4. Tiefe der Wertschöpfungskette

Das Unternehmen gibt an, welche Bedeutung Aspekte der Nachhaltigkeit für die Wertschöpfung haben und bis zu welcher Tiefe seiner Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden.

Als Finanzdienstleister unterscheidet sich unsere Wertschöpfungskette von der eines Produktionsunternehmens. Die Nachhaltigkeitsrisiken in unserer Wertschöpfungskette sind damit branchentypisch gering.

Im Wesentlichen sind wir ein regionaler Finanzintermediär mit folgender Wertschöpfungskette: Wir nehmen Geld unserer Kundschaft in Form von Einlagen entgegen und geben es in unserer Region wiederum als Kredite aus. Aufgrund des im Sparkassengesetz NRW festgeschriebenen Regionalprinzips erstreckt sich unser Geschäftsgebiet im Kern über den Rhein-Erft-Kreis, den Rhein-Sieg-Kreis, den Rheinisch-Bergischen Kreis und den Oberbergischen Kreis.  

In der Wertschöpfungskette unseres Kerngeschäftes werden die folgenden Nachhaltigkeitsaspekte bereits beachtet:

- Wir setzen bei unserem Geschäftsmodell auf langfristigen Werterhalt und nicht auf kurzfristige Gewinnmaximierung. Gemeinwohlorientierung und die finanzwirtschaftliche Versorgung der Menschen und Wirtschaft in unserer Region sind Bestandteil unseres öffentlichen Auftrags.
- Wir sind regional tätig (s.o.), das heißt die Einlagen unserer Kunden werden entgegengenommen und in der Region als Kredite wieder ausgegeben.
- Unsere Mitarbeitenden werden nach Tarif und allen in Deutschland geltenden Schutzmechanismen beschäftigt (vgl. Kriterien 14, 15 und 16)
- In unserem Eigengeschäft (Depot A) haben wir einen Nachhaltigkeits-Filter implementiert, der auf Basis von Negativkriterien Geschäfte ausschließt, die im Zusammenhang mit Verstößen gegen den UN Global Compact (u.a. Menschen- und Arbeitsrechte, Korruption oder eklatanten Umweltverschmutzungen) stehen.  

Unsere Waren und Dienstleistungen beziehen wir zu 99% von deutschen Lieferanten und Dienstleistern, die an die in Deutschland geltende Gesetzgebung gebunden sind und somit wiederum wichtige Anforderungen aus dem Themenkreis „Nachhaltigkeit erfüllen, da diese gesetzlich verankert sind (z. B. Menschenrechte und Mindestlohn). Aktuell verpflichten wir unsere Lieferanten und Dienstleister bereits auf die Zahlung von Mindestlöhnen. Darüber hinaus haben wir eine Richtlinie erarbeitet, anhand derer wir unsere Lieferanten und Dienstleister auf die Einhaltung einschlägiger Nachhaltigkeits-Standards (orientiert an den UN Global Compact) zunehmend verpflichten werden. Diese wurde unseren Lieferanten und Dienstleistern in 2019 zur Verfügung gestellt und wird in 2021 verbindlich in Kraft treten. Zusätzlich finden anlassbezogen Gespräche zu Nachhaltigkeitsthemen in der Wertschöpfungskette mit den jeweiligen Dienstleistern (bspw. zu der Verpackung von Material/Werbegeschenken) statt. Wir planen zum Beispiel eine Nachhaltigkeitsanalyse bzgl. unseres Materialeinkaufs durchzuführen, um daraus abzuleiten, welche Umweltartikel wir als Alternative zu herkömmlichen Büromaterial einsetzen können, sofern der entsprechende Prozess nicht rein digitalisiert darzustellen ist.  

Bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung unserer Nachhaltigkeit betrachten wir derzeit weitere Aspekte unseres Kerngeschäftes und entwickeln Maßnahmen, um Nachhaltigkeit auch dort stärker zu integrieren.