Das Unternehmen gibt an, welche Bedeutung Aspekte der Nachhaltigkeit für die Wertschöpfung haben und bis zu welcher Tiefe seiner Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden.
Geprüft durch Mazars
Limited assurance (Durchsicht mit begrenzter Sicherheit)
Als Versicherungs- und Finanzdienstleister erbringt die Debeka den Großteil ihrer Wertschöpfung selbst. Ihre Produkte und Dienstleistungen durchlaufen schwerpunktmäßig die Schritte Produktentwicklung, Vertrieb und Service für Mitglieder und Kunden sowie die Schadens- und Leistungsbearbeitung. Außerdem spielt die Kapitalanlage eine bedeutende Rolle für die Wertschöpfung. Auf allen (wesentlichen) Stufen wird darauf geachtet, dass die Wertschöpfung verantwortungsvoll erbracht wird. Hierzu nutzt die Debeka zum Beispiel in der Kapitalanlage Ausschlusskriterien und die Beratung sowie der Vertrieb der Produkte erfolgen ausschließlich über den festangestellten Außendienst.
Die Einhaltung von Nachhaltigkeitsaspekten in jeder Phase der Wertschöpfung wird durch deren Verankerung im Leitbild und in der Geschäftsstrategie gewährleistet. Demnach werden bei strategischen und operativen Entscheidungen ökonomische, soziale und ökologische Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt. Bei allen Anschaffungen, Einrichtungen von Büroräumen usw. sind neben technischen und wirtschaftlichen Erfordernissen insbesondere Umweltschutzgesichtspunkte zu berücksichtigen. Darauf achtet ein eigens hierfür eingerichteter Ausschuss aus Führungskräften und Arbeitnehmervertretern. In einer Rahmenbetriebsvereinbarung bestehen detaillierte und auf die jeweiligen Produkte zugeschnittene Verfahrensabläufe (Checklisten), die bei Bestellungen angewendet werden. Die Vereinbarung soll die Nachhaltigkeit und ein nachhaltigkeitsbewusstes Verhalten des Unternehmens und der Mitarbeiter fördern. Die Debeka achtet bei allen Zulieferern auf die Einhaltung der Mindestlöhne und beurteilt die Qualität von Waren und Dienstleistungen. Sie prüft außerdem die Preis- und Lieferleistung, die kaufmännische Qualität sowie die Termin- und Mengentreue. Eine Kommunikation mit den Zulieferern findet zu diesen Kriterien statt, sofern Grund zur Beanstandung besteht. Über die Zulieferer hinaus (1. Ebene) erfolgt bisher keine weitere Prüfung.
In der neuen „Beschaffungsrichtlinie“ ist u. a. festgelegt, dass die Bedarfsstellen vorab die ökologischen und sozialen Kriterien analysieren. Dazu zählt bspw. ob und in welcher Form Aspekte einer umweltfreundlichen und energieeffizienten Systemlösung berücksichtigt werden können. Ebenfalls zählen die Ermittlung und Einhaltung sozialer Kriterien zu den Anforderungen. Hierzu wird ein entsprechendes Vorgehen abgestimmt.
Insbesondere die über 8.000 festangestellten Außendienstmitarbeiter können Kundenbedürfnisse erkennen und aufnehmen. Dieses Wissen findet systematisch Eingang in die Produktentwicklung und
-optimierung.