5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeit und angemessene Einbindung der Geschäftsleitung
Gesamtverantwortlich für die Steuerung von Nachhaltigkeit ist der Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse Steinfurt Rainer Langkamp. Die operative Umsetzung liegt bei dem Nachhaltigkeitsbeauftragten Markus Bischoff-Wittrock. Er ist in dem Bereich Vorstandsstab angesiedelt und steht im engen Kontakt zum Vorstandsvorsitzenden.   

Mit der Einführung eines Nachhaltigkeitsbeauftragten in 2020 verfolgt die Kreissparkasse Steinfurt das Ziel, die unterschiedlichen Handlungsfelder der Nachhaltigkeit transparent zu machen. Führungskräfte und Mitarbeiter*innen sollen stärker für die Themen der Nachhaltigkeit sensibilisiert werden. Diese Querschnittsaufgabe umfasst ebenso die Aufgabe, Impulse für eine nachhaltig-orientierte Weiterentwicklung in die jeweiligen Fachbereiche zu geben.

Der Verwaltungsrat wird im Rahmen der turnusgemäßen Sitzungen in diese Planungen einbezogen. 

Der Impuls für Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit erfolgt durch den Nachhaltigkeitsbeauftragen gegenüber den Fachbereichen. Sie werden angehalten, ihre Planungen in die jahresbezogene Vorhabenplanung einzubringen. Erfolgt dies nicht in ausreichendem Maße, wird der Vorstandsvorsitzende darüber informiert. Die Einhaltung der in die Vorhabenplanung eingestellten Projekte wird über die Projektkoordination, besetzt mit allen Bereichsleiterinnen und Bereichsleitern der Kreissparkasse Steinfurt, überwacht. Jährlich erfolgt eine Berichterstattung an den Gesamtvorstand über den Erfüllungsstand.


6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Die Implementierung von Nachhaltigkeit in den Geschäftsbetrieb und in das Kerngeschäft erfolgt über die etablierten Unternehmenssteuerungsinstrumente bzw. den Management-Regelkreis in der Sparkasse.
Im jährlichen Prozess der Vorhabenplanung werden alle eingereichten Projekte, die Nachhaltigkeitsaspekte tangieren, entsprechend gekennzeichnet.  Der Nachhaltigkeitsbeauftragte wird vor Verabschiedung der Planung über alle eingereichten Vorhaben, die Nachhaltigkeitsaspekte betreffen, informiert. So kann er ggf. vorher noch Unstimmigkeiten aufgreifen oder über abweichende Planungen den Vorstandsvorsitzenden informieren.


Die Prüfung der Relevanz von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt regelmäßig und ggf. anlassbezogen im Rahmen der Risikoinventur. Die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die bestehenden internen Organisationsrichtlinien zu den Prozessen Kreditvergabe, Zeichnung, Anlageentscheidung, Risikosteuerung und -controlling ist geplant.

Darüber hinaus werden Nachhaltigkeitsfaktoren im Neue-Produkte-Prozess (NPP-Prozess) berücksichtigt, um unerwünschte Nachhaltigkeitsrisiken auszuschließen.


7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

Unsere Nachhaltigkeitsleistung machen wir jährlich im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung transparent. Dabei orientieren wir uns an den Sparkassen-Standards in den Bereichen Haltung, Produkte und Initiativen.  Der Sparkassen-Standard umfasst ein mit Blick auf die gesetzlichen Berichtspflichten nach § 289b und § 289c HGB juristisch geprüftes Set von 22 Berichtsindikatoren der Gruppe G (gesetzlich relevante Indikatoren). Ein vom DSGV beauftragtes juristisches Gutachten bestätigt, dass die Sparkassen-Indikatoren der Gruppe G in besonderer Weise geeignet sind, die nichtfinanziellen Berichtspflichten nach §§ 289b, 289c HGB zu erfüllen. Bei der strategischen Analyse der Nachhaltigkeitsthemen fließen ebenso die Klimaziele der internationalen Staatengemeinschaft, die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (UN Sustainable Development Goals), das BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken sowie die gesetzlichen Anforderungen (Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Anlageberatung (MiFIDII, EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor) mit ein. Als konkreter Handlungsrahmen für die Operationalisierung dieser Aspekte dient für uns der Deutsche Nachhaltigkeitskodex.  

Die Erhebung der Berichtsdaten stellt eine konsistente Datenqualität sicher und macht unsere Weiterentwicklung im Bereich Nachhaltigkeit sichtbar. Die Zuverlässigkeit der Berichtsdaten wird durch die Einbindung der Fachabteilungen in die Berichterstellung sichergestellt. Die Überprüfung des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt intern durch die Interne Revision.  

Zur Messung unseres CO2 Ausstoßes konzentrieren wir uns im ersten Schritt auf die über das vfu-Tool abgefragten Daten. Erstmalig für das Geschäftsjahr 2020 nutzen wir das Tool, um unsere Ausgangsbasis zu bestimmen. Die Daten werden im Vieraugenprinzip ermittelt und geprüft. Datenquellen werden festgehalten. Unterliegen Datenangaben einer möglichst realistischen Schätzung werden die dazu notwendigen Annahmen besprochen und für die Folgejahre nachvollziehbar dokumentiert.  

Die Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen ist (technisch) fest in den Beratungsprozess Geldanlage integriert. In den Sitzungen des Produktausschusses werden neue Angebote nachhaltiger Geldanlagen unserer Verbundpartner besprochen und bei Bedarf in die Produktkörbe integriert. Nachhaltige Geldanlagen werden in den Produktkörben farblich markiert. Über das interne Informationssystem werden bei Veränderungen Mitarbeiter*innen über die Aktualisierungen informiert. Technisch werden die neuen Angebote in den Beratungsprozess mit aufgenommen.  

Die internen Veröffentlichungen „Nachhaltig informiert“ sind über das interne Informationssystem für jeden sichtbar. Im Rahmen eines Standardprozesses wird die Aktualität der Inhalte der Seite ksk-steinfurt.de/nachhaltigkeit zweimal im Jahr durch die Verantwortlichen der Internetfiliale beim Nachhaltigkeitsbeauftragten hinterfragt und ggfs. Änderungen unmittelbar umgesetzt.  

In die Erarbeitung und Umsetzung einer gemeinsam mit Partnern erarbeiteten Förderaktion ist der Nachhaltigkeitsbeauftragte direkt eingebunden. Über die Beschlussfassung der Maßnahmen ist der Vorstandsvorsitzende eingebunden.  

Verhaltensstandards für Mitarbeitende
Der Corporate-Governance-Kodex der Sparkasse enthält auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Sparkassengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen, einen Standard guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.

Die Grundsätze des Kodex sind geleitet von den Zielen der Verantwortung des Vorstandes sowie des Verwaltungsrates der Sparkassen für die Sparkasse und der Sicherstellung von Transparenz und Kontrolle. Vielfältige Diskussionen und Bestrebungen sowohl im politischen und wirtschaftlichen Umfeld als auch insbesondere aus gesellschaftlicher Sicht haben zu deutlich höheren Anforderungen an die Kreditinstitute geführt.

Im Mittelpunkt stehen dabei eine effiziente Überwachung sowie eine zielgruppenadäquate Transparenz ebenso wie ein kontinuierlicher Dialog mit den Interessengruppen (Aufsichtsorgane, Eigentümer, Vorstand, Beschäftigte, Kundinnen / Kunden und Dienstleister) und ein systematischer Verbesserungsprozess. Daneben gehört es zu den Aufgaben der Unternehmensführung, adäquate Verhaltensregeln für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu kodifizieren.

Die Anforderungen an Finanzdienstleister steigen seit Jahren kontinuierlich. Sie sind unter anderem in folgenden Gesetzen und Richtlinien formuliert:

Als ihren Unternehmenszweck versteht die Sparkasse den öffentlichen Auftrag aus § 2 Sparkassengesetz des Landes Nordrhein-Westfalens (Unternehmenszweck, öffentlicher Auftrag). Die Geschäftsstrategie dient der Erfüllung dieses Auftrags. Der Sparkasse kommt damit eine besondere Rolle als verlässliche und vertrauenswürdige regionale Partnerin zu. An diesem Anspruch soll sich die Unternehmensführung und das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit orientieren.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Sparkasse entschieden, Inhalte und Regelungen im Sinne einer Corporate Governance zu beachten, die teilweise über die gesetzlichen Anforderungen und Verpflichtungen hinausgehen.

Im Sinne einer Querschnittsfunktion hinsichtlich der Corporate Governance sowie relevanter Interessengruppen erfolgt eine Konkretisierung der Inhalte und Anforderungen über die Geschäftsanweisung für den Vorstand, Dienstanweisung sowie im Handbuch der Sparkasse. Wesentliche Beschreibungen erfolgen u. a. in den folgenden Dokumenten:


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.

Das Verhalten unserer Mitarbeiter*innen beruht auf den Werten der Sparkassen-Finanzgruppe. Diese beziehen sich auf die Anforderungen aus dem Öffentlichen Auftrag und der Gemeinwohlorientierung der Sparkassen.

Abgeleitet daraus wurde ein internes Leitbild erstellt, an dem sich die Mitarbeiter*innen in ihrem Verhalten zu Kunden wie auch untereinander orientieren. Mitarbeiterdialoge, Mitarbeiterumfragen wie auch regelmäßig stattfindende Gesprächsrunden mit dem Vorstand sorgen für einen steten Austausch und Abgleich.

Die MaRisk-Compliance-Funktion ist an den Vorstandsstab angebunden. Die MaRisk-Compliance-Beauftragte ist unmittelbar dem Vorstand unterstellt und berichtspflichtig. Ihre Aufgabe ist die Einhaltung von Verhaltensmaßregeln, Gesetzen und Richtlinien durch Unternehmen bzw. das Entgegenwirken der Nichteinhaltung. Der MaRisk-Compliance-Beauftragten sind ausreichende Befugnisse und ein uneingeschränkter Zugang zu allen Informationen eingeräumt, die für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind. Zusätzlich ist sie als Gesprächspartnerin für Whistle-Blower aktiv und fordert in Mitarbeiterinfos dazu auch, mögliche Verstöße vertraulich an sie weiterzugeben. Sie berichtet regelmäßig jährlich sowie gegebenenfalls notwendig anlassbezogen gegenüber dem Vorstand.

Neben dem Leitbild dient ein eigener Verhaltenskodex zur Umsetzung der neuen Risikokultur allen Mitarbeiter*innen als Orientierungsmaßstab zu eigenverantwortlichem Handeln. Er nennt Ziele und Prinzipien und fasst zusammen, wie sich Mitarbeiter*innen verhalten müssen, um stets den gültigen rechtlichen Regelungen und den eigenen internen Anforderungen gerecht zu werden.

Über die Anbindung an eine alle zwei Jahre stattfindende qualifizierte Marktforschungsuntersuchung im Markt der Privatkunden unseres Verbandes erfolgt eine Überprüfung in der durch Kunden wahrgenommenen Kundenorientierung.

Ab dem Geschäftsjahr 2020 werden die Daten zur Messung des CO2-Ausstoßes je Mitarbeiter jährlich erhoben und über den Nachhaltigkeitsbeauftragten abgefragt.  Die Quellangaben werden hinterfragt.

Die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenz ist technisch fest in den Beratungsprozess Geldanlage eingebunden. Über den Produktausschuss Anlage werden entsprechende Angebote je nach Nachhaltigkeitspräferenz des Kunden in die jeweiligen Produktkörbe eingestellt. Zudem werden Änderungen in den Produktkörben über interne Mitarbeiterinfos veröffentlicht.

Einmal jährlich wird dem Gesamtvorstand über alle vom Nachhaltigkeitsbeauftragten initiieren Maßnahmen berichtet.


8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Die Kreissparkasse Steinfurt hat die Rahmenbedingungen für eine individuelle leistungsorientierte und transparente Vergütung ihrer Beschäftigten im Rahmen der tariflichen Bestimmungen geschaffen. Diese ist unmittelbar an den Erfolg der Sparkasse gekoppelt, der sich durch eine Kombination von verschiedenen Erfolgsfaktoren definiert, die die Ergebnis- und Risikostruktur sowie umfangreiche Qualitätskomponenten abbilden. Besonders die langfristige Kundenbeziehung und die Kundenzufriedenheit (ganzheitliche Beratung) sind in den strategischen Zielen verankert. Neben der tariflichen Grundvergütung gibt es in untergeordnetem Umfang individuelle Prämien aufgrund besonderer Leistung.

Die Ziele der Kreissparkasse Steinfurt werden vom Verwaltungsrat und der Zweckverbandversammlung regelmäßig kontrolliert. Nachhaltigkeitsziele und -maßnahmen sind nicht unmittelbar an den Erfolg der Sparkasse angebunden - das gilt auch für die oberste Führungsebene.

Kundenzufriedenheit
Die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden steht für uns an erster Stelle. Sie ist die Grundlage der Erfüllung unseres öffentlichen/gesellschaftlichen Auftrags. Denn zufriedene Kundinnen und Kunden empfehlen uns als Finanzpartner weiter – und ermöglichen es uns so, die Ressourcen zu erwirtschaften, die wir in die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft in der Region investieren. Die Umsetzung der Qualitätsvorgaben überprüfen wir regelmäßig im Rahmen des Qualitätsmanagement-Systems sowie durch Kundenzufriedenheitsbefragungen.
74 Prozent unserer Kundinnen und Kunden empfehlen die Sparkasse weiter. Der reine Produktverkauf steht bei uns nicht im Vordergrund. Bei der Umsetzung unserer Qualitätsvorgaben setzen wir auf die Eigenverantwortung der Beschäftigten und die Unterstützung durch die Führungskräfte. Variable Vergütungsbestandteile in Ergänzung zur festen Grundvergütung nach dem Tarifvertrag zielen darauf, unsere Mitarbeiter zu einer qualitativ hochwertigen Beratung und zu einem für die Kundinnen und Kunden passenden Produktabschluss zu motivieren.  

Unser Qualitätsversprechen
  1. Wir betreuen unsere Kundinnen und Kunden kontinuierlich und aktiv durch einen persönlichen Berater.
  2. Wir stellen die Ziele und Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden in den Mittelpunkt unserer Beratung.
  3. Wir beraten unsere Kundinnen und Kunden kompetent und bieten hochwertige Produkte zu fairen Konditionen.
  4. Wir sind überall und immer für unsere Kundinnen und Kunden erreichbar.
  5. Wir sind freundlich, professionell und sprechen so mit unseren Kundinnen und Kunden, dass sie uns verstehen.
  6. Wir bearbeiten die Wünsche unserer Kundinnen und Kunden zügig und sorgfältig.
  7. Die Meinung unserer Kundinnen und Kunden ist uns wichtig.

Kundenberatung und Beschwerdemanagement  
Qualität und Kundenzufriedenheit Anzahl
Beratungen nach Sparkassen-Finanzkonzept gesamt  13.895
Davon:  
Privatkunden  13.174 
Firmenkunden  721
 
Weiterempfehlungsbereitschaft in Prozent  74

Beschwerdemanagement
Auch Kundenbeschwerden sehen wir als Chance, uns zu verbessern. Wir haben eine Beschwerdestelle eingerichtet und Maßnahmen zum Beschwerdemanagement vorgesehen. Ziel unseres Beschwerdemanagements ist es, die angemessene und zeitnahe Bearbeitung von Kundenbeschwerden sicherzustellen. Eingegangene Beschwerden werden ausgewertet, um wiederkehrende Fehler oder Probleme zu beheben. Damit wollen wir dauerhaft eine hohe Kundenzufriedenheit und eine langfristige Kundenbindung sicherstellen. Auf unserer Homepage sind die „Beschwerdemanagement-Grundsätze der Sparkasse [LINK] veröffentlicht. Darin geben wir einen Überblick zu dem Prozess der Bearbeitung von Beschwerden.

Im vergangenen Jahr wurden 717 Beschwerden/Impulse im Beschwerdemanagement registriert. Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Verringerung um 12 Prozent.
   

Schlichtungsverfahren
Kundinnen und Kunden, die in einem Konflikt mit der Sparkasse keine für sie zufriedenstellende Lösung erreichen konnten, haben die Möglichkeit, sich an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle zu wenden. Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für unsere Sparkasse ist die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV). Ihr Ziel ist die außergerichtliche und somit kostengünstige und schnelle Streitbeilegung zwischen Kunde und Sparkasse. Das Schlichtungsverfahren wird von einem Schlichter, dem sogenannten Ombudsmann, durchgeführt. Die Ombudsmänner müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Sie sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Die Ombudsmänner werden – nach vorheriger Beteiligung des Bundesamtes für Justiz und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e. V. – durch die Verbandsleitung des DSGV für die Dauer von drei Jahren bestellt. Sie dürfen in den letzten drei Jahren vor ihrer Bestellung nicht beim DSGV, einem Regionalverband der Sparkassen-Finanzgruppe oder einem Institut der Sparkassen-Finanzgruppe tätig gewesen sein. 

Kundenberatung und Beschwerdemanagement  
Schlichtungsverfahren Anzahl
Kundeneingaben bei der zuständigen Schlichtungsstelle gesamt  7
Davon zu:  
Zahlungsverkehr und Kontoführung  1
Kreditgeschäft  3
Wertpapiergeschäft  1
Spargeschäft  2
Sonstiges  
Verfahrensausgänge (der abgeschlossenen Verfahren)  
Zurückgenommene Schlichtungsanträge  
Abgelehnte Anträge (z. B. wegen Gerichtsanhängigkeit, rechtsgrundsätzlicher Bedeutung oder Beweiserheblichkeit)  1
Ergebnis zugunsten der Kundinnen und Kunden  
Entscheidungen zugunsten der Sparkasse  3
Einigungen und vom Schlichter angeregte Vergleiche  


Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Den ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates und seiner Ausschüsse (Hauptausschuss und Risikoausschuss) sowie den Teilnehmenden gem. §§ 11 Abs. 3 Satz 2, 10 Abs. 4 Sparkassengesetz NRW wird für ihre Tätigkeit in diesen Gremien ein Sitzungsgeld und eine Fahrtkostenpauschale gezahlt.

Für die Festlegung der Struktur und der Höhe der Bezüge der Mitglieder des Vorstandes ist der vom Verwaltungsrat gebildete Hauptausschuss zuständig. Er orientiert sich dabei bezüglich der Höhe an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassen- und Giroverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter und wird vom Vergütungskontrollausschuss unterstützt. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sind auf fünf Jahre befristet.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Das Verhältnis liegt bei 8,58 : 1.
Informationen über die Vorstandsvergütungen veröffentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. 


9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Als Sparkasse verbinden wir Nähe und das Interesse an einer guten Entwicklung der Region mit der Überzeugung, dass alle Menschen ungeachtet der Höhe ihres verfügbaren Einkommens und ihres Vermögens ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe haben.

Kern unseres öffentlichen Auftrags ist es, die finanzielle Teilhabe für alle Teile der Bevölkerung zu sichern und unsere Region im Wettbewerb zu anderen Gebieten zu stärken. Als Sparkasse sind wir seit jeher Teil der regionalen Wirtschaftskreisläufe. Durch unseren Beitrag zum wirtschaftlichen Wohlstand hier vor Ort tragen wir zu wettbewerbsfähigen und gleichwertigen Lebensverhältnissen in unserer Region bei. 

Die Megatrends der Urbanisierung und Digitalisierung betreffen unser Geschäftsmodell ganz konkret. Neue Kundenanforderungen veränderten das Gleichgewicht zwischen Filialen und digitalen Zugangswegen zusätzlich. Unser Filialnetz passen wir konsequent an diesen Wandel an. Gleichzeitig nutzen wir die Chancen der Digitalisierung, um die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen zu sichern und eröffnen unseren Kundinnen und Kunden einen sicheren, bedarfsgerechten Zugang zu digitalen Finanzdienstleistungen. 

Eine weitere wichtige Entwicklung sind steigende Transparenzanforderungen unserer Anspruchsgruppen. Diese werden insbesondere durch die wachsende Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Finanzbranche steigen. Wir werden künftig auch gefordert sein, die Menschen und Unternehmen in der Region bei der Transformation zu Nachhaltigkeit zu begleiten.
 

Unsere Anspruchsgruppen
Aus unserem gemeinwohlorientierten Geschäftsmodell und dem ihm zugrundeliegendem öffentlichen Versorgungsauftrag ergeben sich die Anspruchsgruppen der Sparkasse. Menschen, Unternehmen und Kommunen in unserem Geschäftsgebiet sollen von der Geschäftstätigkeit der Sparkasse profitieren. Als nicht kapitalmarktorientierte Finanzinstitute sind die Sparkassen denjenigen verpflichtet, die in der Region tätig sind. Die für Sparkassen relevanten Anspruchsgruppen wurden 2012 in einer wissenschaftlichen Studie vom Institut für Kreditwesen der Universität Münster erarbeitet. 

Auf dieser Grundlage definieren wir die Anspruchsgruppen für unser Institut wie folgt:

Kommunikation mit Anspruchsgruppen 
Die Sparkasse ebenso wie die Mehrzahl ihrer Mitarbeiter sind in der Region verwurzelt. Als kommunal verankertes Kreditinstitut führen wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit und unseres gesellschaftlichen Engagements einen kontinuierlichen Austausch mit unseren Kundinnen / Kunden und Trägern, der Wirtschaft, den gesellschaftlichen Institutionen und den Bürgern in der Region. 

Diese Dialoge waren bislang häufig nicht im Sinne der Nachhaltigkeit formalisiert, umfassen aber ein breites Spektrum an Themen, die für die zukunftsfähige wirtschaftliche und gesellschaftliche Weiterentwicklung der Region wesentlich sind. 

Wir nutzen den Austausch mit unseren Anspruchsgruppen, um unsere Geschäftspolitik, unser Produktangebot und unsere gesellschaftlichen Initiativen weiterzuentwickeln.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

Im Jahr der Corona Pandemie stand die Aufrechterhaltung unseres Geschäftsbetriebes und das Management von Kreditrisiken im Vordergrund.


10. Innovations- und Produktmanagement

Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.

Nachhaltige Anlageprodukte
Als regionales Kreditinstitut bieten wir allen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu modernen Finanzdienstleistungen. Dazu gehören auch Anlageprodukte mit einem besonderen ökologischen und sozialen Nutzen. Mit den nachhaltigen Anlageprodukten der DekaBank und der Berenberg Bank verfügt die Kreissparkasse über ein komplettes Sortiment von Rentenfonds, Aktien- und Mischfonds, ETFs und Zertifikaten, das den Kundinnen und Kunden passende Produkte je nach Risikoneigung und Liquiditätsbedarf bietet.

Im Berichtsjahr legten unsere Kundinnen und Kunden ein Volumen von insgesamt 13,1 Mio Euro neu in nachhaltige Anlageprodukte an. Damit erhöhte sich der Bestand nachhaltiger Wertpapieranlagen auf 99,9 Mio Euro. Das entspricht 11,3 Prozent der gesamten Wertpapieranlage.


Zusätzlich legten Kundinnen und Kunden zur Stärkung ihrer sozialen Eigenvorsorge Gelder in Höhe von 824.672 TEU in Spareinlagen und Eigenemissionen der Kreissparkasse Steinfurt an. Darüber hinaus vermittelten wir 2.435 Bausparverträge mit einem Volumen von 92.362 TEU und 3.365 Lebensversicherungen mit einem Volumen von 50.015 TEU an unsere Partner. Zudem wurden 724 neue Verträge der geförderten Altersvorsorge (Riester, Rürup und baV) abgeschlossen.  

Verlässlicher Finanzpartner für kleine und mittlere Unternehmen
Die Sparkasse ist der führende Finanzpartner der kleinen und mittleren Unternehmen sowie auch der Selbstständigen in der Region. 467 Millionen Euro entfielen im Berichtsjahr auf gewerbliche Kredite. Neben dem langfristigen Finanzierungsbedarf ist die Liquidität häufig eine entscheidende Voraussetzung für eine zeitnahe Auftragsabwicklung in kleinen und mittleren Betrieben. Die Sparkasse sicherte die Handlungsfähigkeit dieser Betriebe. Damit leistet die Sparkasse auch einen Beitrag zu stabilen Arbeitsplätzen in ihrem Geschäftsgebiet.  

Kredit für ökologische Zwecke
Die Steigerung der Energieeffizienz und Erzeugung erneuerbarer Energien in Gebäuden, privaten Haushalten, Unternehmen und bei der öffentlichen Hand ist unabdingbar für das Erreichen aller Klimaziele. Als regionales Kreditinstitut ist die Sparkasse der Finanzierer für die ökologische Weiterentwicklung und für Klimaschutz in der Region. Allein aus der Vermittlung von Förderkrediten über die NRW.Bank und KfW stellte die Sparkasse im Berichtsjahr Kredite für ökologische Zwecke in Höhe von 102.342 TEU Euro bereit.

Gebäudesektor als ein Schlüsselbereich
Gebäude haben einen wesentlichen Anteil am Gesamtenergiebedarf und an den Treibhausgasemissionen in Deutschland. Den Energiebedarf von Gebäuden zu verringern, ist ein Schwerpunkt der deutschen Klimaschutzpolitik. Sowohl im Bereich der Wohnimmobilien als auch in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden lassen sich durch die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien sowie durch energieeffiziente Neubauten wichtige Einsparpotenziale erschließen, die zur Abschwächung des Klimawandels beitragen. Als führender Partner für die Finanzierung von Wohnimmobilien engagiert sich die Sparkasse für ökologisch verträgliches Wohnen. So haben wir im Jahr 2020 Kredite in Höhe von 78.397 TEU Euro für wohnwirtschaftliche Zwecke bereitgestellt. Die Refinanzierung dieser Kredite erfolgte über Förderbanken.

Weitere Schlüsselsektoren für die Erreichung der Klimaziele sind unter anderem die Landwirtschaft, die verarbeitende Industrie und der Verkehr.
 

Ausbau der erneuerbaren Energien 
Als Sparkasse engagieren wir uns seit Langem konsequent und aus Überzeugung für den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Region. Als regionales Kreditinstitut fördert die Sparkasse Investitionen, die sowohl die Erzeugung als auch die Infrastruktur für die Nutzung von Wärme und Strom aus regenerativen Energien verbessern. Ob Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen, Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden, Biogasleitungen, Wärmespeicher, Wärmepumpen, Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung – das Spektrum an technologischen Verfahren und wirtschaftlichen Einsatzmöglichkeiten ist sehr breit gefächert und braucht passgenaue Finanzierungslösungen.

Als Hausbank beraten wir unsere Kundinnen und Kunden bei der tragfähigen Finanzierung erneuerbarer Energien. Dabei ist es uns ein Anliegen, private Kund*innen und Sparer*innen, Verbraucher*innen, Unternehmen und Institutionen vor Ort in die ökologische Weiterentwicklung unserer Region einzubeziehen. 

Für den Ausbau der erneuerbaren Energien stellte die Sparkasse im Berichtsjahr Kredite mit einem Volumen in Höhe von 16.875 TEU Euro bereit. Die Refinanzierung dieser Kredite erfolgt über Förderbanken oder über Eigenmittel der Sparkasse.
 

Kredite für soziale Zwecke
Grundlage für Lebensqualität und wirtschaftliche Prosperität ist eine moderne Infrastruktur in der Region. Neben einer guten Verkehrsanbindung und schnellem Internet gehören dazu öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Bibliotheken, Museen, Sportstätten, Krankenhäuser sowie auch die Möglichkeit, sich Wohnraum leisten zu können.

Als Sparkasse finanzieren wir ein breites Spektrum von sozialen Investitionen, die beispielsweise in die Schaffung bezahlbaren Wohnraums, den Ausbau der Infrastruktur für Breitband und Kommunikation, die Sanierung von öffentlichen Gebäuden, Schulen und Bildungseinrichtungen sowie den Bau von Kitas und Krankenhäusern fließen.

Insbesondere die Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen stellt die Bezahlbarkeit von Wohnraum vor Herausforderungen. Die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum gehört auch in unserer Region zu den vordringlichen Aufgaben. Der seit Jahren anhaltende Preisanstieg bei Immobilien hat sich auch in der Corona-Pandemie fortgesetzt. Als Sparkasse beraten und unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden beim Kauf, Bau oder auch Umbau von Eigen­heimen oder Eigentums­wohnungen. Dabei binden wir auch zinsgünstige öffentliche Förderprogramme wie das KfW-Wohneigentumsprogramm, das Baukindergeld oder KfW-Kredite für altersgerechtes Umbauen ein.

Im Berichtsjahr hat die Sparkasse Kredite in Höhe von 18.012 TEU für soziale Investitionen bereitgestellt. Die Refinanzierung dieser Kredite erfolgte über Förderbanken.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 10

Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.

(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)

Für unsere Eigenanlagen (Depot A) haben wir im Jahr 2019 / 2020 ein Nachhaltigkeitsscreening durchgeführt. In den Analysen des Deka Treasury Kompass wird u.a. die Frage zur Nachhaltigkeit des Depot-A-Direktbestandes hinsichtlich der Punkte Umwelt, Korruption, Arbeitsnormen und Rüstung adressiert. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass unsere Direktinvestitionen bzw. die jeweiligen Emittenten zu 100% konform sind mit den gewählten Filterkriterien. Des Weiteren streben wir sukzessive an, in die Anlagerichtlinien unserer Spezialfonds im Aktien- und Rentenbereich Nachhaltigkeitskriterien einzubinden und damit die Fonds entsprechend auszurichten.