Das Unternehmen gibt an, welche Bedeutung Aspekte der Nachhaltigkeit für die Wertschöpfung haben und bis zu welcher Tiefe seiner Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden.
Die GIZ ist für die Bundesregierung sowie für andere öffentliche und private Auftraggeber in Deutschland und in aller Welt tätig, um Dienstleistungen für nachhaltige Entwicklung zu konzipieren und umzusetzen.
Knapp die Hälfte des Geschäftsvolumens 2013 und 2014 haben wir an die Privatwirtschaft vergeben; fast drei Viertel hiervon für Beratungsdienstleistungen (2014: 725 Mio. €). Ca. 15 Prozent werden für Sachgüter aufgewendet, die an unsere Projektpartner übergeben werden. Dabei handelt es sich vor allem um Kraftfahrzeuge, medizinische Geräte, Medikamente, Stromerzeugungsaggregate, Solarenergiesysteme, Druckerzeugnisse sowie IT-Hard- und Software.
Als öffentlicher Auftraggeber ist die GIZ an das Vergaberecht gebunden. Für alle Beschaffungen gelten die Grundsätze Wirtschaftlichkeit, Transparenz, Wettbewerb, Gleichbehandlung der Bieter sowie Sozial- und Umweltverträglichkeit.
Sofern technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll, tätigt die GIZ Beschaffungen grundsätzlich im Einsatzland und trägt damit zur dortigen Wertschöpfung bei. Bei diesen dezentralen Beschaffungen stellen wir transparente Verfahren sicher. Alle durch die Zentrale vergebenen Dienstleistungsaufträge werden auf unserer Webseite veröffentlicht.
In unseren „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ (siehe Kriterium 1) verpflichten wir auch unsere Zulieferer, die Kernarbeitsnormen der ILO einzuhalten und die Grundsätze integren Verhaltens zu respektieren. Bei Verletzung dieser Klauseln behalten wir uns Sanktionsmaßnahmen vor. In unseren Finanzierungsverträgen verpflichtet sich der Empfänger, die ratifizierten Kernarbeitsnormen einzuhalten. Das stellen unser Risikomanagement-Gremium und die Integritätsberater sicher.
Zur Einhaltung von Umwelt- und Klimaschutzkriterien bei diesen Einkäufen wurde das bisherige Green Procurement-Konzept im Oktober 2015 durch den „Bericht Nachhaltige Beschaffung“ abgelöst, der eine handlungsleitende Funktion hat.
Er enthält eine Reihe von Praxisbeispielen und handlungsleitenden Beschreibungen für Beschaffungen in verschiedenen Bereichen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Integration von Nachhaltigkeitskriterien in öffentlichen Vergabeverfahren. Der Bericht wird fortlaufend aktualisiert.
Das Business Partner Screening ist ein zentrales Instrument der GIZ, um Risiken noch vor Unternehmenskooperationen oder -beauftragungen sichtbar zu machen. In einem ersten Schritt werden Tätigkeitsfeld und Reputation sowie das Engagement für Nachhaltigkeit des potentiellen Partnerunternehmens beurteilt. Die Bewertung umfasst auch das entsprechende Mutterunternehmen und gilt ebenso für gemeinnützige Organisationen. In einem zweiten Schritt werden die Inhalte des geplanten Projekts hinsichtlich ethischer und rechtlicher Fragen bewertet. Die Ergebnisse werden anhand eines Punktesystems festgehalten. Damit wird eine Risikobewertung in niedrig, mittel oder hoch vorgenommen und wenn nötig Auflagen für eine Beauftragung definiert. Dies ist unser zentrales Instrument, um Compliance und Reputation in der Wertschöpfungskette sicherzustellen.
2014 wurden insgesamt 60 Business Partner Screenings durchgeführt (2013: 51). Davon wurden 16 Screenings mit einem niedrigen Risiko bewertet, 38 mit einem mittleren Risiko und sechs mit einem hohen Risiko. Während des Berichtszeitraums wurde keine Partnerschaft aufgrund der Ergebnisse abgelehnt, jedoch in einigen Fällen risikomindernde Maßnahmen ergriffen, um einem zukünftigen Reputationsrisiko entgegenzuwirken. Die genauen Fallzahlen werden bisher nicht zentral nachgehalten.
Die Vorhaben im Auftrag des BMZ unterliegen einer Umwelt- und Klimaprüfung. Damit erschließen wir frühzeitig Potenziale für mehr Umweltqualität der Aktivitäten, zusätzliche Treibhausgasminderungen und unterstützen die Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel in Kooperationsländern. Ebenso führen wir eine Genderanalyse durch, die Aufschluss darüber gibt, welchen konkreten Beitrag die Maßnahme zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern leisten kann.
Wir betrachten es als unsere Pflicht, möglichen Verletzungen der Menschenrechte vorzubeugen und ihnen, wenn nötig, gezielt entgegenzuwirken. Das gilt für das gesamte Unternehmen und alle Leistungen.
Die internen Kontrollsysteme der GIZ gewährleisten, dass die Projekte mit einer hohen kaufmännischen Qualität durchgeführt werden. Regelmäßig überprüfen wir, ob die finanziellen und administrativen Abläufe in den Vorhaben korrekt und wirtschaftlich sind und die diesbezüglichen internen Regeln eingehalten werden. Im Rahmen der Regelprüfungen im In- und Ausland prüft die Stabsstelle Revision die Qualität der internen Kontrollen der Projekte. Über diese regelmäßigen Kontrollen hinaus überprüfen zudem Wirtschaftsprüfer regelmäßig die Projekte und Jahresabschlüsse der GIZ. Außerdem führen die Preisprüfungsstelle des Regierungspräsidiums Darmstadt und der Bundesrechnungshof Prüfungen durch.
Im
Fortschrittsbericht 2015 finden sich auf den Seiten 20–23 weitere Informationen zum Thema Produktverantwortung (bindende Standards, gesetzliche Kriterien und ethische Selbstverpflichtungen) und auf Seite 26 zum Thema Beschaffung.