4. Tiefe der Wertschöpfungskette

Das Unternehmen gibt an, welche Bedeutung Aspekte der Nachhaltigkeit für die Wertschöpfung haben und bis zu welcher Tiefe seiner Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden.

Als Abfallwirtschaftsunternehmen betrachten wir in diesem Kriterium vor allem die Verwertungskette der Abfälle, beginnend bei der Sammlung durch die RSAG. Nach der Sammlung werden die Abfälle zu den Entsorgungsanlagen transportiert, sortiert, weiterbehandelt und verwertet. Für die Sortier-, Recycling- und Verwertungsprozesse sind technologisch aufwändige Anlagen und qualifizierte Fachkräfte nötig. Einige Stoffe behandelt die RSAG daher nicht selbst, sondern gibt sie an hochspezialisierte Verwertungspartner weiter. Beispielsweise sind das Papierfabriken, die aus Altpapier wieder recyceltes Papier herstellen.  

Äußerst wichtig ist die verantwortungsvolle Auswahl unserer Partner – schließlich garantieren wir dem Rhein-Sieg-Kreis und seinen Einwohnern, alle Abfälle fach- und umweltgerecht zu entsorgen. Gelangt der Abfall in die falschen Hände, kann er schnell zur Gefahr für Mensch und Umwelt werden. Die RSAG arbeitet ausschließlich mit zertifizierten Entsorgungsdienstleistern zusammen, die die bestimmungsgemäße Nutzung oder Entsorgung der Abfälle vertraglich garantieren. Zudem arbeiten wir nach dem Näheprinzip, verfolgen also das Ziel, alle Abfälle möglichst nah am Ort der Entstehung zu entsorgen. Das spart nicht nur Transportwege und schont damit das Klima, sondern erleichtert auch die Kontrolle von unserer Seite.  

Der Weg des Abfalls vom Verbraucher bis zur Verwertung ist sehr komplex und eine vollständige Überprüfung der Entsorgungswege daher äußerst schwierig. Um unsachgemäße Entsorgung und illegale Exporte auch in Zukunft zu verhindern, haben wir uns vorgenommen, unsere Stoffströme nachvollziehbar darzustellen. In der Grafik „Was passiert mit meinem Abfall?“ in unserem Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht 2018 (S. 40+41) haben wir die Wege des Abfalls aus dem Rhein-Sieg-Kreis transparent abgebildet.  

Neben Entsorgungsdienstleistern sind die Produzenten der Müllfahrzeuge und Behälter unsere wichtigsten Geschäftspartner. Bei allen Auftragsvergaben und im gesamten Einkauf berücksichtigt die RSAG selbstverständlich die einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen. Alle unsere Lieferanten und Auftragnehmer haben Mindestlohnregeln und soweit vorhanden einschlägige Tarifverträge bzw. tarifvertragliche Regelungen einzuhalten. Die grundlegenden Sozialstandards der Vereinten Nationen, die Themen wie Kinder- und Zwangsarbeit, Vereinigungsfreiheit und Anti-Diskriminierung umfassen, sind zu erfüllen. Unternehmen, die keine Verpflichtungserklärung vorlegen, schließen wir von einer Beauftragung aus.