4. Tiefe der Wertschöpfungskette

Das Unternehmen gibt an, welche Bedeutung Aspekte der Nachhaltigkeit für die Wertschöpfung haben und bis zu welcher Tiefe seiner Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden.

Die Lieferkette der LfA erstreckt sich über verschiedene Warengruppen, wie beispielsweise Büromaterial, Lebensmittel, Personaldienstleistungen, IT und vieles andere mehr. Verschiedene Organisationseinheiten sind dafür zuständig, die Bank zum Zwecke ihrer Leistungserstellung mit den notwendigen Gütern und Dienstleistungen zu versorgen.  

Der Beschaffungsprozess ist in der LfA nachhaltig ausgerichtet. Als Anstalt des Öffentlichen Rechts berücksichtigt sie beispielsweise die „Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen“ sowie die Beschlüsse und Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsregierung und des Bayerischen Landtags wie den „Equal-Pay-Beschluss“ oder die "Bekanntmachung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit". In einer Dienstanweisung „Beschaffungswesen“ ist der Prozess einheitlich geregelt. Danach sind Beschaffungen unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben (Vergabeverordnung (VgV), Verdingungsordnung für Leistungen (VOL), Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) etc.) durchzuführen, um beispielsweise dadurch auch die Einhaltung von Umweltstandards bei Lieferanten, die Vermeidung untertariflicher Entlohnung und eine größtmögliche Umweltverträglichkeit bei den zu beschaffenden Materialien zu erzielen. Darüber hinaus enthalten die Beschaffungsgrundsätze der LfA bei den Zuschlags- bzw. Eignungskriterien neben den Kriterien Preis, Qualität, Wartungskosten, Zweckmäßigkeit, Risiken etc. auch ausdrücklich das Kriterium der Umweltverträglichkeit.  

Wo immer es möglich ist, arbeitet die LfA mit regionalen und auch mit kleineren Lieferanten zusammen. Auch bei diesen wird versucht, neben den aufgezeigten, im öffentlichen Bereich geltenden Umweltschutz- und Nachhaltigkeitskriterien auf Nachhaltigkeitsverpflichtungen, -richtlinien und -erklärungen hinzuwirken, sofern die jeweilige Betriebsgröße die Möglichkeiten dazu bietet. Seit 2005 ist die Lebensmittelbeschaffung für die Verpflegungszubereitung in der Kantine sukzessive auf Bio-Produkte umgestellt worden.  

Lieferantenaudit: Anhand von Unternehmenszertifizierungen und Produktauszeichnungen (z.B. DIN EN ISO 14000ff, Umweltpakt Bayern, Blauer Engel, EU-Ecolabel, FSC-Siegel, natureOffice etc.) wird auf die Verpflichtung der Lieferanten zu nachhaltigem Wirtschaften geachtet. Ab einem Auftragswert von 30.000 EUR wird über mögliche Lieferanten, die zur Auswahl stehen, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister eingeholt. Liegen keine Eintragungen vor, wird damit bestätigt, dass keine Gewerbeuntersagungen, Rücknahmen von Erlaubnissen/Konzessionen etc. beispielsweise aufgrund von Umweltvergehen oder Verstößen gegen das Mindestlohngesetz vorliegen. Bei der Beschaffung von IT-Systemen wird die Einhaltung von Umweltnormen, etwa bei Monitoren (TCO Certified Displays 6, Energy Star), bei Client-Hardware (Energy Star, EPEAT) und bei Netzteilen (Plus80 Norm) beachtet. 

Damit stellt die LfA sicher, dass Umwelt- und Sozialaspekte bei allen wesentlichen Beschaffungsvorgängen zum Tragen kommen und über die Bank hinaus Wirkung zeigen. In Planung ist ein Verhaltenskodex für Lieferanten, dessen Anforderungen und Grundsätze wesentlicher Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen diesen und der LfA werden sollen. Der Verhaltenskodex für Lieferanten geht in die Zielplanung für 2020 ein. 

Hinweis: Unter Kriterium 10 (Innovations- und Produktmanagement) wird die Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten im Förder- und Anlagengeschäft erläutert. Beides bezieht sich nicht auf die Lieferkette, aber auf andere Aspekte der Wertschöpfungskette im weiteren Sinn.