichsübergreifendes Projektteam zur Regulatorik im Bereich Nachhaltigkeit gegründet. Es wird zielgerichtet an der Umsetzung der Transparenzverordnung zum 10.03.2021 gearbeitet. Die Barmenia strebt eine nachhaltige Kapitalanlage an. Dabei musste die Frage geklärt werden, in welchen Punkten die Barmenia den Anforderungen der Verordnung nachkommen oder ihre Nichterfüllung erklären möchte.

Der Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen, liegt bei der Barmenia Lebensversicherung a. G. bei 93 %
(2019 bei 93 %).

Bereits im Jahr 2019 wurden alle Anlageklassen von der Nachhaltigkeitsstrategie erfasst mit Ausnahme der Immobilien, Baufinanzierungen und strategischen Beteiligungen. Aktuell werden Klassifizierungsmöglichkeiten für Immobilien und Baufinanzierungen geprüft. 

Hinweis: Die Barmenia behält sich zur Portfoliosteuerung vor, Investments in US Treasuries bis max. 3 % des Kapitalanlagevolumens zu tätigen.
 


Risikobewertung
Die adäquate Begegnung von Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der ESG-Kriterien wird bei der
Barmenia als gesamtunternehmerische Verantwortung betrachtet. In der Kapitalanlage werden
Nachhaltigkeitsrisiken seit der Bekennung zu den PRI im Jahre 2014 explizit adressiert. Die sowohl gesellschaftliche als auch politische Bedeutung der Nachhaltigkeit nimmt die Barmenia fortwährend zum Anlass, die Auswirkungen möglicher Nachhaltigkeitsrisiken auf das gesamte Unternehmen zu überprüfen. In diesem Zusammenhang werden potenzielle Risiken wie folgt bewertet (s. dazu auch
„2. Wesentlichkeit – Risikomanagement und Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken“):