Leistungsindikatoren zu den Kriterien 1 bis 4



GRI 102-15 Zentrale Nachhaltigkeitsauswirkungen, -risiken und -chancen
Um wirtschaftlich langfristig erfolgreich zu sein, berücksichtigen wir in unserem Handeln neben ökonomischen Aspekten auch ökologische und soziale. Dabei streben wir eine über das Gesetzliche hinausgehende Verantwortung gegenüber Eigentümern, Kunden, Mitarbeitern und der Gesellschaft an.
Mit unserer Geschäftstätigkeit unterstützen wir den wichtigen Beitrag der Immobilienwirtschaft zum wirtschaftlichen und sozialen Wohlergehen. Die entwickelte, realisierte und erhaltene Infrastruktur schafft grundlegende und solide Werte für unsere Volkswirtschaft und ist die Ausgangsbasis für Gewerbetätigkeit und Wohnungswirtschaft.
Mit der Finanzierung von Immobilien – insbesondere von Green Buildings – leistet die Berlin Hyp einen wichtigen Beitrag für eine lebenswerte und leistungsfähige Infrastruktur in Deutschland und angrenzenden Ländern Europas. Sie trägt damit auch zur Erfüllung des UN Sustainable Development Goals 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden – bei. 
Wir haben Anforderungen und Vorgehensweisen festgelegt, um verantwortlich mit ESG-Risiken (Environment, Social, Governance) im Regelgeschäft umzugehen. Außerdem hat die Berlin Hyp geschäftliche Aktivitäten in Bezug auf bestimmte kritische Branchen ausgeschlossen. Beispielsweise finanzieren wir keine Immobilien, deren Errichtung oder Betrieb in einem direkten Zusammenhang mit der Herstellung von genetisch modifizierten Organismen oder der Produktion von Tabak oder Alkohol stehen.
Aufgrund der Bedeutung und auch aufgrund der langen Nutzungsphasen von Immobilien ist die ergänzende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Immobilienfinanzierung ein wichtiger Aspekt, unter anderem um eine dauerhafte Werthaltigkeit des Engagements sicherzustellen. Die Berlin Hyp hat darum ein besonderes Interesse, dass ihre Kunden Immobilien errichten bzw. erwerben und betreiben, deren Werthaltigkeit auch durch eine professionelle Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und sozialer Kriterien abgesichert wird. Bei der Immobilienfinanzierung bezieht die Berlin Hyp grundsätzlich den sicheren Umgang ihrer Kunden mit den gesetzlichen Anforderungen aus dem Bau-, Umwelt-, Planungs- und Naturschutzrecht in ihre Entscheidungen mit ein.
GRI 102-14 Erklärung des höchsten Entscheidungsträgers

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
mit unserem Geschäftsmodell sind wir als Berlin Hyp bestens für großvolumige und komplexe Finanzierungen aufgestellt. Rund um das Kerngeschäft konzipieren wir zukunftsorientierte Produkte und Dienstleistungen, die den Kunden einen echten Mehrwert bieten. Dabei steigt die Bedeutung von Nachhaltigkeit stetig – sowohl bei den Banken als auch am Immobilienmarkt. Laut Bundesumweltministerium werden rund ein Drittel des Ressourcenverbrauchs und der CO2 -Emissionen in Deutschland von Gebäuden verursacht. Nachhaltige Lösungen für die Errichtung und Sanierung von Immobilien werden demnach immer wichtiger. Die darin steckenden Chancen hat die Berlin Hyp schon vor Jahren erkannt, Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie verankert und in Prozessen und Strukturen vorangetrieben. In den zurückliegenden zwei Jahren haben wir uns mit großem Erfolg auf die nachhaltige Entwicklung in unserem Kerngeschäft konzentriert und incentivieren seit einiger Zeit Green Building Finanzierungen. Mit ihrer Refinanzierung über Green Bonds haben wir bereits im April 2015 auf dem Kapitalmarkt für Furore gesorgt und den weltweit ersten Grünen Pfandbrief emittiert. Im Herbst letzten Jahres folgte dann die Emission einer Green Unsecured Anleihe. Damit sind wir der erste Emittent, der Green Bonds in zwei Assetklassen begeben hat. Ende 2016 hatten wir 1,8 Mrd. € Green Building Finanzierungen in den Büchern und auch zukünftig wollen wir als regelmäßiger Emittent von Green Bonds am Kapitalmarkt aktiv bleiben. Das positive Feedback in Gesprächen mit verschiedenen Stakeholdern zeigt mir, dass wir mit unserer nachhaltigen Strategie auf dem richtigen Weg sind.

Wir schaffen Werte und verbrauchen dabei Ressourcen. Entsprechend hoch sind die Potenziale, die wir erschließen, wenn wir diesen Prozess an allen Punkten der Wertschöpfung so nachhaltig wie möglich gestalten. Die zehn Prinzipien des UN Global Compact sind daher für uns nicht nur Bekenntnis, sondern ernstgemeinte Verpflichtung. Darüber hinaus haben wir uns ausdrücklich zur Bekämpfung des Klimawandels verpflichtet und wollen mit unseren Produkten seinen Auswirkungen entgegensteuern.

Wir haben uns viel vorgenommen: So soll bis 2020 unser Immobilienportfolio zu 20 Prozent aus grünen Finanzierungen bestehen. Darüber hinaus wollen wir 2017 unseren eigenen CO2-Ausstoß um fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr senken. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir mit
unserem Green Bond Programm zur nachhaltigen Entwicklung des Kerngeschäfts und dem umfassenden Nachhaltigkeitsmanagement bestens aufgestellt sind, um diese Ziele zu erreichen. Die vollständige GRI Bilanz gibt Ihnen hierüber Auskunft.

Ihr

Sascha Klaus
Vorstandsvorsitzender der Berlin Hyp