5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Der Gesamtvorstand verantwortet das Thema Nachhaltigkeit der apoBank. Die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie ist für 2021 geplant. Die gesellschaftliche Verantwortung und das Nachhaltigkeitsverständnis sind in der Geschäfts- und Risikostrategie definiert (siehe Kriterium 1).

Ziele und Maßnahmen werden in einem bereichsübergreifenden Arbeitskreis Nachhaltigkeit identifiziert, gemeinsam entwickelt, von den Fachbereichen geprüft und gegebenenfalls umgesetzt. Über den Entwicklungsstand der Maßnahmen informiert der Arbeitskreis Nachhaltigkeit über die jeweils zuständigen Fachbereiche den Gesamtvorstand. Für strategische Nachhaltigkeitsziele ist der Gesamtvorstand zugleich auch Beschluss- und Kontrollorgan.  

Der Arbeitskreis besteht aus Vertretern fast aller Fachbereiche der apoBank. Die Sitzungen des Arbeitskreises werden protokolliert und abgestimmt. Die Nachhaltigkeitsbeauftragten moderieren und koordinieren den Arbeitskreis. Im Prozesshandbuch der apoBank sind die Aufgaben des Arbeitskreises und der Nachhaltigkeitsbeauftragten in jeweils einer Arbeitsrichtlinie dokumentiert. Die Arbeit des Arbeitskreises und der Nachhaltigkeitsbeauftragten unterliegen der Prüfung der internen Revision. Die letzte Prüfung wurde turnusmäßig in 2019 ohne wesentliche Feststellungen durchgeführt.


6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Da die apoBank bisher keine explizite Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt hat, sind allgemeine Vorgaben zur Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten in ausgewählten Prozessen und Regelungen festgelegt. Welche Regelungen und Prozesse dies im Einzelnen betrifft, ist im Folgenden aufgeführt:

Die apoBank hat einen Arbeitskreis Nachhaltigkeit (siehe Kriterien 1 und 5) sowie seit Juli 2020 eine zweite Nachhaltigkeitsbeauftragte im Fachbereich Unternehmenskommunikation positioniert.  

Mit der Einführung von nachhaltigen Wertpapierdienstleistungen (siehe Kriterien 3 und 10) für Privatkunden und deren Verankerung in den Arbeitsrichtlinien und Bereichshandbüchern wird nachhaltigkeitsaffinen Kunden die Möglichkeit geboten, Anlagen in nachhaltige Investments tätigen zu können. Für das Jahr 2021 soll im Asset Management eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Produktauswahl-, Investment- und Risikomanagementprozess erfolgen.  

Die Bank hat Kreditausschlussrichtlinien für neue Kundenkredite unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Geschäfts- und Risikostrategie festgelegt (siehe Kriterium 10).  

Für die Portfoliosteuerung der Eigenanlagen der Bank wurde festgelegt, dass Nachhaltigkeitsaspekte unter Beachtung von Diversifikations- und Liquiditätseffekten berücksichtigt werden (siehe Kriterium 10).  

Die Prozesse zur Erhebung der betriebsökologischen Kennzahlen wurden optimiert: Beispielsweise werden sukzessive an den Standorten, an denen die technischen Rahmenbedingungen es ermöglichen, digitale Stromzähler eingebaut (siehe Kriterien 11-13).


7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

Die apoBank verwendet für ihre Berichterstattung gemäß des Corporate-Social-Responsibility-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes den Mindestumfang an Leistungsindikatoren der Global Reporting Initiative (GRI) im Format der Sustainability Reporting Standards (SRS), die der DNK für die eigene Umsetzung vorsieht. So werden Nachhaltigkeitsziele messbar, konsistent und vergleichbar. Durch die stetige Verwendung desselben Rahmenwerks wird die Datenvergleichbarkeit sowohl über den Zeitablauf als auch zwischen den verschiedenen Berichterstattern gewährleistet. Die Daten für die Ökobilanz, die die Grundlage für die Leistungsindikatoren der DNK-Kriterien 11-13 bilden, werden von der apoBank erhoben und von einem sachkundigen externen Dienstleister aufbereitet. So sind die Zuverlässigkeit und die Konsistenz der Daten sichergestellt.

Das Ziel, im Jahr 2020 die Qualität und Konsistenz der Datenerhebung für die Ökobilanz zu optimieren und weiter zu entwickeln, wurde erreicht. Anstelle von Hochrechnungen und Schätzungen wurde der Anteil der Ist-Zahlen weiter erhöht. Durch stetige Digitalisierungsprozesse hat die apoBank zudem ihre Ressourceneffizienz verbessert (siehe Kriterium 12).  

Die Zahl der Zusatzvereinbarungen, die Drittpartner zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichten, wird gemäß Leistungsindikator GRI SRS-412-3 geplant und zur Kontrolle genutzt.  

Ansonsten erfolgten überwiegend die Erhebung und die Angabe der Leistungsindikatoren.  

Das interne Planungs- und Kontrollsystem der apoBank basiert auf dem Balanced-Score-Card-Ansatz. Hier hat die Bank vier Ziele definiert, darunter zwei nichtfinanzielle Leistungsindikatoren: der Organisational Commitment Index und die Kundenzufriedenheit. Die Daten erhebt die Bank jährlich mittels Umfragen und legt für die Gesamtbankebene Jahresziele fest. Diese relevanten Leistungsindikatoren werden, gemeinsam mit dem zuliefernden Bereich, qualitätsgesichert.  


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.

Wir verstehen uns als verlässlicher Partner im Markt und als ein Unternehmen, das sich seiner gesellschaftlichen Verantwortung bewusst ist.  

Vier zentrale Werte der apoBank wirken als Leitlinien im Umgang untereinander und mit den Kunden:

1) Verantwortung für Kunden und Bank
2) Verlässlichkeit in Kooperation und Kollegialität
3) Freude an Leistung und Erneuerung
4) Disziplin in Führung und Prozessen

Wir richten unser Handeln an ethisch-moralischen Prinzipien aus, die wir in unserem Verhaltenskodex dokumentiert haben. Werte, die im direkten ökologischen Kontext stehen, finden im Verhaltenskodex der apoBank Anwendung. Die apoBank geht verantwortungsbewusst mit der Umwelt um und ist bestrebt, natürliche Ressourcen zu schützen und Umweltaspekte in Betriebsabläufe und Geschäftsentscheidungen einzubeziehen. Wir sensibilisieren unsere Mitarbeitenden für Fragen der Nachhaltigkeit und stärken ihr Verantwortungsbewusstsein. Unsere gesellschaftliche Verantwortung und unser Nachhaltigkeitsverständnis sind in der Geschäfts- und Risikostrategie implementiert (siehe Kriterium 1).


8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Für die Ermittlung des Gesamtbonuspools für variable Vergütung berücksichtigt die apoBank die Entwicklung des Zielerreichungsgrads (ZEG Bank) in den vier Dimensionen Kunden, Finanzen, Prozesse und Mitarbeiter. Vergütungsrelevante Ziele auf Mitarbeiterebene werden aus der jeweils gültigen Geschäfts- und Risikostrategie abgeleitet. Neben der Erreichung der funktionsspezifischen Ziele ist auch die allgemeine Leistung des Mitarbeitenden mit der Höhe der variablen Vergütung verknüpft.  

Im Rahmen der allgemeinen Leistungsbeurteilung werden die folgenden Kriterien berücksichtigt: Kundenorientierung, Fach- und Methodenkompetenz, Arbeitsqualität und Arbeitsquantität sowie Kooperation und Teamorientierung beziehungsweise für Führungskräfte das Führungsverhalten. Über die Kriterien Kundenorientierung, Kooperation und Teamorientierung respektive Führungsverhalten beabsichtigen wir, die Kunden- sowie die Mitarbeiterzufriedenheit konstant auf einem hohen Niveau zu halten.  

Zudem setzt die Bank so den Aspekt der Sozialbelange in Bezug auf Kunden und Mitarbeitende um. Zufriedene Kunden der apoBank sind ein zentraler Faktor für eine nachhaltig erfolgreiche Geschäftsentwicklung. Durch die Berücksichtigung der Mitarbeiterzufriedenheit wird der Nachhaltigkeitsaspekt der Arbeitnehmerbelange berücksichtigt. Über die Dimensionen Finanzen und Prozesse stellt die Bank die langfristige ökonomisch nachhaltige Wertschöpfung der Bank sicher, indem sie die Mitarbeitenden zur Optimierung von Prozessen anregt und über finanzielle Zielvorgaben die Ertragsstärke der Bank optimiert.  

Aufgrund der Vorgaben der Institutsvergütungsverordnung (InstVergV), denen die apoBank unterliegt, ist sie regulatorisch bereits dazu verpflichtet, die finanziellen Anreize für Mitarbeitende am ökonomisch nachhaltigen Erfolg der Bank auszurichten. Der Nachhaltigkeitsaspekt der „Sozialbelange" wird zudem implizit über potenzielle Sanktionsmechanismen im Rahmen der variablen Vergütung für Mitarbeitende und Führungskräfte sichergestellt. Für den Fall von Fehlverhalten, Verstößen gegen gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Pflichten oder gegen wesentliche Verhaltensregeln (insbesondere bei sitten- oder pflichtwidrigem Verhalten) sehen die Vergütungssysteme eine Reduktion der variablen Vergütung bis hin zur vollkommenen Streichung vor.  

Die Nachhaltigkeitsaspekte „Achtung der Menschenrechte" sowie „Bekämpfung von Korruption und Bestechung" werden bereits ausreichend über die nationale und europaweite Gesetzgebung bei einem Finanzinstitut, mit Tätigkeitsschwerpunkt auf dem deutschen Gesundheitsmarkt, sichergestellt. Eine Missachtung der Menschenrechte sowie Korruption und Bestechung führen ebenfalls als sittenwidriges Verhalten zu einer Reduktion bis hin zur Streichung der variablen Vergütung. Weitere Nachhaltigkeitsaspekte sind nicht explizit im Anreizsystem für die Mitarbeitenden und Führungskräfte enthalten. Sie werden aber teilweise über die Rahmenbedingungen der Finanzbranche sichergestellt.  

Umweltbelange sind aufgrund des geringen direkten Einflusses der apoBank auf diesen Nachhaltigkeitsaspekt im Vergleich zu produzierenden Unternehmen nicht direkt in das Anreizsystem der apoBank einbezogen, werden aber über die jährliche Ökobilanz identifiziert und mittels fachbereichsindividueller Projektvorschläge und Maßnahmen langfristig gesteuert. Aus diesen Gründen sind derzeit keine weiteren ökologischen Nachhaltigkeitsziele im Vergütungssystem der apoBank verankert. Bei der Ausgestaltung und der Überwachung der Vergütungssysteme für die Mitarbeitenden werden der Vergütungsbeauftragte und die Kontrolleinheiten einbezogen. Der Vergütungsbeauftragte führt Kontrollhandlungen durch, um die Einhaltung der Vorgaben bei der Bemessung und Gewährung variabler Vergütungen sicherzustellen; außerdem erfolgt jährlich eine Prüfung der Angemessenheit der Vergütungssysteme. Der Aufsichtsrat wird über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme informiert.  Um zu gewährleisten, dass die Kontrolleinheiten und weitere wesentliche Bereiche bei der Ausgestaltung und Überwachung der Vergütungssysteme angemessen beteiligt werden, wurde ein Arbeitskreis zu vergütungsrelevanten Themen eingerichtet (Vergütungs-Arbeitskreis).  

Die variable Vergütung des Vorstandes ist gemäß den regulatorischen Vorgaben der InstVergV ebenfalls auf den ökonomisch nachhaltigen Erfolg der Bank ausgerichtet. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Möglichkeit, weitere Nachhaltigkeitsziele für die variable Vergütung des Vorstandes zu vereinbaren, die zum Beispiel auch auf die Kunden- und die Mitarbeiterzufriedenheit einzahlen. Der Aufsichtsrat ist für die Ausgestaltung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder verantwortlich und überprüft regelmäßig dessen Angemessenheit. Dabei kann der Aufsichtsrat Experten aus unabhängigen externen Beratungen mandatieren und wird gemäß den Anforderungen der InstVergV durch den Vergütungskontrollausschuss des Aufsichtsrats unterstützt.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ausschließlich eine feste Jahresvergütung sowie Sitzungsgelder. Es werden gemäß den Anforderungen des KWG und der InstVergV keine variablen Vergütungsbestandteile für die Tätigkeit im Aufsichtsrat gezahlt.

Die apoBank gewährt ihren Mitarbeitenden und Führungskräften zur Erreichung ihrer Ziele, die auch Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen, neben fixen Vergütungsbestandteilen (Festgehalt) im Regelfall auch eine variable Vergütung und Nebenleistungen (siehe Kriterium 8).

Ebenso bietet die apoBank ihren Mitarbeitenden und Führungskräften eine betriebliche Altersversorgung. Die betriebliche Altersversorgung von Mitarbeitenden und Führungskräften ist für Neueintritte beitragsorientiert ausgestaltet (apoVia). Der jährliche Beitrag liegt für Neueintritte bei 2 % des Teils der beitragsfähigen Bezüge bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung West zuzüglich 6 % beziehungsweise 9 % des Teils der beitragsfähigen Bezüge, der die maßgebliche BBG übersteigt. Der jährliche Beitrag erhöht sich um einen Matchingbeitrag, wenn durch den Mitarbeitenden ein Eigenbeitrag geleistet wird. Der Matchingbeitrag ist auf höchstens 2 % der beitragsfähigen Bezüge bis zur BBG begrenzt.

Die Altersversorgung der Vorstände der apoBank weicht von der für die Mitarbeitenden und Führungskräfte ab. Sie wird vertraglich individuell vereinbart und als Direktzusage sowie über eine rückgedeckte Unterstützungskasse durchgeführt. Zahlungen auf der Basis von Eigenkapital, Prämien und Vorzugsaktien oder zugeteilte Aktien werden bei der apoBank nicht gewährt und scheiden teilweise aufgrund der Rechtsform der apoBank als Genossenschaft aus. Die Höhe der variablen Vergütung ist teilweise abhängig von der Unternehmenswertentwicklung. Abfindungen gewährt die apoBank nur unter Einhaltung der Anforderungen der InstVergV. Die apoBank garantiert bei Einstellung neuer Mitarbeitender variable Vergütungen für maximal 12 Monate (Anstellungs- beziehungsweise Anreizprämien). Rückforderungen sind seitens der apoBank nur im Rahmen des sogenannten Clawback bei Vorliegen von Malus-Tatbeständen für bereits ausgezahlte Bonuskomponenten vorgesehen.  

Die Vergütungsstrategie und die Vergütungssysteme zielen darauf ab, unter Berücksichtigung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben, die Grundsätze einer wirtschaftlich nachhaltigen, motivierenden und leistungsorientierten Vergütung einzuhalten. Dazu berücksichtigt die apoBank als bedeutendes Institut im Sinne der InstVergV bereits eine Vielzahl von Parametern. Dies sind insbesondere die regulatorischen Vorgaben zu Kapitalausstattung und Liquidität, der Ertrag, die eingegangenen Risiken, die Prozesseffizienz, die Kundenzufriedenheit sowie hinsichtlich der Arbeitnehmerbelange die Mitarbeiterzufriedenheit und hinsichtlich der Sozialbelange das allgemeine Verhalten der Mitarbeitenden. Für den Fall von Fehlverhalten, Verstößen gegen gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Pflichten oder gegen wesentliche Verhaltensregeln (insbesondere bei sitten- oder pflichtwidrigem Verhalten) sehen die Vergütungssysteme eine Reduktion der variablen Vergütung bis zur vollkommenen Streichung der variablen Vergütung vor.  Weitere Informationen zu der Vergütungspolitik und den Vergütungssystemen finden Sie in den Ausführungen zu Kriterium 8.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Die Jahresgesamtvergütung (Summe aus Jahresfestgehalt inkl. Zulagen und Planbonus jeweils vollzeitnormiert und p.a.) der höchstbezahlten Person in der apoBank beträgt für das Berichtsjahr das 17-fache (2019: 17-fache) des mittleren Niveaus (Median) der Jahresgesamtvergütung aller Angestellten (ohne die höchstbezahlte Person).


9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Mit einer Wesentlichkeitsanalyse haben wir im Jahr 2015 erstmals unsere relevanten Anspruchsgruppen identifiziert. Wir überprüfen jährlich, ob sich unsere Anspruchsgruppen verändert haben. Die wichtigsten Anspruchsgruppen der apoBank sind ihre Mitglieder, Kunden und Mitarbeitenden. Weitere relevante Anspruchsgruppen sind die Standesorganisationen und die Berufsverbände. Zunehmende Bedeutung erlangen Non-Profit-Organisationen und Ratingagenturen, die unbeauftragt Nachhaltigkeitsaktivitäten von Kreditinstituten bewerten. Mit der Verbraucherschutzorganisation Fair Finance Guide Deutschland sowie der Ratingagentur Standard & Poor‘s pflegte die Bank im Jahr 2020 einen Dialog über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten.

Zur Information und zum Dialog steht allen Stakeholdergruppen der Internetauftritt der apoBank (www.apobank.de) und der Kontaktbutton zum E-Mail-Postfach info@apobank.de zur Verfügung. Auf der Startseite werden aktuelle Informationen zur Nachhaltigkeit und dem gesellschaftlichen Engagement der apoBank veröffentlicht. Im Internet hat die Bank in diesem Jahr eine Förderbilanz (www.apobank.de/mehr-ermoeglichen) veröffentlicht, die ihr vielfältiges Engagement zeigt. Auf der Nachhaltigkeitsseite (www.apobank.de/nachhaltigkeit) befinden sich die CSR-Berichte, aktuelle sowie allgemeine Informationen zu nachhaltigen Aktivitäten der Bank. Möglichkeit für einen Dialog zur Nachhaltigkeit mit der Bank bietet der Kontaktbutton auf den Nachhaltigkeitsseiten zum E-Mail-Postfach  nachhaltigkeit@apobank.de sowie angegebene Telefonnummern. Alle Anspruchsgruppen haben die Möglichkeit, ihre Anliegen somit über Telefon oder E-Mail direkt zu adressieren. Der Bereich Unternehmenskommunikation und die Nachhaltigkeitsbeauftragten sind für die Beantwortung und Weiterleitung der Anliegen verantwortlich. Die Nachhaltigkeitsbeauftragten haben alle Anfragen beantwortet.

Kunden der Bank erhalten zudem zweimal jährlich das Kundenmagazin Richard. Unsere Kundenberater sind Ansprechpartner zu Nachhaltigkeitsmaßnahmen, zu Fragen der nachhaltigen Geldanlage oder zum Nachhaltigkeitsbericht. In zielgruppenspezifischen Newslettern wird anlassbezogen über das Thema Nachhaltigkeit berichtet.  

Den Mitgliedern steht neben ihren Kundenbetreuern auch ein zentraler Ansprechpartner für generelle Belange, so auch für Hinweise zum Nachhaltigkeitsmanagement, zur Verfügung. Zweimal jährlich werden Mitglieder in einem persönlichen Schreiben seitens des Vorstands über aktuelle Themen rund um die Bank informiert. Darüber hinaus können sie sich für einen exklusiven Newsletter anmelden. Zudem ruft die Bank ihre Mitglieder seit 2018 dazu auf, ihre Genossenschaft mitzugestalten. Bisher haben sich etwa 250 Mitglieder, die so genannten Mitdenker (Kundenbeirat), hierfür registrieren lassen: In Workshops, Interviews oder Umfragen haben sie die Möglichkeit kundenorientierte, maßgeschneiderte Produkte oder Dienstleistungen mitzuentwickeln.  

Die jährliche Vertreterversammlung dient Mitgliedern auch als Informationsplattform mit der Bank. Weitere Möglichkeiten zum Dialog bieten die Sitzungen des Beirats.  

Die Mitarbeitenden haben zusätzlich die Möglichkeit über das Intranet, interne Veranstaltungen und Betriebsversammlungen Vorschläge, Ideen und Fragen zum Nachhaltigkeitsmanagement der apoBank zu diskutieren oder auszutauschen. Ebenso können sie über das Ideenmanagement der Bank Hinweise, Impulse und Vorschläge zur Nachhaltigkeit einbringen. Bedingt durch die Corona-Pandemie und die IT-Migration gingen in diesem Jahr über diese Kanäle zu den Nachhaltigkeitsaktivitäten der Bank insgesamt wenige Vorschläge ein. Auch die Sitzungen des Arbeitskreises Nachhaltigkeit, in dem fast alle Fachbereiche der Bank (siehe Kriterium 5) mit Mitarbeitenden oder Führungskräften vertreten sind, sind als Dialogkanal etabliert.  

Über den allgemeinen Dialog hinaus ist die apoBank bestrebt, gezielt die Meinungen und Erwartungen ihrer Stakeholder abzufragen.  

Regelmäßige Formate sind die allgemeine Mitarbeiterumfrage (siehe Kriterium 14) und die Kundenzufriedenheitsbefragung (siehe Kriterium 7). Darüber hinaus erreicht die apoBank mit ihrem Marken- und Werbetracking zusätzlich zu ihren Bestandskunden die Anspruchsgruppe der potenziellen Kunden. Dieses repräsentative Tracking führt die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) Nürnberg im dritten Quartal jeden Jahres durch. Dabei werden selbständige und angestellte Ärzte, Zahnärzte, Apotheker sowie angehende Heilberufler befragt. Der Anteil an Kunden und Nichtkunden beträgt jeweils 50 %. Im Marken- und Werbetracking 2020 wurde die Befragung um weitere Nachhaltigkeitsaspekte erweitert. Die Ergebnisse fließen in Nachhaltigkeitsmanagement und -kommunikation im Jahr 2021 ein. Anlassbezogen wurden weitere Befragungen durchgeführt, zum Beispiel zur wirtschaftlichen Situation der Kunden in der Corona-Pandemie.  

Im Jahr 2020 hat die Bank wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte (siehe Kriterien 2 und 3) evaluiert. Dazu wurde eine Nachhaltigkeitsumfrage mit Mitarbeitenden, Kunden und Mitgliedern sowie den Mitdenkern (Kundenbeirat) durchgeführt. Auf Basis der Ergebnisse haben wir eine CSR-Kommunikationsstrategie für Kunden und Mitglieder sowie für Mitarbeitende entwickelt und die Wesentlichkeitsanalyse erweitert. Unser im Vorjahr gestecktes Ziel, im Rahmen einer Evaluierung der wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte der Bank, bei Stakeholdergruppen zum Thema Nachhaltigkeit Umfragen durchzuführen, haben wir mit Hilfe der dargestellten Maßnahmen erreicht (siehe Kriterium 2 und Leistungsindikatoren zu Kriterium 9).


Leistungsindikatoren zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

Von den Kunden und Mitgliedern sowie Mitarbeitenden der Bank wurden 2020 im Rahmen der durchgeführten Nachhaltigkeitsumfragen Anmerkungen und Vorschläge zur Nachhaltigkeit geäußert. Die Ergebnisse sind in das CSR-Kommunikationskonzept und die Wesentlichkeitsanalyse eingeflossen (Kriterium 2 und 9).  

Die Schwerpunktthemen waren der betriebliche Umweltschutz sowie das Angebot und Informationen zu nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen im Anlage- und Kreditgeschäft.  

Die Bank erhielt 2020 Anfragen seitens der interessierten Öffentlichkeit und von Kunden zu Themen wie Schutz der Menschen- und Arbeitsrechte, Klima, Umwelt sowie zu ihren Finanzierungs- und Anlageaktivitäten. Alle Anfragen wurden beantwortet und die Erkenntnisse fließen in die Erarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie 2021 ein (siehe Kriterien 2 und 9).


10. Innovations- und Produktmanagement

Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.

Ziel der apoBank ist es, das Thema Nachhaltigkeit deutlich stärker in der Produkt- und Dienstleistungspalette zu verankern.  

Wesentliche Geschäftsbereiche für die apoBank sind zum einen das Finanzierungsgeschäft im deutschen Gesundheitsmarkt und zum anderen das Anlagegeschäft in Wertpapieren.  

Als Finanzinstitut hat die apoBank aufgrund ihrer relativ geringen Ressourcenverbräuche im Vergleich zur produzierenden Industrie nur einen kleinen direkten ökologischen Fußabdruck bei der Erstellung und dem Vertrieb ihrer Dienstleistungen und Produkte (siehe Kriterium 11-13). Durch ihre Anlage- und Finanzierungstätigkeit besteht die Möglichkeit, dass die apoBank Unternehmen fördert, deren Geschäftsmodelle sowohl negative als auch positive Auswirkungen auf die Aspekte der Nachhaltigkeit (Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Umweltbelange, Einhaltung der Menschenrechte, Bekämpfung von Bestechung und Korruption) entfalten. Hiervon wäre die apoBank mittelbar betroffen, da sie die Geschäftsmodelle durch ihre Produkte und Dienstleistungen in gewissen Maße fördern oder auch sanktionieren kann (siehe Kriterium 2).  

Kredite  
Die Finanzierungen seitens der apoBank sind auf die nachhaltige Entwicklung des deutschen Gesundheitsmarkts ausgerichtet. Entsprechend der Zielsetzung des genossenschaftlichen Förderauftrags hat die apoBank seit 2020 in ihrer Geschäfts- und Risikostrategie explizite Ausschlusskriterien für das Kundenkreditgeschäft formuliert. Wir tätigen kein Kundenkreditgeschäft mit:  
Spekulative Immobilienfinanzierungen werden von der apoBank ebenfalls nicht begleitet. Darüber hinaus wird im Jahr 2021 geprüft, inwiefern Nachhaltigkeitskriterien in den Kreditgewährungs- und Ratingprozessen eingebunden werden können.  

Anlagegeschäft  
Bei den Eigen- und Fremdanlagen in Wertpapieren findet bei der apoBank ein kontinuierlicher Prozess zur Förderung eines nachhaltigeren Handelns statt.  

Im Jahr 2020 wurde die Infrastruktur für Nachhaltigkeitsdaten weiter ausgebaut. Hierfür werden die Informationen von Sustainalytics, eines der größten Nachhaltigkeitsanalysehäuser, verwendet.

Fremdanlage: Beratung / Vermögensverwaltung (Depot B)  
Die apoBank prüft fortlaufend die Erweiterung und Veränderung des Produkt- und Dienstleistungsangebotes zugunsten einer nachhaltigeren Ausrichtung. Entsprechende Weiterentwicklungen werden im Fachbereich Asset Management erarbeitet und im Arbeitskreis Nachhaltigkeit vorgestellt. Dabei werden auch die Fondsgesellschaften, im Besonderen die strategischen Partner der apoBank, als Ideengeber in den Innovationsprozess eingebunden.  

Die apoBank hat die Produktpalette definiert, die ausschließlich im Beratungsgeschäft Privatkunden eingesetzt werden darf. Die dort aufgenommenen Produkte durchlaufen einen Produkteinführungsprozess, bei dem das Asset Management der apoBank für die Sicherung der Produktqualität verantwortlich ist. In diesem Zusammenhang soll auch das Volumen der nachhaltig ausgerichteten Anlageprodukte gesteigert werden. Dies erfolgt nicht direkt über eine Quotensteuerung, sondern indirekt über die dem Kunden zur Auswahl gestellten Produkte und Dienstleistungen. Dabei sind die Wünsche und Bedürfnisse des einzelnen Kunden maßgeblich.  

Mit Ausweitung unserer Produktpalette haben wir unser Ziel erreicht, das Volumen nachhaltig ausgerichteter Anlageprodukte zu steigern. Damit verbunden ist die Aussteuerung von Produkten, die nicht die apoBank-Mindestanforderung (Mindeststandard) an nachhaltige Anlagen erfüllen.  

Der Mindeststandard umfasst folgende vollständigen Ausschlüsse:  
Der Mindeststandard gilt für alle neu in der apoBank eingesetzten Produkte und Dienstleistungen und soll bis 2025 auch für alle bestehenden Produkte und Dienstleistungen umgesetzt werden.  

Neben diesem Mindeststandard hat die apoBank zusätzlich einen Nachhaltigkeitsfilter eingeführt.  

Der Nachhaltigkeitsfilter umfasst zusätzlich zum Mindeststandard die folgenden Ausschlusskriterien, die sich an den von Morningstar (Muttergesellschaft des von der apoBank genutzten Anbieters Sustainalytics) gesetzten Umsatzschwellenwerten orientieren: Durch ein fortlaufendes Monitoring der Ausschlusskriterien erfolgt eine dauerhafte Anpassung an Marktgegebenheiten.  

Der Nachhaltigkeitsfilter findet Anwendung bei allen als nachhaltig ausgewiesenen Produkten und Dienstleistungen.  

Neben dem Nachhaltigkeitsfilter kommt bei explizit für das Thema Nachhaltigkeit selektierten Produkten (in der Regel Fonds) auch die Pflichtanforderung zum Tragen, dass die managende Gesellschaft über ein Nachhaltigkeitsresearch verfügt und dieses auch bei dem Management des Produktes zur Anwendung kommt.  

Für direkt von der apoBank verwalteten Wertpapiere, zum Beispiel in der Vermögensverwaltung, hat die Bank begonnen, den Mindeststandard schon jetzt unter Wahrung des Kundeninteresses sowie der Produkt- beziehungsweise Dienstleistungsstrategie bestmöglich umzusetzen.  

Ende des Jahres 2021 soll die Vermögensverwaltung „apoVV SMART" lediglich Produkte mit expliziter Nachhaltigkeitsintegration beinhalten. Aktuell ist eine entsprechende Umsetzung aufgrund am Markt fehlender geeigneter Strategien noch nicht vollumfänglich möglich. Für Kategorien, für die bisher keine adäquaten Produkte durch Drittanbieter lanciert wurden, unterstützt die apoBank Geschäftspartner und andere Akteure entlang der Wertschöpfungskette, auch für diese Kategorien entsprechende nachhaltige Produkte bereitzustellen.  

Darüber hinaus haben Kunden der apoBank die Möglichkeit, in Themensegmente wie „Wasseraufbereitung und verbesserte Ressourcennutzung“ sowie in Produkte, die ihre Anlageziele direkt an den UN-SDGs (Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen) ausrichten, zu investieren. Aufgrund der fortlaufenden Weiterentwicklung der Produkt- und Dienstleistungswelt im Wertpapierbereich sind die Auswirkungen der künftigen Veränderungen noch offen.  

Die aufgeführten Standards und Ausschlüsse finden aktuell nur im Beratungskontext des Depot B Anwendung. Geschäftsarten bei denen die apoBank nicht aktiv an dem Entscheidungsprozess beteiligt ist, bleiben hiervon unberührt (zum Beispiel  Depotbankfunktion).  

Portfoliosteuerung der Eigenanlage (Depot A)  
Im Wertpapierselektionsprozess werden für das Depot A Nachhaltigkeitsanleihen gegenüber konventionellen Anleihen eines Emittenten unter Beachtung von Diversifikations- und Liquiditätseffekten bevorzugt, sofern das Renditeniveau gleich ist.

Der Mindeststandard bei der oben dargestellten Fremdanlage / Depot B (Ausschluss kontroverser Waffen und Direktinvestitionen in Agrarrohstoffe, die zu Preisspekulationen beitragen) wird bei der Eigenanlage vollumfänglich umgesetzt. Beim Management von Nachhaltigkeitsrisiken in der Eigenanlage ist eine Erweiterung der aktuellen Ausschlussliste (Mindeststandard) sowie der Investitionsregeln geplant. Des Weiteren streben wir an, den Umfang der Prüfungs- und Kontrollschritte im Portfoliomanagement mit explizitem ESG-Bezug zu erweitern. Die erläuterten Ergänzungen sollen bis Jahresende 2021 vorgenommen werden.  

Ressourcenverbrauch  
Außerhalb des direkten Dienstleistungsangebots an den Kunden arbeitet die apoBank im Arbeitskreis Nachhaltigkeit auch an Verbesserungen innerhalb der Organisation. Wie unter den Kriterien 2 und 3 sowie den Kriterien 11-13 dargestellt, erarbeitet die Bank kontinuierlich Fortschritte, die beispielsweise die CO2-Bilanz des Unternehmens oder den schonenden Umgang mit Ressourcen vorantreiben. Die genaue Messung der Auswirkung jeder einzelnen Maßnahme wird aktuell nicht durchgeführt. Jedoch fließen die Ergebnisse in die von der apoBank erstellte jährliche Ökobilanz nach dem Standard des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e. V. (VfU) ein, der sich für Finanzdienstleister etabliert hat.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 10

Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.

(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)

Aktuell verfolgen rund 7 % - entspricht 775 Mio. Euro - des Bestandsvolumens der aktiv vertriebenen Fondsprodukte eine explizit nachhaltige Investmentstrategie (2019: 6 %). Per 31. Dezember 2020 betreute die apoBank Finanzanlagen (Depotvolumen Privatkunden) von 10,4 Mrd. Euro (2019: 9,7 Mrd. Euro). Finanzanlagen definiert die apoBank nach diesem Leistungsindikator als Summe aller Wertpapier- und Fondsanlagen der Privatkunden (Depot B). Aufgrund der ausgeprägten Beratungstätigkeit im Privatkundengeschäft übt die apoBank hier den größten Einfluss aus. Die institutionellen- und Firmenkunden agieren in der Regel autark. Zudem unterliegt die apoBank bei institutionellen- und Firmenkunden bestimmten Einschränkungen aufgrund der vereinbarten Anlagerichtlinien.

Im Depot A finden zudem keine Investitionen in Wertpapiere statt, die der Mindestanforderung (Ausschluss kontroverser Waffen und Direktinvestitionen in Agrarrohstoffe, die zu Preisspekulationen beitragen) entgegenstehen.

Eine Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen Produkte, für die ein Nachhaltigkeitsrating vorliegt beziehungsweise für die Informationen zu Ausschlusskriterien vorliegen. Bei Fonds, die von der apoBank vertrieben werden, bietet Morningstar (Muttergesellschaft des von der apoBank genutzten Anbieters Sustainalytics) als Datenlieferant ein unabhängiges Nachhaltigkeitsrating für einzelne Fondsprodukte an. Weitere Produkte wurden bisher nicht auf Vorliegen eines Nachhaltigkeitsratings analysiert. Vor diesem Hintergrund ist per 31. Dezember 2020 ein Volumen von 4,3 Mrd. Euro im Depot B anhand einer positiven oder negativen Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren beurteilt (2019: 3,8 Mrd. Euro). Im Verhältnis zu den gesamten Finanzanlagen entspricht dies einem Prozentsatz von 41 % (2019: 39 %).