Das Unternehmen gibt an, welche Bedeutung Aspekte der Nachhaltigkeit für die Wertschöpfung haben und bis zu welcher Tiefe seiner Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden.
Bei einem regional veranlagten öffentlichen Versicherer wie dem BGV steht der Begriff Wertschöpfungskette in einem anderen Kontext im Vergleich zu einem Industrieunternehmen. Den größten Teil der Wertschöpfung erbringt der BGV gemäß seinem Geschäftsmodell selbst. Alle weiteren externen Dienstleister (Beschaffung Büromaterialien, Zulieferer Betriebsrestaurant, Hardware IT, etc...) kommen aus der Region. Es wird in den jeweiligen Vertragsbeziehungen nicht explizit nach Nachhaltigkeitskriterien gefragt.
Nachhaltigkeitskriterien des Kerngeschäfts von der Beratung, über die Produktentwicklung bis zur Kapitalanlage gehen in die laufenden Prozesse ein und werden im Controlling sowie in der Jahresberichterstattung im Kontext des Geschäftsberichts berücksichtigt, evaluiert und kontrolliert.
Hier handelt es sich um ein übergeordnetes, prinzipielles Prozessmanagement. Konkrete ökologische udn soziale Probleme können adhoc nicht benannt werden.
Beratung
Die BGV-Versicherung AG sowie die Badische Rechtsschutzversicherung AG sind dem "Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten" des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) beigetreten und haben sich zu dessen Einhaltung verpflichtet. Wirtschaftsprüfer prüfen im Abstand von zwei Jahren, ob die internen Regeln der Unternehmen für den Vertrieb von Versicherungsprodukten dem Verhaltenskodex entsprechen.
Produkte
2018 wurde der Prozess für die Einführung von neuen Produkten sowie die Produktfreigabe um CSR-Kriterien in der Produktentwicklung ergänzt. Bei Produktentwicklungen wird damit die Möglichkeit zur Integration von sozialen und/oder ökologischen Leistungsbestandteilen geprüft, die bedarfsorientiert und kalkulatorisch sinnvoll sein müssen.
Kapitalanlage
Der BGV investiert sicherheitsorientiert und nachhaltig. Die aktuelle Anlagestruktur wurde angepasst und die Streuung der Anlagen ist nun so ausgerichtet, dass alle Kapitalmärkte der Welt in die Zielallokation aufgenommen wurden. Für das Engagement gelten weiterhin die gesetzlichen Anlagegrundsätze der Sicherheit, Liquidität, Rentabilität und Qualität der Kapitalanlagen. Diese fest verankerten Vorgaben werden im Anlageprozess berücksichtigt. Insgesamt unterscheidet der BGV in seiner Kapitalanlagestrategie zwischen einer auf Sicherheit und Neutralität gründenden Basisstrategie sowie einer Risiko-Ertragsstrategie, die ein weltweites Anlagespektrum bedient. Der BGV richtet sein Handeln an den Anforderungen des Art. 260 der Delegierten Verordnung der EU-Kommission 2015/35 vom 10.10.2014 aus. Diese Vorschriften gelten für das Management der Kapitalanlagen und beschreiben den Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht, der im Rahmen des Anlagemanagements eingehalten werden muss. Die Anforderungen umfassen auch das dazugehörige Risikomanagement. Vor den Anlageentscheidungen finden auch signifikante Nachhaltigkeitskriterien Berücksichtigung. Nachhaltigkeit in der Kapitalanlagestrategie richtet sich dabei an der Umwelt, an sozialer Verantwortung und guter Unternehmensführung aus. Der BGV berücksichtigt diese wichtigen Aspekte im Rahmen der eigenen Anlagetätigkeit und der Vorgaben an externe Vermögensverwalter.