Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.
Ziel der apoBank ist es, das Thema Nachhaltigkeit deutlich stärker in der Produkt- und Dienstleistungspalette zu verankern.
Wesentliche Geschäftsbereiche für die apoBank sind zum einen das Finanzierungsgeschäft im deutschen Gesundheitsmarkt und zum anderen das Anlagegeschäft in Wertpapieren.
Als Finanzinstitut hat die apoBank aufgrund ihrer relativ geringen Ressourcenverbräuche im Vergleich zur produzierenden Industrie nur einen kleinen direkten ökologischen Fußabdruck bei der Erstellung und dem Vertrieb ihrer Dienstleistungen und Produkte (siehe Kriterium 11-13). Durch ihre Anlage- und Finanzierungstätigkeit besteht die Möglichkeit, dass die apoBank Unternehmen fördert, deren Geschäftsmodelle sowohl negative als auch positive Auswirkungen auf die Aspekte der Nachhaltigkeit (Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Umweltbelange, Einhaltung der Menschenrechte, Bekämpfung von Bestechung und Korruption) entfalten. Hiervon wäre die apoBank mittelbar betroffen, da sie die Geschäftsmodelle durch ihre Produkte und Dienstleistungen in gewissen Maße fördern oder auch sanktionieren kann (siehe Kriterium 2).
Kredite Die Finanzierungen seitens der apoBank sind auf die nachhaltige Entwicklung des deutschen Gesundheitsmarkts ausgerichtet. Entsprechend der Zielsetzung des genossenschaftlichen Förderauftrags hat die apoBank seit 2020 in ihrer Geschäfts- und Risikostrategie explizite
Ausschlusskriterien für das Kundenkreditgeschäft formuliert. Wir tätigen kein Kundenkreditgeschäft mit:
- Unternehmen der Rüstungs-, Bergbau-, Öl- und Gasbranche,
- Unternehmen der Pornografie- oder vergleichbarer Branchen (Rotlichtmilieu) sowie Unternehmen, die kontroverses Glücksspiel betreiben,
- Unternehmen, die Waffengeschäfte aller Art tätigen, insbesondere Produktions- und Handelsunternehmen, die uranhaltige Munition, Streubomben, ABC-Waffen und Anti-Personen-Minen herstellen oder damit handeln,
- Unternehmen, die gegen international anerkannte Prinzipien im Bereich der Menschen- und Arbeitsrechte, insbesondere die acht Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation (ILO), verstoßen,
- Unternehmen, die Tierversuche durchführen, die über das gesetzliche Maß hinausgehen,
- Unternehmen und Projekten, von denen signifikante Gefahren für die Umwelt ausgehen, wie Uranabbau, Kohlekraft (auch Verflüssigung von Kohle) sowie Projekte der Öl- und Gasbranche, insbesondere Fracking von Öl oder Gas,
- Unternehmen und Projekten der Forstwirtschaft, der Lebensmittelbranche und Agrarrohstoffindustrie sowie Kraftwerksbetreibern zur Energieerzeugung,
- Unternehmen, die hochprozentige alkoholische Getränke herstellen oder damit handeln,
- tabakproduzierenden Unternehmen.
Spekulative Immobilienfinanzierungen werden von der apoBank ebenfalls nicht begleitet. Darüber hinaus wird im Jahr 2021 geprüft, inwiefern Nachhaltigkeitskriterien in den Kreditgewährungs- und Ratingprozessen eingebunden werden können.
Anlagegeschäft Bei den Eigen- und Fremdanlagen in Wertpapieren findet bei der apoBank ein kontinuierlicher Prozess zur Förderung eines nachhaltigeren Handelns statt.
Im Jahr 2020 wurde die Infrastruktur für Nachhaltigkeitsdaten weiter ausgebaut. Hierfür werden die Informationen von Sustainalytics, eines der größten Nachhaltigkeitsanalysehäuser, verwendet.
Fremdanlage: Beratung / Vermögensverwaltung (Depot B) Die apoBank prüft fortlaufend die Erweiterung und Veränderung des Produkt- und Dienstleistungsangebotes zugunsten einer nachhaltigeren Ausrichtung. Entsprechende Weiterentwicklungen werden im Fachbereich Asset Management erarbeitet und im Arbeitskreis Nachhaltigkeit vorgestellt. Dabei werden auch die Fondsgesellschaften, im Besonderen die strategischen Partner der apoBank, als Ideengeber in den Innovationsprozess eingebunden.
Die apoBank hat die Produktpalette definiert, die ausschließlich im Beratungsgeschäft Privatkunden eingesetzt werden darf. Die dort aufgenommenen Produkte durchlaufen einen Produkteinführungsprozess, bei dem das Asset Management der apoBank für die Sicherung der Produktqualität verantwortlich ist. In diesem Zusammenhang soll auch das Volumen der nachhaltig ausgerichteten Anlageprodukte gesteigert werden. Dies erfolgt nicht direkt über eine Quotensteuerung, sondern indirekt über die dem Kunden zur Auswahl gestellten Produkte und Dienstleistungen. Dabei sind die Wünsche und Bedürfnisse des einzelnen Kunden maßgeblich.
Mit Ausweitung unserer Produktpalette haben wir unser Ziel erreicht, das Volumen nachhaltig ausgerichteter Anlageprodukte zu steigern. Damit verbunden ist die Aussteuerung von Produkten, die nicht die apoBank-Mindestanforderung (Mindeststandard) an nachhaltige Anlagen erfüllen.
Der
Mindeststandard umfasst folgende vollständigen Ausschlüsse:
- keine Investitionen in kontroverse Waffen – Definition ist angelehnt an die des Nachhaltigkeitsanalysehauses Sustainalytics und umfasst unter anderem Streumunition, Landminen und ABC-Waffen,
- keine Investitionen in Produkte, die über Direktinvestitionen in Agrarrohstoffe, Spekulationen mit diesen fördern.
Der Mindeststandard gilt für alle neu in der apoBank eingesetzten Produkte und Dienstleistungen und soll bis 2025 auch für alle bestehenden Produkte und Dienstleistungen umgesetzt werden.
Neben diesem Mindeststandard hat die apoBank zusätzlich einen Nachhaltigkeitsfilter eingeführt.
Der
Nachhaltigkeitsfilter umfasst zusätzlich zum Mindeststandard die folgenden Ausschlusskriterien, die sich an den von Morningstar (Muttergesellschaft des von der apoBank genutzten Anbieters Sustainalytics) gesetzten Umsatzschwellenwerten orientieren:
- Tabak (10%),
- Pornografie (50%),
- Glücksspiel (5%),
- Handfeuerwaffen (5%).
Durch ein fortlaufendes Monitoring der Ausschlusskriterien erfolgt eine dauerhafte Anpassung an Marktgegebenheiten.
Der Nachhaltigkeitsfilter findet Anwendung bei allen als nachhaltig ausgewiesenen Produkten und Dienstleistungen.
Neben dem Nachhaltigkeitsfilter kommt bei explizit für das Thema Nachhaltigkeit selektierten Produkten (in der Regel Fonds) auch die Pflichtanforderung zum Tragen, dass die managende Gesellschaft über ein Nachhaltigkeitsresearch verfügt und dieses auch bei dem Management des Produktes zur Anwendung kommt.
Für direkt von der apoBank verwalteten Wertpapiere, zum Beispiel in der Vermögensverwaltung, hat die Bank begonnen, den Mindeststandard schon jetzt unter Wahrung des Kundeninteresses sowie der Produkt- beziehungsweise Dienstleistungsstrategie bestmöglich umzusetzen.
Ende des Jahres 2021 soll die Vermögensverwaltung „apoVV SMART" lediglich Produkte mit expliziter Nachhaltigkeitsintegration beinhalten. Aktuell ist eine entsprechende Umsetzung aufgrund am Markt fehlender geeigneter Strategien noch nicht vollumfänglich möglich. Für Kategorien, für die bisher keine adäquaten Produkte durch Drittanbieter lanciert wurden, unterstützt die apoBank Geschäftspartner und andere Akteure entlang der Wertschöpfungskette, auch für diese Kategorien entsprechende nachhaltige Produkte bereitzustellen.
Darüber hinaus haben Kunden der apoBank die Möglichkeit, in Themensegmente wie „Wasseraufbereitung und verbesserte Ressourcennutzung“ sowie in Produkte, die ihre Anlageziele direkt an den UN-SDGs (Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen) ausrichten, zu investieren. Aufgrund der fortlaufenden Weiterentwicklung der Produkt- und Dienstleistungswelt im Wertpapierbereich sind die Auswirkungen der künftigen Veränderungen noch offen.
Die aufgeführten Standards und Ausschlüsse finden aktuell nur im Beratungskontext des Depot B Anwendung. Geschäftsarten bei denen die apoBank nicht aktiv an dem Entscheidungsprozess beteiligt ist, bleiben hiervon unberührt (zum Beispiel Depotbankfunktion).
Portfoliosteuerung der Eigenanlage (Depot A) Im Wertpapierselektionsprozess werden für das Depot A Nachhaltigkeitsanleihen gegenüber konventionellen Anleihen eines Emittenten unter Beachtung von Diversifikations- und Liquiditätseffekten bevorzugt, sofern das Renditeniveau gleich ist.
Der Mindeststandard bei der oben dargestellten Fremdanlage / Depot B (Ausschluss kontroverser Waffen und Direktinvestitionen in Agrarrohstoffe, die zu Preisspekulationen beitragen) wird bei der Eigenanlage vollumfänglich umgesetzt. Beim Management von Nachhaltigkeitsrisiken in der Eigenanlage ist eine Erweiterung der aktuellen Ausschlussliste (Mindeststandard) sowie der Investitionsregeln geplant. Des Weiteren streben wir an, den Umfang der Prüfungs- und Kontrollschritte im Portfoliomanagement mit explizitem ESG-Bezug zu erweitern. Die erläuterten Ergänzungen sollen bis Jahresende 2021 vorgenommen werden.
Ressourcenverbrauch Außerhalb des direkten Dienstleistungsangebots an den Kunden arbeitet die apoBank im Arbeitskreis Nachhaltigkeit auch an Verbesserungen innerhalb der Organisation. Wie unter den Kriterien 2 und 3 sowie den Kriterien 11-13 dargestellt, erarbeitet die Bank kontinuierlich Fortschritte, die beispielsweise die CO
2-Bilanz des Unternehmens oder den schonenden Umgang mit Ressourcen vorantreiben. Die genaue Messung der Auswirkung jeder einzelnen Maßnahme wird aktuell nicht durchgeführt. Jedoch fließen die Ergebnisse in die von der apoBank erstellte jährliche Ökobilanz nach dem Standard des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e. V. (VfU) ein, der sich für Finanzdienstleister etabliert hat.