5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Die oberste Verantwortung für Nachhaltigkeit im Unternehmen obliegt dem Geschäftsführer. Der Technische Prokurist, gleichzeitig Stellvertreter des Geschäftsführers, ist verantwortlich für das Nachhaltigkeitsmanagement. Abteilungsleiter und Beauftragte arbeiten im Rahmern ihrer fachlichen Zuständigkeiten zu.


6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Unterhalb gesetzlicher und behördlicher Regelungen, zu deren Ausgestaltung und Ergänzung sind in der FBG Geschäftsanweisungen, Betriebsanweisungen, IT-gestützte Management-Systeme (u. a. für Risikomanagement, Pipelinemanagement, Qualitätsmanagement, Korruptionsprävention) und Einzelfallregelungen zur Steuerung und Abwicklung des Geschäftsbetriebs implementiert. Sie werden im Intranet der FBG bereitgestellt, das auch als Plattform genutzt wird, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Fragen der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren und Nachhaltigkeitsaspekte routinemäßig in die Bearbeitung von Geschäftsvorgängen und in den operativen Betrieb einzubinden.


7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit sind in Einzelfällen implementiert. Beispielhaft seien genannt die jährliche Prüfung der ordnungsgemäßen Geschäftstätigkeit durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die Berichterstattung an den Aufsichtsrat und regelmäßige Audits in den Anlagen der FBG durch Externe im Rahmen der Qualitätssicherung. Dies wird kontinuierlich weiterentwickelt und erweitert.
Im Berichtswesen der FBG werden z.B. regelmäßig dargestellt Zahl der Arbeitsunfälle und Art der Verletzungen, Krankheits-/ Abwesenheitstage, Zahlen zu Datenschutz und Compliance, gefahrene Kfz-km.
Die Datenqualität wird abgesichert vor allem über Prüf- und Begehungsberichte, elektronische Protokollierung und schriftliche Nachweisführung.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.

In der FBG ist ein modulares Compliance-Management-System (CMS) etabliert. Bestandteile sind u.a Leitbild, Code of Conduct sowie Richtlinien zur Korruptionsprävention und zum Datenschutz. Evaluierungen und Anpassungen erfolgen routinemäßig und/ oder anlassbezogen


8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Für die in der FBG tätigen beurlaubten Beamten/ Soldaten werden für die Zeiträume der Beurlaubung individuelle Anstellungsverträge geschlossen. Für den Geschäftsführer ist dabei ein variabler Vergütungsanteil vereinbart. In der hierzu jährlich abgeschlossenen Zielvereinbarung sind Nachhaltigkeitsaspekte seit 2016 wesentlicher Bestandteil. Der Geschäftsführer berichtet hierzu dem Aufsichtsrat, der den Grad der Zielerreichung feststellt.
Auf die Arbeitsverhältnisse aller übrigen Beschäftigten finden der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und der ergänzende Haustarifvertrag für die FBG Anwendung, dieser beinhaltet eine „Leistungsorientierte Vergütung“, die auf der Grundlage turnusmäßiger Beurteilungen durch die jeweils zuständigen Vorgesetzten gewährt wird. Diese wird  Im Rahmen des etablierten „Betrieblichen Vorschlagswesens“ werden (monetäre) Anreize für Verbesserungen und Innovationen geschaffen. Freistellungen für Gesellschaftliches Engagement (Freiwillige Feuerwehren, Technisches Hilfswerk, kommunale Mandatsträgerschaft) orientieren sich an den betrieblichen Möglichkeiten.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist per Gesellschafterbeschluss festgelegt. Die Vergütung der übrigen Führungskräfte ist arbeitsvertraglich individuell (fix) vereinbart bzw. tarifrechtlich geregelt. Der variable Anteil an den Bezügen des Geschäftsführers ist Bestandteil einer jährlichen Zielvereinbarung und wird dem Grad der Zielerreichung entsprechend gewährt. Der Geschäftsführer berichtet hierzu dem Aufsichtsrat.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Für das Jahr 2018 beträgt das Verhältnis der Jahresvergütung des höchstbezahlten Mitarbeiters zum Median der Jahresgesamtvergütung aller Beschäftigten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) 4,11.


9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Anspruchsgruppen ergeben sich sowohl aus bestehenden Strukturen, Geschäftsbeziehungen und Regelwerken wie auch als Ergebnis von Diskussionen, Besprechungen, Erfahrungsaustauschen und internen Analysen.

Wesentliche Stakeholder sind Der Dialog mit den Anspruchsgruppen erfolgt mit unterschiedlichen Häufigkeiten zum einen ereignis- und projektorientiert, zum anderen formalisiert, z.B.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

Das Bewusstsein, Gefahrgüter zu transportieren, die vor allem in Flugzeugen zum Einsatz kommen, ist für das verantwortungsvolle Handeln der FBG maßgeblich. Darauf aufbauend  haben sich tragende Arbeitsbeziehungen zu allen Anspruchsgruppen entwickelt. Jährliche Informations- und Fachveranstaltungen, regelmäßige Veranstaltungen auf Leitungs- und Fachebenen und regelmäßige Kontakte im Rahmen planerischer Vorsorge, des Erfahrungsaustausches und/oder konkreter Projekte (z.B. Infrastrukturvorhaben, Weiterentwicklung von Regelwerken, "Best Practice") festigen diese Beziehungen und befördern zukunftsfähige Lösungen.
Wesentliche, für eine geänderte Ausrichtung der FBG oder ihre Strategie massgebliche Themen wurden in 2018 nicht diskutiert.


10. Innovations- und Produktmanagement

Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aufgefordert, sich aktiv am betrieblichen Vorschlagswesen zu beteiligen. Die Vorschläge werden unmittelbar an die Geschäftsführung gerichtet und auf Vorschlag des hierfür eingerichteten Bewertungsausschusses mit Geld- oder Sachprämien honoriert. Durch die Mitarbeit in Interessenverbänden, Arbeitskreisen und Fachausschüssen partizipiert die FBG aktiv und passiv am technischen Fortschritt. Darüber hinaus werden Tages- und Fachpresse intensiv genutzt. Mitarbeiterversammlungen, Besprechungen auf verschiedenen Leitungsebenen, Rundschreiben und Intranet werden als Foren genutzt, Nachhaltigkeit als Teil der Unternehmensphilosophie zu verankern.

Sicherlich wird der Transport von Kraftstoff für die Luftfahrt grundsätzlich eher weniger mit Nachhaltigkeit assoziert. Gleichwohl läßt sich für die FBG und das CEPS feststellen, dass ein stabiler oder steigender Marktanteil eines Transportmediums (Pipeline), das den Alternativen (Straße, Schiene, Fluß) mit Blick auf Versorgungs- und Betriebssicherheit und insbesondere mit Blick auf Energieeffizienz überlegen ist, unstrittig wünschenswert ist. Damit werben wir bei Händlern, Fluggesellschaften und Streitkräften, unseren Kunden.

Rohrfernleitungen sind umweltfreundliche, zuverlässige, sichere Transportsysteme für flüssige, insbesondere auch nicht-fossile Kraftstoffe und damit heute wie zukünftig von entscheidender Bedeutung um dem Klimawandel zu begegnen und sowohl den Straßengüterverkehr wie auch den Schiffsgüterverkehr zu reduzieren (Lärm, CO2, Lebensdauer).


Leistungsindikatoren zu Kriterium 10

Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.

(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)

Gem. Betriebsführungsvertrag sind durch die FBG nur mündelsichere Anlagen zulässig. Eine Auswahlprüfung wie oben beschrieben findet dabei nicht statt.