Das Unternehmen gibt an, welche Bedeutung Aspekte der Nachhaltigkeit für die Wertschöpfung haben und bis zu welcher Tiefe seiner Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden.
Das Kerngeschäft der DekaGruppe umfasst unter anderem die Bereitstellung von Wertpapier und Immobilienanlagen für private und institutionelle Investoren. Unternehmen der DekaGruppe sind demnach im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit direkt oder indirekt beim Aufsetzen von Fondsstrukturen beteiligt und haben an der Zielsetzung und dem Design dieser Strukturen mitgewirkt. Darüber hinaus deckt die Gruppe sämtliche Funktionen entlang der für das Fondsgeschäft üblichen Wertschöpfungskette ab.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tritt zum 1. Januar 2023 vollständig in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, grundlegende Menschenrechte in den Lieferketten von Unternehmen zu schützen und insbesondere das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit durchzusetzen. Auch Umweltbelange sind hierbei relevant, wenn sie zu Menschenrechtsverletzungen führen oder dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen. Das LkSG gilt in einer ersten Phase für Unternehmen mit in der Regel mindestens 3.000 in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Damit fällt auch die DekaBank in den Anwendungsbereich des LkSG. Die Umsetzung der damit verbundenen Anforderungen wird für die DekaBank und deren Lieferanten sowie für die Tochtergesellschaften, auf die die DekaBank einen bestimmenden Einfluss ausübt, erfolgen. Im Zuge der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen wurde bis Ende des Geschäftsjahres 2022 ein Menschenrechtsbeauftragter benannt und ein Beschwerdeverfahren gemäß den Anforderungen des LkSG eingerichtet. Im Jahr 2023 werden weitere Schritte zur Umsetzung des LkSG folgen, u. a. die Risikoanalysen für den eigenen Geschäftsbereich und die unmittelbaren Zulieferer. Wie durch das LkSG vorgesehen, wird die DekaBank auch über die Ergebnisse der Analysen sowie die abgeleiteten Maßnahmen transparent berichten und nach Durchführung der Risikoanalyse die vom LkSG geforderte Grundsatzerklärung veröffentlichen. Zusätzlich veröffentlicht die DekaBank – über das gesetzliche Erfordernis hinaus – bereits Anfang 2023 eine Erklärung zu ihrer Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt in ihren Lieferketten. (VGL.
https://deka.de/deka-gruppe/unsere-verantwortung/wie-wir-nachhaltigkeit-leben/in-der-unternehmensfuehrung/wirtschaft-menschenrechte ).
Der strategische Einkauf der DekaBank hat im Berichtsjahr Waren und Dienstleistungen im Wert von insgesamt 343 Mio. Euro brutto (2021: 300 Mio. Euro) beschafft. Rund 85 Prozent der Vertragspartner des strategischen Einkaufs wurden in Deutschland beauftragt, der Rest bei europäischen Zulieferern.
Für die Auswahl der Lieferanten hat die DekaBank nachhaltigkeitsbezogene Anforderungen sowohl an die Qualität der bezogenen Produkte und Leistungen als auch an die Unternehmensführung der Lieferanten und Dienstleister definiert. Zentrale Eckpunkte der unternehmensbezogenen Anforderungen sind in der Nachhaltigkeitserklärung fixiert, die die größten Lieferanten vor der Aufnahme der Geschäftsbeziehung unterzeichnen. Darin verpflichten sie sich u. a. dazu, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) einzuhalten. Im Zuge einer umfassenden Überprüfung der Nachhaltigkeitserklärung im Jahr 2021 wurde festgelegt, dass die Vertragspartner der DekaBank bei Bestehen von Anhaltspunkten für Verstöße zu einer Stellungnahme und Dokumentation verpflichtet sind, um eine Beurteilung der Situation zu ermöglichen. Per Ende 2022 hatten 360 Lieferanten die Erklärung unterzeichnet. Sie stehen für etwa 85 Prozent des Beschaffungsvolumens im strategischen Einkauf. Die verbleibenden 15 Prozent betreffen kleinere Beratungs- und Softwareunternehmen, bei denen unter Abwägung der potenziellen Auswirkungen auf die relevanten Nachhaltigkeitsaspekte und des Aufwandes für die Einholung und Nachverfolgung der Erklärung auf die Unterzeichnung verzichtet wird.
Alle neuen Lieferanten sind verpflichtet, im Einkaufsportal der DekaBank Angaben zu ihren Standards und Leistungen im Umweltmanagement zu machen. Dadurch haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Beschaffung die Möglichkeit, entsprechende Aspekte bei den Verhandlungen mit den Lieferanten zu berücksichtigen. Im Berichtsjahr wurden mit insgesamt 30 Lieferanten aus den Bereichen Beratung, Personal und IT neue Nachhaltigkeitserklärungen geschlossen.
Sofern die DekaBank im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Lieferantenaudits Verstöße gegen in der Nachhaltigkeitserklärung festgelegten Anforderungen identifiziert oder auf anderen Wegen davon erfährt, erhält der Lieferant die Möglichkeit, die festgestellten Mängel zu beseitigen. Geschieht dies nicht oder in aus Sicht der DekaBank unzureichender Weise, wird ein mehrstufiger Prozess in Gang gesetzt, an dessen Ende die Kündigung des Vertragsverhältnisses stehen kann. Im Berichtsjahr kam es zu keiner Beendigung einer Lieferantenbeziehung aufgrund von Verletzungen der Nachhaltigkeitsverpflichtung.
Nachhaltigkeitskriterien haben auch bei der Auswahl von Produkten und Leistungen eine hohe Bedeutung. So wurden 2022 neue energiesparende Rechner für die Deka-Gruppe bestellt, der Austausch der Geräte findet Anfang 2023 statt. Die insgesamt rund 5.000 Desktop-PCs und Notebooks genügen den Anforderungen des Umweltzeichens „Energy Star“ in der aktuellen Version 8.0 und dem EPEAT Gold Standard.
Die Werbemittel werden zum weit überwiegenden Anteil von einem Lieferanten bezogen, dessen Nachhaltigkeitsmanagement durch den Auditor Ecovadis geprüft wurde. Er hat sich zudem dazu verpflichtet, die Prinzipien des UN Global Compact zu berücksichtigen und jährlich über deren Einhaltung zu berichten. Bei der Auswahl von Hotels für die Durchführung von Veranstaltungen achtet die DekaBank darauf, dass diese mit mindestens einem anerkannten Umwelt- bzw. Nachhaltigkeitssiegel, beispielsweise dem Biosphere Responsible Tourism-Zertifikat, ausgezeichnet sind oder über ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem, z. B. nach EMAS oder ISO 14001, verfügen.
Das Kernsortiment an Büromaterialien wurde Anfang 2021 auf ausschließlich ökologische Artikel umgestellt. Diese Produkte zeichnen sich dadurch aus, dass sie entweder mit einem anerkannten Siegel zertifiziert sind (Blauer Engel, EU-Ecolabel, FSC-/PEFC-Zertifikat) oder zu 100 Prozent aus Altpapier bestehen bzw. lösungsmittelfrei hergestellt wurden. Darüber hinaus beinhaltet das Sortiment Artikel aus recyceltem Kunststoff oder mit Gehäusen aus natürlicher, nachwachsender und kompostierbarer Zellulose.
(Beschaffungskapitel (NHB 2022 S. 26 f.))