5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Die oberste Verantwortung für Nachhaltigkeit wird folgendermaßen operationalisiert:
Die oberste Verantwortung für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie der IB.SH liegt beim Vorstand bzw. im Bereich Unternehmensentwicklung. Das Nachhaltigkeitsmanagement ist in der Abteilung IB.SH Energieagentur, die Teil des Bereichs Unternehmensentwicklung ist, angesiedelt. Neben der IB.SH Energieagentur verantwortet der Bereich Unternehmensentwicklung die IB.SH-Strategie, die interne und externe Kommunikation der Bank, das Marketing sowie das Digitalisierungs- und Produktmanagement. Damit ist das Nachhaltigkeitsmanagement eng an die für diese Funktion maßgeblichen Unternehmensprozesse angebunden.
Die IB.SH Energieagentur verfügt über geeignete Kompetenzen, um die vielschichtige Aufgabenstellung des Nachhaltigkeitsmanagements zu übernehmen. Im Juni 2018 hat die IB.SH die Funktion einer Nachhaltigkeitsmanagerin eingerichtet. Die Nachhaltigkeitsmanagerin steht in regelmäßigem Dialog mit der Managementebene der Bank, um über die Fortschritte bei der Implementierung des Nachhaltigkeitsmanagements sowie konkret anstehende oder geplante Aktivitäten zu berichten. Regelmäßig berichtet sie auch direkt an den Vorstand.
Das operative Nachhaltigkeitsmanagement wird durch die Nachhaltigkeitsbeauftragten in den Fachbereichen der Bank unterstützt, die themenbezogen und umsetzungsorientiert von der Nachhaltigkeitsmanagerin eingebunden werden.


6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Die IB.SH hat folgende Regeln und Prozesse zur Implementierung der Nachhaltigkeitsstrategie:
Die Geschäftsstrategie wird durch den Vorstand festgelegt, mit dem Verwaltungsrat erörtert und in der operativen Planung durch die Fachbereiche umgesetzt. Dabei tragen alle Bereiche mit spezifischen Maßnahmen zur Zielerreichung bei.
Ziele und Maßnahmen mit ökologischer oder sozialer Komponente stehen zusätzlich im Fokus des 2018 implementierten Nachhaltigkeitsmanagements.
Die Zielerreichung und der Umsetzungsstand aller strategischen Maßnahmen werden im Rahmen des Strategiecontrollings jährlich überprüft. Dazu werden die Ziele und Inhalte bestehender Strategien einem Soll-/Ist-Abgleich unterzogen, die Ursachen von vorhandenen Soll-/Ist-Abweichungen analysiert und erforderlichenfalls nachjustiert. Hierbei wird auch regelmäßig überprüft, ob die Ziele und Maßnahmen untereinander konsistent sind.
Neben den Zielen und Maßnahmen der Strategie werden die Regeln und Prozesse für das operative Geschäft der Bank in einer umfassenden schriftlich fixierten Ordnung niedergelegt. Diese wird auch vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeitsziele kontinuierlich überprüft und angepasst.

Relevante Unternehmensbereiche, in denen diese Steuerung stattfindet, sind:
Die Steuerung liegt vor allem im Bereich Unternehmensentwicklung. Aber auch andere Fachbereiche wie z.B. das Treasury oder der Bankbereich unterliegen Nachhaltigkeitszielen und diesbezüglichen Maßnahmen im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie.

Das zentrale Produktmanagement (vgl. Kriterium 10) überprüft das Produktportfolio der IB.SH anhand von Nachhaltigkeitskriterien. Ziel ist es, Produkte unter Berücksichtigung dieser Nachhaltigkeitskriterien weiter zu optimieren und Nachhaltigkeitsaspekte bei der Neuentwicklung von Produkten noch stärker zu berücksichtigen.
Auch bei den Entscheidungen zu Eigenanlagen werden Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt. Jeder Eigenanlage geht ein umfangreicher Prüfungsprozess voraus. Neben Bonitätsgesichtspunkten spielt auch die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells des Emittenten eine entscheidungsrelevante Rolle. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsprüfung des Geschäftsmodells wird untersucht, ob für den Emittenten oder die Emission Nachhaltigkeitsratings und/oder -zertifizierungen vorliegen.
Der Bereich Bankbetrieb, der für den Neubau der IB.SH verantwortlich ist, hat die Zielvorgabe, für den Neubau einen hohen Nachhaltigkeitsstandard (DGNB Gold) zu realisieren. Dieses Ziel ist eine relevante Grundlage der Entscheidungen zum Neubau und wird regelmäßig im Zuge der Baurealisierung überprüft.


7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

In dieser DNK-Erklärung werden Leistungsindikatoren der Global Reporting Initiative (GRI) zur Nachhaltigkeit in den verschiedenen Kriterien betrachtet. Um künftig den Grad der Nachhaltigkeit bzw. die Verbesserung sichtbar zu machen, wurden im Zuge der Implementierung des Nachhaltigkeitsmanagements erste Kennzahlen identifiziert, wie zum Beispiel die Anzahl geförderter Wohneinheiten, die Treibhausgasemissionen bezogen auf die Beschäftigten oder der Anteil der Beschäftigten, die regelmäßig im Homeoffice arbeiten.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.

Die IB.SH orientiert sich an schriftlich verfassten Werten, Grundsätzen, Standards sowie Verhaltensnormen (zum Beispiel Verhaltens- und Ethikkodizes).

Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen
Wert / Grundsatz / Standard / Verhaltensnorm Bezeichnung Beschreibung, wie der Wert / Grundsatz / Standard / Verhaltensnorm entwickelt, genehmigt und umgesetzt wurde
Verhaltensnorm Wertschätzung und Vertrauen prägen unser Miteinander Der Leitsatz wurde in einer bereichsübergreifenden Arbeitsgruppe entwickelt, durch den Vorstand in Strategiedialogen mit Kolleginnen und Kollegen bankweit erörtert.
Verhaltensnorm Kundennutzen bestimmt unser Handeln Der Leitsatz wurde in einer bereichsübergreifenden Arbeitsgruppe entwickelt, durch den Vorstand in Strategiedialogen mit Kolleginnen und Kollegen bankweit erörtert.
Verhaltensnorm Wir erarbeiten Lösungen durch Vernetzung Der Leitsatz wurde in einer bereichsübergreifenden Arbeitsgruppe entwickelt, durch den Vorstand in Strategiedialogen mit Kolleginnen und Kollegen bankweit erörtert.
Verhaltensnorm Wir fördern und fordern Eigenverantwortung und Initiative Der Leitsatz wurde in einer bereichsübergreifenden Arbeitsgruppe entwickelt, durch den Vorstand in Strategiedialogen mit Kolleginnen und Kollegen bankweit erörtert.
Verhaltensnorm Wir verstehen Veränderungen als Motivation und Chance Der Leitsatz wurde in einer bereichsübergreifenden Arbeitsgruppe entwickelt, durch den Vorstand in Strategiedialogen mit Kolleginnen und Kollegen bankweit erörtert.
Verhaltensnorm Wir erreichen miteinander und leistungsorientiert gemeinsame Ziele Der Leitsatz wurde in einer bereichsübergreifenden Arbeitsgruppe entwickelt, durch den Vorstand in Strategiedialogen mit Kolleginnen und Kollegen bankweit erörtert.
Verhaltensnorm Unser Tun ist auf Nachhaltigkeit ausgerichtet Der Leitsatz wurde in einer bereichsübergreifenden Arbeitsgruppe entwickelt, durch den Vorstand in Strategiedialogen mit Kolleginnen und Kollegen bankweit erörtert.
Verhaltensnorm Wir unterstützen die Vereinbarkeit von unterschiedlichen Lebenswelten Der Leitsatz wurde in einer bereichsübergreifenden Arbeitsgruppe entwickelt, durch den Vorstand in Strategiedialogen mit Kolleginnen und Kollegen bankweit erörtert.


Im Zuge des Strategieprozesses 2018 hat sich die IB.SH intensiv mit gemeinsamen Werten und Normen befasst. Von der Orientierung an Nachhaltigkeit und Kundennutzen, über Vertrauen und Wertschätzung bis zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurde die Unternehmenskultur auf den Prüfstand gestellt und weiterentwickelt. In hierarchieübergreifenden Strategiedialogen entwickelte die Geschäftsführung gemeinsam mit den Fachbereichen Handlungsfelder und Maßnahmen, die Eingang in die Geschäftsstrategie fanden.

Alle Leitsätze wurden in bereichsübergreifenden Arbeitsgruppen entwickelt und im Rahmen der jährlichen Strategiekonferenz in 2018 mit dem Vorstand und Bereichsleitern bzw. -leiterinnen beschlossen sowie danach durch den Vorstand und den/die jeweilige BereichsleiterIn in Strategiedialogen mit Kolleginnen und Kollegen bankweit erörtert.

Verantwortlich für Werte, Grundsätze, Standards sowie Verhaltensnormen sind die Bereiche Personal und Unternehmensentwicklung. Für die Einhaltung und Umsetzung sind alle Bereiche verantwortlich.
Die Grundsätze, Standards sowie Verhaltensnormen der IB.SH sind auch auf Englisch verfasst, um alle Mitglieder des Kontrollorgans, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Geschäftspartner und -partnerinnen sowie andere Stakeholder zu erreichen.

Im Rahmen ihrer Finanzierungs- und Beratungstätigkeiten hat die IB.SH spezifische Förderrichtlinien zu beachten, die von Land, Bund und EU bezogen auf verschiedenste Nachhaltigkeitsaspekte nach anerkannten, geprüften Maßstäben ausgestaltet sind.

Bei der Umsetzung von Förderung handelt die IB.SH immer nach der Maxime einer „verantwortungsvollen Kreditvergabe“, d.h. sie fokussiert auf
Die IB.SH vergibt als öffentlich-rechtliches Unternehmen Beschaffungs- und Dienstleistungsaufträge nach den gültigen gesetzlichen Normen. Darüber hinaus verpflichtet sie bereits heute viele ihrer Lieferanten und Dienstleister zu nachhaltiger und ressourcenschonender Geschäftsabwicklung. Im Rahmen des Beschaffungsprozesses werden auch regelmäßig soziale und ökologische Auswahl- und Beurteilungskriterien berücksichtigt. Die Einhaltung dieser Kriterien (z.B. Produktherkunft, Lohnstandards) wird im Rahmen der Leistungserbringung überprüft. Insgesamt hat die IB.SH hier bereits einen hohen Standard erreicht und entwickelt diesen sukzessive weiter.


8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Das Vergütungssystem der IB.SH stellt sich wie folgt dar:
Die IB.SH ist Mitglied im Tarifverbund für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken. In allen Geschäftsbereichen sind sowohl Tarifangestellte als auch außertarifliche Angestellte beschäftigt. Die Bank besitzt die Dienstherrenfähigkeit zur Beschäftigung von Beamten. Darüber hinaus bestehen Beschäftigungsverhältnisse nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Tarifbeschäftigten beziehen ein jährliches Grundentgelt, das jährlich in 13 gleichen monatlichen Zahlungen (November zweifach) geleistet wird. Die AT-Angestellten beziehen ein festes Grundentgelt, das in 12 gleichen monatlichen Zahlungen geleistet wird.

Ein variabler Vergütungsbestandteil (so genannte Leistungsorientierte Bezahlung – LOB) wird auf Grundlage einer Dienstvereinbarung gezahlt. Die individuelle Bemessung des variablen Vergütungsanteils basiert auf einer jährlich durchzuführenden Mitarbeiterbeurteilung durch die vorgesetzte Führungskraft. Die Beurteilung bezieht sich auf die kombinierte Bewertung von zwei Bereichen:

  1. Auf die Leistung in der aktuellen Position gemäß den konkret und verhaltensnah definierten Kriterien: Arbeitsqualität, Arbeitsquantität, Zusammenarbeit und (bei Führungskräften) die Führungsleistung. Diese Kriterien basieren auf dem bereits beschriebenen unternehmenskulturellen Selbstverständnis der IB.SH.
  2. Auf die Erreichung von mindestens einem und bis zu sechs vereinbarten Zielen. Die Ziele sind stellenbezogen und leiten sich kaskadisch aus der Geschäftsstrategie, der Risikostrategie und den sich aus dem Wirtschaftsplan ergebenden Unternehmenszielen ab. Da sich die Geschäftsstrategie an den drei Säulen der Nachhaltigkeit orientiert, sind auch die verankerten Ziele dementsprechend ausgerichtet.

Insgesamt ist die Vergütungsstruktur der IB.SH zudem geprägt von einer auf Nachhaltigkeit gerichteten Entlohnung, die angemessen ausgestaltet ist und nicht zum Eingehen von Risiken anreizt.

Die Erreichung der Ziele wird durch Gremien folgendermaßen kontrolliert:
Der Zielvereinbarungs- und Zielerreichungsprozess wird nach den Anforderungen des KWG und der Institutsvergütungsverordnung mit den dort festgelegten Kontrollen und Entscheidungsbefugnissen durchgeführt. Es obliegt dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats nach Erörterung durch den Vergütungskontrollausschuss, die Zielerreichung des Vorstands festzulegen und zu prüfen. Der Vergütungskontrollausschuss wurde gem. § 25d aus der Mitte des Verwaltungsrats gebildet und kann alle erforderlichen Informationen zur Festlegung der Zielerreichung abfragen bzw. Unterlagen hierzu einsehen. Er nimmt darüber hinaus die ihm nach dem KWG zugewiesenen Aufgaben wahr.

Die beiden Ziele „Nachhaltigkeit und nachhaltiges Verhalten auf allen Ebenen stärken“ mit der Operationalisierung „Implementierung eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems“ und „Beteiligung von Anspruchsgruppen ausbauen“ mit der Operationalisierung „Regelmäßiges Kundenfeedback einholen“ waren für das Geschäftsjahr 2018 Ziele, die der Vorsitzende des Verwaltungsrats mit dem Vorstand vereinbart und evaluiert hat. Die Zielerreichung beider Ziele wurde vom Verwaltungsrat bestätigt.

Es gibt in der IB.SH folgende Regelungen bezüglich der Freistellung für gesellschaftliches Engagement oder die Chance, eigene Ideen im Unternehmen umzusetzen:
Im Tarifvertrag für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken ist geregelt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die öffentliche Ehrenämter bekleiden, zur Ausübung ihres Ehrenamtes Arbeitsbefreiung zu gewähren ist, auch wenn dies nicht bereits gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese Zeit wird nicht auf den Urlaub angerechnet.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Die IB.SH bietet den leitenden Führungskräften folgende Vergütungsformen:
Die Gehälter für die Vorstandsmitglieder werden im Rahmen individueller Dienstverträge durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrates der IB.SH geschlossen.
Neben der laufenden Vergütung kann die Bank den Vorstandsmitgliedern oder deren Hinterbliebenen eine Altersversorgung in Form von individuell vereinbarten Versorgungsregelungen gewähren. Für ein Mitglied des Vorstandes besteht eine individuelle Altersversorgungszusage, für die jährliche Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen erfolgen. Die Vorstandsmitglieder erhalten daneben einen Dienstwagen, der für die Branche und Unternehmensgröße üblich ist.
Die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder ist von der Erreichung bestimmter Ziele abhängig, die jeweils zu Beginn des Geschäftsjahres zwischen dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats und dem jeweiligen Vorstandsmitglied vereinbart werden. Die Ziele leiten sich aus der Gesamtbankstrategie, der Risikostrategie und dem Wirtschaftsplan ab. Bemessungsgrundlage des variablen Anteils ist der Erfolg der Bank sowie die Erreichung der individuellen Ziele des jeweiligen Vorstandsmitglieds.
An die Mitglieder des Verwaltungsrates wird von der IB.SH keine Vergütung gezahlt.

Die Grundsätze des Vergütungssystems für den Vorstand werden vom Verwaltungsrat der IB.SH verabschiedet und einmal jährlich auf ihre Angemessenheit im Sinne der Institutsvergütungsverordnung überprüft. Die Zielvereinbarungen erfolgen auf Basis des Investitionsbankgesetzes und der Einhaltung des Kostendeckungsprinzips. Damit sind die Zielvereinbarungen auf eine nachhaltige Entwicklung der IB.SH ausgerichtet und berücksichtigen die Konformität zur Strategie auf Basis des vom Verwaltungsrat beschlossenen Wirtschaftsplans, der unter dem besonderen Aspekt der Gesamtbankstrategie auf einer mehrjährigen Betrachtung beruht. Die Vergütungsgrundsätze für den Vorstand beinhalten auch die Abfindungsgrundsätze für den Vorstand. Vertragliche Abfindungsansprüche, auf die trotz individueller negativer Erfolgsbeiträge ein der Höhe nach unveränderter Anspruch besteht, sind für Mitglieder des Vorstandes nicht vorgesehen.

Als CRR-Institut unterliegt die IB.SH auch in Bezug auf die Vergütungspolitik und -praxis bestimmten Offenlegungsverpflichtungen gem. Art. 450 CRR in Verbindung mit § 16 Abs. 2-4 InstitutsVergV. Hierzu wird auf den Offenlegungsbericht der IB.SH verwiesen.

Die an die Mitglieder des Vorstandes – als leitende Führungskräfte der IB.SH – gezahlte Vergütung wird aufgrund einer Vorgabe des Corporate Governance Kodex Schleswig-Holstein, dem die IB.SH unterliegt, individualisiert im Anhang zum Lagebericht des jeweiligen Geschäftsberichts veröffentlicht. Darüber hinaus veröffentlicht die IB.SH die Vergütung ihres Vorstandes freiwillig auch in der vom Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein nach dem Vergütungsoffenlegungsgesetz eingerichteten Internet-Datenbank (www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/verguetungsoffenlegung.html).

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Kennzahl aus der Jahresvergütung des höchstbezahlten Mitarbeiters und der Jahresvergütung aller Angestellten
Land / Region Verhältnis vom höchstbezahlten Mitarbeiter zum Median aller Angestellten - Berichtsjahr
Deutschland 5,67


Erläuterung der Zusammensetzung der Jahresgesamtvergütung dieses höchstbezahlten Mitarbeiters:
Bestandteile der angegebenen Jahresgesamtvergütung sind das Jahresgrundgehalt sowie eine leistungsorientierte Vergütung. Geldwerte Vorteile für Dienstwagen oder Pauschalversteuerungen sind in dem Betrag nicht enthalten.

Die mittlere Jahresgesamtvergütung aller Angestellten setzt sich aus folgenden Vergütungsarten zusammen:
- Grundgehalt
- Variables Gehalt

Vollzeit- und Teilzeitstellen sind in der Berechnung enthalten. Es werden vollzeitäquivalente Lohnsätze für die einzelnen teilzeitbeschäftigten Angestellten verwendet.


9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Die wichtigsten Anspruchsgruppen wurden folgendermaßen identifiziert:
Die Kundinnen bzw. Kunden und Stakeholder der IB.SH werden in erster Linie durch den Förderauftrag des Landes und die Gestaltung der Förderrahmenbedingungen definiert. Zu den wichtigsten Stakeholdern gehören das Land selbst als Träger und Eigentümer der IB.SH, Kommunen sowie kommunale Aufgabenträger, Vermittler für Immobilienfinanzierungen und die Hausbanken der Kundinnen und Kunden in Schleswig-Holstein. Weitere Stakeholder sind die Wirtschaftsfördergesellschaften, Kammern, Verbände und andere Multiplikatoren, z.B. Branchen-Cluster und wissenschaftliche Kompetenznetzwerke. Mit diesen Stakeholdern finden regelmäßig Austausche zur Verbesserung der Zusammenarbeit statt.

Die IB.SH ist seit November 2014 durch die Begebung von Inhaberschuldverschreibungen auf dem Kapitalmarkt aktiv, daher gewinnt auch der Dialog mit Investoren an Bedeutung. Deswegen nimmt die IB.SH regelmäßig an passenden Investorenformaten teil, um die IB.SH als nachhaltigen Emittenten weiter bekanntzumachen.

Daneben ist die Bank Mitglied und Partner in verschiedenen Verbänden und Zusammenschlüssen, z. B. dem Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB e.V. in denen auch Nachhaltigkeitsthemen behandelt werden.
Mit der IB.SH Energieagentur hat die IB.SH unter Finanzinstituten/Förderbanken eine Besonderheit und ist als wichtiger Gesprächspartner in den Netzwerken engagiert und geschätzt.

Anspruchsgruppen Austausch / Themen
Kundinnen/Kunden Kundenfeedback, Zufriedenheit, Beschwerden
Shareholder Eigentümer und Auftraggeber ist das Land Schleswig-Holstein. Themen: Alle Förderbereiche der IB.SH
(Projekt-)PartnerInnen Gemeinnützige Projekte im Rahmen der Spendenplattform
Verbände z.B. Energienetzwerk Schleswig-Holstein, Unternehmensfrühstück zum Thema Corporate Social Responsibility (CSR), Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.V. (VfU).
MitarbeiterInnen Mitarbeiterbefragungen; Feedback zu den Themen Führungsverhalten, Unternehmenskultur und psychische Gefährdung
Zukünftige MitarbeiterInnen Informationen zur IB.SH als Arbeitgeber und Feedback zum Auswahlverfahren über XING und Kununu.
Kommunen Regelmäßiger Austausch zu Förderbedarf und aktuellen Entwicklungen (z.B. Breitbandausbau, Sanierung Wasserwirtschaft oder bezahlbarer Wohnraum)
Investorinnen/Investoren Die IB.SH begibt zur Refinanzierung ihrer Förderung Inhaberschuldverschreibungen am Kapitalmarkt und steht dazu im Austausch mit Investoren.


Als Arbeitgeber ist es der IB.SH wichtig, dass ein regelmäßiges Feedback der Beschäftigten zu unterschiedlichen Aspekten wie Mitarbeiterzufriedenheit, Arbeitgeberattraktivität, Gesundheit und Führungskultur eingeholt wird, um sich als attraktiver Arbeitgeber stetig weiterentwickeln zu können. In der IB.SH wurden dazu in den vergangenen Jahren verschiedene Mitarbeiterbefragungen durchgeführt (z.B. Great place to work®, 270°-Feedback für Führungskräfte). Die Inhalte all dieser Befragungen sind insgesamt nicht überschneidungsfrei, und die Befragungen wurden bisher nicht in regelmäßigen, aufeinander abgestimmten Rhythmen durchgeführt. Zukünftig sollen mit einer Mitarbeiterbefragung im 2-Jahres-Turnus in der IB.SH Feedback der Beschäftigten zu folgenden Aspekten eingeholt werden:
1. 270°-Feedback zum Führungsverhalten
2. Unternehmenskultur
3. Psychische Gefährdung

Ergänzt werden die Befragungen weiterhin durch die Möglichkeit für alle Beschäftigten und Bewerber/innen, die IB.SH jederzeit als Arbeitgeber auf kununu.com zu bewerten und Feedback zum Arbeitgeberangebot, zur Arbeitsatmosphäre, zu Entwicklungsmöglichkeiten und zur Unternehmens- und Führungskultur zu geben. Die IB.SH fördert zudem die Qualifizierung und berufliche Einstiegsmöglichkeiten in Schleswig-Holstein durch ein kontinuierliches Ausbildungsangebot.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

Wichtige Themen und hervorgebrachte Anliegen der Stakeholdereinbeziehung und Reaktionen der Organisation
Thema / Anliegen Stakeholder-Gruppen Reaktion der berichtenden Organisation
Das Jugendaufbauwerk (JAW) ist ein wesentlicher Baustein der Arbeitsmarkt-, Jugend-, Sozial- und Gesellschaftspolitik des Landes. Es ist in Schleswig-Holstein flächendeckend vertreten und leistet einen unverzichtbaren Beitrag für die berufliche Qualifizierung junger Menschen, die Probleme beim Einstieg in den Beruf haben. Ziele der Bildungsmaßnahmen des JAW sind die Herstellung der Ausbildungsreife und Beschäftigungsfähigkeit sowie der dauerhaften Eingliederung in das Erwerbssystem. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Die IB.SH sorgt dafür, dass die Landesmittel die entsprechende Zielgruppe erreichen und die bestmögliche Wirkung erzielt wird.
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration hat in Zusammenarbeit mit der IB.SH und der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. zwei neue Informationsbroschüren zur Sozialen Wohnraumförderung von Mietwohnraum erstellt.
Damit erhalten Vermieterinnen/Vermieter hilfreiche Hinweise für die Vermietung von gefördertem Wohnraum und Kommunen eine Unterstützung bei dem Aufbau und der Pflege eines Wohnungskatasters.
Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Die Leitfäden stehen auf der Internetseite der IB.SH www.ib-sh.de/swfm zum Download bereit.
Das Land Schleswig-Holstein hat das Sondervermögen Bürgerenergie.SH bereitgestellt, um die regionale Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende weiter zu stärken.
Bereits vor Veröffentlichung der Richtlinie am 31.07.2018 gab es zahlreiche Anfragen zur Förderung von Energiewendeprojekten in Schleswig-Holstein im Rahmen des Bürgerenergiefonds. Die Mittel aus dem Sondervermögen sollen Bürgerenergieprojekten die ersten Schritte in der Planungs- und Startphase erleichtern.
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Die IB.SH ist mit der Verwaltung und Abwicklung des Fonds beauftragt.
Das Land fördert jedes Projekt mit bis zu 200.000 Euro. Insgesamt stehen fünf Millionen Euro bereit. Für die Förderung stehen dabei die Bereiche "Erneuerbare Wärme", "Erneuerbarer Strom", "Neue Mobilität und Energieeffizienz" sowie "Digitalisierung der Energiewende" im Vordergrund.
Mit dem IB.SH Mikrokredit unterstützt die IB.SH erfolgreich den Start in die Selbständigkeit mit einem zinsgünstigen Darlehen von TEUR 3 bis TEUR 25. Gründer und Gründerinnen Um noch mehr Gründerinnen und Gründern eine Antragstellung zu ermöglichen, wurde der IB.SH Mikrokredit für alle Gesellschaftsformen mit max. drei Gesellschaftern/ Gesellschafterinnen (natürliche Personen) geöffnet.
Bei Kommunen und Wasser-/Abwasserverbänden besteht Förderbedarf für einen zweckgebundenen Kommunalkredit. Ziel ist die Förderung sinnvoller und notwendiger Maßnahmen und damit eine Stärkung der kommunalen Infrastruktur sowie die Beförderung der Landesstrategie. Wasserwirtschaft Gegenüber dem Standard-Kommunaldarlehen bietet das Kommunaldarlehen Wasserwirtschaft eine längere Laufzeit/Zinsbindung (bis zu 40 Jahre). Das Darlehen wird der langen wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Wassernetze noch besser gerecht und kann helfen, die Kosten für Verbraucher möglichst niedrig zu halten.
Ein neues Förderprogramm des Kulturministeriums soll die kulturelle Infrastruktur im Lande fördern und nachhaltig stärken.
Das Programm fördert Kulturschaffende der freien Szene außerhalb öffentlich-rechtlicher Trägerschaften und richtet sich an nicht gewinnorientierte, öffentlich zugängliche Einrichtungen, Gruppen oder Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung wie etwa soziokulturelle Zentren, freie Theater, Kunstvereine, nicht-staatliche Museen oder Literaturvereinigungen.
Kulturszene Die IB.SH sorgt dafür, dass die Landesmittel die entsprechende Zielgruppe erreichen und die bestmögliche Wirkung erzielt wird.
Das Justizministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt Haushaltsmittel für die Modernisierung von Frauenhäusern bereit. Frauenhäuser stellen einen unverzichtbaren und wichtigen Bestandteil im Einsatz gegen Gewalt an Frauen dar und ein adäquater baulicher Zustand der Gebäude ist unabdingbare Voraussetzung, um den schutzsuchenden Frauen angemessene Hilfe zukommen lassen zu kommen. Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung Die IB.SH sorgt dafür, dass die Landesmittel die entsprechende Zielgruppe erreichen und die bestmögliche Wirkung erzielt wird.


Die Erkenntnisse aus Arbeitskreisen und Stakeholder-Dialogen werden in die aktuellen Prozesse und Produkte integriert.


10. Innovations- und Produktmanagement

Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.

In der IB.SH ist ein zentrales Produktmanagement etabliert. Es ist organisatorisch im Bereich Unternehmensentwicklung angesiedelt, in dem auch Themenstellungen zur Strategie, Digitalisierung und Nachhaltigkeit bearbeitet werden. Ein enger Austausch zu diesen Themenstellungen ist damit sichergestellt. Das zentrale Produktmanagement lotet laufend gemeinsam mit den Fachbereichen die Entwicklung der Märkte und Förderbedarfe (potenzieller) Kundinnen und Kunden aus und erarbeitet auf dieser Basis passgenaue Produkte und Beratungsansätze. Auch Produktanpassungen sowie die Einstellung nicht erforderlicher Dienstleistungen und Produkte werden regelmäßig geprüft und erforderlichenfalls umgesetzt. In 2018 wurde zudem ein Kundenfeedbacksystem in der IB.SH etabliert. Durch kontinuierlich durchgeführte Kundenbefragungen und ergänzend durchgeführte Leistungsdialoge mit den Stakeholdern der IB.SH wird kontinuierlich geprüft, ob die Förderung der IB.SH nachhaltig zum Nutzen der Kundinnen und Kunden umgesetzt wird. Verbesserungspotenziale werden identifiziert, Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet, umgesetzt und deren Wirksamkeit geprüft. Das Kundenfeedbacksystem wird laufend entsprechend der geltenden Rahmenbedingungen und Bedarfe des Marktes angepasst und weiterentwickelt werden.
Deutlich spürbar sind veränderte Anforderungen der Finanzierungspartner der IB.SH an digitale Zugangskanäle zu den Leistungen der IB.SH sowie der Trend zu einer verstärkten digitalen Integration der Kundinnen und Kunden in Vertriebsinteraktionen und Kreditvergabeprozesse. Um die Zusammenarbeit mit den Bankenpartnern in diesem Sinne zu optimieren, hat sich die IB.SH strategisch darauf ausgerichtet, ihr digitales Förderangebot zu verbessern. Z.B. will sie ihre Förderprodukte im Hausbankenverfahren künftig auch über ein „Bankenportal“ anbieten und vergeben.


Parallel zur heute schon vollständig automatisiert durchgeleiteten Bundesförderung (Mittel der KfW und Landwirtschaftlichen Rentenbank) sollen auch alle weiteren Förderprodukte der IB.SH im Hausbankenverfahren digital abgewickelt und der Zugang zu den Produkten effizienter und moderner ausgestaltet werden. In 2018 wurde mit dem Produkt Gründung- und Nachfolge in Schleswig-Holstein als Pilot begonnen. Im Übrigen achtet die IB.SH sorgfältig darauf, mit ihren Förderprodukten insgesamt auch auf den relevanten Online-Plattformen vertreten zu sein, um eine möglichst breite Zielgruppe zu fördern.

Im Jahr 2018 wurde über alle Förderbereiche hinweg ein Fördervolumen in Höhe von rund 2,2 Mrd. EUR neu herausgelegt.

Die Wirkungen der wesentlichen Produkte und Dienstleistungen stellen sich in den einzelnen Fördersegmenten wie folgt dar:

Bereich Immobilienkunden
Im Immobilienbereich der IB.SH liegt der Fokus auf sozialen und energetischen Maßnahmen. Insbesondere die soziale Wohnraumförderung sichert die nachhaltige Kreditvergabe für die Versorgung besonders förderwürdiger Zielgruppen mit bezahlbarem Wohnraum. Sie ist in verschiedenen Richtlinien, Erlassen und Verordnungen geregelt, die das Land Schleswig-Holstein gemeinsam mit der IB.SH erarbeitet und umsetzt. Die Förderung erfolgt über Darlehen und Zuschüsse oder durch besondere Beratungsleistungen der IB.SH. 2018 wurden 1.241 bezahlbare Wohneinheiten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung neu errichtet, modernisiert oder saniert. Insgesamt konnte damit eine CO2-Einsparung in Höhe von 1.907 t erzielt werden. Die Inanspruchnahme der sozialen Wohnraumförderung setzt voraus, dass die Fördernehmerinnen oder -nehmer in diesem Geschäftssegment in Ihrem Handeln oder in ihren persönlichen Voraussetzungen nachhaltige Maßstäbe erfüllen. Bezogen auf die Erfüllung der sozialen Komponente der Nachhaltigkeit führt die IB.SH zudem jährlich eine Stichprobe durch, um zu verhindern, dass unberechtigte Mieter von den Vergünstigungen gebrauch machen (Fehlbelegungsprüfung). Die Nichteinhaltung von Verpflichtungen wird sanktioniert.

Die Förderung für Eigentumsmaßnahmen richtet sich an Familien mit Kindern – auch an Alleinerziehende und/oder schwerbehinderte Menschen. Förderfähig sind nur Maßnahmen, die der Bildung oder bedarfsgerechten Verbesserung selbstgenutzten Wohnraums dienen. Die Förderhöhe ist gestaffelt nach Förderregionen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Kundinnen und Kunden bestimmte Einkommensgrenzen und energetische Standards einhalten. Die erreichten energetischen Standards müssen durch Bestätigung von Expertinnen oder Experten nachgewiesen werden. Es muss immer gewährleistet sein, dass die Fördernehmer die Finanzierungs- und Bewirtschaftungskosten für ihre Immobilie dauerhaft tragen können. Die IB.SH verhalf im Jahr 2018 4.467 Familien zu Wohneigentum. Insgesamt wurde Neubau, Erwerb und Sanierung von über 6.971 Häusern und Wohnungen gefördert.
Im Bereich der Förderung des Mietwohnungsbaus liegt der Fokus neben der nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz bei der Wärmeversorgung und der Reduzierung des CO2-Ausstoßes auf der Stabilisierung von Wohnverhältnissen. Gefördert werden Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie Studentenwohnheimplätze. Auch Lösungen für Wohnungsnotfälle werden geschaffen. Besonders gefördert wird Wohnraum für kinderreiche Familien, Alleinerziehende, ältere oder schwerbehinderte Menschen.
Lebendige und funktionierende Wohnumfelder stellen eine wesentliche Basis für eine zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung des Landes-Schleswig-Holstein dar. Wichtig sind dafür integrative Lösungen, mit denen geeignete Fördermöglichkeiten auf verschiedenen Ebenen gezielt gebündelt werden. Dazu vernetzt die IB.SH ihre umfassenden und erprobten Kernkompetenzen in den Bereichen Wohnungsbau, Städtebau, Infrastruktur, Energie und Umwelt, Projektmanagement und Prozessbegleitung zu einem integrativen, die Komplexität steuernden und den Fördermitteleinsatz optimierenden Vorgehen. Sie berät Kommunen und Wohnungsunternehmen und bindet weitere beteiligte Akteure ein. Sie informiert und unterstützt bei der Erarbeitung von Kooperationsverträgen zwischen Kommunen, Wohnungsunternehmen und der IB.SH, mit denen Wohnumfelder verbessert werden sollen. Sie sichert die Wirtschaftlichkeit geplanter Maßnahmen und unterstützt den Interessensausgleich zwischen den Beteiligten. Auf diese Weise werden nicht nur Handlungsoptionen für komplexe Problemlagen der Wohnraumentwicklung in Schleswig-Holstein erarbeitet, sondern auch die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass aus diesen Handlungsoptionen wirtschaftlich umsetzbare und nachhaltig erfolgreiche Investitionen erfolgen können.
Die Städtebauförderung der IB.SH fördert die Stabilisierung und Aufwertung von Wohnquartieren und verfolgt dazu einen integrierten Ansatz: Sie verknüpft bauliche Investitionen der Stadterneuerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Stadtteil. Der Fokus liegt z.B. auf der Bewältigung der Folgen des wirtschaftlichen und demografischen Strukturwandels. Auf der Grundlage städtebaulicher Entwicklungskonzepte sollen die Innenstädte gestärkt werden. In der Städtebauförderung wird insbesondere auch die überörtliche Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden gefördert, um durch übergreifende Entwicklungskonzepte Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten besser bündeln zu können. Dadurch kann die Daseinsvorsorge langfristig gesichert werden.

Bereich Kommunalkunden
In diesem Geschäftsbereich bietet die IB.SH Kommunen und deren Unternehmen Produkte zur Schaffung, Erhaltung und Modernisierung von Infrastruktur sowie die finanzwirtschaftliche Betreuung von derartigen Vorhaben an. Daneben zielt die Förderung auf eine solide Finanzausstattung der Kommunen sowie eine Beratung bei der Umsetzung und Finanzierung von Energie- und Klimaschutzmaßnahmen. 175 Gemeinden, Städte, Ämter und Kreise wurden 2018 durch die IB.SH mit zinsgünstigen Kommunaldarlehen gefördert. Mit ihrem Infrastruktur-Kompetenzzentrum trägt die IB.SH u.a. mit dazu bei, ÖPP-Vorhaben zu unterstützen. Entsprechend der Förderthemen finden Nachhaltigkeitsaspekte in diesem Segment vielfältige Anwendung. Öffentlich-rechtliche Errichter und Eigentümer von Gebäuden und Anlagen müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben einen besonders hohen Standard hinsichtlich der „Langfristigkeit/Langlebigkeit“ ihrer Maßnahmen erfüllen und unterliegen zudem bei der Einbindung von Dienstleistern einem besonders strengen Vergabekodex. Die qualifizierten Standards sind über die gesamte „Lebenszeit“ der geförderten Maßnahmen einzuhalten.
Sofern die IB.SH bei Finanzierungen von kommunalen Projekten hinzugezogen wird, können sich die Beteiligten auf ein vertieftes Know-how und auf einen besonders erprobten Prozess verlassen, der die Umsetzung von Maßnahmen in kontinuierlich hoher Qualität gewährleistet und damit eine nachhaltige Förderung sicherstellt. So konnte die IB.SH in 2018 231 Gemeinden beim Breitbandausbau finanziell unterstützen. So konnten in den vergangenen Jahren in 631 Gemeinden (das entspricht mehr als die Hälfte der Kommunen in Schleswig-Holstein)  mit Hilfe der IB.SH der Breitbandausbau abgeschlossen werden. In weiteren Gemeinden erfolgt dies in naher Zukunft.

Der Bereich Kommunalkunden der IB.SH fördert häufig gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank (EIB), die besondere Vorgaben zur Beachtung der Nachhaltigkeit macht (z.B. auch Negativmerkmale, Sektorenausschlüsse), die ebenfalls über die gesamte Dauer der Maßnahme einzuhalten sind.

Bereich Firmenkunden
In diesem Fördersegment begleitet die IB.SH kleine und mittlere Unternehmen in allen Lebenszyklusphasen, von der Gründung bis zur Expansion. Die Produktpalette umfasst neben Darlehen und Eigenkapitalprodukten auch die Durchleitung von Förderprogrammkrediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) sowie das Förderrefinanzierungsgeschäft mit Banken und Sparkassen.
Da der Erhalt und/oder der Aufbau von Arbeitsplätzen eines der Kreditvergabekriterien darstellt, erzielt die IB.SH durch ihre Wirtschaftsförderung eine nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein. So wurden 2018 im Rahmen der Wirtschaftsförderung 1.209 Arbeitsplätze geschaffen sowie 20.861 Arbeitsplätze gesichert. Zudem hat die IB.SH 58 Existenzgründungen finanziell unterstützt und 1.662 Unternehmen und Gründungsinteressierte zu ihren geplanten Vorhaben kompetent beraten. Die branchenübergreifende Beratung und Kreditvergabe leistet außerdem einen Beitrag zur Diversität der Unternehmerlandschaft (z.B. Tourismus, Gesundheit, Erneuerbare Energien, etc.).

Zunehmend begleitet die IB.SH auch digitale Vorhaben, die für die nachhaltige Weiterentwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft eine große Relevanz haben. Im Rahmen ihrer Gründungs- und Nachfolgeförderung gestaltet die IB.SH aktiv den demografischen Wandel. Zudem fördert sie z. B. mit einem Innovationsdarlehen tendenziell eher risikoreiche Innovationsvorhaben, ökologische landwirtschaftliche Betriebe, Projekte zur Nutzung Erneuerbaren Energien, Speichertechnologien und Wärmenetzinfrastruktur. In diesem Sinne gelingt es der IB.SH zunehmend, Nachhaltigkeitsaspekte sinnvoll und verbindlich in die Ausgestaltung der Förderung der schleswig-holsteinischen Wirtschaft zu integrieren. Seit 2012 hat die IB.SH 561 Windkraft-, Photovoltaik- und Biogasanlagen mit einer Gesamtleistung von 1.524 MW mitfinanziert. Mit der dadurch erzeugten Strommenge können rechnerisch mehr als die Hälfte der Haushalte in Schleswig-Holstein mit grünem Strom versorgt werden. An ca. 40 % der in dem Zeitraum zugebauten Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein war die IB.SH beteiligt.
Im Segment Bundesförderung/Kreditinstitute agiert die IB.SH seit langem klassisch nachhaltig. Ziel ist es, günstige Finanzierungsmittel für alle relevanten Beteiligten unkompliziert und gesichert zugänglich zu machen. Im Jahr 2018 wurden 2.494 Kunden mit Bundesfördermitteln für unternehmerische und energetische Tätigkeiten unterstützt. Dadurch werden Risiken minimiert, und das konsequent partnerschaftliche Vorgehen schafft Synergien auf verschiedensten Ebenen. Aktuell hat sich die IB.SH in diesem Geschäftssegment besonders auf den Ausbau der Automatisierung von Geschäftsprozessen sowie die Entwicklung und den Einsatz anwendergesteuerter Banken- und Kundenportale ausgerichtet. Dadurch wird die Nachhaltigkeit in diesem Geschäftssegment sowohl für die IB.SH selbst als auch für alle beteiligten Partner in großem Maße vorangetrieben.

Die IB.SH ist Teil des weltweit größten Beratungsnetzwerks für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), dem "Enterprise Europe Network". Darüber steht die IB.SH mit mehr als 600 Partnern in über 60 Ländern im Austausch und kann regionale Expertise mit internationalem Know-how kombinieren, um die Internationalisierung und Innovationsfähigkeit von KMU zu stärken und den Zugang zu Finanzierung zu erleichtern. Seit 2014 ist die IB.SH zudem Trägerin der Verwaltungsbehörde für die Deutsch-Dänische Zusammenarbeit im Rahmen von Interreg 5A und verantwortet damit den rechtlichen und administrativen Rahmen des Programms sowie die Kommunikation mit der Europäischen Kommission.

Bereich Arbeitsmarkt- und Strukturförderung incl. Interreg Baltic Sea Region
Die IB.SH wickelt im Auftrag des Landes die Zuschussprogramme „Landesprogramm Wirtschaft“ und „Landesprogramm Arbeit“ ab. In diese Programme fließen unter anderem Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). In diesem Rahmen hat die IB.SH im Berichtsjahr z.B. 3.500 Personen mit dem Meister- bzw. Aufstiegs-BAföG begleitet.
Daneben ist die IB.SH Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörde sowie Trägerin des Programmsekretariats für das EU-Ostseeprogramm “Interreg Baltic Sea Region“. Sie fördert so transnationale Zusammenarbeit mit dem Ziel, die Entwicklung einer innovativen, räumlich integrierten und nachhaltigen Ostseeregion zu stärken. Im Jahr 2018 hat die IB.SH über das Programm ca. 470 Projektpartner aus dem gesamten Ostseeraum in 37 Kooperationsprojekten gefördert.

Einen besonderen Stellenwert hat das Thema Nachhaltigkeit im Bereich Arbeitsmarkt- und Strukturförderung der IB.SH im Landesprogramm Wirtschaft, OP EFRE SH (2014-2020). Bei der Beantragung der Förderung sind durch die potenziellen Kundinnen und Kunden standardisierte Fragebögen zu dem „Querschnittsziel Nachhaltigkeit“ auszufüllen. Die Fragebögen werden in Zusammenarbeit zwischen dem Land und der IB.SH entwickelt. Der Beitrag des geplanten Vorhabens zum Thema Nachhaltigkeit wird nach drei Querschnittszielen unterschieden:
Bewertet werden jeweils mindestens die direkten Wirkungen der geplanten Maßnahme. In die Bewertung des Antrages fließt jedoch auch ein, inwieweit die Antragstellenden sich insgesamt für Nachhaltigkeitsthemen engagiert. Bewertet wird anhand einer durch das Land vorgegebenen, vierstufigen Punkteskala. Die zu den Querschnittszielen erhobenen Daten werden in einer Datenbank erfasst, die als Basis für ein jährliches Berichtswesen an das Land und die Evaluierung des Konzeptes zu den Querschnittszielen dient.

Für die Sicherung der positiven Entwicklung der „Querschnittsziele Nachhaltigkeit“ hat die IB.SH in Schleswig-Holstein eine Vorreiterrolle übernommen: Eine in der IB.SH eingesetzte Expertin sensibilisiert die Antragstellenden für mögliche Nachhaltigkeitsaspekte in ihren Vorhaben und ihrem Handeln. In diesem Sinne berät sie die Fördernehmerinnen und -nehmer, bewerten mit diesen gemeinsam die erhobenen Daten und empfiehlt Modifikationen/Optimierungen der im Antrag dargestellten Daten und/oder des Vorhabens. Sie kann auch Schulungen zu diesen Themen durchführen. Darüber hinaus entwickelt sie im Austausch mit dem Land das Konzept zu den „Querschnittszielen Nachhaltigkeit“ weiter.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 10

Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.

(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)

Seit 2016 werden bei der Eigenanlage neben Aspekten der ökonomischen explizit auch Aspekte der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit geprüft und bei Entscheidungen berücksichtigt. Die IB.SH prüft dabei jeden Emittenten.
Aktuell wird in der Anlageleitlinie eine Liste kritischer Branchen aufgenommen. Die gelisteten Branchen sollen zukünftig bei Wertpapierinvestments ausgeschlossen werden. Die Treasuryaktivitäten sind auf EU-Mitgliedsstaaten mit Euro als Währung beschränkt.