4. Tiefe der Wertschöpfungskette

Das Unternehmen gibt an, welche Bedeutung Aspekte der Nachhaltigkeit für die Wertschöpfung haben und bis zu welcher Tiefe seiner Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden.

Wir sind uns unserer Verantwortung für vor- und nachgelagerte Wertschöpfungsstufen bewusst. Wir wollen uns für die Einhaltung ökologischer und sozialer Standards in der gesamten Wertschöpfungskette einsetzen. Daher wählt SÜLZLE seine Vertragspartner sorgfältig aus und erwartet von ihnen, dass sie sich gleichermaßen an den Vorgaben der SÜLZLE Compliance Richtlinie orientieren und die relevanten Mitarbeitenden in Kenntnis setzen. Wir wollen bei der Auswahl von Produkten sowie deren Herstellern, Dienstleistern verstärkt auf Nachhaltigkeitskriterien achten. Wir haben uns dazu zum Ziel gesetzt eine Beschaffungsrichtlinie zu definieren. Diese soll bis Ende 2023 in der gesamten Unternehmensgruppe in Kraft gesetzt werden.  

Um relevante Nachhaltigkeitsaspekte in der Wertschöpfungskette zu identifizieren wurde 2021 die Lieferkette von SÜLZLE analysiert. Mit Hilfe des Nachhaltigkeitsteams wurden die einzelnen Wertschöpfungsstufen identifiziert. Schwierigkeiten stellten bei der Analyse der Lieferkette die Integration der vielseitigen Geschäftsmodelle dar.

Es wurden folgende Wertschöpfungsstufen identifiziert: 
Rohmaterial – Vorprodukte/ Komponenten – Produkte – Anlieferung – Weiterverarbeitung – Auslieferung - Montage - Rückbau 

Innerhalb der Wertschöpfungskette konnten ökologische als auch soziale Risiken identifiziert werden. Diese wurden mit Hilfe von strategischen Analyseinstrumenten analysiert und entsprechend priorisiert. Die Priorisierung erfolgte anhand des potentiellen Risikos und der Einflussmöglichkeit. SÜLZLE steht in diesen Themen im ständigen Austausch mit wesentlichen Kunden und Lieferanten entlang der Wertschöpfungskette. Dies erfolgt sowohl in Netzwerken (z.B. Allianz für Klima und Entwicklung) als auch persönlich. Zu den wesentlichen Risiken zählen hohes Emissionsaufkommen und die Einhaltung von Menschenrechten sowie der ILO Kernarbeitsnormen. So wurde als zentrales Risiko der Einsatz von Nachunternehmern in der SÜLZLE Gruppe bestimmt. Insbesondere bei der Weiterverarbeitung von Stahl sowie bei der Verlegung auf der Baustelle werden Nachunternehmer eingesetzt. SÜLZLE sieht über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus Handlungsbedarf die Einhaltung mindestens formal sicherzustellen. Daher findet unsere Compliance-Richtlinie insbesondere dort Anwendung, wo SÜLZLE Leistungen in Form von Dienst- oder Werkleistungen beauftragt. SÜLZLE erwartet in diesem Fall, dass der jeweilige Partner seinen Verpflichtungen seinen Mitarbeitenden gegenüber in Bezug auf steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen sowie Mindestlohn und Entsendegesetz einhält.  

SÜLZLE hat in den letzten Jahren Maßnahmen über die gesetzlichen Anforderungen entwickelt, um an dieser Stelle präventiv tätig zu werden. Einen besonderen Stellenwert weist hierbei der soziale Dialog auf. Basierend auf einem prozessorientierten Nachunternehmermanagement erfasst SÜLZLE sämtliche relevanten Dokumente seiner Nachunternehmer und überwacht diese in Ampelsystemen auf Aktualität und Einhaltung. Der Wichtigkeit des Themas angemessen liegt hier ein besonderer Fokus in der weiteren Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie. Es werden aktuell weitere Programme und Maßnahmen zur Prävention aktiv im Unternehmen erörtert.